Probs mit der Rennleitung
Hi, hab folgendes Problem:
Bin vor ca ner Woche auf ner Raststätte von der Rennleitung rausgezogen worden.
Polizist schleicht ums Auto rum,schaut auf meine Felgen in den Schein, wieder und wieder und wieder.
Dann.
Sie haben ja einiges eingetragen!
Ich: Ja sicher
ER: Nur diese Felgen nicht!!!
Ich: ja aber morgen TÜV (hat sogar gestimmt, wollt Ihn nochmal checken lassen in der Werkstatt und mein Kumpel-KFZ Meister_ hätt Ihn dann getüvt)
ER: normalewrweise erst eintragen,dann fahren
Ich: Ja aber nicht wenn man Radläufe anpassen muss:
lange Rede Kurzer Sinn:
Kein Tüv möglich,da 1. Motorschaden und 2. Hinterachse ausgerissen, dauer der Rep. unbekannt.
Polizist ruft gestern an, fragt wies mit TÜV schaut, ich ihm erklärt so und so und so darum nix Tüv.
Jetzt soll ich am Dienstag mit meinem Fahrzgschein zu Ihm.
So wies schaut wollen sie mir Punkte drücken wegen der Felgen.
was nu????
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18 Antworten
Ganz genau, sobald das Teil verbaut ist, zählt nur noch die driekte Fahrt zum TÜV bzw. zur Abnahme. Alles andere ist genau genommen fahren ohne Betriebserlaubnis.
Im Falle eines Unfalles wird es sogar so weit kommen, dass die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigert, weil der versicherte Gegenstand ein anderer war.
Gruß
OK, ich akzeptiere eure Meinung ja...
Wir müssen es zum Glück nicht "rechtsverbindlich" klären.
Das ist ein Restrisiko, das ich im Vertrauen auf vernünftige Sachverständige und vernünftige Richter auf mich nehmen kann.
Denn ich bin mir sicher, im Ernstfall Recht zu bekommen, wenn alles fachgerecht gemacht ist und nur noch der TÜV-Stempel fehlt.
Aber eine Aussage von Sven ist definitiv falsch:
Zitat:
...verkehrsgefährdend bist Du immer unterwegs, wenn nicht eingetragenene Modifikationen vorliegen.
Sorry, aber dann wären viele Sachverständige arbeitslos. So einfach ist das Leben nicht.
Viele Grüße, Timo
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
OK, ich akzeptiere eure Meinung ja...
Wir müssen es zum Glück nicht "rechtsverbindlich" klären.
Das ist ein Restrisiko, das ich im Vertrauen auf vernünftige Sachverständige und vernünftige Richter auf mich nehmen kann.
Denn ich bin mir sicher, im Ernstfall Recht zu bekommen, wenn alles fachgerecht gemacht ist und nur noch der TÜV-Stempel fehlt.
Aber eine Aussage von Sven ist definitiv falsch:Sorry, aber dann wären viele Sachverständige arbeitslos. So einfach ist das Leben nicht.
Viele Grüße, Timo
Warum sollten Sachverständige dadurch arbeitlos werden, wenn Du Dich an die StVo hälst? Mit solchen Restrisiken sollte man nicht kalkulieren, das kann ganz böse ins Auge gehen.
Rechtlich verbindlich müssen wir das nicht klären, aber ich kann mal meine Freundin interviewen, die ist bei der Staatsanwaltschaft und verhandelt solche Sachen.
Soweit ich weiss, wirst Du bei einem Unfall keine Probleme bekommen, wenn sich nachher rausstellt, dass die Modifikationen keinen Einfluss auf den Unfall hatten und auch regelkonform waren.
Je nachdem, wie lange Du aber ohne TÜV gefahren bist, wird es aber wohl zu nem Pünktchen kommen, weil Du Deiner Verpflichtung, solche Modifikationen von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen, nicht nachgekommen bist.
Das ist halt in Deutschland so.
Zitat:
Original geschrieben von svenc
Soweit ich weiss, wirst Du bei einem Unfall keine Probleme bekommen, wenn sich nachher rausstellt, dass die Modifikationen keinen Einfluss auf den Unfall hatten und auch regelkonform waren.
Exakt das meinte ich.
Zitat:
Je nachdem, wie lange Du aber ohne TÜV gefahren bist, wird es aber wohl zu nem Pünktchen kommen, weil Du Deiner Verpflichtung, solche Modifikationen von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen, nicht nachgekommen bist.
Und das ist mein Restrisiko. Genau so habe ich es gemeint.
Dann sind wir uns ja 100% einig - sorry, wenn es von mir anders rüberkam! :)
Nur das mit dem Pünktchen stelle ich eben in Frage, wenn der TÜV keine Zeit für mich hatte. Wir reden von Wochen, nicht Monaten. Keine Ahnung, wie es ausgehen würde. Restrisiko, wie gesagt...
Viele Grüße, Timo