Probleme mit DSG 7-Gang (DQ200)?

VW Golf 7 (AU/5G)

Vor nahezu 2 Jahren wurde eine solche Umfrage gestartet. Heute im Jahre 2015 wäre es interessant zu erfahren ob und welche Probleme zu den DSG-7 Gang vorhanden sind (besonders Sportsvan) oder ob VW diese mittlerweile ausgemerzt hat!
Vielen Dank schon mal für die Einträge.

Beste Antwort im Thema

@ rockyzoomzoom

Man(n) kann auch alles schlecht Reden. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre Linien und Reisebusse. Was glaubst Du was ich den ganzen Tag in der Stadt sehe? Kavalierstarts an den Ampeln, Motor hochjagen damit der Auspuff schön röhrt, erst kurz vor der Ampel stark bremsen um gleich wieder voll zu beschleunigen, mit Ruckeln fahren damit sich die Leute umdrehen..... nur um einige Beispiele zu nennen.

Diese und andere Fahrweisen der Fahrer geht zu Lasten der Motoren und Getriebe, gut kann es jedenfalls nicht sein! Was ist normal fahren, bitte eine Definition?!!!! Meinst Du schleichen an der Ampel bis zum abwincken oder wie meinst Du das?

Ich sehe jeden tag so viele Autofahrer und bin nur am Kopf schütteln über so viel Dummheit hinter den Lenkrädern. 40% der Autolenker gehört sofort den Führerschein abgenommen!

Auch nicht zu vergessen, dass viele hier in MT nur Probleme reinschreiben und dabei auch -man möge mir verzeihen- auch maßlos übertreiben. Ein Diesel der nie kalt wird geht nie kaputt, das ist eine alte Binsenweisheit die voll zutrifft. So ist es auch mit den anderen "Verschleißteilen".

Sicher bei über 4 Millionen verkauften DSG sind auch einige faule Äpfel dabei, andere Hersteller haben auch ihre Probleme mit Motoren und Getriebe. Seltsam das nicht alle 4 Millionen Reklamieren wenn es soooo schlimm ist. Auch seltsam das VW weiterhin am DSG festhält wenn es doch sooo schlecht ist, verursacht es "nur" kosten? VW hätte das DSG schon längst vom Markt genommen wenn, tja wenn.... sooooo viele Probleme damit haben!

7426 weitere Antworten
7426 Antworten

Zitat:

@Ugolf schrieb am 25. Oktober 2018 um 19:43:54 Uhr:


Das hieße also bei mir :
Da das zweite Getriebe welches etwa zwei Monate vor Ablauf der Garantieverlängerung getauscht wurde hätte dann nur noch zwei Monate " Garantie " oder " Gewährleistung " ? Denn für mich war die Aktion auf Grund der Verlängerung noch kostenfrei.

Garantie gibt ja nur der Hersteller, ist in diesem Zeitraum was die Dauer anbetrifft frei in der Gestaltung .
Oder ist das keine Garantie mehr sondern ein Gewährleistungsfall ? Wieder mit anderer Frist.

Mein Fall war etwas anders gelagert weil es ein Tausch vom Tausch war.

Ob Garantie oder Gewährleistung ist bei einem Neuwagen mit 2 Jahren Werksgarantie diesbezüglich egal.
2 Jahre nach dem Kauf endet beides für das gesamte Fahrzeug mit allen Komponenten, auch wenn dann einige auf Garantie/Gewährleistung gewechselte Teile erst 1 Tag alt sein sollten.

@navec

Eben nicht. Wenn am Tag vor Ablauf der Gewährleistung ein Teil auf Gewährleistung gewechselt wurde, hat man auf dieses Teil wieder 24 Monate Gewährleistung. Wenn jedoch das Teil im Rahmen der Herstellergarantie gewechselt wurde, besteht nur noch den Rest des Tages Garantie.

Bloß wird sich darauf kein Händler einlassen und auf die Beweislastumkehr verweisen.

Die Gewährleistung bezieht sich doch ebenfalls auf das gesamte Auto, was ich dann vor knapp 2 Jahren gekauft habe. Das Teil, welches 1 Tag vor dem Gewährleistungsende gewechselt wurde, habe ich nicht gekauft. Darüber habe ich auch keine Rechnung.

Der Hersteller hat dann lediglich im Rahmen der Sachmangelhaftung mein Auto repariert und wie er das gemacht hat (hätte ja auch durch eine Reparatur des Teils erfolgen können) spielt m.E. keine Rolle.

Wenn ich auf meine Kosten innerhalb der Gewährleistung ein Teil getauscht hätte, hätte ich auf dieses Teil wiederum 2 Jahre Gewährleistung. darum geht es hier aber nicht.

Warum gibt es aber öfter wie man hier lesen kann Probleme bei der Umsetzung dieser Regelungen wie man hier lesen kann ?

Dann gäbe es doch das Dauerhick-Hack beim Dieselbetrugsthema nicht wenn das alles so klar geregelt ist.
Konnte man ja gestern wieder bei Will erleben wie sich da herumgewunden wird.

Ähnliche Themen

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 26. Oktober 2018 um 11:08:00 Uhr:


Gewährleistung und Garantie bestehen parallel. Ist doch selbstredend, dass eine freiwillige Garantie nicht gesetzliche Ansprüche außer Kraft setzen kann.

Ich befürchte es ist nicht so ganz glasklar, da schreibt z.B. eine Anwaltskanzlei, die auf Produkthaftungsrecht spezialisiert ist:

Ich vertrete sowohl...
...als auch Privatpersonen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Schäden, die auf mangelhafte Produkte zurückzuführen sind.

Nehme an, die leben ganz gut davon, wenns nicht mehr selbstredend wird. Als Laie hat man immer den Nachteil, dass Recht haben nicht immer mit Recht bekommen gleichzusetzen ist. Es besteht aber ein großer Spielraum zwischen Händler und Kunden und auf den kommts oft an, das beginnt dann schon mit der Art und Weise der Auseinandersetzung.

Haber gerade vom neuen T Cross gelesen...der soll mit dem kleinen Dieseln und Benzinern bis max 250 Nm kommen. Alle die bekommen wenn mit Automatik geordert wird das DQ 200. Wie kann VW bei den vielen Problemen die es mit den DQ200 gibt weiter an der Technik festhalten? ? Es scheint das bei dem DQ 200 kein Ende in Sicht ist.

So ist es !

Vom " Recht " leben viele Leute und was " Recht " ist wird von privilegierten Gruppen bestimmt.

Habe ich kürzlich im Fernsehen bei einer Diskussion um die berüchtigten Cum-Ex - Geschäfte mitbekommen.
Die Gesetzesentwürfe dafür ließ angeblich ein ehemaliger Finanzminister von der Bankenlobby schreiben.
Die kennen sich da besser aus - hieß es.
Bundestag - nur Abnicken ...

Hallo miteinander,
habe mich seit über einem Jahr hier nicht mehr gemeldet, nachdem ich im April 2017 eine neue Kupplung erhalten hatte (Zur Info: ich musste 1,5 Jahre unzählige Adaptionsfahrten ertragen, bis VW endlich das OK für eine neue Kupplung gab.)

Kurzes Update: Bis vor kurzem lief das DSG reibungslos, nach ca. 17.000 km fangen nun die gleichen Probleme wieder an (Durchrutschen, Geräusche, Vibrationen).
Habe zwar noch Garantie, aber nicht mehr die Nerven dazu, das gleiche Spielchen nochmal mitzumachen. Auto kommt jetzt weg.

Viele Grüße

Zitat:

@Wuff1 schrieb am 26. Okt. 2018 um 12:40:09 Uhr:


da schreibt z.B. eine Anwaltskanzlei, die auf Produkthaftungsrecht spezialisiert ist: ...

Manche Anwaltskanzleien sind eben sehr geschickt, wenn es darum geht, aus der Verunsicherung der Leute ein Geschäftsmodell zu generieren.

Es ist heutzutage die Praxis eingerissen daß man eher einen Gesetzesverstoß riskiert als das Gesetz respektiert.
Zumal auch Richter bei ihren Urteilen gewissen Zwängen unterworfen sind.
Probieren kann man es ja und Geld dazu ist oft genügend vorhanden um dies auszutesten.

Das alles gilt in der Regel aber für einen Normalbürger eher nicht.

Zitat:

@Wuff1 schrieb am 26. Oktober 2018 um 12:40:09 Uhr:


Ich befürchte es ist nicht so ganz glasklar, da schreibt z.B. eine Anwaltskanzlei, die auf Produkthaftungsrecht spezialisiert ist:

Eine zusätzliche Garantie beeinträchtigt die gesetzliche Gewährleistung nicht. Das ist erst mal glasklar. Ob die Gegenpartei dann auch bereit ist ihre Pflichten zu erfüllen, ist wieder eine ganz andere Frage.

Zitat:

@navec schrieb am 26. Oktober 2018 um 12:14:11 Uhr:


Wenn ich auf meine Kosten innerhalb der Gewährleistung ein Teil getauscht hätte, hätte ich auf dieses Teil wiederum 2 Jahre Gewährleistung. darum geht es hier aber nicht.

Bitte hier mal lesen:

https://www.anwalt.de/.../...zum-neubeginn-der-verjaehrung_011410.html

Die Verjährungsfrist beginnt bei einer Nachbesserung neu anzulaufen, aber nur unter bestimmten Umständen. Deshalb weigern sie die meisten Verkäufer beharrlich Pflichten anzuerkennen und reparieren lieber über die Herstellergarantie, aus Kulanz usw.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 26. Okt. 2018 um 13:28:42 Uhr:


Eine zusätzliche Garantie beeinträchtigt die gesetzliche Gewährleistung nicht. Das ist erst mal glasklar. Ob die Gegenpartei dann auch bereit ist ihre Pflichten zu erfüllen, ist wieder eine ganz andere Frage.

Genau so ist es und ich möchte hier noch hinzufügen, dass ich den Eindruck habe, dass - völlig unabhängig von der Branche! - viele Vertragspartner zunehmend auf eine Praxis übergehen, den Anspruchsberechtigten quasi am langen Arm verhungern zu lassen und einfach gar nicht zu reagieren, selbst wenn die Sachlage noch so eindeutig ist.

In einem solchen Fall kommt man ohne Mängelrüge mit Klageandrohung nicht weiter. Da Privatpersonen aber keine Zivilklagen einreichen können, sind wir dann wieder beim Geschäftsmodell vieler florierender Kanzleien.

Zitat:

@superfodi schrieb am 26. Oktober 2018 um 12:47:09 Uhr:


Haber gerade vom neuen T Cross gelesen...der soll mit dem kleinen Dieseln und Benzinern bis max 250 Nm kommen. Alle die bekommen wenn mit Automatik geordert wird das DQ 200. Wie kann VW bei den vielen Problemen die es mit den DQ200 gibt weiter an der Technik festhalten? ? Es scheint das bei dem DQ 200 kein Ende in Sicht ist.

Woher weißt du wieviele Probleme VW mit dem DQ200 hat?
Was sind viele Probleme?

Habe auch seit kurzen ein Problem mit dem DQ200.

Motor ist ein 1.4 TSI 150 PS mit DSG und ca. 8000 km auf der Uhr.

Wenn Motor/ Getriebe kalt ist, dann schaltet das DSG in den kleinen Gängen (1-4) sehr ruckelig. D.h. das Fahrzeug fängt immer etwas zu Vibrieren an. Man merkt es dann vor allem in Vibrationen der Fahrertür. Mein Frau meinte gestern sogar zu mir, ob die Türverkleidung lose wäre. Wenn der Motor/ Getriebe warm ist, dann ist das Ruckeln zwar immer noch da, aber nicht mehr so auffällig.

Zudem macht sich seit dieser Zeit auch das ACT bemerkbar. Mittlerweile spürt man deutlich, wenn zwei Zylinder abgeschaltet werden, ohne auf den Tacho schauen zu müssen. Das war die ganze Zeit auch nicht so.

Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht oder kann einen Hinweis geben, auf was diese Symptome zurückzuführen sind?

@lufri1

Und woher weisst du wieviele probleme VW damit nicht hat?

Also ich würde sagen hier im forum ist das DSG Thema das meist besuchte und geschriebene. Ich persönlich habe noch kein DQ 200 gefahren welches problemlos funktionierte .....

Aber egal ich möchte hier nicht wieder einen shitstorm über mich lostreten.

Auf alle fälle bin ich vorbelastet und nicht Objektiv genug den DQ200 gegenüber. Da hast du auf alle fälle recht.

Ähnliche Themen