Probleme mit DSG 7-Gang (DQ200)?
Vor nahezu 2 Jahren wurde eine solche Umfrage gestartet. Heute im Jahre 2015 wäre es interessant zu erfahren ob und welche Probleme zu den DSG-7 Gang vorhanden sind (besonders Sportsvan) oder ob VW diese mittlerweile ausgemerzt hat!
Vielen Dank schon mal für die Einträge.
Beste Antwort im Thema
@ rockyzoomzoom
Man(n) kann auch alles schlecht Reden. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre Linien und Reisebusse. Was glaubst Du was ich den ganzen Tag in der Stadt sehe? Kavalierstarts an den Ampeln, Motor hochjagen damit der Auspuff schön röhrt, erst kurz vor der Ampel stark bremsen um gleich wieder voll zu beschleunigen, mit Ruckeln fahren damit sich die Leute umdrehen..... nur um einige Beispiele zu nennen.
Diese und andere Fahrweisen der Fahrer geht zu Lasten der Motoren und Getriebe, gut kann es jedenfalls nicht sein! Was ist normal fahren, bitte eine Definition?!!!! Meinst Du schleichen an der Ampel bis zum abwincken oder wie meinst Du das?
Ich sehe jeden tag so viele Autofahrer und bin nur am Kopf schütteln über so viel Dummheit hinter den Lenkrädern. 40% der Autolenker gehört sofort den Führerschein abgenommen!
Auch nicht zu vergessen, dass viele hier in MT nur Probleme reinschreiben und dabei auch -man möge mir verzeihen- auch maßlos übertreiben. Ein Diesel der nie kalt wird geht nie kaputt, das ist eine alte Binsenweisheit die voll zutrifft. So ist es auch mit den anderen "Verschleißteilen".
Sicher bei über 4 Millionen verkauften DSG sind auch einige faule Äpfel dabei, andere Hersteller haben auch ihre Probleme mit Motoren und Getriebe. Seltsam das nicht alle 4 Millionen Reklamieren wenn es soooo schlimm ist. Auch seltsam das VW weiterhin am DSG festhält wenn es doch sooo schlecht ist, verursacht es "nur" kosten? VW hätte das DSG schon längst vom Markt genommen wenn, tja wenn.... sooooo viele Probleme damit haben!
7426 Antworten
Zitat:
@gakus schrieb am 3. September 2018 um 09:26:59 Uhr:
Zitat:
@Supersport300 schrieb am 3. September 2018 um 09:21:37 Uhr:
Hab mich hier mal ein bisschen durchgelesen und muss sagen das ich dann wohl ein Sahnestück erwischt habe so wie es aussieht.143.000km kein SW Update keine neuen Kupplungen kein Rutschen bei den Gängen nichts.
Fährt immer noch wie eine 1 und das bei hauptsächlich stop & go kurzstrecken und am Wochenende Langstrecke.Man kann also anscheinend durchaus Glück haben mit dem DQ200
Achja Manuell oder ähnliches wird nie gefahren.Was für ein Fahrzeug fährst du? Welches Bj.?
Steht in der Signatur 🙂
Golf 7 Variant 1.6TDI (110PS) BJ 12/14
Erstmal danke für die Antworten.
Ich bin mittlerweile selbst etwas ratlos. Der Rechtsweg wäre sicherlich ein Weg, den man gehen könnte. Allerdings ist das ein sehr langer und zäher Weg. Ich verstehe das Autohaus auch völlig, das nicht auf den Kosten für die Kupplung sitzen bleiben möchte, ich verstehe den Softwareansatz auch, allerdings ist das in meinem Fall nicht des Rätsels Lösung hier Schleifpunkte neu anzulernen.... Vor allem nicht in Anbetracht der Tatsache, dass die Kupplung hier Belastungen gesehen hat, die unter normalen Umständen nicht auftreten. Ein mechanisches Problem lässt sich nicht mit etwas Steuerung lösen...
Im Grunde ist die Verzweiflung groß, ein relativ neues Auto, das nicht ordnungsgemäß funktioniert und das viel Geld gekostet hat, ein sich völlig quer stellender Hersteller und eine Werkstatt die mir helfen möchte, aber ebenfalls bei Audi auf taube Ohren stößt.
Ich bin mittlerweile dazu geneigt, die Situation eskalieren zu lassen. Dh es auf einen Komplettausfall ankommen zu lassen, wenn man die Tendenz berücksichtigt, in der sich das Problem verschlimmert, kann dies nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.
Ich befürchte allerdings, dass der von dir herbeigesehnte Komplettausfall nicht eintreten wird.
Unklarheit herrscht meines Erachtens immer noch darüber was nun eigentlich gemacht werden soll. Soll eine Grundeinstellung durchgeführt werden (von dir als "Anlernen der Schleifpunkte" bezeichnet, allerdings geht es dabei um weit mehr). Oder soll ein Softwareupdate aufgespielt werden?
Wenn der Werkstatt der Mangel bereits bekannt gemacht wurde, sie als Abstellmaßnahme ein SW-Update und die Neuadaption des Getriebes vorsieht, man sie jedoch an der Ausführung dieser Arbeit hindert und stattdessen bis zum Totalausfall weiterfährt, wird die anschließende Diskussion, wer dafür die Kosten zu tragen hat, sicher sehr interessant werden - Stichwort grobe Fahrlässigkeit.
Du hast die Werkstatt zur Mangelbehebung aufgefordert, dieser Pflicht will sie ja nachkommen. Was und wie sie das macht, hat dich so lange nicht zu interessieren, wie das Ergebnis am Ende passt.
Ob die Kupplung bereits Schaden genommen hat, wird man sowieso erst sehen, wenn die Werkstatt die ersten Schritte durchführen konnte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@startracker_77 schrieb am 3. September 2018 um 10:35:00 Uhr:
Du hast die Werkstatt zur Mangelbehebung aufgefordert, dieser Pflicht will sie ja nachkommen. Was und wie sie das macht, hat dich so lange nicht zu interessieren, wie das Ergebnis am Ende passt.
Dieser Auffassung würde ich grundsätzlich zustimmen, allerdings ist es natürlich auch nicht so, dass sich der Eigentümer des Fahrzeugs nicht dafür interessieren darf, was genau am Fahrzeug gemacht wird.
Wenn ich das richtig verstehe, wird seitens des Betroffenen vermutet, dass die Kupplung durch den unkontrollierten Schlupf bereits Schaden genommen haben dürfte und folglich ausgetauscht werden muss. Die Werkstatt, die das Fahrzeug begutachten konnte, ist offenbar zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen. Dies würde ich Audi gegenüber so schildern und zunächst einmal das Gespräch suchen.
Für einen Anwalt ist es in meinen Augen aber definitiv noch zu früh, zumal die Möglichkeiten bei der Herstellergarantie ohnehin begrenzt sind. Was genau soll der Anwalt erreichen? Wie mein Vorredner bereits sagte möchte Audi durchaus nachbessern, und dabei ist es natürlich erst einmal legitim eine kostengünstige Methode zu wählen, sofern diese ausreicht.
Es ging mir dabei nur darum, klarzustellen, dass Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung (im BGB eindeutig geregelt) eine rein freiwillige und durch den Garantiegeber frei gestaltbare Leistung ist. In sofern hat der Garantiegeber auch absolute Handlungsfreiheit zur Beseitigung von Mängeln.
Siehe z. B. hier unter 1. beschrieben.
Bzgl. Kupplung sollte man sicher das Gespräch suchen. Man macht sich das Leben nur unnötig schwer, wenn man die Werkstatt an ihrer Arbeit hindert.
Zitat:
@startracker_77 schrieb am 3. September 2018 um 10:46:13 Uhr:
Es ging mir dabei nur darum, klarzustellen, dass Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung (im BGB eindeutig geregelt) eine rein freiwillige und durch den Garantiegeber frei gestaltbare Leistung ist. In sofern hat der Garantiegeber auch absolute Handlungsfreiheit zur Beseitigung von Mängeln.
Das ist natürlich korrekt und dies wollte ich mit meiner Formulierung "zumal die Möglichkeiten bei der Herstellergarantie ohnehin begrenzt sind" auch zum Ausdruck bringen.
Zitat:
Sorry, aber was ist das denn für eine Aussage!?
Mit Deinem 4. Absatz sprichst Du pauschal den VW-Werkstätten jede Fachkompetenz ab.
Wo habe ich pauschal den VW - Werkstätten die Kompetenz abgesprochen ???
Ich habe das aber in meiner langen Autofahrerzeit durchaus erlebt daß Befestigungen vergessen wurden, Werkzeug sich im Motorraum befand, eine Schraubverbindung locker war .
Auch eine erfolgte Grundeinstellungen des DSG war einmal so mangelhaft durchgeführt daß ich bereits einige hundert Meter weg von der Werkstatt nach der Abholung des Autos zurückgefahren bin weil der Bock so schlecht und ruppig schaltete.
Hat man dann anstandslos als Mangel akzeptiert.
Hier arbeiten einfach Menschen die Fehler machen können. Das weiß ich und deswegen rate ich gerade vor Antritt längerer Streckenfahrten zur Vorsicht.
Ist eben meine Erfahrung.
Legt man hier gleich jede Meinung auf die Goldwaage ?
Wie sieht das überhaupt mit der "Herstellergarantie" aus? Hier wird ja von 2 Jahren gesprochen. Bedeutet das, dass es keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten gibt sprich der Hersteller alle Mängel zu beseitigen hat solange das Fahrzeug nun ich sag mal nicht unüblich bewegt wurde?
Zitat:
@omaka124 schrieb am 3. September 2018 um 10:21:01 Uhr:
Erstmal danke für die Antworten.Ich bin mittlerweile selbst etwas ratlos...
...bin mittlerweile dazu geneigt, die Situation eskalieren zu lassen. Dh es auf einen Komplettausfall ankommen zu lassen, wenn man die Tendenz berücksichtigt, in der sich das Problem verschlimmert, kann dies nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.
Du brauchst meiner Meinung nach weder ratlos, noch eskalierend zu agieren.
Das Problem wurde von autorisierten Audi Betrieb erkannt. Punkt.
Jetzt mußt du als Geschädigter dem Händler 2 mal die Möglichkeit eröffnen, den Schaden/Mangel zu beheben. Punkt.
Wenn die Problemlösung Nr.1 mittels Software durchgeführt wird, dann soll es so sein.
Beim 2. Reparaturversuch wird dann wahrscheinlich das Kupplungspaket getauscht (man kann durch schriftliche Fristsetzung, z.B. 6 Wochen, die Verzögerungstaktik des Herstellers verkürzen). Während dieses Zeitraumes ist man als Betroffener leider dazu verurteilt, mit diesem Mangel leben zu müssen, ein Totalausfall gilt als ziemlich unwahrscheinlich.
Sollte nach der zweiten Reparatur das Problem noch immer bestehen, dann gibt es die Möglichkeit eines 3. oder 4. Versuches (usw.), oder auch die Rückabwicklung des Kaufes einzufordern.
Bei korrektem Verhältnis zum Autohaus sollte dies auch ohne Rechtsbeistand möglich sein, schon vorher mit Anwalt zu drohen finde ich für destruktiv.
Kann hier nur meine Erfahrung (mit rechtl. Beratung) weitergeben, die Probleme waren die Gleichen und sind sogar schon ein paar Tausend Km früher aufgetreten. Nach dem Tausch bis jetzt alles in Ordnung. Punkt.
@Wuff1
Die Schilderungen von @Wuff1 sind allesamt korrekt, allerdings möchte ich auf eine wichtige Einschränkung aufmerksam machen (da dies nur implizit aus dem Text hervorgeht): Das gilt nur für die Gewährleistung, nicht für die Herstellergarantie!
Allerdings könnte es dabei schon an der Beweislastumkehr (ab dem siebten Monat) scheitern, denn er Verkäufer muss bekanntlich nur nachbessern, wenn der Mangel schon beim Gefahrenübergang bestand. Dieser Nachweis ist schwierig. Diverse TPIs über DQ200-Probleme dürften dem Käufer dabei behilflich sein.
Falls über die Herstellergarantie nachgebessert wird, muss der Käufer im Grunde genommen beliebig oft eine Nachbesserung dulden. Wer sich die Möglichkeit offenhalten möchte nach wiederholtem Fehlschlagen der Reparatur vom Kaufvertrag zurückzutreten, muss diese unbedingt vom Verkäufer durchführen lassen.
Zitat:
@Supersport300 schrieb am 3. September 2018 um 09:21:37 Uhr:
143.000km kein SW Update keine neuen Kupplungen kein Rutschen bei den Gängen nichts.
Fährt immer noch wie eine 1 und das bei hauptsächlich stop & go kurzstrecken und am Wochenende Langstrecke.Man kann also anscheinend durchaus Glück haben mit dem DQ200
Achja Manuell oder ähnliches wird nie gefahren.
Zitat:
@Supersport300 schrieb am 3. September 2018 um 09:29:00 Uhr:
Golf 7 Variant 1.6TDI (110PS) BJ 12/14
Jetzt möchte ich gerne mal mit dir für eine Woche Autos tauschen um zu sehen, ob unsere DSGs wirklich so unterschiedlich schalten oder ob die Wahrnehmungen einfach so unterschiedlich sind. Allerdings ist meiner (EZ 11/2014) kein Variant ;-) dafür mit Standheizung, ist doch im Herbst auch nett?!
Ja, bin von meinem Fall ausgegangen, wo der Verkäufer in gutem Einvernehmen versuchen wird, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zustande zu bringen.
Zitat:
@omaka124 schrieb am 3. September 2018 um 10:21:01 Uhr:
Erstmal danke für die Antworten.Ich bin mittlerweile selbst etwas ratlos. Der Rechtsweg wäre sicherlich ein Weg, den man gehen könnte. Allerdings ist das ein sehr langer und zäher Weg. Ich verstehe das Autohaus auch völlig, das nicht auf den Kosten für die Kupplung sitzen bleiben möchte, ich verstehe den Softwareansatz auch, allerdings ist das in meinem Fall nicht des Rätsels Lösung hier Schleifpunkte neu anzulernen.... Vor allem nicht in Anbetracht der Tatsache, dass die Kupplung hier Belastungen gesehen hat, die unter normalen Umständen nicht auftreten. Ein mechanisches Problem lässt sich nicht mit etwas Steuerung lösen...
Im Grunde ist die Verzweiflung groß, ein relativ neues Auto, das nicht ordnungsgemäß funktioniert und das viel Geld gekostet hat, ein sich völlig quer stellender Hersteller und eine Werkstatt die mir helfen möchte, aber ebenfalls bei Audi auf taube Ohren stößt.
Ich bin mittlerweile dazu geneigt, die Situation eskalieren zu lassen. Dh es auf einen Komplettausfall ankommen zu lassen, wenn man die Tendenz berücksichtigt, in der sich das Problem verschlimmert, kann dies nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.
Ich garantiere Dir: einen Komplettausfall wird es nicht geben!! Ich spreche aus Erfahrung!