Probleme mit DSG 7-Gang (DQ200)?
Vor nahezu 2 Jahren wurde eine solche Umfrage gestartet. Heute im Jahre 2015 wäre es interessant zu erfahren ob und welche Probleme zu den DSG-7 Gang vorhanden sind (besonders Sportsvan) oder ob VW diese mittlerweile ausgemerzt hat!
Vielen Dank schon mal für die Einträge.
Beste Antwort im Thema
@ rockyzoomzoom
Man(n) kann auch alles schlecht Reden. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre Linien und Reisebusse. Was glaubst Du was ich den ganzen Tag in der Stadt sehe? Kavalierstarts an den Ampeln, Motor hochjagen damit der Auspuff schön röhrt, erst kurz vor der Ampel stark bremsen um gleich wieder voll zu beschleunigen, mit Ruckeln fahren damit sich die Leute umdrehen..... nur um einige Beispiele zu nennen.
Diese und andere Fahrweisen der Fahrer geht zu Lasten der Motoren und Getriebe, gut kann es jedenfalls nicht sein! Was ist normal fahren, bitte eine Definition?!!!! Meinst Du schleichen an der Ampel bis zum abwincken oder wie meinst Du das?
Ich sehe jeden tag so viele Autofahrer und bin nur am Kopf schütteln über so viel Dummheit hinter den Lenkrädern. 40% der Autolenker gehört sofort den Führerschein abgenommen!
Auch nicht zu vergessen, dass viele hier in MT nur Probleme reinschreiben und dabei auch -man möge mir verzeihen- auch maßlos übertreiben. Ein Diesel der nie kalt wird geht nie kaputt, das ist eine alte Binsenweisheit die voll zutrifft. So ist es auch mit den anderen "Verschleißteilen".
Sicher bei über 4 Millionen verkauften DSG sind auch einige faule Äpfel dabei, andere Hersteller haben auch ihre Probleme mit Motoren und Getriebe. Seltsam das nicht alle 4 Millionen Reklamieren wenn es soooo schlimm ist. Auch seltsam das VW weiterhin am DSG festhält wenn es doch sooo schlecht ist, verursacht es "nur" kosten? VW hätte das DSG schon längst vom Markt genommen wenn, tja wenn.... sooooo viele Probleme damit haben!
7426 Antworten
Zitat:
@gakus schrieb am 22. Mai 2018 um 16:51:37 Uhr:
Sei froh dass du noch den 1.4er hast 🙂
Ob 1,4 oder 5 ist völlig egal, das Problem mit den rutschenden Kupplungen besteht bei beiden Varianten. Aber anscheinend nicht bei allen DQ200, was Dich daher nicht beunruhigen sollte.
Zitat:
@chrisdash schrieb am 22. Mai 2018 um 17:50:37 Uhr:
Interessant wäre jetzt vor allem, wie der Händler damit umgeht, und falls gut, welcher Händler es ist 🙂
Der Händler kann nur so gut damit umgehen wie er von VW zu diesem Thema unterstützt wird. Mein Händler hat alles in seiner Macht stehende getan um das Problem mit dem DQ 200 in den Griff zubekommen. Aber mehr wie immer die neueste Kupplung/Software und sogar ein Getriebetausch schaffte keine Abhilfe. Somit habe ich meinen GOlf 7 mit knapp 44 tkm und der 4. Kupplung und dem 2. Getriebe erfolgreich wandeln dürfen.
Ich denke Vw hat das Thema immer noch nicht im Griff und spielt auf Zeit. >Es gibt Kunden die spielen dabei mit, wie ich es leider auch zu lange gemacht habe. Und es gibt Kunden die etwas dagegen unternehmen so lange sie noch die Möglichkeit haben.
Zitat:
Es gibt Kunden die spielen dabei mit, wie ich es leider auch zu lange gemacht habe. Und es gibt Kunden die etwas dagegen unternehmen so lange sie noch die Möglichkeit haben.
Du solltest nicht vergessen daß nicht jeder VW-Kunde die Nerven, die Zeit und vielleicht auch den Rechtsschutz hat um so etwas gegen einen Weltkonzern durchzuziehen.
Die Gesetze werden von den Starken geschrieben - nicht den Schwachen ...
Zitat:
@Ugolf schrieb am 23. Mai 2018 um 08:29:55 Uhr:
Du solltest nicht vergessen daß nicht jeder VW-Kunde die Nerven, die Zeit und vielleicht auch den Rechtsschutz hat um so etwas gegen einen Weltkonzern durchzuziehen.
Dem gegenüber steht, dass nicht jeder Zeit, Geld und Nerven hat ewig mit einem mangelhaften Auto herumzufahren und regelmäßig die Werkstatt zwecks Nachbesserung aufzusuchen, und dann irgendwann nach dem Verjähren der Sachmängelhaftung ein mangelhaftes Auto mit hohem Wertverlust zu verkaufen.
Davon abgesehen setzt man sich nicht mit VW auseinander, sondern mit dem Verkäufer. Wenn man im Recht ist und gewisse Regeln einhält bzw. schrittweise vorgeht, braucht man auch nicht immer gleich eine Rechtsschutzversicherung, zumal es gar nicht zwangsläufig zum Rechtsstreit kommt. Der Verkäufer wird nämlich auch nicht aus Prinzip einen Rechtsstreit führen, den er mit hoher Wahrscheinlichkeit verliert.
Aber jetzt warten wir mal ab, vielleicht müssen solche Diskussionen in Zukunft gar nicht mehr geführt werden, weil das neue Update endlich Wirkung zeigt. Das wäre für alle Beteiligten die beste Lösung, denn abgesehen vom Getriebe sind die Fahrer mit ihren Fahrzeugen ja im Allgemeinen zufrieden.
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Zitat:
... denn abgesehen vom Getriebe sind die Fahrer mit ihren Fahrzeugen ja im Allgemeinen zufrieden.
Na ja ... Mein Auto sieht zwar schön aus, fahren tut es aber nicht richtig ...
DieselSeppl, ich habe vieles hinter mir. Wie Du weißt. Letztendlich bin ich der Sache dann bestmöglichst im Sinne meiner Kosten ausgewichen.
Eigentlich finde ich die Tasache sarkastisch daß man sich in solchen Fällen mit dem Verkäufer rumstreiten muß. Der kann ja nichts dafür wenn eine Konstruktion Mängel hat.
Ich vermute eher daß man hier eine Art " moralischen " Hemmschuh bewußt eingebaut hat um Kunden davon abzuhalten ihre Rechte nachhaltig durchzusetzen.
Wer streitet sich gerne mit seinem Händler auf den man u.U. angewiesen ist weil es weit und breit keinen anderen gibt.
Zumal sich am Sachverhalt nichts ändert.
Ich habe von all den Spielregeln die es gibt keine gute Meinung mehr . Weil sie den Kunden oft in die Rolle des David verweisen.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 23. Mai 2018 um 09:12:27 Uhr:
Ich vermute eher daß man hier eine Art " moralischen " Hemmschuh bewußt eingebaut hat um Kunden davon abzuhalten ihre Rechte nachhaltig durchzusetzen.
Nein, es ist einfach so, dass sich aus Verträgen Rechte und Pflichten ergeben. Einen Rücktritt vom Kaufvertrag kann man nur demjenigen erklären, mit dem man einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, und das ist der Verkäufer, nicht der Hersteller. Der Verkäufer hat aber sein Auto auch bei irgendjemandem gekauft, und dem gegenüber hat auch er wieder ähnliche Rechte und Pflichten. Auch er muss auf einer mangelhaften Sache nicht sitzen bleiben.
Ich verstehe dich dabei aber durchaus. Wenn bestimmte Verhältnisse oder Abhängigkeiten zwischen Kunden und Händlern oder Händlern und Herstellern bestehen, macht das die Dinge nicht unbedingt leichter. Deshalb sage ich immer, dass man den Autoverkäufer nicht als einen Freund betrachten sollte, sondern als Geschäftspartner. Sich dabei fair zu verhalten ist für mich selbstverständlich, aber wenn es hart auf hart kommt, sollte man da keine Rücksicht aufs persönliche Verhältnis nehmen. Ich kenne keinen Autoverkäufer, der aus Rücksichtnahme auf seine Kunden auf Rechte verzichtet. Warum auch? Was ihm zusteht, steht ihm zu. Der Käufer sollte es aber genauso halten.
Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Deshalb habe ich es genauso formuliert um andere zu ermutigen etwas dagegen zu tun.
Selbst ich mit Rechtsschutzversicherung habe noch überlegt ob ich diesen Schritt wirklich wagen soll aber ich hatte eigentlich nichts zu verlieren.
Man muss halt auch nur vorher mit seiner Rechtsschutz klären ob außergerichtliche Vergleiche auch abgesichert sind. Weil bei den meisten Rechtsschutzversicherung sind diese außergerichtlichen vergleichen nicht zu 100% Kosten gedeckt.
Also wenn man regulär einen Neuwagen von VW kauft dann ist sehr wohl VW der Handelspartner und das AH nur Vermittler. Die Rechnungen meiner neuen VWs sind alle von der VWAG.
Nein, dann ist das Autohaus der Vertragspartner. Wenn du in den Media Markt gehst und einen Fernseher von Samsung kaufst, ist dann der Media Markt auch nur der Vermittler und Samsung der Verkäufer? Das ist doch Blödsinn. Hier geht es um das Einmaleins von Kaufverträgen. Kein Wunder, dass so viele Deutsche nicht wissen wem gegenüber sie ihre Ansprüche geltend machen müssen und welche sie überhaupt haben.
Ich hatte mit einem Opel Mokka einen Fall, der vor Gericht gelandet ist. Laut Aussage des Richters ist der Händler ( bei der Bestellung eines Neuwagens) nur der Vermittler, und der Verkäufer ist immer der Hersteller!
Alle Rechnungen und Bestätigungen bei meinem jetzigen VW kamen vom Hersteller - außer die Bestellung, die wurde vom Autohaus ausgestellt .
Ich war auch überrascht, denn ich bin auch immer davon ausgegangen, dass der Händler der Verkäufer ist.
Bei Barzahlung tritt der Händler im Kaufvertrag als Verkäufer auf, nur bei Garantiearbeiten muß er sich vorher bei SAGA/2 (was immer das auch ist) sein o.k. holen. Vielleicht gibts bei anderen Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Porsche Bank, eine andere rechtl. Grundlage.
Ich klaube nicht, dass ein AH bei einer Bestellung eines Neuwagens das Risiko eingeht, und als Verkäufer auftritt (auch bei Barzahlung) wenn das Fahrzeug noch garnicht produziert wurde?
Zitat:
@Horeex22 schrieb am 23. Mai 2018 um 10:38:59 Uhr:
Ich hatte mit einem Opel Mokka einen Fall, der vor Gericht gelandet ist. Laut Aussage des Richters ist der Händler ( bei der Bestellung eines Neuwagens) nur der Vermittler, und der Verkäufer ist immer der Hersteller!
Alle Rechnungen und Bestätigungen bei meinem jetzigen VW kamen vom Hersteller - außer die Bestellung, die wurde vom Autohaus ausgestellt .
Ich war auch überrascht, denn ich bin auch immer davon ausgegangen, dass der Händler der Verkäufer ist.
Ich hatte folgende Konstellation:
Fzg. bei einer kleinem VW-Autohaus bestellt - gekauft.
Super-Preis, netter Verkäufer usw. - alles gepasst (incl. Inzahlungsnahme bish. Fzg.)
Bei Vertragsabschluß kam dann noch der Hinweis, man solle sich nicht
wundern wenn die Rechnung vom AUTOHAUS XY kommt,
da man von diesem Händler abhängig wäre - Ok kein Problem!
1 Jahr später mit folgenden Vorfällen:
Getriebeaustausch, 3 defekte Wasserpumpen und zuletzt kapitalem Motorschaden
schilderte ich dem Verkäufer was bisher geschah und dass ich
vom Kaufvertrag zurücktreten wolle.
Da war er dann plötzlich nimmer zuständig und verwies mich
an das AUTOHAUS wo die Rechnung herkam.
Gesagt getan, die Rückabwicklung ging auch durch.
Auf jeden Fall war VW selbst nicht mein ''Gegner'' in diesem Augenblick.
Das Ganze war vor 8 Jahren. Rechtlich sollte sich das nix geändert haben . . .
E.
Die Frage ist ganz klar NICHT wo die Rechnung her kommt SONDERN wer da als Handelspartner drauf steht. Und da liegt auch schon ein großer Unterschied zum Vergleich mit dem Mediamarkt. Der Elektronikgroßmarkt "kauft" seine Ware bereits im Vorfeld und ist "Zwischenhändler" Der Kaufvertrag entsteht mit Ihm und nicht mit dem Elektronikhersteller. Bei einem Bestellfahrzeug kommt die Rechnung zwar vom Vertragshändler aber immer im Namen der VW AG! Das gilt sogar für Ausstellungsfahrzeuge, solange sie der Händler nicht kauft und zulässt. Als Rabattnehmer über Schwerbehinderung muss ich z.B. wenn mir ein Ausstellungsfahrzeug gefällt erst einmal fragen ob es noch der VW AG gehört, nur dann geht nämlich die Großkundenrabattierung seitens VW. Ist das Fahrzeug schon im Besitz des Händlers wird es meist als Tageszulassung abgeschrieben und rabattiert.
Also doch nicht so einfach mit dem Handelsrecht wie manch einer hier meint behaupten zu müssen!
LG Castro
Zitat:
@Horeex22 schrieb am 23. Mai 2018 um 11:03:43 Uhr:
Ich klaube nicht, dass ein AH bei einer Bestellung eines Neuwagens das Risiko eingeht, und als Verkäufer auftritt (auch bei Barzahlung) wenn das Fahrzeug noch garnicht produziert wurde?
Welch ein Risiko ? Der 1.)Verkäufer ist das Autohaus, ich bin der 2.)Käufer und 3.) das Kaufobjekt ist z.B. ein Golf Highline mit den dazu aufgelisteten Optionen. Im Kaufvertrag stehen noch im Anhang 13 Punkte welche ich bei Bestellung unterschreiben muß, und unter "13. Rücktrittsrecht" ist da Autohaus gut abgesichert, welches ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag zusichert, wenn die bestellte Spezifikation oder der vereinbarte Liefertermin vom Hersteller nicht eingehalten werden kann. Nachdem VW nicht interessiert ist dass es nicht produzieren kann, und der Verkäufer vom Verkauf lebt und nicht von Rücktritten, ergibt das eine Symbiose, die in den allermeisten Fällen funktioniert.