Problem mit verkauften s3
Begründung für Unsichtbar machen
Habe auf Wunsch des Users wielensen den in seinem untenstehenden Beitrag vorhandenen Anhang gelöscht. Also nicht wundern, dass der im Text beschriebe Anhang fehlt...
Grüße
Markus
am: 9.8.2006 um 16:34:05 Uhr
von: bigurbi
106 Antworten
mal ´ne dumme Frage:
was ist wenn der Typ den Kaufvertrag auch nicht mehr hat?Wie siehts dann mit der Gewährleistung aus?Hatte der Typ ´nen Zeugen dabei,als er den Wagen gekauft hat?
lol....ein s3 mit 5 "jugendlichen" vorbesitzer....von 209 auf 270ps getunt....ca 100tkm auf der uhr...für 17teur verkauft.....respekt.
wer den wagen kauft ist doch selber schuld.
ich glaub den hätt ich aus angst das er bei mir den geist aufgibt noch nichmal probe gefahren *g*
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Zitat:
Original geschrieben von DP323i
lol....ein s3 mit 5 "jugendlichen" vorbesitzer....von 209 auf 270ps getunt....ca 100tkm auf der uhr...für 17teur verkauft.....respekt.
wer den wagen kauft ist doch selber schuld.ich glaub den hätt ich aus angst das er bei mir den geist aufgibt noch nichmal probe gefahren *g*
lol, ich wollts nicht sagen 😁
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
mal ´ne dumme Frage:
was ist wenn der Typ den Kaufvertrag auch nicht mehr hat?Wie siehts dann mit der Gewährleistung aus?Hatte der Typ ´nen Zeugen dabei,als er den Wagen gekauft hat?
ja sein daddy war mit und sein onkel, ich habe sogar erzählt das die bremsklötze demnächst erneuert werden müssen
@Peschi naja was soll ich sagen glück gehabt
@ DP323i nene mit ihm waren 4
@ DrBiker daran habe ich echt net mehr gedachrt das nach 3 monaten so ein schock brief kommt
@ E36 323i Coupe keine ahnung wenn der den kaufverrtag net mehr hat,lol nene daran will ich ent denken
Zitat:
Original geschrieben von wielensen
@ DrBiker daran habe ich echt net mehr gedachrt das nach 3 monaten so ein schock brief kommt
naja gesetzliche gewährleistung ist 1 Jahr und so Sachen wie verschwiegene Unfallschäden verjähren nicht so schnell - insofern sollte man einen Kaufvertrag MINDESTENS 1 Jahr lang aufheben um ggf nachweisen zu können, was drinnenstand. Und so ein einzelnes Blatt Papier braucht ja nun wirklich nicht viel Platz... Aber jetzt weisst du ja für die Zukunft 😁
Zitat:
Original geschrieben von wielensen
hi
erstmal thx für das aufbauen, also was den kaufvertrag angeht kann ich mich dran erinnern, das ich den vor ca 3 - 4 wochen in der hand hatte. und ich glaube ich habe den weg geschmissen, ( schlagt mich bitte net
😁 ...die Probleme der sogenannten "Wegwerfgesellschaft"
Wenn der Käufer den Vertrag auchnicht mehr hat, sieht es nicht so gut aus für Dich. Dann kann er behaupten (und er hatte ja scheinbar die ganze Sippschaft mitgebracht), dass nichts mit Unfall etc vermerkt wurde.
Kannst nur hoffen, dass der hier nicht mitliest, sonst hat der ganz schnell seinen Kaufvertrag verloren 😁
naja im Zweifel für den Angeklagten, oder?
er muss dir genauso beweisen, dass du den Wagen als unfallfrei verkauft hast, wenn er also selber den Kaufvertrag nicht mehr hat bzw. behauptet, ihn nicht mehr zu haben, was soll man dir dann anlasten???
welcher Richter glaubt denn in so einem Streitfall dem Bruder und Onkel?? ist doch klar, dass die FÜR ihren Bruder/Neffen aussagen
ich würde mir da gar nich son Kopp machen, dein Anwalt macht das schon
A geh... Ich denke, wenn da die ganze Sache ohne den Vertrag vor Gericht gehen sollte, kommt da nix wirkliches raus dabei. Auf welcher Basis sollte da dann entschieden werden? Vielleicht ist das Auto ja auch geklaut?? Wie will der Käufer (außer durch Vorlage des Briefs, welcher ja auch geklaut sein könnte) nachweisen, daß er das Auto rechtmäßig erworben hat? 😉
Gruß
Jan
EDIT: Grampa war da wohl etwas schneller 🙂
Würde mir auch keine Sorgen machen. Wenn ich mich ganz dunkel an meine Rechts-Vorlesung erinnere dann gibt es doch diese 6-Monats Regel; in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der eine nachweisen daß der Mangel bei Kauf schon war und nach den 6 Monaten der andere. Wer jetzt aber Käufer und Verkäufer ist, weiß ich nicht.
Hab da was im BGB gefunden §442 Satz2
"Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
Jetzt geht es halt darum ob Du beweisen musst, daß der Mangel bei Verkauf noch nicht bestand oder ob der Käufer das Gegenteil beweisen muss. Auf jeden Fall wird es in beiden Fällen schwierig nach 3 Monaten deshalb hoffe ich für Dich, daß der Käufer den Beweis bringen muss 😉
Wenn es irgendwie möglich ist, kannst Du dann bitte posten auf welche Paragraphen sich Dein Anwalt stützt (interessiert mich persönlich) gerne auch per PN 😉
Viel Erfolg
MfG Y
Zitat:
Original geschrieben von Ypsilon2
Würde mir auch keine Sorgen machen. Wenn ich mich ganz dunkel an meine Rechts-Vorlesung erinnere dann gibt es doch diese 6-Monats Regel; in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der eine nachweisen daß der Mangel bei Kauf schon war und nach den 6 Monaten der andere. Wer jetzt aber Käufer und Verkäufer ist, weiß ich nicht.
Genau das ist das Problem. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel während der Übergabe noch nicht bestand, um aus der Gewährleistung heraus zu kommen - sofern sie nicht durch den Kaufvertrag ausgeschlossen ist. Wird aber wieder schwierig, wenn der KV komplett weg wäre.
Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestanden hat, wenn er Gewähleistungsansprüche geltend machen will.
Nennt sich doch glaube Beweislastumkehr?!?
Alle Angaben ohne Gewähr - bin ja kein Rechtsanwalt und gebe nur das wieder, was ich in den Rechtsvorlesungen beim Studium gehört hab - bzw. glaube mich erinnern zu können 😁
Gruß, Frank
Zitat:
Original geschrieben von Beetle007
Genau das ist das Problem. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel während der Übergabe noch nicht bestand, um aus der Gewährleistung heraus zu kommen - sofern sie nicht durch den Kaufvertrag ausgeschlossen ist. Wird aber wieder schwierig, wenn der KV komplett weg wäre.
Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestanden hat, wenn er Gewähleistungsansprüche geltend machen will.
Nennt sich doch glaube Beweislastumkehr?!?
Alle Angaben ohne Gewähr - bin ja kein Rechtsanwalt und gebe nur das wieder, was ich in den Rechtsvorlesungen beim Studium gehört hab - bzw. glaube mich erinnern zu können 😁
Gruß, Frank
Na dann is doof aber im ADAC-Vertrag ist die Gewährleistung eh ausgeschlossen. Jetzt müsste man halt wissen ob der Käufer den Vertrag noch hat, wenn nicht dann schnell zur Polizei rennen und den S3 als gestohlen melden, dann hat er ein Problem 😁 😁 😁
Sch**** Rechtsvorlesung, hab ich mir dieses Semester angetan und nächstes kommt die Klausur...kann gar net verstehen wie man Jura studieren kann 😕
MfG Y