problem beim autoverkauf an privat
ich habe vor ca 6 wochen das auto meiner freundin über mobile verkauft (3700€)
das problem war das die klima nicht funktionierte (der kompressor lief zwar aber es kam keine kalte luft ).......ich sagte dem käufer das die klima nicht geht und das mann sie warscheinlich neu befüllen muß
was ICH aber noch erledigen würde ...... darauf sagte der käufer ich breuchte es nicht zu machen wenn ich mit dem preis des autos runter gehe
wir einigten uns bei 3700 statt 4000€ (ein scheinwerfer glas war auch defekt )
gestern kam ein brief das die klima defekt währe und anbei ein kostenvoranschlag in höhe 970€ die ich bezahlen soll weil ich ihn betrogen hätte 😕
nun meine frage was ist zu machen was kann mir passieren wenn ich nicht zahle
Beste Antwort im Thema
so sah der zusatz zettel aus und halt der normale kaufvertrag von mobile aber nirgens angaben von klima UND CO
Zusatz zum Kaufvertrag
Käufer
Name .
Straße .
Plz Ort .
Verkäufer
Name .
Straße .
Plz Ort .
Hiermit verzichtet der Käufer des XXXXXXX
Fahrzeug Ident.- Nr. WOLOSAFXXXXXXXXXXXXX
auf Garantie und Gewährleistung und kauft das Auto wie gesehen und Probe gefahren.
________________________________________
Unterschrift
32 Antworten
Also rechtlich kann der Käufer dir gar nichts da du eine Privatperson bist.
Ich wollte aber trotzdem sagen, dass ich es von dem Threadsteller nicht in Ordnung finde beim Verkauf zu behaupten, dass wahrscheinlich die Klima neu befüllt werden muss.
Das ist meiner Meinung nach Betrug. Wenn man nicht weiss, warum etwas nicht funktioniert sollte man auch bezüglich Reperaturvorschläge schweigen und sagen, dass man keine Ahnung hat.
Würde es von euch einem gefallen ein Fahrzeug zu kaufen , wo die Klima defekt ist und der Verkäufer behauptet, dass es nur befüllt werden muss ( günstigste Variante natürlich).
Musste ich mal loswerden
Als privat kannst du ein PKW nur dann verkaufen wenn der Halter im KFZ Brief und Verkäufer im Kaufvertrag identisch sind.
Ansonsten wird das rechtlich als Umgehungsversuch der Gewährleistung gewertet, solltest du gewerblich sein oder Handel betreiben. Dazu kommt noch Steuerhinterziehung.
Es gibt noch stichwort "arglistige täuschung" sollte er dir nachweisen können das die Klimaanlage nicht nur befüllt werden musste sondern du von einem defekt wusstes, sieht es schlecht aus.
Hatte mal was ähnliches, als ich meine alte C-Klasse (C 250 TD BJ 97 mit 220.000 km) verkauft hab.
Da hat die Automatik sehr langsam geschalten und ich hab den Käufer drauf hingewiesen.
Allerdings nur mündlich. Im Vertrag die übliche "keine Gewährleistung"-Klausel.
Kaum ist der Wagen 1 Monat verkauft kommt ein Brief mit einer Rechnung.
Es wurde irgendwas an der Elektronik und am Wandler repariert, sollte 500 € kosten.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich nicht auf das Schreiben reagiert.
Es ist auch nichts mehr gekommen.
Alternativ könntest Du ein Antwortschreiben verschicken, mit dem Inhalt "Im Kaufvertrag wurde jegliche Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, deshalb werde ich keine Reparaturkosten übernehmen".
Zitat:
Original geschrieben von 530d
Es gibt noch stichwort "arglistige täuschung" sollte er dir nachweisen können das die Klimaanlage nicht nur befüllt werden musste sondern du von einem defekt wusstes, sieht es schlecht aus.
naja, wenn der Verkäufer kein Mechaniker o.ä. (Sachverständiger) ist, kann man ihm da wohl nicht an die Karre fahren.
Da beruft er sich auf einen ähnlichen Defekt im Bekanntenkreis und da wars nur die Befüllung, also hat er gedacht ....
... das ganze war ja kein Schadensgutachten eines Sachverständigen.
Ähnliche Themen
habe heute den käufer angerufen um ihm zu sagen das ich nicht für die klima aufkomme
......................darauf sagte er ich würde von seinem anwalt höhren
ich sagte er sollte tun was er nicht lassen kann
Moin,
Es gibt zwar ein paar Fallen ... aber ich würde zu 95% davon ausgehen, das dir keine Probleme ins Haus stehen.
MFG Kester
hallo allerseits,
verträge unterliegen zwar keinem formzwang, sind also also auch mündlich gültig... kommt es aber zu streitigkeiten, ist es natürlich einfacher bestimmte sachverhalte in form eines schriftstückes nachzuweisen.
da ihn eurem vertrag nichts von einer defekten klimaanlage vermerkt ist und der käufer mit seiner unterschrift den zustand des fahrzeuges zur übergabe akzeptiert hat, kann er nun nachträglich keine kosten für mängelbeseitigungen einfordern... zumal eine nicht funktionierende klima kein versteckter mangel ist, weil es jeder laie bemerken müsste. Demnach also alles im grünen bereich....
grüße allerseits
zudem sagte ich noch er könne nicht 6 wochen später mit ner rechnung kommen
er hätte vor dem kauf einen gebrauchtwagen check machen können..........darauf sagte er das hätte die dekra oder so auch net gemerkt..........darauf lachte ich und sagte achso jetzt verlangst du von mir als leihe das ich alles sehe
und darauf sagte er ......gutachter und anwalt sind schon informiert !!!da hab ich gesagt prima dann kostet dich die klima nicht 1000€ sondern bald 3000€ schönen tag noch und ab jetzt dann alles schriftlich
für seine 20jahe war der käufer schon ganz schön fit in sachen gutachter,anwalt und co
das macht der bestimmt öfters
Is bestimmt so n "privater Händler"......kann ja keine garantie geben,is ja Privatperson....verschachert aber im großen Stil "günstig" angekaufte Fahrzeuge....
Ich hätte mich da garned erst gemeldet.....
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von sonic23
habe heute den käufer angerufen um ihm zu sagen das ich nicht für die klima aufkomme
......................darauf sagte er ich würde von seinem anwalt höhren
ich sagte er sollte tun was er nicht lassen kann
warte einfach ab ob was kommt
vllt will er dir auch nur drohen das du weiche knie´ bekommst und dann eventuell doch bezahlst
lass dich nicht einschüchtern und warte ab ist mein tipp
aber mich würde es freuen wenn du uns hier auf dem laufenden hälst
finde die sache sehr interressant
Zitat:
Original geschrieben von Remus BMW
ja werde ich machen ..........bis jetzt iss noch nicht gekommen ...............Zitat:
aber mich würde es freuen wenn du uns hier auf dem laufenden hälst
finde die sache sehr interressanthatte mal einen bekannten autohändler die geschichte erzählt ! er sagte als käufer von privat hat mann 2 wochen rückgaberecht wenn was verheimlicht wurde (unfall,größerer defekt ............) sogar wenn das auto schon umgemeldet wurde...........man lernt täglich dazu
Du hattest ja nix verheimlicht,oder?
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Du hattest ja nix verheimlicht,oder?Greetz
Cap
ne hab ich ja net auserdem sind die 2 wochen ja schon lange rum ...........hatte das nur geschrieben weil die meisten das garnicht wissen mit den 2 wochen (ich wuste es ja auch net )
Hi,
im Prinzip kann er dir nichts, nur dass du halt nicht schriftlich hast, dass du ihn über die defekte Klimaanlage etwas gesagt hast.
Wenn er, zu unrecht, nun behauptet du hättest ihm bewust einen Mängel verschwiegen, dann könntest du darüber wohl schon Probleme bekommen.
Da kommst du dann auch als Privatverkäufer und über gesehen wie gekauft nicht raus, weil dass dann Betrug wäre. Aber dafür müsste er erstens halt deine Kenntnis des Problems nachweisen und zweitens mit seiner Lüge den Mangel nicht gekannt zu haben durchkommen.
Gruss
gibts da irgendeine Quelle für die 2 Wochen Rückgaberecht?
Kannte ich bislang nicht und kann ich irgendwie auch jetzt nicht glauben.
Ciao, Ralf