problem beim autoverkauf an privat

BMW 3er E36

ich habe vor ca 6 wochen das auto meiner freundin über mobile verkauft (3700€)
das problem war das die klima nicht funktionierte (der kompressor lief zwar aber es kam keine kalte luft ).......ich sagte dem käufer das die klima nicht geht und das mann sie warscheinlich neu befüllen muß
was ICH aber noch erledigen würde ...... darauf sagte der käufer ich breuchte es nicht zu machen wenn ich mit dem preis des autos runter gehe
wir einigten uns bei 3700 statt 4000€ (ein scheinwerfer glas war auch defekt )

gestern kam ein brief das die klima defekt währe und anbei ein kostenvoranschlag in höhe 970€ die ich bezahlen soll weil ich ihn betrogen hätte 😕

nun meine frage was ist zu machen was kann mir passieren wenn ich nicht zahle

Beste Antwort im Thema

so sah der zusatz zettel aus und halt der normale kaufvertrag von mobile aber nirgens angaben von klima UND CO

Zusatz zum Kaufvertrag

Käufer

Name .

Straße .

Plz Ort .

Verkäufer

Name .

Straße .

Plz Ort .

Hiermit verzichtet der Käufer des XXXXXXX
Fahrzeug Ident.- Nr. WOLOSAFXXXXXXXXXXXXX
auf Garantie und Gewährleistung und kauft das Auto wie gesehen und Probe gefahren.

________________________________________
Unterschrift

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Zitat:

Original geschrieben von SeriousD


gibts da irgendeine Quelle für die 2 Wochen Rückgaberecht?

Kannte ich bislang nicht und kann ich irgendwie auch jetzt nicht glauben.

Ciao, Ralf

für die 2 wochen rückgaberecht gibt es keine quelle .ich selber konnte es auch nicht glauben ....werde mal gurgeln 😁

Also wenn im Vertrag steht, gekauft wie gesehen und du eine Privatperson bist.... und die Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen hast, kann eigentlich nicht viel passieren.. Wenn man versucht, dir die Klimaanlage als defekten Mangel unterzuschieben, wäre es ein Vorteil, wenn du noch einen Zeugen dafür hast, dass ihr über die Klima gesprochen habt.

Allerdings iost sowas immer ärgerlich.. für beide Seiten..Es kostet Zeit, Nerven und meistens auch Geld. Wenn du verklagt wirst,.. dann musst du dir warscheinlich einen Anwalt nehmen.. und da fängt der Spaß an.
Rechtschutzversichert?? ja--> alles klar. Lehn dich zurück.
Nein.. ----> Schon schlimmer... Falls Du vor Gericht verlieren solltest, wird es dann richtig teuer.

Die Problematik ist: Die Gesetze sind eindeutig!! Jeder Sachverhalt hat eigentlich nur eine Lösung! Aber ein guter Anwalt, kann überzeugend einen Sachverhalt strecken, beugen, verdrehen, damit dann quasi andere §§ zuständig sind. nunja...
Ich würde warten..... und wenn was kommt , damit zum Anwalt gehen und sich kurz beraten lassen.. Kostet vielleicht 20-30 Euro, je nachdem. Und dann weiß man meißt schon viel viel mehr!

Es ist einfach nur suuuuper ärgerlich,.. selbst wenn man recht hat& bekommt, dass man dann für so nen "Scheiß" seine Zeit opfern muss....
Halte uns auf dem Laufenden!

oh.... nochwas?? 2 Wochen Rückgaberecht??
nur bei Fernabsatzverträgen ohne Grund möglich oder vielleicht noch bei vertraglicher Einbindung.

Zwar ist der Wagen wohl übers Netz angeboten worden, aber ein Kaufvertrag wurde noch "Face to Face" geschlossen.
Halte das für völligen Quatsch.....

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