Passt das Dreispeichenlenkrad vom S3 (8L FL) in einen A3 (ebenfalls 8L FL)?
Hallo, der Titel sagt es bereits:
Passt das Dreispeichenlenkrad vom S3 (8L Facelift) in einen A3, und sind die Airbagstecker identisch? (ebenfalls 8L Facelift, im Moment das normale Kunststoff-Vierspeichenlenkrad drin)
Ich habe nämlich ein Dreispeichenlenkrad von einem 2001er Facelift S3 inklusive Airbag gekauft und würde dies nun gerne beim Audi-Händler einbauen lassen. Ich habe übrigens vor dem Kauf zwei verschiedene Audi-Zentren angerufen und beide sehen kein Problem darin, ein mitgebrachtes komplettes Lenkrad einzubauen.
Danke euch!
Hier mein Kauf (110 Euro, günstig, oder?):
Beste Antwort im Thema
Ich würde mal dem user hurz100 kontaktieren...😉
es hat schon seinen grund dass verwerter die airbags in die luft jagen, anstatt sie zu verkaufen, gebrauchte airbags dürfen nicht verbaut werden. Unmißverständliche aussage seitens audi. Den entsprechenden "papierkram" dazu hat oben genanntet user. Ach ja, die zulassung ist auch futsch.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jetskim
Nochmal, und ganz wichtig:Wir gehen hier allein von folgender Annahme aus: Der Verwerter ist berechtigt im Umgang mit Airbags und sendet ein gebrauchtes, komplettes Airbaglenkrad in rechtlich einwandfreier Versandart direkt an die Herstellerwerkstatt!
Wir reden hier also in keiner Sekunde vom Sprengstoffhandling, darum geht es in dieser Frage garnicht (wen diese Frage interessiert: http://komnet.nrw.de/.../danz?... beantwortet das endgültig und abschließend zugunsten "Fahrzeugteilen" wie "fertige Lenkräder"😉.
Die Frage ist einzig und allein, in welchem Gesetzestext geschrieben steht dass die Betriebserlaubnis erlöscht, wenn die Herstellerwerkstatt das gebrauchte Airbaglenkrad einbaut. Das ist des Pudels Kern, und hierzu hab ich bislang nichts offizielles finden können!
Siehe
AltfahrzeugverordnungPunkt 3.2.2.1.
Demnach darf ein Verwerter garkeine pyrotechnischen Bauteile aus Altfahrzeugen zur Ersatzteilgewinnung bereitstellen / veräußern.
Weiterhin ist es unsinnig, solche Bauteile als Gebrauchtteile, deren "vorhergehendes Leben" nicht nachvollzogen werden kann, verwenden zu wollen.
Der Verwerter kann zudem keine Funktionsgarantie geben.
Selbiges gilt in diesem Sinne sowohl für Lenkräder mit Airbageinheit als auch Airbageinheiten, die als Gebrauchtteile in einschlägigen Auktionshäusern / Markplätzen angeboten werden.
MfG Hurz
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Siehe Altfahrzeugverordnung Punkt 3.2.2.1.Demnach darf ein Verwerter garkeine pyrotechnischen Bauteile aus Altfahrzeugen zur Ersatzteilgewinnung bereitstellen / veräußern.
3.2.2.1 mag in Deutschland gelten, nicht jedoch z.B. in Österreich, wo Airbaglenkräder und ähnliche Kfz-Teile keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes sind, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/AirbagIn meinem Fall ist der Verwerter tatsächlich in Österreich ansässig.
Weiterhin beantwortet der Link ebenfalls in keiner Weise die immernoch bestehende Kernfrage: in welchem Gesetzestext soll geschrieben stehen, dass bei Einbau des gebrauchten, kompletten Airbaglenkrades die Betriebserlaubnis erlischt? (Lenkrad aus gleichem Fahrzeugtyp und gleichem Baujahr, versteht sich von selbst)
Ich habe übrigens Audi angemailt wegen genau dieser Frage. Dort hat man mir lediglich zurückgemailt: "Am besten sprechen Sie hierzu einen unserer Audi Partner an. Er kann vor Ort pruefen, welche Loesungen fuer Ihr Fahrzeug in Frage kommen."
Das ist nicht gerade eine Absage, sondern heisst übersetzt "Sollen die Leute vor Ort entscheiden". Daher haben mir ja auch beide offiziellen Audi-Zentren, die ich deswegen angerufen habe grünes Licht für den Einbau eines gebrauchten Airbaglenkrades gegeben, und ich habe meine Frage wirklich explizit und deutlich gestellt.
Wie erklärst du dir das?
Ich sehe es so das wenn Audi es verbaut , alles weitere im Fall der fälle nicht dein Problem ist.
Ob ich mich Persönlich nun damit Sicher fühle , lasse ich jetzt Außen vor.
Es ist und bleibt ein Airbag ,Herkunft / Leidensweg unbekannt.
Nicht das nur ein Widerstand anstelle eines funktionstüchtigen Airbag vorhanden ist.😉
Thema Lenkrad kannst du hier auf MT sowieso vergessen.
Wenn wir es genau nehmen, müssen wir 8L Beitzer sowieso unsere Airbags alle überprüfen lassen bzw bei Audi tauschen lassen, da sie schon über 10 Jahre alt sind.
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Zitat:
Original geschrieben von cybersweep
Thema Lenkrad kannst du hier auf MT sowieso vergessen.
Wenn wir es genau nehmen, müssen wir 8L Beitzer sowieso unsere Airbags alle überprüfen lassen bzw bei Audi tauschen lassen, da sie schon über 10 Jahre alt sind.
Aussage ist mal wieder völliger DUMMFUG !
Aber die ewig Gestrigen, die keine Ahnung haben, sterben halt nie aus und schreiben weiter DUMMFUG, obwohl es nun schon oft genug richtig gestellt wurde.
Das Tauschintervall für Airbageinheiten in der Form ist entfallen.
Genaue Informationen dazu kann JEDER AUDI-Servicepartner im Informationssystem fahrzeugspezifisch finden.
Manchmal lohnt es sich halt doch, mal einen Serviceparten des Herstellers aufzusuchen.
Zitat:
Original geschrieben von jetskim
3.2.2.1 mag in Deutschland gelten, nicht jedoch z.B. in Österreich, wo Airbaglenkräder und ähnliche Kfz-Teile keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes sind, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/AirbagZitat:
Original geschrieben von hurz100
Siehe Altfahrzeugverordnung Punkt 3.2.2.1.Demnach darf ein Verwerter garkeine pyrotechnischen Bauteile aus Altfahrzeugen zur Ersatzteilgewinnung bereitstellen / veräußern.
In meinem Fall ist der Verwerter tatsächlich in Österreich ansässig.Weiterhin beantwortet der Link ebenfalls in keiner Weise die immernoch bestehende Kernfrage: in welchem Gesetzestext soll geschrieben stehen, dass bei Einbau des gebrauchten, kompletten Airbaglenkrades die Betriebserlaubnis erlischt? (Lenkrad aus gleichem Fahrzeugtyp und gleichem Baujahr, versteht sich von selbst)
Ich habe übrigens Audi angemailt wegen genau dieser Frage. Dort hat man mir lediglich zurückgemailt: "Am besten sprechen Sie hierzu einen unserer Audi Partner an. Er kann vor Ort pruefen, welche Loesungen fuer Ihr Fahrzeug in Frage kommen."
Das ist nicht gerade eine Absage, sondern heisst übersetzt "Sollen die Leute vor Ort entscheiden". Daher haben mir ja auch beide offiziellen Audi-Zentren, die ich deswegen angerufen habe grünes Licht für den Einbau eines gebrauchten Airbaglenkrades gegeben, und ich habe meine Frage wirklich explizit und deutlich gestellt.
Wie erklärst du dir das?
Ganz einfach:
In dem Falle, in dem ein Servicepartner hier gegen die Vorgaben des Herstellers verstößt, ist nicht mehr der Hersteller in der Produkthaftung, sondern derjenige in der Haftung, der den Auftrag ausführt und mit seiner Unterschrift den Verbau entsprechend Herstellervorgabe (was hier schon nicht der Fall ist) und die Funktionsfähigkeit (die er bei einer gebrauchten Airbageinheit mit nicht lückenlos nachvollziehbarem "Vorleben" und Herkunft nicht bestätigen kann, es mit seiner Unterschrift aber macht) bestätigt.
Der Hersteller KANN hier keinem Servicepartner ein solches Vorgehen verbieten.
Der Hersteller wird bei solchem Vorgehen aber KEINERLEI HAFTUNG für derartige Vorgehensweisen im Rahmen der Produkthaftung übernehmen.
Die ggf. möglichen haftungsrechtlichen Dinge obliegen dann einzig demjenigen, der derartige Aufträge ausführt / annimmt, ebenso wie die Einschätzung der haftungsrechtlichen Konsequenzen und die Einschatzung der rechtlichen Situation, ob ein solcher Teileverbau überhaupt angenommen wird oder nicht. Hierzu obliegt es dem jeweils Ausführenden / Auftragsannehmenden, die jeweiligen landesspezifischen rechtlichen Regelungen zu kennen und zu bewerten, ggf. mit dem Rechtsbeistand zu klären.
Zudem kann ein solches Vorgehen neben den haftungsrechtlichen Dingen auch vertragsrechtliche Dinge für den Betrieb nach sich ziehen, denn wer so gegen die Herstellervorgaben verstößt, kann durchaus auch Probleme mit seinem Servicevertrag etc. bekommen.
Weiterhin wird´s dann interessant:
Bei einigen Fahrzeugen wurden Airbageinheiten ausstattungsabhängig von verschiedenen Herstellern verbaut.
Im Falle des Bauteileersatzes dürfen hier nur Bauteile des gleichen Herstellers verbaut werden.
Verbau von Bauteilen eines anderen Herstellers führen zum Verlust der BE des Fahrzeuges.
Bauteile, die garnicht zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden dürfen, können keine BE für das Fahrzeug haben. Ein Bauteil ohne BE führt bei Verbau zum erlöschen der BE des Fahrzeuges.
Noch interessanter wird dann folgendes:
Airbageinheiten / Gurtstraffer etc. werden mit einer SerienNr. versehen und bei erstmaligem Verbau mit der FIN des Fahrzeuges, in dem sie verbaut werden, registriert.
Bei Ersatz JEGLICHER Bauteile des Insassenschutzsystemes sind diese Daten (SerienNr.) mit der jeweiligen FIN des Fahrzeuges, dem Grund des Bauteileersatzes und dem für diesen Zweck an Neuteilen befindlichen Aufkleber unter Nutzung des dafür vorgesehenen Registrierscheines zu erfassen und zu archivieren, Kopie des Registrierscheines ist dem Hersteller zuzusenden.
=> Da pyrotechnische Gebrauchtteile bereits zu einem anderen Fahrzeug registriert sind und entsprechend Herstellervorgaben und bestimmten schon geposteten rechtlichen Bestimmungen keine erneute Verwendung in anderen Fahrzeugen finden dürfen können diese Gebrauchtteile keine BE besitzen und führen bei Verbau zum erlöschen der BE des Fahrzeuges.
Frage am Rande:
Du verbaust auch gebrauchte Bremsscheiben und Beläge von anderen Fahrzeugen in Deinem Fahrzeug ?
Wenn man sich ein gebrauchtes Auto kauft, hat man doch genauso wenig Ahnung, was mit Airbags, Bremsen etc. vorher passiert ist. Ich sehe da keinen großen Unterschied.
Er kann sich natürlich auch ein neuen Lenkrad plus Airbag kaufen, aber ob man die 800€ wirklich ausgeben will....
Zitat:
Original geschrieben von xY2kx
Wenn man sich ein gebrauchtes Auto kauft, hat man doch genauso wenig Ahnung, was mit Airbags, Bremsen etc. vorher passiert ist. Ich sehe da keinen großen Unterschied.
Er kann sich natürlich auch ein neuen Lenkrad plus Airbag kaufen, aber ob man die 800€ wirklich ausgeben will....
Bei Gebrauchtfahrzeugkauf sind i.A. die Bauteile verbaut, die da reingehören; es sei denn, da hat jemand rumgepfuscht.
Drum gilt für Reparaturen am Insassenschutzsystem etc. der Grundsatz, dass Reparaturen NUR mit erteiltem schriftlichem Auftrag auszuführen sind, nachweißbar und belegbar sind. Hier gilt inbesondere die Verpflichtung von Fachbetrieben zur Archivierung derartiger Dokumente.
Im Übrigen betreffen die genannten Dinge nicht das Lenkrad als Bauteil, hier ist relevant, ob das Lenkrad als Bauteil für das jeweilige Fahrzeug eine BE besitzt.
Die genannten Dinge betreffen insbesondere die pyrotechnischen Bauteile, sowie alle Bauteile der Sensorik und Steuerung des Insassenschutzsystemes.
Das Lenkrad an sich kann, sofern für das Fahrzeug als Bauteil vorgesehen und unbeschädigt, problemlos als Gebrauchtteil verwendert werden.
Der Unterschied liegt im Zweifelsfall daran, wer Ansprechpartner bei haftungsrelevanten Dingen ist und was man da dann u.U. erwarten kann.
Von einem Hersteller, der im Rahmen der Produkthaftung haftbar ist, ist im Zweifelsfall durchaus mehr zu erwarten, als von einem Kleinbetrieb, der für seine Arbeit und Ausführung der Arbeit haften muss.
Ok, dann nur 640€ für den Airbag 😉
Und ob jmd rumgepfuscht hat, weiss man halt nicht. Genauso wenig, wie bei einem gebraucht gekauften Airbag.
Bei meinem alten Auto funktionierten die Airbags nicht. Habe ich nach Monaten erst gemerkt, da ich die Airbagleuchte ausgebaut habe (ist nicht im Tacho). Da hat jmd einfach den Stecker abgezogen. Bis heute ist mir nichts "asozialeres und rücksichtloseres" vorgekommen.
Also ganz ehrlich, ich würde es auch einfach tauschen (lassen). Ob der Airbag drin ist, sieht man ja. Und wer fummelt da schon rum (da kommen wir wieder auf das Thema Gebrauchtwagenkauf^^).
Es wird auch eh niemals jmd nachschauen, ob genau dieser Airbag für das Fahrzeug registriert ist.
Rechtlich ist es natürlich was Anderes, hast du ja ausführlich gezeigt 😉
Im Fall des Falles wird da mehr als genau nachgeschaut, denn im Falle des Falles geht es bei sowas um nicht ganz geringe Kosten, die zu leisten sind. Und genau da wird dann auch seitens der Hersteller genauestens geprüft, wer da in der Haftung steht, denn warum sollte jemand zu Zahlungsverpflichtungen verdonnert werden, der nicht für Probleme etc. verantwortlich ist.Zitat:
Original geschrieben von xY2kx
Ok, dann nur 640€ für den Airbag 😉Und ob jmd rumgepfuscht hat, weiss man halt nicht. Genauso wenig, wie bei einem gebraucht gekauften Airbag.
Bei meinem alten Auto funktionierten die Airbags nicht. Habe ich nach Monaten erst gemerkt, da ich die Airbagleuchte ausgebaut habe (ist nicht im Tacho). Da hat jmd einfach den Stecker abgezogen. Bis heute ist mir nichts "asozialeres und rücksichtloseres" vorgekommen.
Also ganz ehrlich, ich würde es auch einfach tauschen (lassen). Ob der Airbag drin ist, sieht man ja. Und wer fummelt da schon rum (da kommen wir wieder auf das Thema Gebrauchtwagenkauf^^).
Es wird auch eh niemals jmd nachschauen, ob genau dieser Airbag für das Fahrzeug registriert ist.
Rechtlich ist es natürlich was Anderes, hast du ja ausführlich gezeigt 😉
Es macht diesbezüglich bestimmt auch einen nicht unerheblichen Unterschied, welche Rechtsabteilung da mit wem dann was zu verhackstücken hat.
Also wenn der Airbag einfach so los geht, oder bei einem Unfall eben nicht, dann wird doch nur höchstens nachgeschaut, oder
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Der Hersteller KANN hier keinem Servicepartner ein solches Vorgehen verbieten.Zitat:
Original geschrieben von jetskim
3.2.2.1 mag in Deutschland gelten, nicht jedoch z.B. in Österreich, wo Airbaglenkräder und ähnliche Kfz-Teile keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes sind, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag
In meinem Fall ist der Verwerter tatsächlich in Österreich ansässig.
Der Hersteller wird bei solchem Vorgehen aber KEINERLEI HAFTUNG für derartige Vorgehensweisen im Rahmen der Produkthaftung übernehmen.
Die ggf. möglichen haftungsrechtlichen Dinge obliegen dann einzig demjenigen, der derartige Aufträge ausführt / annimmt, ebenso wie die Einschätzung der haftungsrechtlichen Konsequenzen und die Einschatzung der rechtlichen Situation, ob ein solcher Teileverbau überhaupt angenommen wird oder nicht. Hierzu obliegt es dem jeweils Ausführenden / Auftragsannehmenden, die jeweiligen landesspezifischen rechtlichen Regelungen zu kennen und zu bewerten, ggf. mit dem Rechtsbeistand zu klären.Zudem kann ein solches Vorgehen neben den haftungsrechtlichen Dingen auch vertragsrechtliche Dinge für den Betrieb nach sich ziehen, denn wer so gegen die Herstellervorgaben verstößt, kann durchaus auch Probleme mit seinem Servicevertrag etc. bekommen.
Schön und gut - ich möchte von dir jedoch gerne wissen, wo genau diese Herstellervorgabe nachzulesen ist, dass das gebrauchte Original-Airbaglenkrad nicht eingebaut werden darf. Es bringt nichts wenn du sagst, du hättest das "gehört" oder jemand "verlässliches" hätte es dir gesagt, das beweist für mich nichts. Wo ist der tatsächliche Nachweis dass dies tatsächlich so ist?
Zitat:
Weiterhin wird´s dann interessant:
Bei einigen Fahrzeugen wurden Airbageinheiten ausstattungsabhängig von verschiedenen Herstellern verbaut.
Im Falle des Bauteileersatzes dürfen hier nur Bauteile des gleichen Herstellers verbaut werden.
Verbau von Bauteilen eines anderen Herstellers führen zum Verlust der BE des Fahrzeuges.
Natürlich gibt es ausstattungsabhängig verschiedene Airbageinheiten, ist ja klar dass der Airbag aus dem 4-Speichen-LR nicht der gleiche ist wie der aus dem 3-Speichen-LR. Du suggeriest jedoch aus freien Stücken, dass auch die den Airbag ansteuernde Einheit im Wagen daher unterschiedlich und ggf. inkompatibel sein kann - wo ist der Nachweis hierüber?
Zitat:
Bauteile, die garnicht zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden dürfen, können keine BE für das Fahrzeug haben. Ein Bauteil ohne BE führt bei Verbau zum erlöschen der BE des Fahrzeuges.
Das ist für Österreich falsch! In Österreich darf das Airbaglenkrad durchaus zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden. Ein Gesetz, was die Einfuhr nach Deutschland und den Einbau verbietet bzw. mit Erlöschen der BE bestraft, ist mir schlichtweg nicht bekannt. Belehre mich gerne eines besseren.
Zitat:
Frage am Rande:
Du verbaust auch gebrauchte Bremsscheiben und Beläge von anderen Fahrzeugen in Deinem Fahrzeug ?
Ja, ich hätte tatsächlich keine Bedenken, offensichtlich einwandfreie, beispielsweise neuwertige Bremsscheiben und Beläge, die z.B. aus einem Wagen mit Motorschaden stammen, zu verwenden, wenn ich dem Verwerter vertraue.
Nem verwerter vertrauen... Hahahaha, der war gut.
Zitat:
Original geschrieben von jetskim
Schön und gut - ich möchte von dir jedoch gerne wissen, wo genau diese Herstellervorgabe nachzulesen ist, dass das gebrauchte Original-Airbaglenkrad nicht eingebaut werden darf.
Lese die Rep.Leitfäden der Hersteller:
Diese Unterlagen kann man sich HIER legal beschaffen.
Unter Rep.- Leitfaden Karosserie / Montagearbeite innnen / Insassenschutzsystem / Airbag / Sicherheitshinweise & Hinweise ...
Wenn man derartige Umbauten etc. vor hat, sollte man sowieso die Rep-Unterlagen dazu nutzen, dass man dann erst so noch nachfragen muss, wo man sowas findet, macht dann doch eher nachdenklich, da man sich scheinbar im Vorfeld NICHT in irgendeiner Form informiert hat.
Zitat:
Original geschrieben von jetskim
Offensichtlich einwandfreie Bremsscheiben und Beläge aus einem anderen Fahrzeug, dass ggf. eine andere Bremsanlage hat, wo die Scheiben evtl. einen Grat haben / einen Schlag haben, eingelaufen sind und ggf. die Beläge nicht mehr tatsächlich einwandfrei sind ?Zitat:
Ja, ich hätte tatsächlich keine Bedenken, offensichtlich einwandfreie, beispielsweise neuwertige Bremsscheiben und Beläge, die z.B. aus einem Wagen mit Motorschaden stammen, zu verwenden, wenn ich dem Verwerter vertraue.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Frage am Rande:
Du verbaust auch gebrauchte Bremsscheiben und Beläge von anderen Fahrzeugen in Deinem Fahrzeug ?
Wo sich dann Beläge und Scheiben aufgrund anderem Sitz in den Bremssätteln auf die bereits gelaufenen und riefigen Scheiben neu einlaufen müssen ?Aua Aua Aua !!
Wenn solche "Geiz ist Geil" Mentalität bei sicherheitsrelevanten Baugruppen oder Insassenschutzsystemen als Lösung für Verschleißreparaturen oder Umbauten angesehen wird, muss man doch an gewissen Dingen zweifeln.
Leute, die so drauf sind, sollten evtl. besser auf eine "1000der Tretmichtod mit Kniegelenkzündung", landläufig auch Fahrrad genannt, umsteigen; dann gefährden diese Leute andere Verkehrsteilnehmer deutlich weniger.Bei derartigen Dingen hört der Spass wirklich auf.
MfG Hurz.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Lese die Rep.Leitfäden der Hersteller:Zitat:
Original geschrieben von jetskim
Schön und gut - ich möchte von dir jedoch gerne wissen, wo genau diese Herstellervorgabe nachzulesen ist, dass das gebrauchte Original-Airbaglenkrad nicht eingebaut werden darf.Diese Unterlagen kann man sich HIER legal beschaffen.
Unter Rep.- Leitfaden Karosserie / Montagearbeite innnen / Insassenschutzsystem / Airbag / Sicherheitshinweise & Hinweise ...
Wenn man derartige Umbauten etc. vor hat, sollte man sowieso die Rep-Unterlagen dazu nutzen, dass man dann erst so noch nachfragen muss, wo man sowas findet, macht dann doch eher nachdenklich, da man sich scheinbar im Vorfeld NICHT in irgendeiner Form informiert hat.
MfG Hurz.
Dann zitiere doch bitte mal die passende Stelle aus besagtem Reparaturleitfaden. Dass ich als Kunde, der den Einbau ohnehin nicht selbst ausführen wird diesen Leitfaden nicht kaufen werde dürfte klar sein.