Passt das Dreispeichenlenkrad vom S3 (8L FL) in einen A3 (ebenfalls 8L FL)?
Hallo, der Titel sagt es bereits:
Passt das Dreispeichenlenkrad vom S3 (8L Facelift) in einen A3, und sind die Airbagstecker identisch? (ebenfalls 8L Facelift, im Moment das normale Kunststoff-Vierspeichenlenkrad drin)
Ich habe nämlich ein Dreispeichenlenkrad von einem 2001er Facelift S3 inklusive Airbag gekauft und würde dies nun gerne beim Audi-Händler einbauen lassen. Ich habe übrigens vor dem Kauf zwei verschiedene Audi-Zentren angerufen und beide sehen kein Problem darin, ein mitgebrachtes komplettes Lenkrad einzubauen.
Danke euch!
Hier mein Kauf (110 Euro, günstig, oder?):
Beste Antwort im Thema
Ich würde mal dem user hurz100 kontaktieren...😉
es hat schon seinen grund dass verwerter die airbags in die luft jagen, anstatt sie zu verkaufen, gebrauchte airbags dürfen nicht verbaut werden. Unmißverständliche aussage seitens audi. Den entsprechenden "papierkram" dazu hat oben genanntet user. Ach ja, die zulassung ist auch futsch.
51 Antworten
Davon abgesehen: welch Egomanie:
soll nun jeder an dem Thema interessierte sich die o.g. Quellen selbst kaufen?
Demnächst vor Gericht:
"Herr Richter, ich habe Recht, aber ich habe keine Lust, es zu beweisen. Kaufen Sie doch die Unterlagen einfach selber."
Das hat schon Berlusconi-eske Züge...
Nu kommt mal alle wieder ein wenig runter, irgendwie erhitzen sich hier die Gemüter über nix.
Ich kann auf der einen Seite verstehen wenn Jetskim gerne etwas "handfestes" sehen möchte. Sowas wie "steht im VAG-Reparaturleitfaden, Kapitel X, Abschnitt 3". Das ist etwas, was jeder Händler, der Zugriff auf die entsprechende Software hat, überprüfen kann.
Dass Jetskim selber dies nicht tun wird respektive kann ist wohl jedem bewusst, auch Hurz. Daher wäre es nett ihm zumindest diese Information (also wo die entsprechende Vorschrift schwarz auf weiss steht) zukommen zu lassen, danach wäre ja alles geklärt und Ruhe im Karton.
Umgekehrt kann ich verstehen dass Hurz hier keine Interna aus diversen Softwaretools posten mag, da ist er schliesslich auch durch die Nutzungsbedingungen gebunden. Ich denke es erwartet hier auch niemand dass er einen kompletten Inhalt, Bildschirmfotos oder scans aus den entsprechenden Leitfäden hier angibt.
Aber ab und an wäre es halt wirklich nett wenn man - gerade zu so einem Thema wo leicht die Köpfe heisslaufen - eine Quellenangabe hat die unwiderlegbar ist.
Ich kenne das Problem von akademischer Sicht her. Wenn ich weiss dass jemand sich mit etwas auskennt, 100% in gewissen Themen (nach meiner Möglichkeit das zu beurteilen) Recht hat - dann wird das einem Professor als Quellenangabe in einer wissenschaftlichen Arbeit oder einem Richter vor Gericht nicht ausreichen.
Dort zählen nur Quellen die überprüfbar sind und von offizieller Stelle herausgegeben wurden und aktuell sind.
Letzteres ist nicht zu verachten, siehe auch den hier getätigten Kommentar zum Airbagtausch nach 10 Jahren. Bei einigen Autos steht dies ja sogar noch in der Betriebsanleitung drin oder es finden sich entsprechende Aufkleber im Innenraum.
Das jeder Hersteller diese 10 Jahre inzwischen auf "unbegrenzt" ausgedehnt hat ist aber nur aus den technischen Unterlagen erkenntlich, die an die Fachwerkstätten gesendet wurden.
Genau wie andere Änderungen wichtig sein könnten, z.B. geänderte (verkürzte) Zahnriemenintervalle - wenn man nie eine Fachwerkstatt besucht wird man hierüber nicht informiert werden.
Im Zweifelsfall SOLLTE ein Audi-Betrieb die entsprechenden Infos haben und wissen was er darf und was nicht.
Und zu dem "in einem Dreispeichenlenkrad sollte der Airbag immer gleich sein": Zum Ende des 8L, kurz vor der Einführung des 8P, gab es meines Wissens nach schon Fahrzeuge in denen die Airbagansteuerung von einstufig auf zweistufig geändert wurde...
Also kann ein Wechsel auch sehr wohl ein sicherheitsrelevantes Problem sein wenn man nicht zu 100% weiss aus was für einem Fahrzeug das ausgebaute Teil stammt und dass es mit dem eigenen Fahrzeug wirklich kompatibel ist.
Das thema interessiert keinen, da x mal durchgekaut. Ich schreibe nur aus mitleid.
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Wer die sufu nutzt wird fündig. Hurz "wirft" gerne mal mit pdf dateien um sich, auch ohne dar gebeten zu werden...😉
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
... aus mitleid.
Sorry, auf so einem Niveau schonmal garnicht.
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Wer die sufu nutzt wird fündig. Hurz "wirft" gerne mal mit pdf dateien um sich, auch ohne dar gebeten zu werden...😉
Ja, ein PDF über Sprengstoffumgang.
Das hier besprochene Thema ist alles andere als durchgekaut, denn der Beweis wurde nachwievor nicht erbracht.
Zitat:
Original geschrieben von jackknife
Dass Jetskim selber dies nicht tun wird respektive kann ist wohl jedem bewusst, auch Hurz. Daher wäre es nett ihm zumindest diese Information (also wo die entsprechende Vorschrift schwarz auf weiss steht) zukommen zu lassen, danach wäre ja alles geklärt und Ruhe im Karton.
Genau, und das geht leider nur, wenn die entsprechende Vorschrift überhaupt
existiert.
Im übrigen dürfte ein kurzes Zitat aus den o.g. Audi-Originalquellen samt Quellenangabe rechtlich kein Problem sein (mangels Schöpfungshöhe).
Zitat:
Original geschrieben von jetskim
Die Gesetze, auf die sich hier bezogen wird, beziehen sich auf einzelne Airbags, also den Airbag selbst. Ein komplettes Airbaglenkrad, in dem der Airbag selbst als Teil enthalten ist, ist etwas ganz anderes.
Nein, mit diesem Textverständnis liegst du definitiv falsch.