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Passt das Dreispeichenlenkrad vom S3 (8L FL) in einen A3 (ebenfalls 8L FL)?

Audi A3 8L
Themenstarteram 21. Januar 2013 um 17:01

Hallo, der Titel sagt es bereits:

Passt das Dreispeichenlenkrad vom S3 (8L Facelift) in einen A3, und sind die Airbagstecker identisch? (ebenfalls 8L Facelift, im Moment das normale Kunststoff-Vierspeichenlenkrad drin)

Ich habe nämlich ein Dreispeichenlenkrad von einem 2001er Facelift S3 inklusive Airbag gekauft und würde dies nun gerne beim Audi-Händler einbauen lassen. Ich habe übrigens vor dem Kauf zwei verschiedene Audi-Zentren angerufen und beide sehen kein Problem darin, ein mitgebrachtes komplettes Lenkrad einzubauen.

Danke euch!

Hier mein Kauf (110 Euro, günstig, oder?):

S3
Beste Antwort im Thema
am 22. Januar 2013 um 22:21

Ich würde mal dem user hurz100 kontaktieren...;) 

es hat schon seinen grund dass verwerter die airbags in die luft jagen, anstatt sie zu verkaufen, gebrauchte airbags dürfen nicht verbaut werden. Unmißverständliche aussage seitens audi. Den entsprechenden "papierkram" dazu hat oben genanntet user. Ach ja, die zulassung ist auch futsch.

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ist zwar keine Antwort auf deine Frage aber wieso fragst du nicht einfach die Audi-Händler von denen du es einbauen lassen möchtest..??

am 22. Januar 2013 um 21:36

Gebrauchte airbagkomponenten dürfen nicht verbaut werden.

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981

Gebrauchte airbagkomponenten dürfen nicht verbaut werden.

Noch nie gehört.

Selber darf man natürlich nicht Hand anlegen, aber das macht ja eh der Freundliche.

Und die Antwort auf die Ausgangsfrage; ja passt alles.

am 22. Januar 2013 um 22:21

Ich würde mal dem user hurz100 kontaktieren...;) 

es hat schon seinen grund dass verwerter die airbags in die luft jagen, anstatt sie zu verkaufen, gebrauchte airbags dürfen nicht verbaut werden. Unmißverständliche aussage seitens audi. Den entsprechenden "papierkram" dazu hat oben genanntet user. Ach ja, die zulassung ist auch futsch.

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 22:59

Ich glaube, eine ganze Menge Leute hier verwechseln "Airbag" mit "Airbaglenkrad".

Die Gesetze, auf die sich hier bezogen wird, beziehen sich auf einzelne Airbags, also den Airbag selbst. Ein komplettes Airbaglenkrad, in dem der Airbag selbst als Teil enthalten ist, ist etwas ganz anderes.

Sonst würden wohl kaum beide Audi-Zentren in dem Einbau (explizit nachgefragt!) keine Probleme sehen.

am 22. Januar 2013 um 23:14

Siehe eingangspost: komplettes lenkrad...

Themenstarteram 23. Januar 2013 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981

Siehe eingangspost: komplettes lenkrad...

und?

am 23. Januar 2013 um 9:37

Da du ja eh alles besser weißt, bau die sch... ein und gut.

Themenstarteram 23. Januar 2013 um 10:01

Ich weiß garnicht alles besser.

Es ging mir aber nicht um die Frage erlaubt oder nicht, weil ich das ja eh geklärt hatte.

Die Originalfrage war ob es problemlos passt, ob man den alten Schleifring wiederverwenden kann und sowas.

Bei Audi am Telefon war man zwar nett, aber etwas sehr kurz angebunden so dass ich mir dachte, ich frage sowas lieber in Ruhe hier, dann habe ich zum Einbau gleich die richtigen Teile zusammen.

Schauen wir mal wie lange der Gesetzespunkt noch in der Form aufrecht erhalten wird. Momentan ist es korrekt, dass die BE erlöschen kann wenn nachgewiesen wird dass gebrauchte Airbags verbaut wurden.

Hersteller von Nachrüst-Airbag-Lenkrädern haben eine Sondergenehmigung dafür (z.B. Raid).

Aber auch hier gilt Sprengstoffgesetz, das Handling darf nur von Fachkräften erfolgen und der Versand per Post ist verboten!

Ich persönlich denke dass irgendwann diese Sache kippen wird, früher hat man ja auch gesagt dass die Luftsäcke alle 10 Jahre getauscht gehören - das ist ja auch schon lange Geschichte (nach Tests von Mercedes die bewiesen haben dass der Sack auch noch viel später problemlos funktioniert)

Themenstarteram 23. Januar 2013 um 11:27

Kann das eigentlich irgendjemand anhand eines echten Gesetzestextes belegen dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ein gebrauchtes komplettes (!) Airbaglenkrad von der Herstellerwerkstatt eingebaut wird?

Man findet ähnliche Aussagen haufenweise im Netz, aber keinen einzigen echten Beweis für genau diese Betriebserlaubnissache durch einen tatsächlichen Gesetzestext, ich habe grade eine halbe Stunde damit verbracht etwas derartiges zu finden.

Mir kommt es langsam so vor, als handele es sich um eine Urban Legend, die sich selbst immer wieder vervielfältigt.

am 23. Januar 2013 um 11:54

Ich habe mal jemanden angeschrieben, der es wissem muss.

Wühl Dich durch: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/index.html :)

Airbags und Gurtstraffer gelten meines Wissens nach als Gegenstände der Kategorien T1 und T2

Interessantes Detail am Rande laut Wikipedia:

"Anmerkung für Österreich: Aufgrund einer Interpretation des Pyrotechnikgesetzes 1974 durch das Innenministerium sind für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppen, deren pyrotechnischer Satz der Gefahrengruppe 1.4 gemäß ADR zuzuordnen ist (zum Beispiel Airbag, Gurtstraffer, pyrotechnische Sicherheitsbatterieklemmen, Überrollschutzsysteme), keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes. Die aktuelle Version dieses Gesetzes ist das Pyrotechnikgesetz 2010 – PyroTG 2010."

Das ändert aber nichts an der Gesetzeslage in D wonach die Handhabung dieser Gegenstände von geschultem Personal durchzuführen ist.

Der Gesetzestext bezieht sich aber auch immer wieder auf die gewerbliche Montage und Verwertung der Teile. Daraus entsteht natürlich ein Dilemma:

An Privatleute dürfen entsprechende Bauteile nicht überlassen werden. Der Handel damit an sie ist de facto untersagt. Aber die Formulierung über den Umgang mit diesen Bauteilen im nicht-gewerblichen Bereich ist teilweise etwas schwammig.

Dennoch: Wenn Du nicht befugt bist mit diesen Materialien umzugehen, Du sie also nicht privat lagern darfst, dann kannst Du sie ja eigentlich gar nicht besitzen um sie privat zu montieren.

Im reinen Sprengstoffgesetz findet sich allerdings tatsächlich kein Wörtchen was die Betriebserlaubnis an KFZ betrifft. Hier wäre die Straßenverkehrszulassungsordnung sicherlich die bessere Quelle.

Hier auch nochmal ein Text der Bezirksregierung Düsseldorf der einige Sachen in vernünftigem Deutsch erklärt:

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/.../FAQ.html

Das ändert aber nichts daran dass die Ebay-Formulierungen bezüglich Airbags schwammig und/oder falsch sind.

Dort steht:

"Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten:

•Die Abgabe und der Transport sind nur in einer bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) zulässig.

•Der Käufer muss deutlich auf folgende Punkte hingewiesen werden:

o Die Montage darf ausschließlich durch eine Fachwerkstatt mit geschultem Personal erfolgen.

o Die Lagerung darf nur in einem unbewohnten, kühlen und trockenen Raum und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und starken elektrischen Verbrauchern oder Sendeanlagen erfolgen.

o Im Falle des Austausches darf das ausgetauschte Teil nur in der bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) aufbewahrt und transportiert werden.

Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt. "

"nicht eingebaut" wurde hier offenbar als "nicht in die Baugruppe eingebaut" interpretiert, gemeint war wohl eher "nicht in das Bestimmungsfahrzeug eingebaut".

Hab bis jetzt aber auch noch nichts finden können was die Geschichte mit dem erlöschen der BE unterstützt.

@a3cruiser: Man bekommt leider auch ab und an von Tüv-Menschen und Werkstattmeistern fehlerhafte Auskünfte. Hatte z.B. einen Tüv-Prüfer der beim Einbau eines Bilstein B12 die Eintragung verweigern wollte weil die Papiere sich nur auf die Federn beziehen (Eibach), die Dämpfer des Sets sind ja normale B8 und bedürften keiner Eintragung. Seine Meinung war aber das was als Set verkauft wird auch als Set eingetragen werden muss, somit wäre das Set in D gar nicht zulässig und er könne mir es in meinen S3 nicht eintragen. Ich hab daraufhin Bilstein angerufen und ihn mit den Leuten 30min quatschen lassen, er hat dann eine Eintragung "unter Protest" vorgenommen und "nur mit diesen Dämpfern" deren Nummern er zusätzlich mit eingetragen hat. Natürlich vollkommener Schwachsinn, und das von jemandem der über 10 Jahre KFZ-Plaketten zuteilt.

Themenstarteram 23. Januar 2013 um 12:19

Nochmal, und ganz wichtig:

Wir gehen hier allein von folgender Annahme aus: Der Verwerter ist berechtigt im Umgang mit Airbags und sendet ein gebrauchtes, komplettes Airbaglenkrad in rechtlich einwandfreier Versandart direkt an die Herstellerwerkstatt!

Wir reden hier also in keiner Sekunde vom Sprengstoffhandling, darum geht es in dieser Frage garnicht (wen diese Frage interessiert: http://komnet.nrw.de/.../danz?zid=public&did=5463&lid=DE&bid=BAS&pid beantwortet das endgültig und abschließend zugunsten "Fahrzeugteilen" wie "fertige Lenkräder").

Die Frage ist einzig und allein, in welchem Gesetzestext geschrieben steht dass die Betriebserlaubnis erlöscht, wenn die Herstellerwerkstatt das gebrauchte Airbaglenkrad einbaut. Das ist des Pudels Kern, und hierzu hab ich bislang nichts offizielles finden können!

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