Parkrempler = Unfallwagen?
Hallo,
eine Bekannte von mir hat gestern mein Auto gefahren und ist prompt in der Einfahrt an der Mauer hängengeblieben. Die Stoßstange vorne links ist ziemlich lädiert, auch er Radkasten scheint was abbekommen zu haben.
Sollte ich einen Gutachter drüber schauen lassen bzw. gilt der Wagen nun als Unfallwagen mit entsprechender Wertminderung oder zählt so ein Rempler nicht als "richtiger" Unfall? Und wenn ja, wie hoch dürfte die Wertminderung sein bei einem 4 Jahre alten 318td, Kaufpreis vor 4 Wochen 12.000?
16 Antworten
"Unfallwagen" ist es erst ab nem gewissen schaden, bzw. ein schaden an der Karosserie.
Da bei einer Sachgemaeßen reparatur deine Stoßstange und der Radkasten (ich denk mal du meinst den Kotfluegel) komplett erneuert werden, ist alles wieder in Ordnung.. keine Unfallwagen, keine Wertminderung.
Soweit ich weiß musste es beim verkauf nichtmal angeben, da vom schaden ja nichts mehr ueber ist.
Wie groß ist den der Parkrempler?
Wenn lackiert werden muss, dann zählt es als Unfallwagen!
Spreche aus Erfahrung als ich meinen in der NL geholt habe, hat mir der Verkäufer auch gesagt es sei ein Unfallwagen weil er nach lackiert an der Stoßstange.
Allerdings konnte der Gutachter sagen es sei niemand hinten drauf gefahren oder anderweitig "rangedonnert", vermutlich kann er auch schon aus dem Werk so gekommen sein.
Unfallwagen nur, weil der Gutachter einen Unterschied der "Lackdicke" fest gestellt hat.
Und es mindert den Preis....
Sieht so aus, daß die Stoßstange nen größeren Schaden hat und wohl garantiert ausgetauscht werden muss. Der Kotflügel hat nichts abbekommen, im linken Radkasten ist allerdings ein größerer Riss sichtbar.. Mit gehts vor allem darum, ob ich mit dem Schaden nach der Behebung durch den Freundlichen eine Wertminderung habe, die sie ausgleichen müsste.
Wie bereits gesagt, wenn alles getauscht wird, ist der Schaden nicht mehr nachzuvollziehn.. und somt ist die Sache aus der Welt.
Fahr halt einfach zu nem Gutachter, bzw ner Werkstatt. Wirst fuer ihre Versicherung wohl so oder so ein Gutachten des Schadens Vorlegen muessen. Die koennen dir dann auch zu 100% sagn was nun Sache ist und wie hoch evtl. die Wertminderung ist.
Sowas wird dir hier im Forum keiner genau sagen koennen.
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Schäden an der Karosserie ab 500,-euro sollten angegeben werden.
Unfallwagen hört sich in diesem zusammenhang etwas drastisch an, sollte aber wie du es hier auch erklärst hast im vertrag festgehalten werden.
Rechnung und event. Fotos über die höhe der Reparatur unbedingt als nachweis festhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Knirschl-Tiggi
Wenn lackiert werden muss, dann zählt es als Unfallwagen!
unsinn!
dann gäbe es sogut wie keine unfallfreien autos mehr!
was ein unfallwagen ist, daran scheiden sich die gelehrten...da gibts keine genaue aussage zu......aber es ist definitv ein unfallwagen, wenn tragende teile ausgetauscht werden müssen bzw. das ding auf die richtbank muss.....das lackieren bzw. austauschen der stoßstange macht noch keinen unfallwagen aus dem auto.....
siehe Link:
http://www.automobilrevue.ch/artikel_16019.html
Alle Schäden ab 500€ müssen angegeben werden, da zählt eine Stoßstange auch schnell zu!😉
Das Wort Unfallwagen ist aber in diesem moment nicht richtig, es handelt sich hier um ein Bagatellschaden.
Und die Wertminderung betrift nur Fahrzeuge bis 80-100tkm und maximal 48 Monate, alles was darüber hinaus geht ist keine Wertminderung mehr.
MfG und bye
Zitat:
Original geschrieben von Knirschl-Tiggi
siehe Link:
Zitat:
Definition Unfallwagen: Sind primär tragende Teile eines Autos bei einem Unfall beschädigt worden, gilt das Auto auch nach professionell und erfolgreich abgeschlossener Reparatur als Unfallwagen und muss bei einem späteren Verkauf oder Eintausch auch als solcher deklariert werden; selbst wenn der Wagen technisch und optisch einem unbeschädigten gleichgestellt ist.
und eine stoßstange ist weder tragend noch sonstwas! und das mit dem lackieren (worunter auch einfache baulen zählen) ist wie ich bereits schon angemerkt habe kein grund, direkt einen unfallwagen draus zu machen!
Zitat:
Original geschrieben von BMW-RacerMH
Und die Wertminderung betrift nur Fahrzeuge bis 80-100tkm und maximal 48 Monate, alles was darüber hinaus geht ist keine Wertminderung mehr.
Ich habe selbst für meinen 4 Jahre alten Polo (60tkm) ne Wertminderung von 200€ bekommen (Schaden 1200€).
War 2003. Ist das jetzt anders wegen der 48 Monate?
Ist ein sehr schwirieges thema hier...
Wüsste auch nicht wie ich meine auto deklarieren sollte..
hab drei situationen gehabt.
1. auffahrunfall bei vielleicht nicht mal 5km/h, kupplung gedrückt, war leicht bergab wollt ersten gang einlegen zum anfahren und dann rollte das auto langsam los, fahrer vorne führ nicht los aus ungeklärten gründen und ich zur seite geschaut und bin auf ihn draufgerollt 😉
-> vordere stoßstange verkratzt, beule in motorhaube zwischen zwei nieren und plastiknieren gebrochen 😉
neue motorhaube bei bmw eingesetzt und lackiert, neuer grill und stoßstange lackiert.. gut war es.
2. ich auf parkplatz gestanden und einer ist mir beim einparken direkt hinten ins auto mit ca. auch max5-10km/h.
War noch drin gehockt und nen leichten ruckler wahrgenommen und konnte es net fassen.
An der stoßstange war an einer stelle der lack minimal abgeplatzt...
Hab das gar nicht beheben lassen da man es nicht gesehen hat oder sehr schwach nur das geld genommen :P
3. Unterwegs auf baustelle nähe schorba nachts.
Plötzlich läuft ein reh auf die fahrbahn und bleibt in der mitte der fahrbahn stehen fahre frontal darauf.
Weiche stark nach rechts aus und ich wär durchgekommen zwischen dem vieh und der leitplanke.
nur das dumme tier hat bei meinem vorbeifahren den kopf nach vorne richtung meines autos gebeugt und mit dem
kopf eine delle in meinen kotflügel reingedrückt...
->neuer kotflügel bei bmw inclusive lackirung sonst nichts..
Wie muss ich das auto deklarieren?
Waren nur leichte bagatellschaden eigentlich dran...
aber theoretisch schon unfälle.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Knirschl-Tiggi
siehe Link:http://www.automobilrevue.ch/artikel_16019.html
Und da steht relativ genau drinnen, wann es ein Unfallwagen ist und wann nicht. Ein Unfallwagen ist das vom TE nicht, aber auch kein unfallfreier Wagen mehr. Zwischen Unfallwagen und nicht Unfallfrei besteht demnach ein Unterschied. Wieder was gelernt
Eigentlich ganz einfach, alle bekannten schäden angeben.
Unfallfreiheit kann also nicht zugesichert werden. Somit schläft man auch viel ruhiger.