Parkrempler = Unfallwagen?
Hallo,
eine Bekannte von mir hat gestern mein Auto gefahren und ist prompt in der Einfahrt an der Mauer hängengeblieben. Die Stoßstange vorne links ist ziemlich lädiert, auch er Radkasten scheint was abbekommen zu haben.
Sollte ich einen Gutachter drüber schauen lassen bzw. gilt der Wagen nun als Unfallwagen mit entsprechender Wertminderung oder zählt so ein Rempler nicht als "richtiger" Unfall? Und wenn ja, wie hoch dürfte die Wertminderung sein bei einem 4 Jahre alten 318td, Kaufpreis vor 4 Wochen 12.000?
16 Antworten
BGH 12.03.2008, VIII ZR 253/05
§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB
"Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Ich habe selbst für meinen 4 Jahre alten Polo (60tkm) ne Wertminderung von 200€ bekommen (Schaden 1200€).Zitat:
Original geschrieben von BMW-RacerMH
Und die Wertminderung betrift nur Fahrzeuge bis 80-100tkm und maximal 48 Monate, alles was darüber hinaus geht ist keine Wertminderung mehr.
War 2003. Ist das jetzt anders wegen der 48 Monate?
Hi, habe gerade mal nachgesehen,Wertminderung gibt es bis 100tkm und max. 60 Monate (5 Jahre).
Dann habe ich mich wohl mit den Monaten vertan! 😉
Hier mal zum nachlesen der Wertminderung!
MfG und bye