Parkrempler am Samstag

Audi A3 8P

Hi Leute,
am Samstag stand ich kurz vor einem Mord. Mein gerade mal 2 Wochen alter Sportback hat einen Parkrempler auf unserem Firmenparkplatz erhalten .
So ein Volli.... hat beim Rückwärtsausparken meinen
hinten links auf der Seite zwischen Rücklicht und dem letzten Fenster mit seiner E-Klasse getroffen, die Stoßstange scheint auch defekt zu sein da man sie auf der Seite ohne Probleme mit dem Daumen ca. 2 - 3 cm reindrücken kann, das geht auf der anderen Seite nicht. Da scheint was im Verborgenen defekt zu sein. Wenigstens hat er seine Daten dagelassen und die Polizei verständigt ( war Arbeiten als es passierte), und bei der selben Versicherung sind wir auch noch. Heute gehts erst mal zum Händler zwecks Kostenvoranschlag. Die meiste Panik hab ich eigentlich vor dem Lackieren, hoffe die kriegen das Akoyasilber wieder richtig hin. In der Hinsicht bin ich echt pingelig, Auto ist ja auch erst 2 Wochen alt. Naja mal sehen wie das nachher abläufft, werd dann nochmal schreiben was der Spass kostet ( wird bestimmt net billig) und ein Bild hab ich mal verändert damit man die Stelle sieht.
Bis denn
ennings

http://download.audi4ever.at/.../...01221fc731c39ff8b6562d9ffc38c5.jpg

38 Antworten

Es ging ja auch um neu- bzw. nachlackieren nach einem Unfall/Parkrempler. Wenn das nicht vorliegt, ist es logischerweise auch kein Unfallwagen. Ergibt sich ja schon aus der Definition des Unfallbegriffs. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Es ging ja auch um neu- bzw. nachlackieren nach einem Unfall/Parkrempler. Wenn das nicht vorliegt, ist es logischerweise auch kein Unfallwagen. Ergibt sich ja schon aus der Definition des Unfallbegriffs. 😉

Na da sollten die Richter aber nochmal präzisieren:

"Soweit lediglich Kratzer, Parkdellen und Steinschlagschäden vorgelegen hätten, seien dies keine Unfallschäden, die zur Aufklärungspflicht führten, so die Richter."

Da steht eindeutig "Kratzer" und "Parkdellen".

Urteile gibt es reichlich. Hier mal was zum Thema:

Deshalb werden - auch im Rahmen des § 459 Abs. 2 BGB a.F. - üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt (vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenbarungspflicht des Verkäufers, der sich der Senat anschließt, ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenen Unfalls dann entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss davon nicht beeinflusst werden kann. Als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242). Diese an die Aufklärungspflicht des Verkäufers gestellten Anforderungen gelten erst recht für den Fall der Zusicherung einer Eigenschaft. Wenn sich der Käufer eines Gebrauchtwagens von dem Verkäufer ausdrücklich dessen Unfallfreiheit vertraglich zusichern lässt und damit zu erkennen gibt, dass das Fehlen von Unfallschäden für seinen Kaufentschluss von Bedeutung ist, muss die Grenze, bei welcher von einer Unfallfreiheit nicht mehr die Rede sein kann, eng gezogen werden. Daher entfällt die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Unfallfreiheit lediglich bei bloßen Lackschäden, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen, kleinen Dellen im Blech (vgl. OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302).

Quelle: http://www.7-forum.com/forum/printthread.html?t=28217

Hi Leute,
so hab meinen Schatz heute wieder bekommen, war seit Montag in der Werkstatt ( bei uns war am Dienstag Feiertag).
Ist wieder alles wie vorher, hat auch Lacktechnisch geklappt.
Man sieht nix mehr ;-))) Der Gutachter hatte einen Schaden von ca. 1600 € beziffert, allerdings wurde dann doch noch die Stoßstange gewechselt also wurde es nach oben korrigiert. Insgesamt mit Gutachterkosten, Leihwagen, Reparatur und den Wertverlust der noch an mich ausbezahlt wird kommt man da auf ca. 3500 €. Teures Ausparken sag ich da nur, naja Hauptsache alles wieder fertig.

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Ist ja ne ordentliche Stange Geld für drauf gegangen, für einen ansich relativ geringen Rempler. Aber natürlich verdienen sich die Händler an solchen (Versicherung-)fällen auch ne goldene Nase. Wäre aber schön, wenn Du noch mal ein Bild von der reparierten Stelle einstellen könntest.

Das mit dem Bild könnte ich natürlich machen, aber da kannste dir auch die anderen Bilder unten in meiner Signatur anschauen, sieht genauso aus.;-) Und ich kann das wohl beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von ennings


Man sieht nix mehr ;-))) Der Gutachter hatte einen Schaden von ca. 1600 € beziffert, allerdings wurde dann doch noch die Stoßstange gewechselt also wurde es nach oben korrigiert. Insgesamt mit Gutachterkosten, Leihwagen, Reparatur und den Wertverlust der noch an mich ausbezahlt wird kommt man da auf ca. 3500 €.

Komm jetzt gib schon zu, dass Du für die Dauer der Reparatur nen Lamborghini Murciélago gemietet hast.

Und Deine Werkstatt hat sich mal wieder voll nach dem Glischee benommen und ne vom Gutachter, der es wissen muß, abweichende um einiges teurere Reparatur gemacht. Stoßstange = ca. 250 € Material inkl. obligatorischem Aufschlag mal locker 100 € mehr Gewinn für die Werkstatt.

PS: Hier mal ne Gegenüberstellung mit meinem verbeulten Wägelchen. Die Reparatur hat gekostet: 3.320,93 € Und nun mal ernsthaft: welche Werkstatt hat da wohl mehr die Versicherung abgezogen??? Bei mir mußte der Meister wenigstens richtig mit dem Bügeleisen arbeiten und nicht nur nen bissle mit dem kleinen Zahnstocher drücken 😉

Klar war deine Reparatur teurer, ich spreche ja auch von den Kosten im ganzen, incl. allem was dazu kommt. Da wärst du doch wohl locker bei ca. 5000 € gewesen oder??

Zitat:

Original geschrieben von ennings


Klar war deine Reparatur teurer, ich spreche ja auch von den Kosten im ganzen, incl. allem was dazu kommt. Da wärst du doch wohl locker bei ca. 5000 € gewesen oder??

Da wäre ich super glücklich gewesen. Es gab trotz Anwalt schon Streit mit der Versicherung wegen dem Nutzungsausfall weil die Kiste über Weihnachten und Neujahr in der Werkstatt stand = welche Werkstatt macht da größere Reparaturen? Kurz: am Ende hat Werkstatt so gut wie nix bezahlt und auf's Amtsgericht verwiesen.

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