Parkrempler am Samstag

Audi A3 8P

Hi Leute,
am Samstag stand ich kurz vor einem Mord. Mein gerade mal 2 Wochen alter Sportback hat einen Parkrempler auf unserem Firmenparkplatz erhalten .
So ein Volli.... hat beim Rückwärtsausparken meinen
hinten links auf der Seite zwischen Rücklicht und dem letzten Fenster mit seiner E-Klasse getroffen, die Stoßstange scheint auch defekt zu sein da man sie auf der Seite ohne Probleme mit dem Daumen ca. 2 - 3 cm reindrücken kann, das geht auf der anderen Seite nicht. Da scheint was im Verborgenen defekt zu sein. Wenigstens hat er seine Daten dagelassen und die Polizei verständigt ( war Arbeiten als es passierte), und bei der selben Versicherung sind wir auch noch. Heute gehts erst mal zum Händler zwecks Kostenvoranschlag. Die meiste Panik hab ich eigentlich vor dem Lackieren, hoffe die kriegen das Akoyasilber wieder richtig hin. In der Hinsicht bin ich echt pingelig, Auto ist ja auch erst 2 Wochen alt. Naja mal sehen wie das nachher abläufft, werd dann nochmal schreiben was der Spass kostet ( wird bestimmt net billig) und ein Bild hab ich mal verändert damit man die Stelle sieht.
Bis denn
ennings

http://download.audi4ever.at/.../...01221fc731c39ff8b6562d9ffc38c5.jpg

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ennings


Der Sachverständige sagte mir nur wenn er 3 cm weiter rechts getroffen hätte am Abschlussblech , könnte ich mir direkt nen neuen bestellen.

Nen neuen Sportback?? So ein blödsinn!

Da müsste schon ein LKW drauf fahren, dass du dir nen neuen bestellen kannst. Aber doch nicht wegen so nem Abschlussblech. Dann könnte man das Auto bei jeden Auffahrunfall in die Presse stellen!

Du must bedenken der Wagen ist erst 2 Wochen alt, und durch die Neuwertentschädigung hätte ich mir dann nen neuen betsellen können. Da hat der Sachverständige wohl Recht.

Was heißt Neuwertentschädigung?

Ärgerlich, ärgerlich! Ich finde mich hier wieder. Auch mein Audi A6 hat schon zweimal Schaden auf dem Firmenparkplatz genommen.

Einmal, als ein abgerissenes Rollo vom Nachbarhaus vorne auf die Motorhaube/Stoßstange stürzte und beim zweiten Mal als mir ein 7,5 Tonner beim Wenden in den Kofferaum gefahren ist.

Aber zum Thema: Stoßstange tauschen wird bei Audi scheinbar gerne gemacht und scheint in den meisten Fällen auch nötig zu sein. Da gehen Teile der Befestigung kaputt, die ein Laie von außen nicht sehen kann. Außerdem reißen die Stoßstangen schnell ein und diese Beschädigungen sind mit bloßem Auge kaum zu sehen (ist mir selbst schon passiert).

Aber Achtung! Schau Dir die Lackierung nach der Reperatur gut an! Achte auf Staubeinschlüsse, Lacknasen und dergleichen. Nimm nichts an, was nicht absolut 100% perfekt ist. Ich spreche leider aus eigener Erfahrung und habe zu spät reklamiert.

Und lass die Versicherung bluten: Wertverlust und Nutzungsausfall müssen auf jeden Fall drin sein. Am besten auch noch einen Mietwagen. Bei einer Lackierung ist Dein Auto zwei bis drei Tage weg.

Und als letzter Tip: Du mußt das Auto beim Verkauf als Unfallfahrzeug deklarieren. Heb' Dir alles an Unterlagen (Versicherung, Rechnungen, Bericht des Sachverständigen) auf, damit Du später die "Belanglosigkeit" des Schadens beweisen kannst. Insbesondere sollte klar gemacht werden, was repariert wurde und was durch Neuteile ersetzt wurde.

Gruss, Steff

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...mein Beileid...meiner wurde nachdem ich ihn 2 Wochen hatte komplett auf der rechten Seite zerkratzt. Vom hinteren Kotflügel über die Tür bis zum vorderen. So tief das der Lakierer spachteln musste. Dann 2 Monate später hat einer meine Stoßstange angerempelt....2cm x 4 cm rein gedrückt...ist natürlich abgehauen...beides ging auf meine Kosten....hätte ich da einen erwischt, wär ich Amok gelaufen...

Hi Leute,
kleines Update.
Hab heute den Brief von der Versicherung bekommen das sie alles übernehmen incl. Leihwagen für 50 € Pro Tag. Plus Wertverlust und Nutzungsausfall, wird alles übernommen. Jetzt muss ich nur aufs Gutachten warten dann kann die Reparatur starten, denke mal das das nächste Woche über die Bühne geht. Zum Thema Lackqalität nach dem Nachlackieren, da werd ich schon genau hinsehen, bin schon kurz davor mir bei uns in der Firma ein Lackgütemessgerät zur Bestimmung von Glanzgrad und Farbton auszuleihen. Wir stellen bei und nämlich den Lack für Audi , VW usw. her ;-)

Grüße
Ennings

Zitat:

Original geschrieben von ennings


Du must bedenken der Wagen ist erst 2 Wochen alt, und durch die Neuwertentschädigung hätte ich mir dann nen neuen betsellen können. Da hat der Sachverständige wohl Recht.

Natürlich kriegst Du den Neuwert, aber nicht nen Neuwagen. Solche Regelungen gibt es nur, wenn ein Fahrzeug relativ neu geklaut wird. Hier geht es um nen stinknormalen Haftpflichtfall, daß heißt Du bekommst Deinen (Reparatur-)Schaden zzgl. Wertverlust ohne Abzug Neu für Alt ersetzt. Mehr nicht.

Hallo Leute, ich glaube, ich lass das sein mit nem Sportback. Wenn man sich nen neuen bestellen muss, nur weil jemand beim Rangieren nicht aufpasst und nen Minischaden verursacht, dann taugt die Kiste nix für mich. Mein alter 97er A4Avant konnte sowas besser wegstecken, der war exakt drei Tage alt als mir einer an ner Ampel draufgefahren ist und die Stoßstange ans Blech gedrückt hat. Was solls, gab ne Wertminderung und alles wurde bestens repariert, nix mehr zu sehen danach...ganz im Gegenteil, die Heckstoßstange war das einzige Teil am Auto, dass nen kratzunempfindlichen Lack hatte .... schei... Mingblauperleffekt oder wie auch immer der Dreck sich nannte .... Kopf hoch, ist nur ein Auto,

Gruß stef

Zitat:

Original geschrieben von Steff.LA


Und als letzter Tip: Du mußt das Auto beim Verkauf als Unfallfahrzeug deklarieren. Heb' Dir alles an Unterlagen (Versicherung, Rechnungen, Bericht des Sachverständigen) auf, damit Du später die "Belanglosigkeit" des Schadens beweisen kannst. Insbesondere sollte klar gemacht werden, was repariert wurde und was durch Neuteile ersetzt wurde.

Aber nur, wenn ein Blechteil ausgetauscht worden ist. Wegen einer Plastikstoßstange ist es noch kein Unfallfahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Businessman


Aber nur, wenn ein Blechteil ausgetauscht worden ist. Wegen einer Plastikstoßstange ist es noch kein Unfallfahrzeug.

Bist Du Dir sicher?

Er hat ja geschrieben, dass nicht nur die Stossstange beschädigt ist, sondern auch die Karosserie darüber. Wird garantiert nicht ausgetauscht sondern ausgebeult, gespachtelt und lackiert.

Deswegen ist das Auto doch trotzdem ein Unfallauto?

Zitat:

Original geschrieben von Steff.LA


Bist Du Dir sicher?

Er hat ja geschrieben, dass nicht nur die Stossstange beschädigt ist, sondern auch die Karosserie darüber. Wird garantiert nicht ausgetauscht sondern ausgebeult, gespachtelt und lackiert.

Deswegen ist das Auto doch trotzdem ein Unfallauto?

Wenn etwas augebeult wurde, ist es noch kein Unfallwagen. Nur wenn etwas ausgetauscht worden ist. Ich meine mich zu erinnern, dass nur getauschte Blechteile als Unfall beim Verkauf gelten.

Hier noch was von Autobild:

AUTOBILD Unfallschaden

Zitat:

Original geschrieben von Businessman


Wenn etwas augebeult wurde, ist es noch kein Unfallwagen. Nur wenn etwas ausgetauscht worden ist. Ich meine mich zu erinnern, dass nur getauschte Blechteile als Unfall beim Verkauf gelten.

Hier noch was von Autobild:

AUTOBILD Unfallschaden

Also bei mir führt der Link ins Leere. Aber im Allgemeinen gilt eigentlich, daß ein Wagen in dem Moment als Unfallwagen gilt, wenn mehr als nur kleine Ausbesserungen vorgenommen wurden. Und wenn nachlackiert wurde ist es definitiv ein Unfallwagen, auch wenn viele da eigentlich ne Vorstellung haben. Aber für nen Rücktritt vom Kaufvertrag würde es schon ausreichen, wenn man es beim Verkauf verschwiegen hat, daß nachlackiert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Und wenn nachlackiert wurde ist es definitiv ein Unfallwagen, auch wenn viele da eigentlich ne Vorstellung haben. Aber für nen Rücktritt vom Kaufvertrag würde es schon ausreichen, wenn man es beim Verkauf verschwiegen hat, daß nachlackiert wurde.

Nachlackieren ist eine Wertsteigerung! Wurde sogar schon von Gerichten so geurteilt.

Was machst Du denn wenn die Kiste bereits im Werk nachlackiert wurde und der Gebrauchtwagenkäufer nach dir hetzt dir den Anwalt an den Hals, weil er einfach annimmt Du hättest die Nachlackierung arglistig verschwiegen. Beweise dann mal Deine Unwissenheit.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Nachlackieren ist eine Wertsteigerung! Wurde sogar schon von Gerichten so geurteilt.

Was machst Du denn wenn die Kiste bereits im Werk nachlackiert wurde und der Gebrauchtwagenkäufer nach dir hetzt dir den Anwalt an den Hals, weil er einfach annimmt Du hättest die Nachlackierung arglistig verschwiegen. Beweise dann mal Deine Unwissenheit.

Die Beweislast ist meistens das große Problem. Aber trotzdem bleibt es dabei, daß schon wenig ausreicht, um einen Unfallwagen zu haben. Ich finde das auch blödsinnig, aber so ist nun mal die Rechtsprechung in solchen Fällen.

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Die Beweislast ist meistens das große Problem. Aber trotzdem bleibt es dabei, daß schon wenig ausreicht, um einen Unfallwagen zu haben. Ich finde das auch blödsinnig, aber so ist nun mal die Rechtsprechung in solchen Fällen.
Urteil: Neulackierung wegen kleiner Kratzer kein Mangel

autouniversum - Wird ein Gebrauchtwagen zur Beseitigung von Kratzern oder Steinschlägen neu lackiert, stellt das bei einem Verkauf keinen Mangel dar.

Wird ein Gebrauchtwagen zur Beseitigung von Kratzern oder Steinschlägen neu lackiert, stellt das bei einem Verkauf keinen Mangel dar. Folglich könne eine Lackierung, mit der kein echter Schaden verdeckt werden soll, auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.: 3 U 86/2000).

Im verhandelten Fall hatte ein Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein drei Jahre altes Auto verlangt, weil ihm die Neulackierung verschwiegen worden war. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Im bloßen optischen Herrichten eines gebrauchten Fahrzeugs liege noch kein arglistiges Verhalten. Die Grenze zu einer arglistigen Täuschung werde erst dann überschritten, wenn mit solchen Maßnahmen Schäden, insbesondere Unfallschäden oder Durchrostungen, getarnt würden.

Demgegenüber sei ein rein optisches Aufbereiten eines Wagens sowie das Durchführen von Schönheitsreparaturen erlaubt, ohne dass dem Verkäufer die Verletzung einer Aufklärungspflicht vorzuwerfen sei. Soweit lediglich Kratzer, Parkdellen und Steinschlagschäden vorgelegen hätten, seien dies keine Unfallschäden, die zur Aufklärungspflicht führten, so die Richter.

Quelle: www.auto-motor-sport.de/d/16275

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