Panoramaglasdach auf der Autobahn in Luft aufgelöst
Hallo Leute,
ich hatte mich ja vor knapp einer Woche über meinen neuen 5er GT (2000 km, 2 Monate alt) gefreut. Siehe http://www.motor-talk.de/forum/neuer-5er-gt-fahrer-t2793725.html
Als ich heute von München nach Nürnberg zum Kunden gefahren bin hat es mir bei ca. 150 km/h mein schönes Panoramaglasdach zerrissen. Gott sei Dank war der Dachhimmel geschlossen, so dass die "Glasflocken" auf dem Dachhimmer liegengeblieben sind.
Ich will mir gar nicht vorstellen was passiert wäre, wenn ich schneller gefahren und der Dachhimmel offen gewesen wäre...
Nochmal mit nem blauen Auge davon gekommen würde ich sagen.
VG
Tom
Beste Antwort im Thema
Arbeitstechnisch habe ich seit 20 Jahren unter anderem mit Sicherheitsglas zu tun (Nicht im Automobilbereich). Deshalb gebe ich mal was zum Besten:
Ich kann das nur bestätigen, dass es manchmal zu solchen Rissen/Explosionen kommt. Das Glas wird thermisch (manchmal auch chemisch) vorgespannt, so dass es einerseits enorme Kräfte aufnehmen kann und anderseits beim Druck in kleine Teile zerfällt, so dass die Schneidgefahr gering ist (Eine Norm gibt die Teilgröße vor, die sagt was über den Vorspannungsgrad des Glases aus). Bei dem Vorspannen werden sehr hohe Druckspannungen an der Oberfläche des Glases erzeugt. (Glas zerbricht sehr schnell bei Zugspannungen, hält aber sehr hohe Druckspannungen aus, so dass bei einer späteren Belastung des Glases erst die Druckspannungen durch eine eingeleitete Zugbelastung überwunden werden müssen damit das Glas brechen kann. Man muss sich das Glas (Sicherheitsglas) wie eine gespannte Feder vorstellen.
Bei den kleinsten Einschlüssen oder andere Störungen im Glas, welche bei der Glasherstellung leider entstehen können, ist das Glas an dieser Stelle geschwächt, so dass bei einer Zusatzbelastung die eingebrachten Druckspannungen nicht mehr gehalten werden können und das Glas wegen der Druckspannung zerspringt. Wirklich gefährlich ist das nicht. Aber erschrecken tut man sich schon sehr und das könnte Folgen haben...
Deshalb passiert so etwas auch bei Neuwagen, später dann nicht mehr (Dann eher wegen Steinschlag). Es liegt also auf jedenfall ein Verarbeitungsfehler vor. Leider kann man den nicht vermeiden, da man diese Glasfehlstellen teilweise gar nicht sehen kann. Es passiert einfach statistisch. Bei einem schlechtem Glashersteller eben häufiger. Leider gibt es in Europa kaum noch Glashersteller, aber viele Glasveredler (Glas vorspannen (härten), bedrucken, schneiden). Das heißt die Gläser kommen mehr oder weniger aus der gleichen Glashütte. (Hat man ja auch aus Deutschland wegen den Energiepreisen vertrieben). Das Glas könnte auch brechen, wenn es nicht ausreichend vorgespannt wurde. Das war aber hier wohl nicht der Fall, da die Bilder sehr kleine Bruchstücke zeigen (ca. 5-7 mm) und somit das Glas korrekt vorgespannt ist.
Wenn das zerbrochene Glas noch einigermaßen erhalten ist, dann kann man den Ausgangspunkt des Bruches gut sehen. Die Bruchlinien laufen genau auf die Auslösestelle zu. Sollte die am Rand liegen, könnte vom Chassis her ein Metallteil auf die empfindliche Kante drücken und den Bruch auslösen (Montagefehler). Die Kante darf niemals Metal berühren. Sie muss immer in Kleber gebettet sein.
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von baumanntom
BMW übernimmt sämtliche Kosten im Rahmen der Gewährleistung.
...freut mich, Tom. 🙂
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von baumanntom
Hallo zusammen,also: Heute habe ich einen Anruf vom Serviceleiter bekommen. BMW übernimmt sämtliche Kosten
im Rahmen der Gewährleistung. Der Grund warum das jetzt doch recht fix ging, war das die
Entwicklung davon ausgegangen ist, dass bei einer Laufleistung von 2700 km noch
keine Vorschäden vorhanden sein können / sollten. Meiner Meinung nach kann
auch in den ersten 2700 Km was passieren aber ich bin froh, dass die Sache nun bald
erledigt ist.VG
Tom
Hey Super! Alles andere wäre auch nicht akzeptabel gewesen, dein Bild mit dem Riesenloch im Dach, sieht schon sehr makaber aus. Ich weis nicht, aber nach so nem heftigen Vorfall weiter beruhigt fahren zu können, veranlasse doch das von Innen ne Folie angebracht wird - natürlich auf Kosten von BMW!
Auf jeden Fall weiterhin gute Fahrt
Zitat:
Original geschrieben von winkewinke
... das würde ich mal besser nicht so kess veröffentlichen.Zitat:
Original geschrieben von bolle_at
glasschaden über tk regeln und gut - keine höherstufung und die sb muss jeder selber wissen. bei mir wurde damals der fall über die tk abgerechnet und die sb vom autohaus übernommen. somit waren alle seiten zufrieden.
Wieso, die TK zahlt doch jeden Glasschaden, auch selbst verschuldete? Wenn mir ein Stein in die Windschutzscheibe fliegt, dann zahlt die das auch und ich muß nicht erst nachweisen, daß BMW nicht dran schuld ist. Ich muß nicht mal den Stein einreichen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Luke Short
...BMW muss gegenüber dem"Endverbraucher"Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Und zu deiner weiteren Argumenation: Gerade weil BMW nicht nachweisen kann, dass hier eine Vorschädigung vorgelegen hat, greift die Gewährleistung.
überhaupt nichts nachweisen,
denn Vertragspartner ist der Verkäufer...
...also das Autohaus
(afaik kann der Endverbraucher gar nicht
direkt bei BMW kaufen...)
...die Nachweispflicht liegt für den Kunden
zudem eher ungünstig...
...was hilft ist schlichte Kulanz
(selbst eine Garantie ist "freiwillig"...)"Versicherungstricksereien" allerdings...
können zum bösen "Eigentor" werden...Luke
Ob jetzt BMW oder das Autohaus die Kosten übernimmt - das Ergebnis ändert sich nicht. Der Kunde muss hier überhaupt nichts nachweisen. Genau das Gegenteil ist der Fall: BMW bzw. das Autohaus müsste hier nachgewiesen, dass eine Vorschädigung vorlag und der Mangel eben nicht schon beim Kauf vorlag. Das dürfte aber quasi unmöglich sein - daher wirds wie ja auch schon vom TE geschrieben auf Gewährleistung repariert.
Vielleicht solltest du dich mal genauer mit der Gewährleistung beschäftigen.
Zitat:
Original geschrieben von jensputzier
Wieso, die TK zahlt doch jeden Glasschaden, auch selbst verschuldete? Wenn mir ein Stein in die Windschutzscheibe fliegt, dann zahlt die das auch und ich muß nicht erst nachweisen, daß BMW nicht dran schuld ist. Ich muß nicht mal den Stein einreichen ;-)Zitat:
Original geschrieben von winkewinke
... das würde ich mal besser nicht so kess veröffentlichen.
Es geht hier um die Übernahme der SB durch das Autohaus - damit macht sich sowohl das Autohaus als auch der Versicherungsnehmer strafbar.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Genau das Gegenteil ist der Fall: BMW bzw. das Autohaus müsste hier nachgewiesen, dass eine Vorschädigung vorlag und der Mangel eben nicht schon beim Kauf vorlag.
...Du meinst vermutlich
"müsste hier
nachweisen,
dass
keineVorschädigung vorlag..."
...nun, so weit ist es nicht gekommen...
Zitat:
Original geschrieben von Luke Short
...die Nachweispflicht liegt für den Kunden
zudem eher ungünstig...
...das war allgemein und grundsätzlich
gemeint! Ohne Sachverständigen-
gutachten wird der Endkunde es schwer
haben, überhaupt einen Nachweis zu führen.
...im Gegensatz zur Garantie besteht
bei der Gewährleistung halt eine
Nachweispflicht!
...es gelten, für uns Endkunden, die AGB
des Autohauses, bei BMW lassen viele
Autohäuser den Kunden erst nach 1 Jahr
nachweispflichtig werden...
...vielleicht als Kompensation zur
fehlenden Garantie?
...vergleicht mal die Garantiebedingungen
deutscher Autohersteller...
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Vielleicht solltest du dich mal genauer mit der Gewährleistung beschäftigen.
Danke für den Tip!
Luke
Zitat:
Original geschrieben von Luke Short
...das war allgemein und grundsätzlich
gemeint! Ohne Sachverständigen-
gutachten wird der Endkunde es schwer
haben, überhaupt einen Nachweis zu führen....im Gegensatz zur Garantie besteht
bei der Gewährleistung halt eine
Nachweispflicht!...es gelten, für uns Endkunden, die AGB
des Autohauses, bei BMW lassen viele
Autohäuser den Kunden erst nach 1 Jahr
nachweispflichtig werden...
...vielleicht als Kompensation zur
fehlenden Garantie?
...vergleicht mal die Garantiebedingungen
deutscher Autohersteller...
Bitte bitte hör auf damit. NEIN, es besteht für den Kunden ÜBERHAUPT KEINE NACHWEISPFLICHT (bei BMW 2 Jahre ab Kauf nicht). Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und hier besteht zumindest die ersten 6 Monate gesetzlich garantiert eine Nachweispflicht auf Seiten des VERkäufers - NICHT auf Seiten des Käufers. Dann darfst du dir noch den BMW Qualitätsbrief anschauen, den du zu deinem Auto dazubekommen hast und wirst feststellen, dass BMW zwei Jahre lang auf die Beweislastumkehr verzichtet - das ist nicht abhängig vom Autohaus, das macht BMW. Ich gehe davon aus, dass BMW die Kosten der Reparaturen für die Händler übernimmt, obwohl theoretisch tatsächlich der verkaufende Händler zahlen müsste.
Heißt: BMW bzw. der Händler muss bis 2 Jahre nach dem Kauf bei jedem Mangel beweisen, dass er beim Kauf noch nicht vorlag, wenn BMW nicht zahlen will. Quasi ein Ding der Unmöglichkeit und mindestens genauso gut wie eine Garantie. Aber das wollen viele einfach nicht verstehen.
Und jetzt mal alles ruhig durchlesen und dann sollte alles klar sein. Beim geplatzten Schiebedach liegt ganz klar ein Gewährleistungsfall vor.
ja, Du hast recht!
...der Qualitätsbrief erweitert die Verkaufs-
bedingungen des Autohauses (in seinem Namen)
auf 24 Monate Beweislastführung zu Gunsten
des Kunden...
Danke für den Hinweis!
Luke
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Beim geplatzten Schiebedach liegt ganz klar ein Gewährleistungsfall vor.
eben nicht ganz klar...
das schiebedach kann auch schon eine wetterbedingte vorschädigung oder ne treffer durch ne kleinen stein erlitten haben...
und dann ist es eben nicht ganz klar ob es ein gewährleistungsfall ist... - deshalb schrieb ich auch, dass weder tom noch bmw was nach weisen können.
für tom gut, dass bmw alle kosten übernimmt.
gruß
bolle_at
p.s.: mein wagen war damals aus garantie/gewährleistungsphase raus
Zitat:
Original geschrieben von bolle_at
eben nicht ganz klar...Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Beim geplatzten Schiebedach liegt ganz klar ein Gewährleistungsfall vor.
das schiebedach kann auch schon eine wetterbedingte vorschädigung oder ne treffer durch ne kleinen stein erlitten haben...
und dann ist es eben nicht ganz klar ob es ein gewährleistungsfall ist...
Doch, das ist ganz klar:
Wenn BMW nicht nachweisen kann, daß so eine Vorschädigung ursächlich war, dann muß BMW die Reparatur zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von JFZmobil
Doch, das ist ganz klar:Wenn BMW nicht nachweisen kann, daß so eine Vorschädigung ursächlich war...
...will BMW das denn??
...duck und weg...
Zitat:
Original geschrieben von JFZmobil
Doch, das ist ganz klar:Wenn BMW nicht nachweisen kann, daß so eine Vorschädigung ursächlich war, dann muß BMW die Reparatur zahlen.
indizienprozess!!! - ich möchte ne die handvoll splitter von der bab auflesen und zusammenpuzzeln.
der aufwand mit gutachten, gegengutachten wär einfach lächerlich hoch für nen glasdach.
es geht mir hier allein um die sache - ne windschutzscheibe wird mit nem steinschlag (kann ursache beim glasdach sein - muss es aber nicht - und es fahren ne ganze menge f07 damit rum) auch nicht auf gewährleistung getauscht.
auf der anderen seite kann natürlich bei der herstellung der glasteile ein fehler mit eingezogen wurden sein, welche in der qualikontrolle nicht entdeckt wurde - aber eher unwahrscheinlich.
ich freue mich für tom, dass bmw die kosten trägt. hoffentlich bleibt jedem hier sowas erspart (danke ich hatte es schon 🙁). und vor allem bleibt es ein einzelfall!!
gruß
bolle_at
Zitat:
Original geschrieben von Cool1967
Das ist leider nicht das erste mal dass sich ein Glasdach "zerlegt". Leider ist es auch kein BMW-typisches Problem, einem Bekannten ist dies mit seiner AMG-E-Klasse ebenso passiert, auch bei Mercedes leider kein Einzelfall.Gruß, Cool 1967, der sich fragt warum heute alle Schiebedächer aus Glas sein müssen.
Warum gibt es das gute alte Stahlschiebedach nicht mehr?
weil es billiger ist und im Innenraum so schön hell macht.....
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von bolle_at
indizienprozess!!! - ich möchte ne die handvoll splitter von der bab auflesen und zusammenpuzzeln.
der aufwand mit gutachten, gegengutachten wär einfach lächerlich hoch für nen glasdach.
Ganz ehrlich: Ich glaube auch nicht, dass das irgendwie funktioniert. Klar, die Autobahn wird mal eben gesperrt, damit BMW die Glassplitter einsammeln kann - du merkst, das ist ziemlich unsinnig. So etwas wird nicht passieren. Und solange BMW nicht beweisen kann, dass eine Vorschädigung vorlag, ist es nun mal durch die Gewährleistung abgedeckt. Nur weil es in diesem Fall auch eine TK Versicherung gibt, die den Schaden übernehmen würde, ist das nicht anders als bei jedem anderen Schaden am Auto.
Und genau damit BMW mal drüber nachdenkt, ob mit den Schiebedächern was nicht stimmt, würde ich so einen Schaden freiwillig garantiert nicht über die TK regulieren. So etwas soll der Hersteller mal schön selbst bezahlen und dann vielleicht die Konstruktion mal ein wenig überdenken...
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Es geht hier um die Übernahme der SB durch das Autohaus - damit macht sich sowohl das Autohaus als auch der Versicherungsnehmer strafbar.
ach ja und warum ? Die Versicherung könnte höchstens auf die Idee kommen dass die Zahlung ein Mängel Eingeständniss ist und auf Übernahme durch das Autohaus klagen (privatrechtlich). Aber Strafbar ist das überhaupt nicht....
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
ach ja und warum ? Die Versicherung könnte höchstens auf die Idee kommen dass die Zahlung ein Mängel Eingeständniss ist und auf Übernahme durch das Autohaus klagen (privatrechtlich). Aber Strafbar ist das überhaupt nicht....lg
Peter
Weil der Versicherungsnehmer sich vertraglich verpflichtet, bei einem Glasschaden eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Kleine Rechnung:
Der Scheibentausch kostet 1000€. Davon sind 150€ durch den VN zu entrichten, 850€ von der Versicherung. Verzichtet nun BMW auf die 150€ und stellt der Versicherung dennoch 850€ in Rechnung, so ist das Betrug, denn es sind tatsächlich für den Scheibentausch nur Kosten von 850€ angefallen, von denen nunmehr nur 700€ durch die Versicherung zu tragen wären und nach wie vor 150€ durch den VN. Dazu gibt es schon so einige Urteile. Haben auch schon bekannte Ketten einen Gutschein in Höhe der SB angeboten - ebenfalls nicht zulässig.
Du kannst es drehen wie du willst: Bei einem Schaden ist die SB zu bezahlen, es sei denn du sprichst mit der Versicherung und sie sind mit einer anderen Verfahrensweise einverstanden.