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  7. OT: Konflikt mit Fussgänger im Strassenverkehr gehabt: Richtig oder falsche gehandelt?

OT: Konflikt mit Fussgänger im Strassenverkehr gehabt: Richtig oder falsche gehandelt?

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 12:28

Hallo Kollegen,

 

am Freitag abend ist mir in der Dunkelheit folgendes passiert:

 

Ich stehe an einer roten Ampel an einer Kreuzung. Ich sehe am ggü. liegenden Zebrastreifen (also praktisch der zweite Zebrastreifen den ich nach dem Anfahren überqueren würde) einen Mann der wissentlich bei Rot beginnt, die Strasse zu überqueren. Ca. 1 Sek. nach dem der Mann losging, bekam ich Grün und bin angefahren. Da ich den Mann gesehen habe, bin ich gemäßigt gefahren, habe aber dennoch nicht komplett angehalten. Kurz vor Erreichen des zweiten Zebrastreifens habe ich dann doch angehalten, da der Mann noch immer auf dem Zebrastreifen und damit vor meinem Auto gelaufen ist. Der Mann hat sich erschrocken und es kam zum Austausch einiger Gesten (keine wörtlichen oder gestikulierten Beleidigungen beiderseits). Nachdem der Mann den Zebrastreifen gestikulierend verlassen hat, bin ich weitergefahren.

 

Nun mache ich mir Sorgen, ob ich richtig gehandelt habe. Es kam zu keinerlei phyischem "Kontakt" zwischen meinem Auto und dem Mann und es gab ebenso keine Beleidungen. Der Mann hat sich lediglich erschrocken.

 

Muß ein solcher Vorfall als "Unfall" gewertet werden und habe ich mich - wenn dem so ist - damit unerlaubt vom Unfallort entfernt und Fahrerflucht begangen? Kann der Mann mich anzeigen? Auf was muß ich mich in diesem Fall einstellen? Ich habe mich nicht um Zeugen o.Ä. gekümmert, da ich keinen "Tatbestand" gesehen habe.

 

Was meint Ihr? Muß ich mir Sorgen machen? Er könnte sich ja mein Nummernschild gemerkt haben und nun Anzeige erstatten?

 

Viele Grüße und schonmal Danke!

Ferdi

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21 Antworten

Hallo Ferdi,

ich hätte genau so gehandelt wie du und du hast meiner Meinung nach nichts falsch gemacht und auch nichts verbrochen ;)

Wenn der sich erschrocken hat, hat er selbst Schuld, denn wenn er noch bei Rot die Straße überquert...Und außerdem bist du ihn ja nicht angefahren oder sonst was...von daher würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen :)

Gruß

famix

Meinst du nen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel?

Nen Zebrastreiffen kann man nicht bei Rot überqueren, da gibts nämlich keine Ampeln.

Wenn es ein Zebrastreifen war, dann könnte er dich wohl wegen Nötigung und Beleiduigung anzeigen. Vermute ich mal. Du hast ihn ja quasi genötige den Zebrastreifen frei zu machen.

Nun denn, es würde aber sowieso Aussage gegen Aussage stehen und da passiert nichts.

 

greetings

Zitat:

Original geschrieben von BlackRavN

Meinst du nen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel?

Nen Zebrastreiffen kann man nicht bei Rot überqueren, da gibts nämlich keine Ampeln.

Stimmt, ist mir gar nicht aufgefallen, ein Zebrastreifen mit Ampel? Ich hab da an eine Ampel ohne Zebrastreifen gedacht...:D Bei einem Zebrastreifen wäre das natürlich was anderes...

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 12:41

Ne es war korrekterweise eine Fussgängerüberquerung, die nur MIT Ampel gültig ist (also KEIN Zebrastreifen). Er hat sich eindeutig falsch verhalten, in dem er seine rote Ampel ignoriert hat.

 

Ich hab mich halt - vielleicht - falsch verhalten, weil ich hätte früher anhalten müssen, daß er sich nicht erschrickt.

Na dann isses doch egal. Ich hätte wohl auch nicht anders regagiert, gehupt und gezeigt dass er sich bewegen soll! :)

Wenn er mich/dich anzeigen will, soll ers machen. Wird aber sowieso nix drauß, wie gesagt, Aussage gegen Aussage. Er hat ja keine Verletzungen davon getragen, es sei denn er hat einen Psychologen in der Bekannschaft, der Ihm einen bleibenden Schaden bestätigt. :D

Mach dir keinen Kopf darüber! ;)

 

greetings

Nee, hast dich schon richtig verhalten.

Wer sich daneben verhält muss halt mit Überraschungen rechnen (ich meine ihn).

Ich hätte wahrscheinlich auch noch gehupt.

Dass er dich anzeigt, glaube ich nicht (Er kann dir ja nichts vorwerfen).

Unangenehme Situationen erlebt man im Straßenverkehr immer wieder. Locker bleiben, alles andere hilft nicht.

Zitat:

Original geschrieben von BlackRavN

Wenn es ein Zebrastreifen war, dann könnte er dich wohl wegen Nötigung und Beleiduigung anzeigen. Vermute ich mal. Du hast ihn ja quasi genötige den Zebrastreifen frei zu machen.

Für Nötigung und Beleidung ist wolt etwas mehr nötig. So, wies oben geschildert wurde, reicht das jedenfalls noch lange nicht aus.

Und für einen Unfall fehlts am Schaden, daher kommt auch keine Unfallflucht in Betracht :)

am 7. Januar 2008 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Nee, hast dich schon richtig verhalten.

Wer sich daneben verhält muss halt mit Überraschungen rechnen (ich meine ihn).

Ich hätte wahrscheinlich auch noch gehupt.

Spätestens nach dem Hupen ist die Nötigung aber gegeben.

 

Zitat:

Original geschrieben von daniel1138

Spätestens nach dem Hupen ist die Nötigung aber gegeben.

...ich würde das eher als "Vorsicht, hier kommt ein Auto, welches Vorfahrt hat, an. Es könnte gefährlich werden, also als vorausschauender Hinweis ein Hupsignal..." einstufen! ;) (Zumindest, wenns kein Dauerhupen im Stand ist...)

Gruß

Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Zitat:

Original geschrieben von daniel1138

Spätestens nach dem Hupen ist die Nötigung aber gegeben.

...ich würde das eher als "Vorsicht, hier kommt ein Auto, welches Vorfahrt hat, an. Es könnte gefährlich werden, also als vorausschauender Hinweis ein Hupsignal..." einstufen! ;) (Zumindest, wenns kein Dauerhupen im Stand ist...)

Jo, sehe ich auch so.

Schließlich muss ich ihn auf die drohende Gefahr hinweisen. (dazu ist die Hupe schließlich da)

Hupen ist doch keine Nötigung!!

@daniel: siehst du es auch als Nötigung, wenn ich jemanden mitm Martinshorn "vertreibe"??

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

@daniel: siehst du es auch als Nötigung, wenn ich jemanden mitm Martinshorn "vertreibe"??

Wenns dein privater BMW ohne Blaulicht aufm Dach ist, dann schon! ;) :p

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

 

Hupen ist doch keine Nötigung!!

@daniel: siehst du es auch als Nötigung, wenn ich jemanden mitm Martinshorn "vertreibe"??

Also ich fühl mich jedesmal genötigt. Stell mich dann extra quer in die Strasse.

Die Spinner lernen das schon noch :D

Dann schieb ich dich das nächste Mal gemütlich über die Kreuzung, aber nur mit voller Pressluftsirenenlautstärke :D:D

 

BTT: Ich hätte auch ca 20m davor gehupt, damit der Fußgänger bemerkt dass noch andere Verkehrsteilnehmer da sind, welche ihn evtl. durch sein Fehlverhalten gefärden könnten.

 

Falls er dich wirklich anzeigen sollte, was er nicht tun wird, würd ich ne gegenanzeige wegen Vorfahrtsmissachtung machen, da er bei Rotlicht warten muss. er kann dadurch, falls er einen hat, den FS verlieren.

Sry, aber ich find das Thema ja mal total lol.

Habe es auch erst fuer verarsche oder so gehaltn ^^

 

Nur weil der dich komisch anschaut, redest du von "Unfall" und "Fahrerflucht"    :eek::eek::eek:

Wie man nur zu so einer annahme kommen kann is mir nur schwer begreiflich.

 

 

Dennoch seh ich in deinem handeln weder ein fehlverhalten, noch ein verhalten, weswegen sich man Gedanken machn muesste ..und glaub mir.. die Sache hatte der 5min spaeter eh schon wieder ausm Kopf.

 

 

 

Ajo.. und mal etwas lockerer werdn.. nich immer gleich Angst bekommn nur weil dich wer komisch anguckt ;)

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