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  7. OT: Konflikt mit Fussgänger im Strassenverkehr gehabt: Richtig oder falsche gehandelt?

OT: Konflikt mit Fussgänger im Strassenverkehr gehabt: Richtig oder falsche gehandelt?

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 12:28

Hallo Kollegen,

 

am Freitag abend ist mir in der Dunkelheit folgendes passiert:

 

Ich stehe an einer roten Ampel an einer Kreuzung. Ich sehe am ggü. liegenden Zebrastreifen (also praktisch der zweite Zebrastreifen den ich nach dem Anfahren überqueren würde) einen Mann der wissentlich bei Rot beginnt, die Strasse zu überqueren. Ca. 1 Sek. nach dem der Mann losging, bekam ich Grün und bin angefahren. Da ich den Mann gesehen habe, bin ich gemäßigt gefahren, habe aber dennoch nicht komplett angehalten. Kurz vor Erreichen des zweiten Zebrastreifens habe ich dann doch angehalten, da der Mann noch immer auf dem Zebrastreifen und damit vor meinem Auto gelaufen ist. Der Mann hat sich erschrocken und es kam zum Austausch einiger Gesten (keine wörtlichen oder gestikulierten Beleidigungen beiderseits). Nachdem der Mann den Zebrastreifen gestikulierend verlassen hat, bin ich weitergefahren.

 

Nun mache ich mir Sorgen, ob ich richtig gehandelt habe. Es kam zu keinerlei phyischem "Kontakt" zwischen meinem Auto und dem Mann und es gab ebenso keine Beleidungen. Der Mann hat sich lediglich erschrocken.

 

Muß ein solcher Vorfall als "Unfall" gewertet werden und habe ich mich - wenn dem so ist - damit unerlaubt vom Unfallort entfernt und Fahrerflucht begangen? Kann der Mann mich anzeigen? Auf was muß ich mich in diesem Fall einstellen? Ich habe mich nicht um Zeugen o.Ä. gekümmert, da ich keinen "Tatbestand" gesehen habe.

 

Was meint Ihr? Muß ich mir Sorgen machen? Er könnte sich ja mein Nummernschild gemerkt haben und nun Anzeige erstatten?

 

Viele Grüße und schonmal Danke!

Ferdi

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21 Antworten
Themenstarteram 7. Januar 2008 um 21:35

Ja wahrscheinlich habt Ihr recht. Da sollte ich einfach mal locker sein... ;-)

 

Ich hab halt nur keinen Bock auf irgendwas wegen "Nötigung" oder so. Naja aber wofür hat man denn seinen Rechtschutz...

 

Nochmal Danke für die Antworten! :-)

am 7. Januar 2008 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Zitat:

Spätestens nach dem Hupen ist die Nötigung aber gegeben.

...ich würde das eher als "Vorsicht, hier kommt ein Auto, welches Vorfahrt hat, an. Es könnte gefährlich werden, also als vorausschauender Hinweis ein Hupsignal..." einstufen! ;) (Zumindest, wenns kein Dauerhupen im Stand ist...)

§16 StVO - Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

wer sich oder andere gefährdet sieht.

D.f.:

Da die Gefahr (Fußgänger kreuzt) schon vorher von Fahrer erkannt war (siehe Ausführung), die "Gefahr" somit nicht mehr bestand, gab es keinerlei rechtfertigende Notwendigkeit die Hupe noch extra zu betätigen, §16(1)StVO ist also nicht gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von derwifler

Ne es war korrekterweise eine Fussgängerüberquerung, die nur MIT Ampel gültig ist (also KEIN Zebrastreifen). Er hat sich eindeutig falsch verhalten, in dem er seine rote Ampel ignoriert hat.

Ich hab mich halt - vielleicht - falsch verhalten, weil ich hätte früher anhalten müssen, daß er sich nicht erschrickt.

Sag mal kollege was geht den mit dir ab.

Du schreibst doch er hat sich falsch verhalten wieso sucht du die schuld bei dir.

Ich hätte extra nochmal das gas angetippt und gehuppt damit er sich noch mehr erschreckt.

Was ist den wen du mit 60 km/h da vorbei gefahren wärst und der idiot läuft über rot.

am 7. Januar 2008 um 21:40

also ich hätte direkt gehupt, und dann wär ich erst angefahren. Ich pers. Hupe eher früher als zu spät;)

Du bist nicht über ihn rübergefahren - das ist schon mal gut!

Ferner verstehe ich aber nicht, was du mit dem dichten ranfahren bezwecken wolltest :confused: ! Du hast ihn ja gesehen und wusstest, dass er auf der Straße ist. Warum nicht an der Ampel warten bis er weg ist? Eine gewisse Rücksichtnahme sollte ja auch da sein. Ein Hupen hätte ich für sehr unangemessen gehalten - es erschreckt den passanten noch mehr und macht Leute wach ( und sowas kann ich ja gar nicht haben). Anders wäre es natürlich, wenn er dir vor´s Auto läuft - dann ist das hupen schon i.O. !

Wegen einer anzeige würde ich mir keine sorgen machen. Ich glaube nicht das der Herr sich die mühe macht hier jmd. anzuzeigen - wo er ja wahrscheinlich weiß, dass er sich auch nicht rechtstreu verhalten hat.

Gruß

BB

Zitat:

Original geschrieben von coupe-sprinter

Falls er dich wirklich anzeigen sollte, was er nicht tun wird, würd ich ne gegenanzeige wegen Vorfahrtsmissachtung machen, da er bei Rotlicht warten muss. er kann dadurch, falls er einen hat, den FS verlieren.

Das würde aber vorraussetzen, dass es sich bei dem Fußgänger um ein Fahrzeug handelt - was ich hier mal bezweifeln möchte :D:D Von daher kommt ein Vorfahrtsverstoß seitens des Fußgängers nicht in Frage :D

Locker bleiben, Fussgaenger setzen weder Statussymbole noch Knautschzonen zum Posieren ein. Von daher duerfen sie etwas mehr ;) Auch wenn wir in Deutscheland sind.

Gruss

Joe

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