OSRAM Night Breaker LED
In Kürze erscheinen die neuen OSRAM Night Breaker LED als Nachrüstsatz der Halogenscheinwerfer für ausgewählte Fahrzeuge.
Damit ist es möglich, aktuelles Licht in älteren Fahrzeugen zu bekommen.
Ich sehe dies als ein großen und richtigen Schritt in Richtung Sicherheit.
Wir fahren zwei Fahrzeuge mit adaptiven LED- Scheinwerfern und eines mit Halogen, die Qualität und Quantität der Lichtausbeute unterscheiden sich deutlich.
Es werden vermutlich deutlich mehr LED- Sets verkauft als OSRAM Modelle freigegebenen hat.
Erleuchtende Grüße vom Armani-Biker...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. Oktober 2020 um 15:36:05 Uhr:
Und die Lebensdauer ist mit 2500 Std. Auch nicht hoch.
Otto-Normal-Fahrer hat ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h. Das bedeutet also eine Lebensdauer von rund 125.000km. Das nennst Du "nicht hoch"? Wenn man ~20.000km im Jahr fährt sind das immerhin über 6 Jahre (ausgehend davon, das man dauerhaft mit Licht fährt). Jetzt noch davon ausgegangen, das man nur 20% der Fahrzeit mit Licht fährt, wären das 30 Jahre. Bei ner Lebensdauer von 2500 Stunden kannst Du davon ausgehen, dass die LEDs das Auto überleben werden.
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Über diesen Passus mit der Lichtausfallerkennung bin ich auch schon mehrmals gestolpert und habe mich gefragt, welche neueren Autos haben das denn nicht. Wenn mans nicht hat oder deaktiviert, funktioniert ja alles ohne Canceler oder Lastwiderstand, aber das wäre ja geschäftsschädigend, denn mit den Dingern kann man ja noch zusätzliches Geld verdienen, speziell beim Custom Pritsche und Kastenwagen, wo die Lastwiderstände sogar doppelt zu verbauen sind.
Unsere Ford Transit custom von 2020 haben auch keine Ausfall Erkennung
Zitat:
@FTCK schrieb am 27. Juni 2025 um 18:26:02 Uhr:
Über diesen Passus mit der Lichtausfallerkennung bin ich auch schon mehrmals gestolpert und habe mich gefragt, welche neueren Autos haben das denn nicht. Wenn mans nicht hat oder deaktiviert...
Du sollst das nicht rauscodieren, sondern entsprechend einstellen. Das geht - wie gesagt - bei VW auch. Dort kann man die Leistung vorgeben, unterhalb der die Erkennung signalisiert.
Interessant ! Meiner aus 2014 steht ja nicht in der Kompatibilitätsliste, aber erstaunlicherweise in der K1821. Vielleicht deshalb. Selten, dass man bei Gimmicks einen technischen Rückschritt macht.
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Das mit der Auflage 1) ist natürlich eine wesentliche Information, die aus dem bisher verlinkten Ausschnitt der AGB nicht hervorging.
Damit verändert sich meine bisherige Einschätzung zur Sache.
Beziehungsweise bleibe ich bei "wenn es so genehmigt ist, dann wird es schon passen", allerdings: Es ist ja dann so nicht genehmigt! Das Fahrzeug ist im Verwendungsbereich der ABG nicht enthalten, die Austausch-Leuchtmittel dürfen dort nicht verwendet werden. Ergibt einen erheblichen Mangel bei der HU.
Zitat:
@Twinni schrieb am 27. Juni 2025 um 18:46:47 Uhr:
Du sollst das nicht rauscodieren, sondern entsprechend einstellen. Das geht - wie gesagt - bei VW auch. Dort kann man die Leistung vorgeben, unterhalb der die Erkennung signalisiert.
Und das kann auch ein Bosch-Dienst oder nur der FFH ?
Du musst ersteinmal rausfinden ob das bei einem Ford überhaupt funktioniert ...
Wenn ja ..das wär dann eher was für einen "freien" Codierer .. ob das ein FFH kann/macht .. hab ich so meine Zweifel .. Kannst zusätzlich bei Mazda Leuten nachfragen, weil Ford/Mazda baut wohl auf identischen Systemen auf, daher nutzen die Coder Nerd´s die OBD Software FORScan womit man an beiden Marken in die Systeme kommt.. wenn es geht dann sicherlich damit...
Habe mir jetzt auch die Osram LED Speed in der Werkstatt einbauen lassen und was soll ich sagen: Es ist wie ein neues Auto zu fahren. Unterschied wie Tag und Nacht. Im wahrsten Sinne des Wortes 😂
Zitat:@Renn Fam. schrieb am 28. Juni 2025 um 10:39:31 Uhr:
Habe mir jetzt auch die Osram LED Speed in der Werkstatt einbauen lassen und was soll ich sagen: Es ist wie ein neues Auto zu fahren. Unterschied wie Tag und Nacht. Im wahrsten Sinne des Wortes 😂
Zur Einordnung wäre das Fahrzeugmodell noch interessant.
Nach Signatur sollte es
seit 09/2020 Golf 7 Sportsvan 1,6 TDI 110 PS (04/2015) bis jetzt 141.000 km
sein.
Die LEDs sind in allen Reflektorscheinwerfern eine große Bereicherung, egal welches Auto.
Zitat:@Adalbert_Dorsten schrieb am 28. Juni 2025 um 17:07:47 Uhr:
Nach Signatur sollte esseit 09/2020 Golf 7 Sportsvan 1,6 TDI 110 PS (04/2015) bis jetzt 141.000 kmsein.
So ist es.
Zitat:
@_RGTech schrieb am 26. Juni 2025 um 00:07:28 Uhr:
Interessant. Wo da genau?
Hier die aktuelle Komplettausgabe (22).
https://look.ams-osram.com/m/1d87739de3e40228/original/Certificate-Street-legal-Germany-ABG-64210DWNB.pdf
Zitat:
@hk_do schrieb am 27. Juni 2025 um 18:49:57 Uhr:
Das mit der Auflage 1) ist natürlich eine wesentliche Information, die aus dem bisher verlinkten Ausschnitt der AGB nicht hervorging.
Damit verändert sich meine bisherige Einschätzung zur Sache.
Beziehungsweise bleibe ich bei "wenn es so genehmigt ist, dann wird es schon passen", allerdings: Es ist ja dann so nicht genehmigt! Das Fahrzeug ist im Verwendungsbereich der ABG nicht enthalten, die Austausch-Leuchtmittel dürfen dort nicht verwendet werden. Ergibt einen erheblichen Mangel bei der HU.
Also dann doch rauskopieren. Man braucht keinen Canceller oder Widerstand und somit ist das Auto völlig unauffällig.
Richtig. Wenn es keine Fehlermeldung gibt, gibt's auch keinen Mangel. Ob das durch Anpassen der Docierung erfolgt ist (System ist weiterhin einsatzbereit, aber weiß Bescheid) oder durch Auscodieren (Ausfallkontrolle ist abgeschaltet), ist ziemlich egal - denn ein (dann) nicht vorhandenes System muss auch nicht funktionieren.*
Bei mir im Benz ist das ein klein wenig besonders: dort ist die Lampenausfallkontrolle mit einer eigenen Warnbirne im Kombiinstrument hinterlegt, und die einzige Möglichkeit das auszuschalten, wäre die Birne zu entfernen - womit sie beim Zündung-Einschalten (Selbstkontrolle) nicht wie vorgeschrieben leuchtet - und DAS wäre dann ein berechtigter Fall für einen Mangeleintrag. Bei Autos allerdings, wo das a) nicht serienmäßig in der kompletten Baureihe ist und b) ohne ins-Steuergerät-gucken nicht erkennbar ist, ob diese Komfortfunktion (!!!) vorhanden ist oder jemals vorhanden war, ist eine nicht auftauchende Fehlermeldung gleichbedeutend mit "alles OK".
* = ihr kennt doch bestimmt die Story (urban legend? man weiß es nicht): "Ihr Heckwischer funktioniert nicht, das gibt 'nen Mangel." *abrupf* "Okay, ich streiche den Mangel - was nicht da ist, muss nicht funktionieren. Jetzt gibt's allerdings einen wegen Verletzungsgefahr an einem spitzen Gegenstand." ...