OSRAM Night Breaker LED
In Kürze erscheinen die neuen OSRAM Night Breaker LED als Nachrüstsatz der Halogenscheinwerfer für ausgewählte Fahrzeuge.
Damit ist es möglich, aktuelles Licht in älteren Fahrzeugen zu bekommen.
Ich sehe dies als ein großen und richtigen Schritt in Richtung Sicherheit.
Wir fahren zwei Fahrzeuge mit adaptiven LED- Scheinwerfern und eines mit Halogen, die Qualität und Quantität der Lichtausbeute unterscheiden sich deutlich.
Es werden vermutlich deutlich mehr LED- Sets verkauft als OSRAM Modelle freigegebenen hat.
Erleuchtende Grüße vom Armani-Biker...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. Oktober 2020 um 15:36:05 Uhr:
Und die Lebensdauer ist mit 2500 Std. Auch nicht hoch.
Otto-Normal-Fahrer hat ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h. Das bedeutet also eine Lebensdauer von rund 125.000km. Das nennst Du "nicht hoch"? Wenn man ~20.000km im Jahr fährt sind das immerhin über 6 Jahre (ausgehend davon, das man dauerhaft mit Licht fährt). Jetzt noch davon ausgegangen, das man nur 20% der Fahrzeit mit Licht fährt, wären das 30 Jahre. Bei ner Lebensdauer von 2500 Stunden kannst Du davon ausgehen, dass die LEDs das Auto überleben werden.
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Das habe ich mal mit nachgerüsteten Hella Nebelscheinwerfern gemacht. SW o.F, Dose mattschwarz rausgeholt und drüber gegangen - keine Lampen, kein Mangel.Dasvist aber auch schon über 30 Jahre her.
Ich muss im Auto doch keine Kompatibilitätsliste mitführen, sondern maßgebend ist doch nur die AGB K1821. Hier bedeutet Zi. 1, dass ich unter 5 möglichen H7 LED‘s von Osram wählen darf, habe die Smart (SM) daraufhin als lichtstärkste genommen. Lastwiderstände sind dort lediglich aufgeführt und alle genehmigt nach dem Motto, einer wird wohl passen, damit der Can-Bus Ruhe gibt und der HU-Prüfer ebenso.
Das Gutachten gehört zur ABG, dort ist der Verwendungsbereich festgelegt. Steht auch so in der ABG.
Die Auflage 1) beschränkt den Verwendungsbereich auf Fahrzeuge ohne Ausfallerkennung. Für andere Fahrzeuge gilt die ABG nicht.
Und wo finde ich das Gutachten?
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Das Gutachten gehört zu zur ABG (dort als "beiliegend" bezeichnet).
Wörtlich steht in der ABG (ich habe jetzt nicht recherchiert um welchen Nachtrag es geht, deshalb aus der Grundgenehmigung zitiert):
Die Austauschlichtquelle H7-LED, Typ H7-LED, darf nur zur Verwendung gemäß Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 20-00014-CM-GBM-00 vom 21.08.2020 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Prüfbericht nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service GmbH, München, vom 21.08.2020 festgehaltenen Angaben.
Der Fahrzeugführer hat den Abdruck der Allgemeinen Bauartgenehmigung mitzuführen.
Ohne die zum Gutachten gehörende Anlage mit dem Verwendungsbereich ist das Mitführen der ABG sinnlos, denn dann kann die Kontrollperson weder die Einhaltung des Verwendungsbereichs noch etwaiger Auflagen kontrollieren.