Zitat:
@Bordsteinkante schrieb am 20. August 2025 um 15:43:54 Uhr:
Mich hat es auch erwischt, gerade kam Post aus Bottrop.
Als Führer eines "sonstigen Fahrzeugs" (=Auto + Anhänger) wirft man mir vor:
"Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger [...] nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 251)" §41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.2 BKat
55,00€ (kein Punkt). Ich habe den Thread gelesen, aber ich habe es noch immer nicht verstanden; In der Fahrschule hatte ich gelernt, dass die Zusatzschilder wie 3,5 T sich nur auf das Zugfahrzeug beziehen. Also z.B. Zeichen 251 + 3,5 T bezieht sich auf die Zugmaschine / das Auto. Genau wie wenn da ein 80er-Schild ist mit 3,5 T Zusatzschild, da hatte ich es so gelernt, dass NICHT die zul. Gesamtmasse des Gespanns gilt.
Also das ist nicht mehr aktuell und ich muss blechen, korrekt?
Was hast du denn überhaupt bekommen? Anhörungsbogen? Bußgeldbescheid?
Es gibt dort nur einen Scan vom Autokennzeichen, kein Foto vom Fahrer. Also könnte man die Täterschaft bestreiten; das könnte natürlich schlechtestenfalls im Fahrtenbuch enden. Die von Oetteken im nächsten Beitrag veröffentliche Beschilderung gibt es dort gar nicht und führt nur zu einer Fehlinterpretation.