OSRAM Night Breaker LED
In Kürze erscheinen die neuen OSRAM Night Breaker LED als Nachrüstsatz der Halogenscheinwerfer für ausgewählte Fahrzeuge.
Damit ist es möglich, aktuelles Licht in älteren Fahrzeugen zu bekommen.
Ich sehe dies als ein großen und richtigen Schritt in Richtung Sicherheit.
Wir fahren zwei Fahrzeuge mit adaptiven LED- Scheinwerfern und eines mit Halogen, die Qualität und Quantität der Lichtausbeute unterscheiden sich deutlich.
Es werden vermutlich deutlich mehr LED- Sets verkauft als OSRAM Modelle freigegebenen hat.
Erleuchtende Grüße vom Armani-Biker...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. Oktober 2020 um 15:36:05 Uhr:
Und die Lebensdauer ist mit 2500 Std. Auch nicht hoch.
Otto-Normal-Fahrer hat ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h. Das bedeutet also eine Lebensdauer von rund 125.000km. Das nennst Du "nicht hoch"? Wenn man ~20.000km im Jahr fährt sind das immerhin über 6 Jahre (ausgehend davon, das man dauerhaft mit Licht fährt). Jetzt noch davon ausgegangen, das man nur 20% der Fahrzeit mit Licht fährt, wären das 30 Jahre. Bei ner Lebensdauer von 2500 Stunden kannst Du davon ausgehen, dass die LEDs das Auto überleben werden.
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Das würde mich doch wundern, wenn der Transit von 2014 nicht getestet bzw. freigegeben wurde. Selbst unser WoMo mit Transit aus 2008 (Ford Transit MK6) ist in der Liste bei Osram zu finden. Vor zwei Monaten erfolgreich umgebaut, endlich Licht und keine Funzeln mehr…
Ja, auf diese Liste beziehe ich mich. Mein Auto ist unter K in der Zulassungsbescheinigung mit E11*2007/46*0676*04 geführt. Die Lampe 64210DWNBSM ist zunächst von der Werkstatt auch ohne Zusatzteile verbaut worden. Weil Fehlermeldung kam, wurde dann LEDSC01 zwischengesteckt, aber keine Änderung. Vielleicht muss ja der ganze Canceller-Mist analog zum V363 parallel doppelt installiert werden.
Wenn die Meldung nicht tüv-relevant sein sollte, kann ich mit der Fehlermeldung auch gut leben.
Da ist doch aufgeführt, welche Osram LED genutzt werden kann und ob ein Vorwiderstand benötigt wird oder nicht. Oder irre ich mich?
Papier ist geduldig; in der Praxis sieht es leider anders aus, sonst würde ich hier nicht fragen. Osram hat 2 neue Teile geschickt. Ich komme aber erst nächste Woche wieder in die Werkstatt und werde berichten. Falls das wieder nicht hinhauen sollte mit der Fehlermeldung, nochmals die Frage: Ist das Tüv-relevant?
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Kommt darauf an, wie pingelig der Prüfer ist.
Beim Seat Mii meiner Schwester hatten wir das gleiche Problem, trotz Freigabe ohne "Canbusadapter" war ein Fehler im Steuergerät hinterlegt.
Beim ersten Versuch gab es keine Plakette beim GTÜ.
Die Nachuntersuchung beim KÜS erfolgte ohne Mängel, trotz gespeichertem Fehler.
Es gibt normal keinen Mangel, wenn die Ausfallkontrolle leuchtet.
Es gibt aber einen erheblichen Mangel bei LED Ausfallkontrolle leuchtet...
Ich kann es ehrlich gesagt nicht so richtig einordnen.
Was sagen die Prüfer Kollegen dazu?
Ich würde zu folgender Ansicht tendieren:
Wenn es in der vorhandenen Konstellation genehmigt ist, dann wird es wohl so in Ordnung sein.
Die Ausfallkontrolle wäre dann eine reine Konfortfunktion ohne HU-Relevanz.
Schön. Dann bin ich beruhigt. Mit dem Warnton und 2 Sekunden dauerndem Hinweis im Display kann ich gut leben. Auch das der Hinweis bei längeren Fahrten etwa nach 50 km noch Mal erscheint, stört mich nicht, da alles funktioniert. Im Menü ist unter Informationen auch nichts gespeichert. Aber vielleicht gibt es ja nächste Woche noch eine Lösung.
Das sehe ich anders: Wenn eine Funktion vorhanden ist, dann muss sie auch funktionieren. Sonst wäre das ein Mangel. In diesem Fall aber kein erheblicher.
@FTCK Die Zulassung ist nur mit allen von Osram vorgegebenen evt. zusätzlichen Bauteilen gültig - da offensichtlich seitens Osram für diesen Scheinwerfertyp kein Vorwiderstand angegeben ist, gilt die Zulassung auch nur so. Das heißt für mich, alle Auflagen sind erfüllt, damit sind die LED so zugelassen. Ich würde vorab mit einer Prüforganisation Deiner Wahl sprechen.
Bleibt die Fehlermeldung, die würde mich auch stören, da habe ich keine Idee. Eventuell im Ford Transit - Forum nachfragen?
Schon mal drüber nachgedacht, ob man die geringere Leistungsaufnahme der LED bei dem Ford vielleicht codieren kann? Bei VW geht das und das wäre doch die sauberste Lösung.
Das beißt sich ja. Wenn Ford diese Funktion hat, dann hätte doch Osram mit den Vorschaltwiderständen eine saubere Lösung.
Zitat:
@ipthom schrieb am 27. Juni 2025 um 11:25:09 Uhr:
Bleibt die Fehlermeldung, die würde mich auch stören, da habe ich keine Idee. Eventuell im Ford Transit - Forum nachfragen?
Das ist ein guter Hinweis, würde ich auch versuchen.
Zitat:
@Twinni schrieb am 27. Juni 2025 um 10:41:09 Uhr:
Wenn eine Funktion vorhanden ist, dann muss sie auch funktionieren. Sonst wäre das ein Mangel.
Dafür gibt es so pauschal formuliert aber keine rechtliche Grundlage!
Dinge wie das Radio oder die Anzeige für den Durchschnittsverbrauch im Bordcomputer sind ja auch kein Mangel wenn sie nicht funktionieren.
Es sei denn, sie sind mit vorgeschriebenen anderen Funktionen verknüpft; aber dann dürfte ein Änderung keine Genehmigung bekommen, die sie beeinträchtigt.
Es wird wohl so ähnlich wie mit dem Tagfahrlicht sein. Neuere Autos müssen es haben, es muss auch funktionieren, aber eine Vorschrift zum Einschalten gibt es nicht. Lt. meinen Infos lässt sich das Lampenprüfprogramm notfalls auch bei Ford decodieren, aber nach demTÜV-Termin, würde ich das wieder aktivieren lassen, denn ich habe keine Lust alle paar Tage ums Auto herum zu laufen, um das Licht zu kontrollieren. Ich habe übrigens mal ein Bild von dem Lastwiderstand angehängt. Steht ausdrücklich drauf, dass er zur AGB K1821 gehört, auch wenn er angeblich nicht erforderlich ist. Das wird bei den 2 jetzt bei der Werkstatt liegenden Teilen sicherlich ebenfalls so sein.
Ja, jetzt mal langsam.
Die ABG K1821 beschreibt erstmal nur die "Austauschlichtquelle H7-LED". Dass der Lastwiderstand ein Bestandteil davon ist, heißt ja nur, dass er in Verbindung mit einer der dort aufgelisteten LED-Varianten verbaut gehört (und nicht einzeln). Der Umkehrschluss gilt natürlich nicht, schließlich darf man (je nach Fahrzeug) auch eine Lichtquelle ohne einen/diesen Lastwiderstand betreiben. Im Prinzip steht das also nur drauf, damit man sieht, wo's dazugehört.
Wenn ich jetzt im Dokument nach der Typzulassung E11*2007/46*0676*04 suche, komme ich bei lfd. Nr. 206 bzw. 208 raus (je nach Scheinwerferprüfnummer). Bei allen wird die Variante "100", also LED ohne Adapter und ohne Widerstand, genannt. Erlaubte Lichtquellen sind die
64210DWNB
64210DWNBG2
64210DWNBSM
64210DWNBSP
64210DWNBST
Bei deiner konkreten Konstellation gehört der also eigentlich (!) nicht rein.
Und wenn man dann den Auflagen/Hinweisen folgt, wird auch klar, warum:
Auflagen und Hinweise / Requirements and Remarks: 1) anzuwenden bei Fahrzeugen ohne Funktionsausfallerkennung für Abblendlicht bzw. Fernlicht /
Sprich wenn du die Erkennung nun deaktivieren würdest... wäre die Auflage erfüllt, und alles ist gut.
Dass sich Osram mit dieser Fußnote quasi schön aus allen Probleme rausreden kann, hinterlässt natürlich ein Geschmäckle.