Öl-Wechsel und Service
Hallo zusammen,
Ich habe ein kleines Problem mit meinen Service Intervallen.
Ich habe meinen Audi mit 25tkm im Januar 2018 gekauft, stehe jetzt kurz vor den 60k km wo der nächste Service anfällt. Genau habe ich etwa 55tkm bis 56tkm auf der Uhr.
Das Problem ist, dass das autohaus anscheinend bei 25k den ersten Service bzw Öl-Wechsel gemacht hat. Das hat ihn mir zwar erspart, allerdings sind die Intervalle vom Öl jetzt um 5k verschoben.
Konkret sieht es jetzt so aus, dass mir angezeigt wird, ich soll in 1tkm einen Öl-Wechsel machen. Und in 5tkm den service.
Da dazwischen 4tkm liegen, was etwa 2 Monate sind, bin ich etwas am zweifeln wie ich das alles handhaben soll.
Erst Öl-Wechsel, dann 2 Monate später service? Dann muss ich 2x rumeiern mit den Terminen, Leihwagen (dessen km eh nicht ausreicht um auf die Arbeit zu kommen) etc.
Oder irgendwann mitten drin beides zusammen? Wie sieht es dann mit der Garantie aus? Habe ich dadurch irgend einen Nachteil wenn ich quasi 1, 2 Monate mit "altem" Öl rumfahre? Können die mir irgendwann nen strick draus ziehen? Der Service wird dann erneut etwas nach vorne verschoben und ich "verschenke" Zeit, da er eigentlich noch nicht fällig wäre.
Oder ich warte komplett bis zum Service, lasse dort Öl mit wechseln, fahre dann aber 2 Monate mit "altem" Öl rum.
Mein Hintergrund ist, dass ich das in Zukunft gerne miteinander erledigt haben möchte, sprich wenn ich jetzt 2 Termine dafür ansetze, holt mich das in einem Jahr wieder genau so ein.
Ich möchte nur nichts falsch machen zwecks Garantie etc. Nicht dass es irgendwann heißt "ne, keine Garantie mehr" oder "Kulanz kannst vergessen weil du einmal 2 Monate zu spät Öl gewechselt hast"
Wie läuft das ab? War schon mal jemand in so einer Situation?
Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Beetle1960 schrieb am 02. März 2019 um 14:14:01 Uhr:
Wie ist das eigentlich bei freien Werkstätten? Kann ich das da auch machen lassen? Oder ist's dann das selbe Spiel, wenn mal ein Garantie oder Kulanz Fall ist, dass dann gemeckert wird, warum ich nicht in einer Audi Werkstatt war zum Service?
Im Schadenfall musst "Du" nachweisen, dass die freie Werkstatt nach der Herstellervorgabe gearbeitet hat und somit die Garantie nicht erloschen ist.
Nur wie du das dann nachweisen willst ist eine andere Sache.
Dass es ein Meisterbetrieb war sagt noch lange nicht, dass auch nach Herstellervorgabe gewartet wurde.
Deswegen sehe ich schwarz in dem Bereich.
Edit:
Achso, die Kulanz kannst du später aufjedenfall knicken, sobald keine Markenwerkstatt den Service gemacht hat.
92 Antworten
Zitat:
@Hoaschter schrieb am 6. März 2019 um 12:40:26 Uhr:
@horch_diesel
EZ oder gebaut?
Gute Frage. Da es ein Werksdienstwagen war, gehe ich davon aus, dass er gleich nach Fertigstellung zugelassen wurde. Müsste nachschauen, hab die Unterlagen gerade nicht zur Hand.
Vermutlich hat man noch gedruckte Hefte vergeben, bis die Lager leer waren.
@Manager2008
Die Mobilitätsgarantie greift nicht mehr, sobald das Intervall überschritten wurde. Das ist de facto so lange der Fall, bis der Service dann durchgeführt wird. Ab dann gilt sie wieder.
Das Auto sagt auch nicht plötzlich "Service jetzt", sondern beginnt 3000km vorher mit der Erinnerung. Da hat man in der Regel genug Spielraum, um einen Termin zu vereinbaren und die Mobilitätsgarantie nicht zu verlieren, sofern man das will.
Der Punkt ist, du musst zwangsläufig für eine gewisse Zeit drüber sein.
Du kannst das Service erst machen, wenn die Anzeige "Service jetzt" kommt.
Ich kann mir das nicht vorstellen, das mir die Mobilitätsgarantie verweigert wird, wenn ich sofort einen Termin mache, das kann nicht sein.
Die können doch nicht ernsthaft jedem die Mobilitätsgarantie streichen, der sich korrekt verhält und sofort einen Termin macht ?
Hast du so einen Fall schon gehabt oder meinst du nur, das es so wäre ?
Steht das irgendwo in den Bedingungen zur Mobilitätsgarantie drin ?
Ich habe mir diese gerade kurz angesehen, konnte aber keinerlei definitive Aussage dazu finden ?
Mein Standpunkt ist nach wie vor, das es reicht, sofort nach Anzeige von "Service jetzt" einen Termin zu machen.
Die müssen gewisse Toleranzen erlauben, alles andere wäre Unsinn und zum groben Nachteil des Konsumenten, und ich denke, das wäre auch gerichtlich durchsetzbar.
Also meines Wissens nach ist es sehr wohl möglich auch früher den Service zu machen, sprich es muss nicht die Meldung da sein. Mein Gebrauchter den ich gekauft habe hatte auch noch gut 5000km zum Service und ich hatte diesen im Zuge des Kaufs vorzeitig dazu bekommen. Zurückgesetzt wurde alles nach Vorgabe und steht korrekt im Bordcomputer.
Ähnliche Themen
Mir wurde von meiner Werkstätte gesagt, das man das erst nach der Anzeige von "Service jetzt" zurück setzen kann.
Also kann die Werkstätte das sehr wohl schon vorher machen und zurück setzen ?
Zitat:
@Manager2008 schrieb am 6. März 2019 um 15:53:12 Uhr:
Mir wurde von meiner Werkstätte gesagt, das man das erst nach der Anzeige von "Service jetzt" zurück setzen kann.
Also kann die Werkstätte das sehr wohl schon vorher machen und zurück setzen ?
Also wie gesagt, im Audi Zentrum in dem ich es gekauft hatte wurde der Longlife Service offiziell bei 25.000km und 13 Monaten gemacht. Der Zeit und km Kanal wurden beide entsprechend um 2 Jahre bzw. 30.000km vorgesetzt. So steht es auch auf dem Wartungsplan den ich bekommen habe.
Zitat:
@Manager2008 schrieb am 6. März 2019 um 15:53:12 Uhr:
Mir wurde von meiner Werkstätte gesagt, das man das erst nach der Anzeige von "Service jetzt" zurück setzen kann.
Also kann die Werkstätte das sehr wohl schon vorher machen und zurück setzen ?
Bitte wechsel die Werkstatt, gott weiß was die sonst noch alles verhunzen an deinem Auto... kippen scheibenwasser statt Öl rein oder so....
Die Aussage ist ja der Hammer 😁
Habe das erste Öl bei 12000km rausgeschmissen, wäre schlimm, wenn die die Anzeige, die ja logischweise noch garnicht aufgepoppt ist, nicht hätten zurücksetzen können 😁
Die Anzeige kann man jederzeit zurücksetzen! Mit nem Diagnosegerät kann das auch jeder selbst machen. Zeit und Laufleistung seit der letzten Inspektion wird einfach wieder auf Null gesetzt und so fängt der Zähler wieder von vorne an zu zählen. Das ist ne Sache von 1min.
Zitat:
@Manager2008 schrieb am 6. März 2019 um 15:38:28 Uhr:
Der Punkt ist, du musst zwangsläufig für eine gewisse Zeit drüber sein.
Du kannst das Service erst machen, wenn die Anzeige "Service jetzt" kommt.
Ich kann mir das nicht vorstellen, das mir die Mobilitätsgarantie verweigert wird, wenn ich sofort einen Termin mache, das kann nicht sein.
Die können doch nicht ernsthaft jedem die Mobilitätsgarantie streichen, der sich korrekt verhält und sofort einen Termin macht ?Hast du so einen Fall schon gehabt oder meinst du nur, das es so wäre ?
Steht das irgendwo in den Bedingungen zur Mobilitätsgarantie drin ?
Ich habe mir diese gerade kurz angesehen, konnte aber keinerlei definitive Aussage dazu finden ?Mein Standpunkt ist nach wie vor, das es reicht, sofort nach Anzeige von "Service jetzt" einen Termin zu machen.
Die müssen gewisse Toleranzen erlauben, alles andere wäre Unsinn und zum groben Nachteil des Konsumenten, und ich denke, das wäre auch gerichtlich durchsetzbar.
Beim vorletzten Service musste ich fast vier Wochen auf einen Termin warten. Als ich fragte, was passiert, wenn ich zu viele KM fahre, hat man mir das mit der Mobilitätsgarantie gesagt. Ich kenne Audi-Fahrer, die das Service Paket gebucht haben und trotzdem vor der erreichten Laufleistung zum Service "durften". Meines Wissens war das 2000km vorher.
Zum Thema Toleranzen: wäre man da wirklich so kulant, würde die Ankündigung nicht schon 3000km vorher erscheinen. Ich habe mal einen Artikel gelesen, in dem aufgelistet war, wie hoch die Toleranzen bei Herstellern sind, wenn es einen Motorschaden gibt. Bei den meisten waren es maximal 500km, die man überziehen konnte. Bei einigen gibt es gar keine Toleranz. Wenn ich mich recht erinnere, war auch Audi dabei.
Rechtlich werden die Hersteller auf der sicheren Seite sein. Das Auto kündigt 3000km vorher an, dass es neues Öl will, das sollte für die meisten Kunden reichen, einen Termin zu vereinbaren. Kommst du 5000km zu spät und der Turbolader geht irgendwann hoch, wirst du keinen Anspruch auf Garantie haben. Wenn zB die Klimaanlage defekt ist, sieht das anders aus, denke ich. Das hängt ja nicht unmittelbar mit dem Ölwechsel zusammen.
Zitat:
@Manager2008 schrieb am 6. März 2019 um 15:38:28 Uhr:
Mein Standpunkt ist nach wie vor, das es reicht, sofort nach Anzeige von "Service jetzt" einen Termin zu machen.
Die müssen gewisse Toleranzen erlauben, alles andere wäre Unsinn und zum groben Nachteil des Konsumenten, und ich denke, das wäre auch gerichtlich durchsetzbar.
Gerichtlich setzt du da garnichts durch, so lange Audi sich an seine Garantiebestimmungen hält.
Garantie ist nämlich eine rein-freiwilige Leistung des Herstellers. Deshalb kann er auch seine Garantiebestimmungen so festlegen wie er will und wenn er sagt keine Tolleranz, dann heißt es keine Tolleranz.
Garantie darf man nicht mit der Gewährleistung verwechseln.
Die ist gesetzlich geregelt und gilt zwischen Endkunden und dem Händler, die interessiert den Hersteller also garnicht.
Das ist mir durchaus bewusst, das sich der Hersteller seine Garantiebedingungen so formulieren kann, wie er das will.
Mir ist auch bewusst, das die gesetzliche Gewährleistung überhaupt nichts mit der Hersteller Garantie zu tun hat.
Nur habe ich eben diesbezüglich keine betreffenden Details gefunden in den Bedingungen der Mobilitätsgarantie.
Soweit ich das verstehe, darf der Hersteller aber auch keine für den Konsumenten grob nachteiligen Garantie-Bedingungen formulieren.
Das würde dann bei einem Gerichtsverfahren zu Fall gebracht.
Wäre nicht der erste Fall, wo sowas passiert.
Der Konsumentschutz führt regelmäßig Muster-Klagen und gewinnt das auch recht oft (natürlich nicht immer !).
Aber vielleicht habe ich auch was übersehen, vielleicht steht das irgendwo im Detail drin !
Ich verstehe das so, das es mir als Konsument in der Praxis möglich sein muss, den geforderten Service zeitgerecht machen zu lassen.
Zumindest müsste klar und deutlich in den Bedindungen drin stehen, das man bereits VOR erreichen es Service-Intervalls den Service machen muss.
Wenn die Vertrags-Werkstätte keine Zeit hat, diesen Service zu machen, kann das nicht das Problem des Konsumenten sein.
Irgendwelche Toleranzen muss es geben.
Es ist ja überall auch eine gewisse Sicherheit eingebaut, sonst hätte man sofort einen Motorschaden, nur weil man mal 1000 km über dem geplanten Ölwechsel ist.
Es ist ja normalerweise nicht so, das wir als Kunden absichtlich den Ölwechsel hinauszögern.
Wir wollen natürlich ehest möglich die vorgeschriebene Wartung machen lassen, aber auch nicht unnötigerweise schon 1000 km vorher !
Der Servicebetreuer hat mir damals gesagt, dass das Überziehen dann ein Problem wird, wenn ein möglicher Schaden eindeutig daraus resultiert. In der Praxis kommt das in der Garantiezeit sowieso nicht oft vor, dass ein Motor komplett stirbt.
Im Falle eines Schadens gehe ich davon aus, dass je nach Händler durchaus eine gewisse Toleranz gewährt wird. Nur steht das logischerweise nirgends geschrieben. Wenn das offiziell gemacht wird, hält sich ja keiner mehr an die Intervalle.
Darauf ankommen würde ich es trotzdem nicht lassen, weil Audi rechtlich gesehen in meinen Augen abgesichert ist.
Hi,
ich habe ein Problem mit meinem Service. Mein A3 1.8TFSI EZ 05/2016 Km Stand 293xx möchte in 700km zum Service. Mein letzter Service wurde bei Km Stand 19xxx April 2018 erledigt, im April 2019 wurde dann Öl und Bremsflüssigkeit gewechselt bei Km Stand 27000. Jetzt bin ich etwas baff warum ich 2300km nach dem letzten Servicetermin schon wieder in die Werkstatt soll. Es sind weder 24 Monate noch 30tkm seit dem letzten Service vergangen. Ist das in irgendeiner Form möglich? Ich fahre Festinterval Öl aber das sollte auf die Inspektion keine Auswirkung haben oder?
Das Auto wollte leider auch nach 11 Monaten und 99xxkm schon zum Ölwechsel (Werksfüllung mit LL), was ich mir auch nicht erklären konnte.