Notfallsystem nach dem Abschalten von Onstar

Opel Insignia B

Hallo,

was geschieht eigentlich im Notfall, wenn Onstar abgeschaltet wird?
Neu-Fahrzeuge, die ich glaube seit Mitte 2018 zugelassen, müssen einen solchen Assistenten, der im Notfall Hilfe holen kann haben. Aber wenn Onstar abgeschaltet wird, funktioniert dieser nicht mehr.

Ich habe unter der Vorausetzung, ein Notfallsystem an Bord zuhaben, mir einen Neuwagen "Insignia" angeschafft. Von der Abschaltung 2020 wurde ich im Vorfeld nicht informiert und soll ich den Nachteil der Abschaltung hinnehmen oder auf Wandlung bestehen, da die Eigenschaft des Assistent dann nicht mehr funktioniert?

Hat Opel eventuell schon eine Kostenneutrale Lösung? Greift die gesetzliche Vorgabe, dass in dem Fall der Hersteller evetuell kostenlos Nachrüsten muss?

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Hallo,

was geschieht eigentlich im Notfall, wenn Onstar abgeschaltet wird?
Neu-Fahrzeuge, die ich glaube seit Mitte 2018 zugelassen, müssen einen solchen Assistenten, der im Notfall Hilfe holen kann haben. Aber wenn Onstar abgeschaltet wird, funktioniert dieser nicht mehr.

Ich habe unter der Vorausetzung, ein Notfallsystem an Bord zuhaben, mir einen Neuwagen "Insignia" angeschafft. Von der Abschaltung 2020 wurde ich im Vorfeld nicht informiert und soll ich den Nachteil der Abschaltung hinnehmen oder auf Wandlung bestehen, da die Eigenschaft des Assistent dann nicht mehr funktioniert?

Hat Opel eventuell schon eine Kostenneutrale Lösung? Greift die gesetzliche Vorgabe, dass in dem Fall der Hersteller evetuell kostenlos Nachrüsten muss?

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Vor allem ist bei Tesla nicht jede Aussage wahr

krass hier sind die over the air updats was feines und im nachbarforum werden die von der werke aufgespielten updates verteufelt

Hallo zusammen,
Ich auch Besitzer eines Insignia und freue mich über diesen Beitrag. Ich würde auch gerne den Hotspot im Wagen nutzen, nicht zuletzt wegen der Antenne. eine eSim sollte doch neu konfiguriert werden können. Ebenso sollte der Notruf weiter geführt werden können.
Das waren schon Argumente für den Wagen.

Auf meine Frage zum Notfallsystem erklärte mir der FH das, das Notfallsystem nach der Abschaltung weiterhin funktionsfähig sei. Hat jemand andere Infos?

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Könnte vom Baujahr abhängen. eCall ist ja seit März 2018 Pflicht, insofern müsste das Fahrzeug bei einem Unfall auch ohne Onstar einen Notruf absetzen. Keine Ahnung, wie das bei älteren Fahrzeugen aussieht.

Off Topic: Weiß jemand, wie man den WLAN-Hotspot dauerhaft deaktiviert? Ich nutze den nicht (sehe den Sinn nicht, für eine weitere Datenkarte zu zahlen, wenn ich nicht mal das Datenpaket des Handyvertrags ausreize), muss aber jedesmal beim Einsteigen WLAN am Handy deaktivieren, damit ich online bleibe.

Zitat:

@Aracan schrieb am 23. September 2020 um 14:17:28 Uhr:


Könnte vom Baujahr abhängen. eCall ist ja seit März 2018 Pflicht, insofern müsste das Fahrzeug bei einem Unfall auch ohne Onstar einen Notruf absetzen. Keine Ahnung, wie das bei älteren Fahrzeugen aussieht.

Stimmt so nicht ganz.

Zitat:

@Aracan schrieb am 23. Sept. 2020 um 14:17:28 Uhr:


Könnte vom Baujahr abhängen. eCall ist ja seit März 2018 Pflicht, insofern müsste das Fahrzeug bei einem Unfall auch ohne Onstar einen Notruf absetzen. Keine Ahnung, wie das bei älteren Fahrzeugen aussieht.

Auch wenn es immer wieder wiederholt wird, wird es nicht richtiger....
Der Insignia B, egal ob MJ 17,18 oder 20, muss es nicht haben.

MJ 19 auch nicht.

Moment, jede neue gesetzlich Vorgabe gilt erstmal nur für neue zu genehmigende Typen. Aber nach einer Übergangsfrist wird es dann für alle verpflichtend. Wie bei einer neuen Abgasnorm...

Die eCall wurde mit Typgenehmigung März 2018 Pflicht, und besteht keine Nachrüstpflicht für ältere Modelle.

@remyden52

Ich habe neulich eine mail von onstar bekommen.

Sehr geehrter Herr ...,

im August 2017 hat der Automobilhersteller Groupe PSA die Marken Opel und Vauxhall von General Motors übernommen. OnStar Europe Limited war nicht Teil dieses Verkaufs und bleibt ein Tochterunternehmen von General Motors.

Als Konsequenz aus dem Eigentümerwechsel werden die per OnStar-Verbindung bereitgestellten OnStar- und WLAN-Dienste (sofern diese in Ihrem Land verfügbar sind) ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr verfügbar sein.

Wir haben Verständnis für Ihr Bedenken, dass dies möglicherweise Auswirkungen auf Ihren OnStar-Dienst haben könnte. Wenn Sie jedoch ein kostenpflichtiges OnStar-Abonnement abgeschlossen haben, genießen Sie weiterhin bis zu diesem Datum den gewohnten einzigartigen Service und die Sorgenfreiheit, die OnStar bietet.

Wie geht es weiter?
Sie müssen selbst nichts tun. Wenn Sie Fragen haben oder mehr erfahren möchten, rufen Sie den Abschnitt Häufig gestellte Fragen auf unserer Website auf.

Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines Opel sein, teilen Sie uns dies bitte hier mit.

Mit freundlichen Grüßen,

...........,
Managing Director, OnStar Europe

Sämtliche OnStar- und WLAN-Dienste werden ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr verfügbar sein. Nach diesem Datum werden keine kostenpflichtigen oder im Rahmen einer Testphase bereitgestellten Dienstleistungen mehr erbracht. Dies gilt auch für Notfalldienste.

Da hat dir dein FH aber Mist erzählt.

Frag mal nach wie Opel denn das ab dann wieder verfügbar macht? Das man was teuer im Vorfeld verkauft und dann bei Eigentümerwechsel keine Option zum Fortführen anbietet.

Steht im Vertag, "Änderungen vorbehalten"

Zitat:

@mark29 schrieb am 23. September 2020 um 18:08:51 Uhr:


Moment, jede neue gesetzlich Vorgabe gilt erstmal nur für neue zu genehmigende Typen. Aber nach einer Übergangsfrist wird es dann für alle verpflichtend. Wie bei einer neuen Abgasnorm...

Moment, ist ja schon richtig aber: die Übergangsfrist ist ja die geltende Typengenehmigung. Facelift führt zu keiner neuen Typengenehmigung, erst ein völlig neu konstruiertes Modell

Mercedes ist da ja sogar Paradebeispiel und noch viel grenzwertiger:

https://www.google.ch/.../...ter-mit-r134a-befuellen-a-908403-amp.html

Das wird aber seine Grenzen haben- schließlich kann man ja eine Typ-Genehmigung über mehrere Facelifts ziehen... (siehe VW Golf)

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