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Notfallsystem nach dem Abschalten von Onstar

Opel Insignia B

Hallo,

was geschieht eigentlich im Notfall, wenn Onstar abgeschaltet wird?
Neu-Fahrzeuge, die ich glaube seit Mitte 2018 zugelassen, müssen einen solchen Assistenten, der im Notfall Hilfe holen kann haben. Aber wenn Onstar abgeschaltet wird, funktioniert dieser nicht mehr.

Ich habe unter der Vorausetzung, ein Notfallsystem an Bord zuhaben, mir einen Neuwagen "Insignia" angeschafft. Von der Abschaltung 2020 wurde ich im Vorfeld nicht informiert und soll ich den Nachteil der Abschaltung hinnehmen oder auf Wandlung bestehen, da die Eigenschaft des Assistent dann nicht mehr funktioniert?

Hat Opel eventuell schon eine Kostenneutrale Lösung? Greift die gesetzliche Vorgabe, dass in dem Fall der Hersteller evetuell kostenlos Nachrüsten muss?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

was geschieht eigentlich im Notfall, wenn Onstar abgeschaltet wird?
Neu-Fahrzeuge, die ich glaube seit Mitte 2018 zugelassen, müssen einen solchen Assistenten, der im Notfall Hilfe holen kann haben. Aber wenn Onstar abgeschaltet wird, funktioniert dieser nicht mehr.

Ich habe unter der Vorausetzung, ein Notfallsystem an Bord zuhaben, mir einen Neuwagen "Insignia" angeschafft. Von der Abschaltung 2020 wurde ich im Vorfeld nicht informiert und soll ich den Nachteil der Abschaltung hinnehmen oder auf Wandlung bestehen, da die Eigenschaft des Assistent dann nicht mehr funktioniert?

Hat Opel eventuell schon eine Kostenneutrale Lösung? Greift die gesetzliche Vorgabe, dass in dem Fall der Hersteller evetuell kostenlos Nachrüsten muss?

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Zitat:

@remyden52 schrieb am 11. Februar 2019 um 16:24:13 Uhr:


Eine gesetzliche Vorschrift führt zu keinen Zusatzkosten, da es sonst keine Betriebserlaubnis bekommt. Opel hat aber in seinen Werbeaussagen expliziert auf das Notfallsystem Werbung betrieben und kann nicht sich auf das die Genehmigung der Herstellung als Bestandteil ansehen. Ich werde das mal Anwaltlich überprüfen lassen.

Sorry -„eine gesetzliche Vorschrift führt zu keinen Zusatzkosten, da es sonst keine Betriebserlaubnis bekommt“.... völliger Blödsinn. Die Zusatzkosten sind nicht mehr als Option wählbar sondern werden im Grundpreis berücksichtigt welcher entsprechend höher ist. Oder denkst Du wirklich, alle gesetzlichen Bestimmungen dürften das Fahrzeug nicht mehr verteuern? Dann müsste der Basispreis des Insigna wohl bei € 4300.00 liegen da ABS, 3-Punktgurte mit Gurtstraffer, Tacho, Scheinwerfer, Blinker etc Gratis sein müssten nach Deiner Auffassung. Gut wenn Du bei solch Denken eine Rechtschutz hast! Wie hat der Anwalt eigentlich Deine Anfrage beantwortet?😉

Zitat:

@occotocoo schrieb am 22. Februar 2019 um 08:36:51 Uhr:


Wie gesagt .. ich denke: den Vertrag mit Vodafone direkt weiterführen bei vorhandener Kundennummer sollte möglich sein. Die bekommt man wenn man im Moment ein Vodafone Paket Bucht. Und ich denke die Weiterleitung zu OnStar ist bei Vodafone ebenso änderbar.

Was sollte das bringen eine Weiterleitung zu ändern? Meint Ihr könnt damit dann über das VF Netz telefonieren? Auf was soll denn dann die Nr. weiterleiten? So recht verstehe ich das Anliegen nicht.

Zitat:

Für neue Typen ist eCall seit 31.März 2018 Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt dabei das sogenannte Public eCall vor. D.h. es sendet die Daten direkt an die staatlichen Rettungsleitstellen. Auf Wunsch des Kunden hat der private eCall oder auch TPS (Third Party System) genannt gemäß EU-Verordnung Vorrang. Weil Onstar aber Public eCall nicht kann, würde es den gesetzlichen Vorgaben gar nicht entsprechen. Onstar ist nur ein Dienstleister dessen Dienstleistung sie einstellen/kündigen können. Opel verkauft nur die Hardware für den Zugang zu Onstar. Das ist wie wenn heute ein Radioverkäufer ein analoges Radio verkauft und in 2 Jahren kein Sender mehr analog senden würde.

Moin,
Mein (Test) OnStar ist heute ausgelaufen. Das Notrufsystem funktioniert trotzdem noch, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Onstar wird über GM bereitgestellt. Aufgrund der Übernahme von PSA wird der Dienst zum 31.12.2020 komplett eingestellt. Lt. Telefonat vom 16.07.2019 mit Onstar und div. Infos vorab Infos per email wird das Notrufsystem dann auch nicht mehr funktionieren.
Jetzt wird's interessant: Das Datum meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bekommt man zur Zulassung vom Hersteller) ist der 28.05.2018. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist eine Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug die Anforderungen der EU-Typgenehmigung erfüllt. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3An26100
Lt. Quelle https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall/tipps/ecall/: "Neue Automodelle, deren EU-Typgenehmigung nach dem 31. März (2018) erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein." Und weiter heißt es: "Wird aus dem Fahrzeug etwas entfernt, das Bestandteil der Typzulassung war (wie Katalysator, ABS oder auch eCall), so verliert es die Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einem Unfall riskiert man den Versicherungsschutz, und bei einer Hauptuntersuchung könnte die Plakette verwehrt werden."

In der eg Übereinstimmung steht drinn das es der eu typgenehmigung entspricht.
Ist doch ok die eg ist neu und die eu ist von einem Datum vor den notfallsystem.
Damit brauchst du keins.

Glaub kaum das Opel so dumm wär etwas auszuliefern was keine Zulassung bekommen dürfte.

Ist ja wie wenn am 1.1 eine neue Abgasnorm verpflichtend wird. Dann werden nach Weihnachten noch ganz viel Neuwagen mit der alten Norm zugelassen

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Sehe ich anders.
Nochmal: Automodelle, deren EU-Typgenehmigung nach dem 31. März 2018 erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein.
Wir reden hier nicht über Abgasnormen. Wenn ich meinen ABS/KAT/Airbags oder sonst was ausbaue, was Pflicht war bei Neuzulassung, verliere ich meine Betriebserlaubnis.

Hatte heute noch ein Gespräch mit OnStar. Auf die mehrfache Frage wie den (mir ist klar das Opel die Frage beantworten müsste) das Notfallsystem nach dem Abschalten von OnStar gewährleistet wird, kam nach mehrfachem Ausweichems letztlich die Antwort: "Ist sind ja noch fach 1,5 Jahre Zeit, bis dahin überlegt die Firma über Alternativen und teile diese mit".

Das Datum deines COC ist völlig egal, es geht darum wann dein Fahrzeug typgenehmigt wurde (also die komplette Serie). Das ist deutlich früher passiert und damit ist der eCall auch keine Pflicht.

Die typengenehmigung vom Insignia ist doch von vor März 2018. versteh das Problem nicht.
Muss ja. Wird ja seit 2017 unverändert gebaut

Die Frage ist ob wenn ein Facelift kommt das ein neues Modell ist und somit eine neue braucht. Dann ist das was anderes

Zitat:

@fromo schrieb am 18. Juli 2019 um 10:21:27 Uhr:

Ich glaube Du wirfst da was durcheinander.
EU-Typgenehmigung: Diese ist vor dem 31.03.2018 erfolgt.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung: Das ist das COC-Papier für dein Fahrzeug.
Opel muss in den Insi B kein Ecall einbauen, weil es den TYP vor dem gesetzlichen Pflichtdatum für den Markt zulassen gelassen hat. OnStar war bzw. ist ein nice to have.
Wie sich das beim Facelift verhält, kann ich net sagen.

Hm ok, den wäre Opel fein raus...
Wer Wert auf das Notfallsystem legt muss sich eine SOS Charger (eigene SIM) oder ähnliches zulegen.
Gibt es auch von div. Kfz-Versicherungen welche via App mit dem eigenen Smartphone kommunizieren.

Solange es keinen völlig neuen Insignia gibt wird wohl auch kein SOS Notrufsystem gesetzlich notwendig wenn das Kraftfahrtbundesamt bei einem Facelift (bei Mercedes damals sogar meines Wissens neues Modell bezüglich R1234YF Kältemittel) der Erweiterung der Typengenehmigung zustimmt. Natürlich kann der Hersteller auch freiwillig ein neues System anbieten.... ob PSA da aber überhaupt noch was machen will bezweifle ich🙁

Aber bin zuversichtlich: meine Grosseltern, meine Eltern und viele Bekannte haben auch ohne SOS-System überlebt😉

Zitat:

@fromo schrieb am 18. Juli 2019 um 07:19:09 Uhr:


Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug die Anforderungen der EU-Typgenehmigung erfüllt. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3An26100
Lt. Quelle https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall/tipps/ecall/: "Neue Automodelle, deren EU-Typgenehmigung nach dem 31. März (2018) erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein." Und weiter heißt es: "Wird aus dem Fahrzeug etwas entfernt, das Bestandteil der Typzulassung war (wie Katalysator, ABS oder auch eCall), so verliert es die Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einem Unfall riskiert man den Versicherungsschutz, und bei einer Hauptuntersuchung könnte die Plakette verwehrt werden."

Richtig lesen. Da steht, wie du ja richtig schreibst: "Neue Automodelle"
Der Insignia B ist kein neues Modell, sondern schon 2 Jahre auf dem Markt.

Zitat:

@Omegabesitzer schrieb am 18. Juli 2019 um 12:3:02 Uhr:


Aber bin zuversichtlich: meine Grosseltern, meine Eltern und viele Bekannte haben auch ohne SOS-System überlebt??

Dazu passt dieser Text:
https://www.welt.de/.../...n-dass-wir-so-lange-ueberleben-konnten.html
😛

Ich finde es schade das solche Systeme und Software bei den alten Autoherstellern so Stiefmütterlich behandelt werden werden, so ein kleines Update ab und an mal, oder eine Lösung/Antwort wie es vielleicht weitergeht oder warum auch nicht die mehr ist als Standardgewäsch bekommt man leider nicht.

Ich werde immer neidisch wenn ich sehe, was bei Tesla alles möglich ist (Ja andere Preisklasse) da bekommt man bei Twitter wenn man Elon Musk schreibt mal schnell ne Antwort das es eben kein Facelift für das Modell S kommt, oder sich der Innenraum ändert, bei anderen Herstellern undenkbar.

So ein Update für den Insignia B das man nicht mehr das A Modell bei Kollisionswarung oder Kamera sehen muss wär schon fein, aber das wird man wohl nicht erleben....

Naja, auch bei Tessla ist nicht alles Gold, was glänzt.

Nö sicher nicht, aber Zeitgemäßer vor allem die Updates "over the air" sind schon fein, sowas würde ich mir bei Opel irgendwann auch wünschen bei einem vollelektrischen Insignia C...

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