Neuwagen-Anschlussgarantie
Hallo,
ich habe mir heute einen 7er Gof beim VW-Händler gekauft.
Der Golf ist genau 1 Jahr alt, ich habe vom Händler eine Neuwagen-Anschlussgarantie für 1 Jahr dazu bekommen, hätte diese auf 2 oder 3 Jahre verlängern können (was ich aber noch nicht gemacht habe).
Nun habe ich gelesen, dass sich diese Versicherung ohnehin automatisch verlängert.
Was ist dann der Unterschied dazu, wenn ich jetzt gleich entscheide, ob ich 1, 2 oder 3 Jahre zusätzlich nehme?
Danke und Grüße,
tommyboy
44 Antworten
Hab auch 2 Jahre Garantieverlängerung. Mir hat der Händler erklärt, dass eine Garantieverlängerung, z. B. von 4 auf 5 Jahre nicht verlängert werden kann. Nach Ablauf der Garantieverlängerung wird man von VW angeschrieben und es wird eine Funktionsgarantie angeboten.
Zitat:
@Rudolfo11 schrieb am 20. Juli 2016 um 16:42:12 Uhr:
Hab auch 2 Jahre Garantieverlängerung. Mir hat der Händler erklärt, dass eine Garantieverlängerung, z. B. von 4 auf 5 Jahre nicht verlängert werden kann. Nach Ablauf der Garantieverlängerung wird man von VW angeschrieben und es wird eine Funktionsgarantie angeboten.
Das ist so richtig.
Wurde mir auch so gesagt.
War mir entfallen, dass es sich dabei um eine Bauteilegarantie handelt.
Dennoch beinhaltet die die wichtigsten und teuersten Bauteile.
Allerdings ist das 5 Jahr sehr teuer und da stellt sich natürlich für Jeden die Frage, inwieweit sich das lohnt.
Ich habe dazu auch eine Frage. Ich bekomme im März 2018 den 7er und hatte neulich bei Abschluß die 3 Jahre Verlängerung mit 50.000 km genommen. Jetzt hatte ich aber überlegt, ob die nicht bis 100.000 km besser wäre. Für 180 Euro Aufpreis zur 50.000er. Der Händler meinte man müsse alles nochmal neu beantragen, da ich es über Finanzierung mache. Kann man bei VW die 100.000er nachträglich nehmen und an die dann die Differenz zahlen? Das Fahrzeug ist ja noch gar nicht ausgeliefert. Hat schon Mal jemand von Euch sowas gemacht oder davon gehört?
Solange das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde, muss dies gehen.
Allerdings könnte es sein, dass eine Bearbeitungsgebühr anfällt.
Fällt unter Verhandlungssache.
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Zitat:
@schweik6 schrieb am 26. September 2017 um 21:24:48 Uhr:
Solange das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde, muss dies gehen.
Allerdings könnte es sein, dass eine Bearbeitungsgebühr anfällt.
Fällt unter Verhandlungssache.
Muss ich das dann mit dem VVD abmachen? Weil der Händler mir bereits sagte, dass er das nicht mehr abändern kann. Im Notfall zahle ich eine Bearbeitungsgebühr, aber wenn das gehen würde, wäre es nicht schlecht. Habe nun gerade mal auf der VW Seite den Kontakt genutzt und mal schauen, was von denen kommt.
Der VVD ist nicht zuständig für die Garantieverlängerung ab Werk.
Dein Verkäufer, der an dir mit seiner Provision profitiert hat, soll sich nicht so anstellen.
Der scheut nur die Arbeit.
Mach ihm mal ein bißchen Druck.
Heisst mein AP ist VW direkt oder doch der Händler? Wenns der Händler wäre, dann soll der sich schlau machen, dass es geht. Verdient er ja sicher auch ein paar Euro.
Will nur nicht alles canceln und wieder neue Anfrage stellen. Der bekommt von mir einen Anruf. Bzw. erst mal sehen, was VW schreibt.
Ja dein AP ist der Verkäufer/Hersteller.Der VVD ist zuständig für das Versicherungsprodukt im Nachverkauf.
Dein Anprechpartner ist dein Vertragshändler, bei dem die Bestellung getätigt wurde..
Ich könnte ja vom Vertrag zurücktreten, wenn der das nicht macht, aber das will ich eigentlich nicht. Am 21.09.2017 haben wir den Vertrag gemacht. Finde ja den Golf schick. Dann werde ich mal abwarten, ob mich VW an den Händler verweisst und dann rufe ich den an. Ansonsten müsste ich nach 3 Jahren eine weitere Versicherung abschliessen, die natürlich teurer wird. Da versuche ich lieber von vornherein 180 Euro zu zahlen und dann passt es. Ich kann Euch ja mal auf dem Laufenden halten. Hoffe ich mal auf eine gute Lösung
Hallo,
hat hier jemand im Forum ggf. schon Angebote bzw. Erfahrungen mit der Funktionsgarantie ? Genauer gesagt würde mich interessieren, was der Spaß kosten würde.
Mich würde mal der 2.0 TDI interessieren. Beim G5/6 lagen die damals bei 45 €, soweit ich mich erinnern kann. Da waren die Garantiebedingen noch etwas besser. 5 Jahr ab 100.000 km 100 % Werkstattkosten und 40 % Beteilung Material. Jetzt gibt einen SB von 150 € pro Schadensfall.
Klar hängt von der Motorisierung ab. Die Einführung des Golf VII war lt. WIki in 08/12. D.h. vielleicht gibt es hier die ersten Erfahrungsberichte.
Bitte keine Diskussion, sinnvoll oder nicht. Da gibt es genug andere Threads.
Wenn du keine Diskussion willst, warum fragst du dann nicht beim Händler nach?
Das hier ist ein Forum und da wird diskutiert, denn sonst wäre es eine Auskunftsbörse.
Zitat:
@lufri1 schrieb am 29. September 2017 um 19:12:22 Uhr:
Wenn du keine Diskussion willst, warum fragst du dann nicht beim Händler nach?
Das hier ist ein Forum und da wird diskutiert, denn sonst wäre es eine Auskunftsbörse.
Hallo Lufri1,
da hast Du mich mißverstanden. Ich meinte keine Diskussion in Bezug auf Funktionsgarantie sinnvoll, oder nicht. Sorry. nächstes mal drücke ich mich besser aus.
Diskussion und Erfahrungsberichte zu Kosten Funktionsgarantie highly welcome. Deshalb stelle ich die Frage auch im Forum.
Denke das ist damit geklärt