Neuwagen-Anschlussgarantie

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,
ich habe mir heute einen 7er Gof beim VW-Händler gekauft.
Der Golf ist genau 1 Jahr alt, ich habe vom Händler eine Neuwagen-Anschlussgarantie für 1 Jahr dazu bekommen, hätte diese auf 2 oder 3 Jahre verlängern können (was ich aber noch nicht gemacht habe).
Nun habe ich gelesen, dass sich diese Versicherung ohnehin automatisch verlängert.
Was ist dann der Unterschied dazu, wenn ich jetzt gleich entscheide, ob ich 1, 2 oder 3 Jahre zusätzlich nehme?
Danke und Grüße,
tommyboy

44 Antworten

Bei meinem vorigen Wagen bekam ich - natürlich bei mir mit im Preis enthalten und von mir bezahlt - eine einjährige Gebrauchtwagenversicherung dazu. Die war automatisch dabei.

Kurz bevor meine Werksgarantie ablief - die Anschlußversicherung griff also noch gar nicht - entschloß ich mich zu einer zweijährigen Garantieverlängerung ( was sich im Nachhinein als ein Segen erwies ) . Ich forderte dann eine Rückerstattung des Beitrages der nicht in Anspruch genommenen Gebrauchtwagenversicherung.

Ich habe nichts zurückerhalten.

Warum auch.

Weil ich die Versicherungsleistung nicht in Anspruch genommen habe.

Nun - das ist lange genug her und ich habe mich damit abfinden müssen.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 2. März 2016 um 18:02:41 Uhr:


Weil ich die Versicherungsleistung nicht in Anspruch genommen habe.

Nun - das ist lange genug her und ich habe mich damit abfinden müssen.

Sachen gibt's. 😕 Muss ich gleich mal alle meine Versicherungen fragen, ob die den Beitrag zurückzahlen, weil ich keinen Versicherungsfall hatte.

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Verstehst Du es nicht ?

Die Versicherung hat ja noch gar nicht gegriffen.

So gesehen habe ich für ein Jahr zwei Versicherungsverträge bezahlt aber nur einen erhalten.

Aber vergiß'es.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 2. März 2016 um 19:59:29 Uhr:


Verstehst Du es nicht ?

Die Versicherung hat ja noch gar nicht gegriffen.

So gesehen habe ich für ein Jahr zwei Versicherungsverträge bezahlt aber nur einen erhalten.

Der Vertrag war unterschrieben. Die Versicherung lief. Zudem du ja die Versicherung ja nur indirekt bezahlt hast.
Übrigens haben es andere geschafft, dass dieser Beitrag nicht gezahlt werden musste. Aber die haben es auch richtig angestellt.
Aber wenn ich hier so querlese, würde ich noch andere Sachen überdenken...

Na ja - dann bin ich halt damals blöde gewesen ...

Zitat:

@Ugolf schrieb am 2. März 2016 um 18:02:41 Uhr:


Weil ich die Versicherungsleistung nicht in Anspruch genommen habe.

Nun - das ist lange genug her und ich habe mich damit abfinden müssen.

Eine Versicherung ist keine Geldanlage. Es geht bei einer Versicherung um eine Absicherung gegenüber Risiken. Geld zurückzufordern, weil die Risiken nicht eingetreten sind, wiederspricht diesem und treibt jede Versicherung gnadenlos in den Ruin. Manchmal wundere ich mich schon....

Versteht ihr es nicht !

Die Versicherung ist noch gar nicht aktiv gewesen. Also hatte sie kein Risiko zu tragen da ich bereits vorher - vor Ablauf der Werksgarantie - noch eine Verlängerung der Werksgarantie beantragt und bezahlt habe. Hätte ich das nicht gemacht wäre keine längere Werksgarantie möglich gewesen.
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So blöde bin ich auch nicht daß ich nicht weiß wie eine Versicherung funktioniert. Das braucht ihr mir nicht erklären.

... und wenn ihr schon so Moralisten seid die sich um das Wohl der Versicherungen sorgen dann rate ich euch eher die Versicherungsbetrügereien bei Kaskoversicherungen anzusehen.
Da zahlt ihr alle kräftig mit - ich auch - und keiner regt sich auf .

Bitte zurück zum Thema !

Zum Verständnis noch mal meine Prämien-Erstattungs-Erfahrungen mit den Neuwagen-Anschlußgarantien meines Audi A3 (2006-2011) und VW Golf 6 (2011-2015), bei beiden war der Ansprechpartner der VVD in Braunschweig. Beide Fahrzeuge wurden nach Polen verkauft, dort gilt die Garantie nicht. Nach Einsendung einer Kopie des Kaufvertrages wurde die "nicht verbrauchte" Garantiezeit taggenau erstattet.

Hallo zusammen,

kennt jemand die AGB der Anschlussgarantie ?
Mich würde mal interessieren wieviel wird abgezogen wenn man die vereinbarten Kilometerlaufleistung überschritten hat.
Sagen wir mal ich habe 3 Jahre 50000 Kilometer vereinbart und habe nach 4 Jahren und 6 Monaten eine Garantieschaden. Was muss ich dann selbst bezahlen. ( Insgesamt mit Werksgarantie 5 Jahre )

Gruß
skibaer12mh

Zitat:

@skibaer12mh schrieb am 17. Juli 2016 um 18:38:16 Uhr:


Hallo zusammen,

Mich würde mal interessieren wieviel wird abgezogen wenn man die vereinbarten Kilometerlaufleistung überschritten hat.

Wenn die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten wurde, werden lt. Versicherungsbedingungen 50% Selbstbeteiligung fällig.

https://www.garantieabschluss.de/vw-nw/pdf/condition

Hallo Kollegen!
Dazu nochmal die konkrete Frage: Ich habe meinen SV neu mit 2 Jahren Anschlußgarantie, also insgesamt für 4 Jahre gekauft. Der Verkäufer sagte damals, man könne - wenn noch nicht alles abgelaufen ist - noch auf ein fünftes Jahr verlängern. Nach Euren Einlassungen hier habe ich daran aber jetzt Zweifel. Kann ich das jetzt vor Ablauf noch auf fünf Jahre verlängern oder nicht?
Danke und liebe Grüsse

Ja, das kannst Du.
Deine Garantieverlängerung beinhaltet (bin mir nicht ganz sicher), dass dir die Verlängerung angeboten wird, wenn
nicht vor Ablauf gekündigt wird.

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