Neue Module braucht der SLK !
Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit würde es einem "Luxusfahrzeug" Namens SLK nicht schlecht stehen, wenn es außer einem Dachmodul auch ein Sitzheizungsmodul gäbe, welches auf Knopfdruck schon 5 Min vor Fahrtbeginn die eiskaloten Ledersitze vorwärmen würde.
Dazu evtl. auch gleich per Knopfdruck die Möglichkeit, den Motor ber Fernbedienung zu starten und das Wageninnere vorzuheizen.
Klar, per Satdheizung geht das, aber eine Standheizung haben wohl doch die wenigsten vewrfbaut.
Und wer eine beheizte Garage hat, für den ist das auch kein Thema, aber vielleicht parkt ja auch er sein Fzg. im Winter gelegentlich für einige Stunden im Freien (z.B. Kino, Oper, Kasino,....) bei -20 Grad.
Da wäre so eine Funktion wirklich angenhem. Müßte (IMHO) vom Aufwand bzw, der Technik her gesehen, fast einfacher zu machen sein, als das Dachmodul.
Was meint Ihr dazu ? Oder gibts sowas schon ?
Beste Antwort im Thema
Leute, lassts doch einfach mal gut sein. Diese, von einem einzigen User hervorgerufenen Diskussionen, machen das Forum langsam zu einem (kaputten) Witz.
Machts wie ich: freundlich Nicken, lächeln und dann die Augen verdrehen und den Kopf schütteln.
Jedes Wort, dass ihr ihr schreibt ist völlig umsonst, da beratungsresistent!
186 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Heutzutage werden z.B. Flugzeuge hergestellt, die fast 1000 Menschen befördern und automatisch starten, landen und über viele Stunden selbstständig einen Bestimmten Kurs fliegen können und vieles andere mehr. Wenn vor diesem Hintergrund jemand behauptet, es wäre sicherheits- und damit zulassungstechnisch nicht möglich, einen stinknormalen Ottomotor auf eine bestimmte, realtiv kurze Distanz fernzustarten, dann...
Negativ.
Das Luftverkehrsrecht besitzt keine Schnittmenge zum Straßenverkehrsrecht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Negativ.Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Heutzutage werden z.B. Flugzeuge hergestellt, die fast 1000 Menschen befördern und automatisch starten, landen und über viele Stunden selbstständig einen Bestimmten Kurs fliegen können und vieles andere mehr. Wenn vor diesem Hintergrund jemand behauptet, es wäre sicherheits- und damit zulassungstechnisch nicht möglich, einen stinknormalen Ottomotor auf eine bestimmte, realtiv kurze Distanz fernzustarten, dann...Das Luftverkehrsrecht besitzt keine Schnittmenge zum Straßenverkehrsrecht.
Ich weiß.
Das sollte oben auch nur eine sinnbildliche, grobe Verdeutlichung der Dimensionen des machbaren aufzeigen:
Wenn also heutzutage Techniker im Stande sind, derartig komplexe Systeme in riesigen Flugzeugen, bei denen es pro Einheit um das Leben von fast 1000 Menschen geht, sicherheitstechnisch zu lösen, dann sollte es Technikern der heutigen Generation auch gelingen, ebenso sicherheitstechnisch zuverlässig das Problem eines Fernstarts auf kurze Distanz, an einem zum Flugzeug relativ primitivem Gerät von einem PKW zu entwickeln.
Nein, hast Du nicht.
Bitte genau die Stelle in der Vorschrift zitieren, die das angeblich belegen soll.
Alles andere ist Schall und Rauch.
Warum soll ich alles zitieren? Das was ich schrieb bezieht sich auf alle deine Beiträge. Da hab ich ja viel zu tun das alles zu zitieren 😁
Schall und Rauch? Selbsterkenntnis ist ja schon mal dein 1. Schritt zur Besserung bzw. Heilung 😁
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Aber zu behaupten, daß auch es zukünftig keiner Entwicklung möglich sein wird, jene Bestimmungen bei der Produktion einzuhalten, ist schon dreist.
Keine Behauptung sondern Tatsache, nicht dreist sondern Realität.
Es ging um das Dachmodul und seine Eigenschaft, während der Fahrt das Dach zu bewegen - und das ist aufgrund einer Konstruktions- oder auch Designeigenheit des SLK in allen Baureihen, inkl. des zukünftigen 172, nicht zulässig machbar - §10 FZV.
Zitat:
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist (StGB AT)
Unser kleiner Juraprofessor hat wieder zugeschlagen und ist mal wieder am Unterschied zwischen seinen Theorien und der realen Praxis ausgeglitten.
Wie wäre es denn, wenn Du die geposteten Paragraphen erst mal lesen würdest.
Vielleicht bietet sich dann für Dich die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde, damit würdest Du dir einen Namen machen - rein theoretisch.
Vielleicht fällt Dir dann aber auch auf, dass das Strafrecht mit dem Strafgesetzbuch eine andere Kiste ist, als das Ordnungswidrigkeitenrecht, und Du dich nur wieder öffentlich selbst zum Kasper gemacht hast - rein praktisch.
Du verlangst immer Nachweise, aber wenn man Dir Nachweise punktgenau präzise liefert, dann liest Du das nicht mal. Ich hatte doch auf den §24 StVG hingewiesen - da steht drin, dass es OWIs sind.
---
Mit diesem Satz von Dir bin ich mir jetzt sogar sicher, dass Du nicht mal einen Führerschein hast. In der Fahrschule hätte man etwas von "Geboten" gehört, gelernt und wäre abgeprüft worden und man niemals auf diesen, in diesem Zusammenhang völlig dämlichen Satz gekommen wäre.
---
Als dann noch weiterer, auffälliger Referenzpunkt Deiner Fähigkeiten: Was hat das Strafgesetzbuch (StGB) überhaupt mit einer Beweislast zu tun?
Da wäre es doch eher wohl noch halbwegs richtiger gewesen, wenn man das Grundgesetz mit der Unschuldsvermutung (unschuldig, bis die Schuld bewiesen) genommen hätte.
Da hättest Du doch einen viel besseren "Beweis" gehabt und mit Verweisen auf die UN-Menschenrechtskonvention Artikel 11, und die Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6, so richtig auf die Pauke hauen können - theoretisch, praktisch wäre es allerdings auch nur wieder ein Schlag ins Klo gewesen.
---
Warte die paar Jahre noch ab, bis Du mit 16 den A1 machen darfst, dann lernst Du die groben Dinge der StVO und viele Deiner jetzigen Fragen kann Dir dann direkt Dein Fahrlehrer beantworten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Keine Behauptung sondern Tatsache, nicht dreist sondern Realität.
Alles negativ !
Hab jetzt aber leider keine Zeit näher darauf einzugehen. Begründung folgt später.
Dies nur, damit Du dich nicht soange über Dein vermeintlich gutes Posting freuen kannst, bis ich wieder da bin.....
Geil!
Ich kannte mal jemanden der hat auch mal gesagt
"Ab 5,45 Uhr wird zurrück geschossssen!"
Wir zittern schon alle vor Angst. Also seit bestimmte Poster hier im SLK-Forum unterwegs sind, habe ich eigentlich keine Lust mehr, meinen "Senf" dazuzugeben. Alles wird breit getreten "Klusgscheissermodus" wird überhaupt nicht mehr deaktiviert ! 😁
Frohes Schaffen !
Max
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Alles negativ !Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Keine Behauptung sondern Tatsache, nicht dreist sondern Realität.
Hab jetzt aber leider keine Zeit näher darauf einzugehen. Begründung folgt später.
Dies nur, damit Du dich nicht soange über Dein vermeintlich gutes Posting freuen kannst, bis ich wieder da bin.....
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Hab jetzt aber leider keine Zeit näher darauf einzugehen.
So ein Glück!
Zitat:
Begründung folgt später.
Bitte nicht, muss nicht sein! Mach dir keine Umstände...
Ich sag schonmal vorab, "neter Versuch", aber keine Argumente die wirklich stechen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Keine Behauptung sondern Tatsache, nicht dreist sondern Realität.Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Aber zu behaupten, daß auch es zukünftig keiner Entwicklung möglich sein wird, jene Bestimmungen bei der Produktion einzuhalten, ist schon dreist.
Damit unterschätzt Du unsere Wissenschaft gewaltig, so wie einst die Gebrüder Wright unterschätzt und für verrückt erklärt wurden.....Ich erinnere auch ferner nur beispielhaft an Korifeen wie Wernher von Braun, Albert Einstein usw.
Und vor diesem Hintergrund kommst Du daher und winkst mit einem § 10 FZV dessen entscheidende Stelle die Du meinst ich mir selbst heraussuchen soll, damit Du danach sagen kannst: "diese Stelle die ich vermutet und widerlegt hatte, war ja garnicht gemeint....." ??
Nein, das kann nur andersrum laufen: Indem DU schreibst, was angeblich nicht lösbar sein soll und ich darauf dann konkret eingehen werde.
Auch bezüglich der KEnnzeichenanbringung sind Lösungsansätze denkbar. Das ist kein unlösbares Problem und die o.g. Wissenschaftler würde Dich für diese Aussage auslachen....
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Unser kleiner Juraprofessor hat wieder zugeschlagen und ist mal wieder am Unterschied zwischen seinen Theorien und der realen Praxis ausgeglitten.Zitat:
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist (StGB AT)
Vielleicht fällt Dir dann aber auch auf, dass das Strafrecht mit dem Strafgesetzbuch eine andere Kiste ist, als das Ordnungswidrigkeitenrecht, und Du dich nur wieder öffentlich selbst zum Kasper gemacht hast - rein praktisch.
Du verlangst immer Nachweise, aber wenn man Dir Nachweise punktgenau präzise liefert, dann liest Du das nicht mal. Ich hatte doch auf den §24 StVG hingewiesen - da steht drin, dass es OWIs sind.
Ich weiß selbst daß es OWis sind, danke für die Belehrung !
Die Paralele zum Strafrecht hab ich nur deshalb gezogen, da zwischen beiden Rechtsgebieten über weite Teile Übereinstimmungen bestehen, jedenfalls was die Beweislast und die Strafbarkeit bzw bei Owis die Möglichkeit sie zu ahnden angeht (Keine Strafe ohne Gesetz - Keine Owi ohne Verwirklichung eines vorgegebenen Tatbestandes !
Zitat:
.... und man niemals auf diesen, in diesem Zusammenhang völlig dämlichen Satz gekommen wäre.
Der Satz war also überhaupt nicht "dämlich" !
Er sollte Dir klarmachen, daß eben -auch im Owi-Bereich- grundsätzlich alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist !
Auf den Fall (Modul) bezogen bedeutet dies, daß eventuelle rechtliche, bzw. technische Vorgaben die zu erfüllen sind, sozusagen wie "Gebote" wirken, die bei einer Produktion selbstverständlich einzuhalten sind.
Bisher wurden noch nichtmal konkret die entsprechenden "Gebote" wörtlich zitiert (Inhalte, nicht nur pauschal irgendwelche Gesetzhe oder Richtlinien). Dann auch noch OHNE BEGRÜNDUNG zu behaupten, daß diese Vorgaben UNERFÜLLBAR sind, hatte ich als dreist bezeichnet und dabei bleibe ich auch, bis mir dies stichhaltig widerlegt wird.
hey ---JJ---
Du hast hier gefragt ob es dieses Modus gibt oder ob es jemand bauen könnte
du hast schon mehr als einmal den hinweis bekommen, dich bei ebay umzusehen
Wie schwer kann das sein, die ebay Verkäufer anzuschreiben und nach der zulässigkeit anzufragen
vielleicht können sie dir auch den Hersteller nenen den du dann ja auch direkt anfagen kannst,
wieso das gerät legal ist oder auch nicht legal ist.
Statt hier weiter irgend welche Gesetztestexte zu zietieren, gehe doch den vorhandenen Herstellen auf die nerven
bzw. nach dem ein den TüV-Prüfern
Oder hat meine Intuition doch recht und du willst es garnicht so recht Wissen wer es herstellt, für welchen Preis und wie legal das ist
sondern einfach das Forum hier zum Narren halten...
Gruß
Pati
@JJ
Dein Ton hier im Forum ist unangebracht, rechthaberisch, angreifend und zudem willst du gar keine Antworten und schon gar keine anderen Meinungen hören.
C'est le ton qui fait la musique.....
Ich wundere mich, dass sich noch jemand mit dir überhaupt unterhält. Offenbar bist du der Kommunikation von Angesicht zu Angesicht nicht mächtig, sonst würdest du dich nicht konsequent im Ton vergreifen. Im richtigen Leben wärst du ziemlich sicher blau im Gesicht 😁
Geh endlich in die Werkstatt und bastle deinen Super-Diesel-SLK (mit allem aus deiner Sicht nötigten Schnick-Schnack) und komm wieder, wenn der fertig ist. Damit hätten wir nur noch Gewinner: Du bist anderweitig beschäftigt und hier im Forum kann dann wieder ein normaler Ton herrschen.
Ich verabschiede mich hiermit aus allen Threads mit der Beteiligung von JJ. Tschüss.
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
...
Unter den Gegebenheiten hast Du natürlich uneingeschränkt Recht, hatte ich alles nicht bedacht.
... und nun ?
Ich meine das mit dem "zielorientiert" - Du hast Recht und es bringt Dich nicht einen Micrometer weiter. Deine ganze Nummer hier ist völlig nutzlos gewesen.
😁
Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
Geil!
Ich kannte mal jemanden der hat auch mal gesagt
"Ab 5,45 Uhr wird zurrück geschossssen!"
Hallo,
hast Du DEN etwa noch gekannt; wiealt bist Du eigentlich.🙂
In dem Alter noch Auto fahren🙄
Ist nur Spaß, habe ich mir nicht verkneifen können😉
Zitat:
Original geschrieben von slk willi
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Pussybiker79
Geil!
Ich kannte mal jemanden der hat auch mal gesagt
"Ab 5,45 Uhr wird zurrück geschossssen!"
hast Du DEN etwa noch gekannt; wiealt bist Du eigentlich.🙂
In dem Alter noch Auto fahren🙄Ist nur Spaß, habe ich mir nicht verkneifen können😉
Ich hab nicht behauptet ihn persönlich kennen gerlernt zu haben da hast Du absolut falsch interpretiert und ich verlange umgehend eine Entschuldigung von Dir und einen Ablass :-D
Du musst zitieren und interpretieren lernen, wie wir alle hier....
Das gibts doch gar nicht *lach*
Aber wenn ich Ihn gekannt hätte, hätte ich mir mal Gedanken drum gemacht, ob man nicht besser andere Leute gejagt hätte.... ;-)
@ pussybiker 79
wie kann ich Abbitte leisten. Werde vorsorglich 3 mal das Vaterunser beten und dich in mein Nachtge bet einschließen.
Soll ich für den DOPPEL-J auch beten?😁