Neue Module braucht der SLK !

Mercedes SLK R170

Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit würde es einem "Luxusfahrzeug" Namens SLK nicht schlecht stehen, wenn es außer einem Dachmodul auch ein Sitzheizungsmodul gäbe, welches auf Knopfdruck schon 5 Min vor Fahrtbeginn die eiskaloten Ledersitze vorwärmen würde.

Dazu evtl. auch gleich per Knopfdruck die Möglichkeit, den Motor ber Fernbedienung zu starten und das Wageninnere vorzuheizen.
Klar, per Satdheizung geht das, aber eine Standheizung haben wohl doch die wenigsten vewrfbaut.

Und wer eine beheizte Garage hat, für den ist das auch kein Thema, aber vielleicht parkt ja auch er sein Fzg. im Winter gelegentlich für einige Stunden im Freien (z.B. Kino, Oper, Kasino,....) bei -20 Grad.
Da wäre so eine Funktion wirklich angenhem. Müßte (IMHO) vom Aufwand bzw, der Technik her gesehen, fast einfacher zu machen sein, als das Dachmodul.
Was meint Ihr dazu ? Oder gibts sowas schon ?

Beste Antwort im Thema

Leute, lassts doch einfach mal gut sein. Diese, von einem einzigen User hervorgerufenen Diskussionen, machen das Forum langsam zu einem (kaputten) Witz.

Machts wie ich: freundlich Nicken, lächeln und dann die Augen verdrehen und den Kopf schütteln.
Jedes Wort, dass ihr ihr schreibt ist völlig umsonst, da beratungsresistent!

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Zitat:

Original geschrieben von jw61



Zitat:

Original geschrieben von basti024


Falsch! Nässe ist klar festgelegt nämlich dann, wenn vom Vordermann an den Reifen das Wasser nach oben gewirbelt wird! Bei Dämmerung ist mir nichts bekannt, aber vielleicht gibts da auch was!

LG Basti

Genauso falsch!, wenn vor dir kein Vordermann fährt, kann die Fahrbahn dennoch nass sein😉

Ich würde mich deshalb lieber auf folgende Definition verlassen wollen:
"Das Zusatzschild "Bei Nässe" ist dann wirksam und gültig, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist. Voraussetzung ist also eine deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn. (BGHSt 27 318 = NJW 78 652). Wenn die Fahrbahn nur feucht oder stellenweise naß ist, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (Ha VRS 53 220)."

Zum Begriff "Dämmerung" habe ich folgendes gefunden:
"Etwas schwammig sind auch Ausdrücke wie "schlechte Sicht", "Dämmerung" oder "Dunkelheit". Eine genaue Definition fehlt. Grundsätzlich gilt daher: Nur so schnell fahren, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann."

Da könnt ich aber wie folgt dagegen argumentieren: Der sog. Flüsterasphalt beispielsweise weist nicht die gleiche Porung und Oberflächenbeschaffenheit auf wie der Hitler-Plattenbau und nimmt damit gleiche Menge Wasser unterschiedlich auf. Hiese in der Praxis, ich rausche mit 180 über die Autobahn, da der grobporige Asphalt das Wasser ja so aufnimmt, dass kein Wasserfilm entsteht - 80 bei Nässe ist also zu ignorieren! Plötzlich wechselt der Fahrbahnbelag in einen alten, feinporigen Asphalt, wo das Wasser schon 1cm hoch steht! Viel Spaß^^ (Achja, genauso 1:1 schon erlebt!)

Die Faustregel mit dem Vordermann funktioniert sehr wohl, denn damit das Wasser nach oben gewirbelt werden kann, muss ein relativ dichter Wasserfilm bereits auf der Fahrbahn sein! Ist im Prinzip nichts anderes wie deine Aussage, nur ist meins ne Faustregel Denn wer hat schon Zeit, eine 3-spurige Autobahn ständig mit den Augen auf einen vollständigen Wasserfilm abzuscannen! Da ist ein Blick auf die zumeist vorhandenen Vordermann-Räder einfacher und lenkt auch weniger ab!

Abgesehen mal ehrlich: Wir wären doch schon froh, wenn sich 100% an die Faustregel halten würden, so genau wie per Definition erwartet es gar keiner! Aber es halten sich ja nicht mal 50% daran, denn wenns 5 Tropfen regnet gehts nur noch im Schneckentempo voran, weil einige Verkehrsteilnehmer damit überfordert sind! Die anderen 50% drängeln genervt! 🙂

Grundsätzlich ist es doch eigentlich egal, was die Rechtsprechung oder Faustregel sagt: Hirn einschalten hilft bereits in den meisten Fällen!

LG BAsti

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---



Zitat:

Original geschrieben von basti024



Allerdings ärgert mich hier nicht hauptsächlich, dass manche das trollig finden, sondern dass hier im Forum manche ihren Ideensalat Kund tun, der fachlich einfach nur falsch ist!
Volle Zustimmung !
Hier sind einige, die in mir ein potentielles Mobbing-Opfer sehen.
Doch da haben Sie sich den falschen ausgesucht. Wer meint, mich mobben zu können, muß früher aufstehen...... :-))

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---



Zitat:

... Wer unbedingt seine Finger bewegen will, soll sich einen von der Palme wedeln! Da kommt wenigstens was Produktives dabei raus!

Lg Basti

Richtig, wobei selbst das noch fraglich ist und ggf. erst zu überprüfen wäre.....hehe

Seid doch einfach nett zueinander und bleibt fachlich! Wenn hier wer mit wem n Bier trinken will, ist das eine Sache! Das ist aber ein Forum und kein Stammtisch, dort soll über Fachtthemen diskutiert werden! Und da ist's egal, was jeder Einzelne davon hält und ob ers für gut befindet oder nicht!

Ich find JJ's Ideen auch abgedreht, trotzdem kriegt er von mir ne sachliche Auskunft, was geht und was ned! Weil was ich davon halte, ist doch furzegal...

LG Basti

PS: JJ, wenn du das überprüfen möchtest, von mir aus ^^ Ich werds sicherlich nicht!!!

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---



Zitat:

Original geschrieben von raggamuffin


Junge, Du weisst überhaupt nichts aber reisst immer die Klappe auf. Fernstart ist verboten. Nachzulesen in richtlinie 74/61 ewg. Reicht das nun?! 😠

Du hast es selbst hervorgehoben, daß ich das nicht fest behauptet habe, sondern daß ich ausdrücklich nicht ausgeschlossen habe, daß es evtl. doch so eine Vorschrift geben könnte.
Also was soll das dumme gemosere ?
Ich hab demnach nix falsches behauptet !

Deine Anfürhrung irgendeeiner hunderte Seiten langen Eg-Vorschrift bringt im übrigen garnichts !!
Wenn Du schon was beweisen willst, dann solltest Du schon genau die Stelle zitieren oder darauf verweiswen, wo genasu das steht, was Du behauptest ! Ansonsten kannste gleich behaupten, "das steht in irgendeinem Gesetzt...."
Wie gesagt, ich will niht auschließen, daß sowas irgendwo steht, aber den Beweis wo es konkret steht, hab ich bislang noch nicht vorliegen.

Und was das laufenlassen im Stand angeht, folgendes:

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---



Zitat:

Außerdem: selbst wenn der fernstart erlaubt wäre dürftest du den wagen damit nicht im stand warmlaufen lassen, da dies ja nach § 30 (1) stvo verboten ist.

und pinocchio, reichen dir nun diese rechtsgrundlagen als begründung aus?! ich hoffe doch sehr!!!

Nein Herr Oberlehrer, setzten 6 !
Im § 30 StVO kann ich so eine aussage beim besten Willen nicht erkennen !

Dort steht konkret:

"§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."

Da stehrt wie du hoffentlich lesen kannst nur, daß es verboten ist Motoren "UNNÖTIG" laufen zu lassen !!!
Auf das Wort "UNNÖTIG" kommt es hier an.
Nicht unnötig ist aber, wenn ein laufenlassen erforderlich ist, weil anderes die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Genau dies ist aber der Fall, wenn man mit einem tiefunterkühlten Fzg. sofort losfährt !
Einerseits weil durch die warme Ausatmung des Menschen und das noch kalte Gebläse die Scheiben sofort von innen beschlagen, daß es nicht mehr möglich ist, etwas draußen zu erkennen !
Andererseits gibt es Hersteller-Empfehlungen dahingehend, den Motor zu´mindest kurz laufenzulassen, wenn er noch tiefunterkühlt ist, da anders die Gefahr eines Motorschadens bzw. überhöhter Verschleiß besteht.
Folglich läßt sich eine damit legale "Erforderlichkeit" eines begrenzten Wamlaufvorgangs jederzeit begründen !!!!

Junge, ich habe hier anhand von geltenden Rechtsgrundlagen dargelegt, dass sowohl die Motorfernzündung (nach Richtlinie 74/61 EWG) als auch das Warmlaufenlassen im Stand (nach § 30 StVO) verboten ist.

Jetzt kommst Du wieder an und versuchtst diese Rechtsgrundlagen durch Dummgeschwätz so hinzubiegen, dass es für Dich passt.

Also nochmal zum mitschreiben:

1. Motorfernstart verboten nach Richtlinie 74/61 EWG

2. Warmlaufenlassen verboten nach § 30 (1) StVO

Hier bringt es nochsowenig mit den von Dir an den Haaren herbeigezogenen und ausgesprochen dümmlichen Argumenten zu versuchen, das Ganze zu Deinen Gunsten auszulegen. Warmlaufenlassen fällt eindeutig unter die Begrifflichkeit "unnötig". Da gibt es gar keine Diskussion. Meine Scheiben beschlagen übrigens nicht wenn ich bei kalten Temperaturen ins Auto steige und ausatme. Vielleicht solltest Du Deine Scheiben mal gründlich putzen (dann laufen sie nicht so leicht an) oder Mundwasser/Zahnbürste benutzen?! Letzteres macht den Atem frisch und verhindert durch Angleichung der Temperatur von ausgeatmeter Luft und Innenraum das Beschlagen der Scheiben. Diese Argumentation dürfte wohl auf dem Niveau der Deinigen sein!
Der Hersteller meines Auto empfiehlt übrigens gleich nach dem Starten loszufahren (es ist ein Mercedes-Benz SLK R171). In der Bedienungsanleitung steht nichts von Warmlaufenlassen. Keine Ahnung welcher Hersteller das Warmlaufenlassen im Stand empfiehlt. Vielleicht Lada? Oder Wartburg?
Und nur weil Du zu faul oder zu blöd (oder vielleicht auch beides gleichzeitig bist) um Richtlinie 74/61 EWG vollständig zu lesen und zu verstehen stellt sie trotzdem geltendes Recht dar! Wieso sollte ich Dir alles auf dem Silbertablett servieren wenn Du dann selbst Gesetze wieder so hindrehst wie Du sie gerne hättest?!

Fakt ist, Motorfernstart und Warmlaufenlassen ist ihn Deutschland verboten. Ob Du es nun wahrhaben willst oder nicht. Der Thread sollte daher meiner Meinung nach geschlossen werden.

Außerdem hast Du doch "Deinen" tollen Motorenumbauthread, den Du für solchen Bull$hit wie hier besprochen benutzen kannst. Ist ja alles nichts anderes als "Spaß und Witze" und jeder Deiner dümmlichen Posts reiht sich nahtlos an den anderen an. Wieso musst Du dann mittlerweils das ganze SLK-Forum (Neue Module, Dachmodul, Winterreifen, Neuen SLK vorbestellen, etc.) mit Deiner geistigen Diarrhoe überfluten?!??!? Lass uns doch einfach damit in Ruhe. Wenns im SLK-Forum so weiter geht bietet es bald gar keinen Nutzen mehr. Überall nur noch Dummgeschwätz von unserem lieben JJ. Selbst der Unterhaltungswert geht mittlerweile gegen Null.

Mal abgesehen von der eindeutigen Rechtsvorschrift (die angesichts fachlich inkompetenter und uneinsichtiger Autofahrer anscheinend auch notwendig zu sein scheint):

Im Leerlauf entsteht nur wenig Abwärme. D.h. das Warmlaufen würde lange dauern, bei entsprechendem Verschleiss durch grösseres Lagerspiel und unzulängliche Schmierung. Der optimale Kompromiss besteht aus 10 Minuten schonender Fahrweise. Normalerweise ist dann auch die Heizung nach allerspätestens 5 Minuten da. Das Motoröl braucht weitere 5 Minuten bis zur Erreichung der optimalen Temperatur. Flugzeugmotoren lässt man dagegen sehr wohl warmlaufen, weil zum Start Volllast gefragt ist und diese nur dem warmen Motor zugemutet werden soll.

Im Leerlauf liefert die konventionelle (!) Lichtmaschine nur einen Teil der Leistung und eine kalte Batterie ist ebenfalls nicht leistungsfähig. In diesem Betriebszustand elektrische Heizelemente zu betreiben bedeutet frühen Batterietod. Eine Standheizung kommt immer zusammen mit einer leistungstärkeren Batterie, allein zum Betrieb der Gebläse.

Mehr elektrische Leistung im Leerlauf (oder etwas darüber) würde umfangreiche Modifikationen erfordern, insbesondere Regelungselektronik und eine grössere, anders ausgelegte Lichtmaschine (fast schon Richtung Hybridantrieb). Das käme garantiert teuerer als eine Standheizung aus dem Zubehörregal, die minutenlang grosse Heizleistung entwickeln kann und auch die Warmlaufphase des Motors verkürzt. Fünf Minuten weiteres Warmfahren braucht man trotzdem noch für das Motoröl.

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@ raggamuffin

Ich habe also auch nach deinem letzten Posting noch keinen Beweis dafür, daß es verboten sein soll.
Ich kann auch nach überfliegen dieser EG-Vorschrift sowas nicht erkennen.

Wenn Du das also mit dieser Vorschrift beweisen willst, dann mußt Du dir schon die Mühe machen und genau diese Stelle wörtlich hier zitieren !

Schließlich hab ich mir auch die Mühe gemacht und dir anhand des § 30 StVO bewiesen, daß nicht jedes Laufenslassen des Motors automatisch verboten ist, sondern daß es ein "UNNÖTIGES" laufenlassen sein muß, wenn es verboten sein soll.
Was nötig oder unnötig ist, ist (jedenfalls im Zweifel) genauso eine Auslegungssache, wie Nässe oder Dunkelheit, jedenfalls wenn es an der Grenze ist, nicht wenn es eindeutig ist.

Deine dummen Bemerkungen von wegen Atem kannste dir kneifen, denn das zeigt wieder deinen schmalen Erfahrungshorizont auf: In JEDEM Auto, das tiefgefroren ist, beschlagen die Scheiben innen zunächst mal, wenn sie warm angehaucht weden, auch beim SLK !
Eine sichere Fahrt wäre in diesem Zustand nicht möglich.

Zitat:

Junge, ich habe hier anhand von geltenden Rechtsgrundlagen dargelegt, dass sowohl die Motorfernzündung (nach Richtlinie 74/61 EWG) ..... verboten ist.

Nein, hast Du (noch) nicht. Bitte konkretes Zitat aus der Vorschrift, die das konkret aussagt !

Zitat:

Der Hersteller meines Auto empfiehlt übrigens gleich nach dem Starten loszufahren (es ist ein Mercedes-Benz SLK R171). In der Bedienungsanleitung steht nichts von Warmlaufenlassen. Keine Ahnung welcher Hersteller das Warmlaufenlassen im Stand empfiehlt. Vielleicht Lada? Oder Wartburg?

Es fahren bekanntlich nicht nur SLK auf der Straße. Also sind Vorschriften ggf. auch unter Berücksichtigung von Ladas und Wartburgs auszulegen und anzuwenden.

Zitat:

..... Der Thread sollte daher meiner Meinung nach geschlossen werden.

Ach wieso denn plötzlich ?

Hab ich Dich etwa in die Enge getrieben mit meiner Forderung, diese EG-Vorschrift konkret zu zitrieren ?

Willst Du nicht mehr mitspielen ?

Mußt du doch auch nicht, aber laß zumindest die anderen, die das vielleicht wollen..... :-))

Mir fällt dazu nur ein, dass zu warme Eier impotent machen.
Und um das zu kompensieren, brauchts noch mehr Geld für entsprechende Tuningmaßnahmen :😉

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---


@ raggamuffin

Ich habe also auch nach deinem letzten Posting noch keinen Beweis dafür, daß es verboten sein soll.
Ich kann auch nach überfliegen dieser EG-Vorschrift sowas nicht erkennen.

Wenn Du das also mit dieser Vorschrift beweisen willst, dann mußt Du dir schon die Mühe machen und genau diese Stelle wörtlich hier zitieren !

Schließlich hab ich mir auch die Mühe gemacht und dir anhand des § 30 StVO bewiesen, daß nicht jedes Laufenslassen des Motors automatisch verboten ist, sondern daß es ein "UNNÖTIGES" laufenlassen sein muß, wenn es verboten sein soll.
Was nötig oder unnötig ist, ist (jedenfalls im Zweifel) genauso eine Auslegungssache, wie Nässe oder Dunkelheit, jedenfalls wenn es an der Grenze ist, nicht wenn es eindeutig ist.

Deine dummen Bemerkungen von wegen Atem kannste dir kneifen, denn das zeigt wieder deinen schmalen Erfahrungshorizont auf: In JEDEM Auto, das tiefgefroren ist, beschlagen die Scheiben innen zunächst mal, wenn sie warm angehaucht weden, auch beim SLK !
Eine sichere Fahrt wäre in diesem Zustand nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---



Zitat:

Junge, ich habe hier anhand von geltenden Rechtsgrundlagen dargelegt, dass sowohl die Motorfernzündung (nach Richtlinie 74/61 EWG) ..... verboten ist.

Nein, hast Du (noch) nicht. Bitte konkretes Zitat aus der Vorschrift, die das konkret aussagt !

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---



Zitat:

Der Hersteller meines Auto empfiehlt übrigens gleich nach dem Starten loszufahren (es ist ein Mercedes-Benz SLK R171). In der Bedienungsanleitung steht nichts von Warmlaufenlassen. Keine Ahnung welcher Hersteller das Warmlaufenlassen im Stand empfiehlt. Vielleicht Lada? Oder Wartburg?

Es fahren bekanntlich nicht nur SLK auf der Straße. Also sind Vorschriften ggf. auch unter Berücksichtigung von Ladas und Wartburgs auszulegen und anzuwenden.

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---



Zitat:

..... Der Thread sollte daher meiner Meinung nach geschlossen werden.

Ach wieso denn plötzlich ?
Hab ich Dich etwa in die Enge getrieben mit meiner Forderung, diese EG-Vorschrift konkret zu zitrieren ?
Willst Du nicht mehr mitspielen ?

Mußt du doch auch nicht, aber laß zumindest die anderen, die das vielleicht wollen..... :-))

zunächst mal werde ich dir - wie bereits erwähnt - die kernaussage der richtlinie 74/61 EWG nicht auf dem silbertablett servieren, weil du zum einen die geschichte unabhängig vom gesetzeswortlaut eh wieder so hindrehst dass es dir passt und es somit die ganze arbeit nicht wert ist, zum anderen weil du dir selbst die zeit nicht nimmst aber alles vorgekaut seviert bekommen willst (o-ton jj: "nach überfliegen"😉. vielleicht solltest du dich selbst mal etwas anstrengen (v.a. deine birne).

wie kommst du außerdem darauf, dass herstellerempfehlung vor geltendes recht gehen?!? die stvo wird deiner meinung nach außer kraft gesetzt bloß weil der hersteller vorschreibt dass sein fahrzeug 5 minuten im stand warmzulaufen hat?!? d.h. wenn ferrari vorgäbe, dass deren fahrzeuge immer mindestens 40 km/h fahren müssen (und nicht langsamer), dürften die besitzer in 30er-Zonen keine Bußgeldbescheide für Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen?!? das ist nämlich deine logik! sonst bist du noch ganz klar in der birne, oder?!

dieser thread sollte geschlossen werden, weil es hier um die besprechung von umbauten geht, die gegen geltendes deutsches recht verstoßen. und genau diese diskussion/besprechung verstößt gegen nr. 5.3 der aktuell geltenden motor-talk-nutzungsbedingungen vom 04.07.2007. wird zeit dass endllich mal ein moderator eingreift und den mist dicht macht.

Zitat:

Original geschrieben von raggamuffin


zunächst mal werde ich dir - wie bereits erwähnt - die kernaussage der richtlinie 74/61 EWG nicht auf dem silbertablett servieren,.................

Ales klar, damit ist schon alles gesagt und wer zwischen den Zeilen lesen kann, weiß was ich meine.....

Du bist einfach ein Prolet mit großer Klappe und nachdem ich Dich nun ganz konkret aufgefordert habe, Deine vorlauten Behauptungen ganz konkret zu beweisen, machst du einen feigen Rückzieher, weil du den Beweis nicht führen kannst.
Unvermögen nennt man sowas....

Deshalb hättest du es ja auch am liebsten, wenn Dich nun ein Mod von Deiner Beweispflicht erlösen würde indem er den Thread schließt und du somit sauber raus wärst. Aber zum Glück gehen Dir die Mods da nicht auf den Leim !
Das ist übrigens genau das was ich speziell an den SLK-Mods extrem schätze, nämlich daß sie wirklich nur dann eingreifen, wenn es zwingend notwendig ist und nicht sobald irgend einer aus rein egoistischen Motiven (wie hier) nach Threadschließung schreit.

Nocheinmal: Niemand zwingt Dich hier zu lesen oder gar zu schreiben !
Aber laß andere die das Thema interessiert, hier in Ruhe diskutieren. Merk Dir für die nächste Diskussion in der Du Dich wieder vorlaut profilieren willst, daß man bei mir unter Umständen aufgefordert wird, Behauptungen auch zu beweisen.
Diesmal ging es bei Dir jeden falls gewaltig in die Hose.....soviel ist jedem klar, der das ganze bis hierher mitverfolgt hat.

Insofern zieht auch Deine feige Notbremse unter Heranziehung des 5.3 der Nutzungsbedingungn nicht.
Denn auch dazu müßtest du ertmal konkret die Rechtswidrigkeit nachweisen, was Du aber offenbar nicht kannst, sonst hättest Du es längst getan !!!!

Abgesehen davon wurde hier in der Diskussion niemand dazu aufgefordert, etwas rechtswidriges zu installieren. Es wurde lediglich über ein noch nichtmal vorhandenes Feature allgemein diskutiert.
Etwas daß es überhaupt noch nicht gibt, kann auch nicht rechtswidrig sein. Denn für den Fall einer Herstellung so eines Moduls besteht für den Hersteller immernoch die Möglichkeit, es so herzustellen, daß es zulassungsfähig ist bzw. wird.
so könnte es auch mit einem hier diskutierten evtl. zukünftigen Moduls sein, nämlich daß es StVZO-Konform hergestellt wird.

Daß so etwas möglich ist, beweist ein Beispiel aus dem Krad-Sektor.
In den 60-80er Jahren waren in Deutschland sogenannte "Chopper" strikt veboten, aus angebliche Sicherheitsgründen !
Dann wurde nach und nach durch Gutachten nachgewiesen, daß Chopper sehr wohl auch sicher gebaut werden können, was dann auch geschehen ist. Mittlerweisle ist es so, daß in Deutschland weltweit die sichersten Chopper überhaupt hergestellt werden !

Soviel zu § 5.3 , ging somit ebenfalls in die Hose !!!

Und noch ganz nebenbei: Richtig Quoten sollte man auch können.
Es ist eine Unsitte. 2/3 eines vorhergehneden Textes am Stück zu Quoten und dann nur ca. 1/3 oder teilweise noch viel weniger, selbst dazu zu schreiben.

Schau mal, wie das Verhältnis von Quoting ind eigenem Text bei mir aussieht.....

Hallo JJ,

du willst eine Textpassage zum Nachlesen, du hast doch schon in der STVZO gestöbert, ist dir der §38a nicht aufgefallen ?

"Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen"

Da du die Wegfahrsperre umgehen müsstest, ist es somit verboten einen Fernstart einzubauen!

Zu dem Vorheizen der Sitze, auch dieses ist Kontraproduktiv. Die Heizdrähte im SLK neigen dazu, wenn kein Körper "Popo oder Rücken" anliegen, einfach durchzubrennen. Das ist der grund der vielen defekten Rückensitzheizungen beim SLK. Die Drähte sind meisstens im bereich durch wo der Rücken nicht anliegt.

Aber mach Ruhig, bei dir sind wir uns sicher das es sowieso nichts wird.

Falko

Danbke für den sachlichen Versuch, den Beweis stellvertretend für den unvermögenden Raggmuffin antreten zu wollen, oblgeich es zumindest bis jetzt nicht gelungen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Falkomfs


Hallo JJ,

du willst eine Textpassage zum Nachlesen, du hast doch schon in der STVZO gestöbert, ist dir der §38a nicht aufgefallen ?

"Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen"

Da du die Wegfahrsperre umgehen müsstest, ist es somit verboten einen Fernstart einzubauen!

Wieso müßte ich sie umgehen ?

Das ist ein Trugschluß.

Sie könnte ebenso auf elektronischem Weg in Betrieb gesetzt bzw, ausgeschalten werden.

Ist eine reine Konstruktionsfrage.

Zitat:

Zu dem Vorheizen der Sitze, auch dieses ist Kontraproduktiv. Die Heizdrähte im SLK neigen dazu, wenn kein Körper "Popo oder Rücken" anliegen, einfach durchzubrennen. Das ist der grund der vielen defekten Rückensitzheizungen beim SLK. Die Drähte sind meisstens im bereich durch wo der Rücken nicht anliegt.

Aber mach Ruhig, bei dir sind wir uns sicher das es sowieso nichts wird.

Falko

Auch dies, eine reine Konstruktionsfrage: Man muß halt eine Sitzheizung konstruieren, die technisch anders funktioniert, also auch dann, wenn keiner draufsitzt. Falls es das nicht schon gibt, ist sowas doch nur eine Frage der Zeit....

Abgesdehen davon, das Durchbrennen findet doch nur dann statt, wenn LANGE Zeit keiner draufsitzt. 5Min. anheizen , dürften da nicht schaden !

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---


Wieso müßte ich sie umgehen ?
Das ist ein Trugschluß. Sie könnte ebenso auf elektronischem Weg in Betrieb gesetzt bzw, ausgeschalten werden. Ist eine reine Konstruktionsfrage.

Das ist keine Konstruktionsfrage, sondern eine Zulassungsfrage. Eine solche Konstruktion ist nicht zulassungfähig.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Das ist keine Konstruktionsfrage, sondern eine Zulassungsfrage. Eine solche Konstruktion ist nicht zulassungfähig.

Und wer sagt das oder besser wo steht das, daß das nicht zulassungsfähig sei ??

Ich schrieb weiter oben schon, daß in den 60er bis in die 80er Jahre in D. auch keine Chopper zulassungsfähig WAREN !

Das hat sich wie man weiß, inzwischen (konstruktionsbedingt) grundlegend geändert ! (Dies nurmal so als Beispiel).

Hier:STVO

§38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

Und seit wan baut mann die Sichersten Chopper in Deutschland?Komm jetzt nicht mit BMW.Wo kann man das nachlesen?

Beim umgehen der WFS erlischt nicht nur die Betriebserlaubniss sondern auch automatisch der Versicherungsschutz.

Grüsse!!

Zitat:

Original geschrieben von Lugger


Mal abgesehen von der eindeutigen Rechtsvorschrift (die angesichts fachlich inkompetenter und uneinsichtiger Autofahrer anscheinend auch notwendig zu sein scheint):

Im Leerlauf entsteht nur wenig Abwärme. D.h. das Warmlaufen würde lange dauern, bei entsprechendem Verschleiss durch grösseres Lagerspiel und unzulängliche Schmierung. Der optimale Kompromiss besteht aus 10 Minuten schonender Fahrweise. Normalerweise ist dann auch die Heizung nach allerspätestens 5 Minuten da. Das Motoröl braucht weitere 5 Minuten bis zur Erreichung der optimalen Temperatur. Flugzeugmotoren lässt man dagegen sehr wohl warmlaufen, weil zum Start Volllast gefragt ist und diese nur dem warmen Motor zugemutet werden soll.

Im Leerlauf liefert die konventionelle (!) Lichtmaschine nur einen Teil der Leistung und eine kalte Batterie ist ebenfalls nicht leistungsfähig. In diesem Betriebszustand elektrische Heizelemente zu betreiben bedeutet frühen Batterietod. Eine Standheizung kommt immer zusammen mit einer leistungstärkeren Batterie, allein zum Betrieb der Gebläse.

Mehr elektrische Leistung im Leerlauf (oder etwas darüber) würde umfangreiche Modifikationen erfordern, insbesondere Regelungselektronik und eine grössere, anders ausgelegte Lichtmaschine (fast schon Richtung Hybridantrieb). Das käme garantiert teuerer als eine Standheizung aus dem Zubehörregal, die minutenlang grosse Heizleistung entwickeln kann und auch die Warmlaufphase des Motors verkürzt. Fünf Minuten weiteres Warmfahren braucht man trotzdem noch für das Motoröl.

...Eigentlich OT....

Nur weil etwas 200x geschrieben wurde, ist es noch lange nicht richtig!!

Wie Du richtig erkennst müssen Flugzeugmotoren warmlaufen, damit beim Start die Triebwerke bei Vollast nicht ausfallen. Einen PKW-Motor bei den aktuellen Temparaturen warmlaufen zu lassen macht allerdings technisch Sinn, der Thermostat temperiert den inneren Kreislauf, d.h der Motor wird relativ schnell warm. Ich rede hier nicht von 10 min sondern höchstens von 2 - 4 min. Noch bis weit in die "sechziger Jahre" wurde in PKW Betriebsanleitungen bei Minustemp. das sogenannte Warmlaufenlassen von den Hersteller empfohlen. Die Umweltaktivisten haben dann dieser Empfehlung den garaus gemacht, da es nicht mehr in die "Energiesparzeit" passte. Mein erster Käfer Bj. 1961 hatte übrigends noch diese Empfehlung von VW!! Eleganterweise hat man dann gleich ein Verbot per STVO daraus gemacht und damit sich jeder daran hält wird dann noch die "Mär" von dem angeblich hohen Verschleiß erzählt.

Jeder Dieselfahrer der seinen Wagen bei den momentanen Temperaturen diese besagten 2 - 4 min. warmlaufen läßt merkt dies sofort beim Anfahren, wie geschmeidigt der Motor arbeitet, im Gegensatz zum sofortigen losfahren. Die Lichtmaschine produziert übrigens schon ab Leerlaufdrehzahl Strom, sonst würden schwache Batterien gleich nach dem Start den Motor wieder absterben lassen😉

Das das Motoröl dann noch weitere Minuten bis zur vernünftigen Temperatur braucht ist klar.

@ Raggamuffin: Natürlich hast Du recht, dass nach STVO das Warmlaufenlassen verboten ist, aber was ist denn nicht alles noch verboten😁

...ansonsten bin auch dafür das dieser Thread geschlossen wird....😁

Gruß vom
171er

Zitat:

Original geschrieben von 171er


Mein erster Käfer Bj. 1961 hatte übrigends noch diese Empfehlung von VW!!

Und?

Käfer-Motoren waren stets luftgekühlt. Die kannst du bezüglich des "Warm"-lauflassens nicht mit modernen wassergekühlten Motoren vergleichen.

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