Nachrüst-Xenon. Verboten oder nicht?
Guten Morgen zusammen,
ich weiß' nicht, ob es nur mir auffällt, aber in den letzten Zeit beobachte ich immer mehr Autos (vorzugsweise Golf IV bzw. Polo 6N-Modelle), aber auch ältere Vectra-Modelle, die mit nachgerüsteten Xenon-Scheinwerfern umherfahren. Ich habe beobachtet, dass speziell diese Scheinwerfer sehr blenden und zudem keine Scheinwerferwaschanlage besitzen! Ist das dann überhaupt legal, damit rumzufahren? Man hat ja schon öfters hier im Forum gelesen, dass, wenn man beim E46 Xenon nachrüstet, auf jeden Fall auch auch die Scheinwerferwaschanlage mit nachgerüstet wird. Wie ist euere Meinung hierzu?
Gruss Daniel.
11 Antworten
Denke auch, dass neben der Scheinwerferreinigungsanlage auch ein Höhenstandssensor verbaut werden MUSS.
Zitat:
Original geschrieben von 325Ci-Fahrer
Denke auch, dass neben der Scheinwerferreinigungsanlage auch ein Höhenstandssensor verbaut werden MUSS.
Weiß, dass neben der Scheinwerferreinigungsanlage auch die automatische Leuchtweitenregulierung verbaut werden MUSS.
Außerdem ist die Nachrüstung nur beim Tausch gegen geprüfte Komplettscheinwerfer erlaubt.
Der Umbau alter Halogenscheinwerfergehäuse auf Xenon ist verboten, da es wie Sau blendet, wie Du ja schon gemerkt hast.
Gruß,
Jan-Hendrik
Sowas finde ich unverantwortlich und hoffe, dass diese Kisten von verantwortungsvollen TÜV-Prüfern, die ihre Arbeit noch ernst nehmen, aus dem Verkehr gezogen werden!!
... wobei m.E. ältere Fahrzeuge mit Xenon-Komplettscheinwerfern nachgerüstet werden dürfen, ohne eine Scheinwerferreiningungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung einzubauen.
Betrifft aber nur Fahrzeuge vor einem bestimmten Baujahr und mit entsprechenden weiteren Auflagen.
Ist jedoch kein gesichertes Wissen sondern nur hörensagen...
Beste Grüße
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Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
... wobei m.E. ältere Fahrzeuge mit Xenon-Komplettscheinwerfern nachgerüstet werden dürfen, ohne eine Scheinwerferreiningungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung einzubauen.Betrifft aber nur Fahrzeuge vor einem bestimmten Baujahr und mit entsprechenden weiteren Auflagen.
Ist jedoch kein gesichertes Wissen sondern nur hörensagen...
Beste Grüße
Ja, das hätten einige Leute gerne 😁
Es ist so, dass zu dem Zeitpunkt - ich glaube bis 99 oder so - die SRA und autom. LWR noch nicht vorgeschrieben war. Wenn die Autos also damals schon mit Xenon ausgerüstet waren, brauchen sie das Zeug natürlich jetzt nicht nachrüsten. Wer sich allerdings heute Xenon nachrüsten will, der muss das alles auch nachrüsten, egal von wann das Auto ist.
Mag schwierig zu kontrollieren sein, aber so sieht es aus.
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
... wobei m.E. ältere Fahrzeuge mit Xenon-Komplettscheinwerfern nachgerüstet werden dürfen, ohne eine Scheinwerferreiningungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung einzubauen.
falsch!
entscheident bei der nachrüstung von xenon ist NICHT das datum der ez des fahrzeuges, sondern das datum der nachrüstung...
d.h. JEDES fahrezueg das nach 2000 mit xenon ausgerüstet wurde (ob werksseitig oder nachträglich) MUSS die swra & alwr verbaut haben!
diese xenon-hid-kits sind sogar eintragungsfähig in die halogenscheinwerfer, ABER dazu muss ein lichttechnisches gutachten erstellt werden, dass einen umkostenbeitrag von 10.000€ pro scheinwerfer also 20.000€ für eine komplette front mit sich bringt, fällt das gutachten positiv aus, kann eine eintragung mittels einzelabnahme erfolgen.......wird kein positives gutachten erstellt, sind die 20k € trotzdem zu zahlen...
ansonsten sind die xenon-brenner in halogenscheinwerfer natürlich illegal und führen zum verlust der be des fahrzeuges....
Ich hänge mal hier mit ran.
Wie sind eigentlich die Temperaturen eines solchen Brenners? Weil in den Artikelbeschreibungen steht immer geschrieben, dass es keine Probleme gibt in den normalen Halogenscheinwerfergehäusen, weil die Temperatur um ein Vielfaches niedriger sei? Stimmt das?
Ich war vor zwei Wochen in Ungarn unterwegs, dort sieht mal relativ viele Autos mit diesen nachgerüsteten Dingern. Sogar im Golf II und A Corsa😰
bei uns hier rüsten sie auch alle mögliche auto auf xenon um....es blendet wirklich wie die sau die dinger...
habe das gefühl.das die polizei hier bei uns keine ahnung hat...
Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:
1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!
2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)
3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage
4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.
Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TUV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens.
Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:
KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.
Seit dem 01.06.2000 sind die Erfordernisse für einen Xenonumbau ganz klar definiert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge nur noch nach den in §50 StVZO niedergeschriebenen Voraussetzungen auf Xenon umgerüstet werden. Hier gilt nicht der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, sondern das Datum der Umrüstung bzw. der Eintragung.
viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.
Naja bei Autos mit getrennten Abblend und Fernscheinwerfern ist ja eigentlich das Abblendlicht auch beim Fernlicht immer mit eingeschaltet, oder?
Greetz Silvio
Zitat:
Original geschrieben von bella_b33
Naja bei Autos mit getrennten Abblend und Fernscheinwerfern ist ja eigentlich das Abblendlicht auch beim Fernlicht immer mit eingeschaltet, oder?Greetz Silvio
Ja, klar. Ist halt noch mal extra schriftlich festgehalten. Falls es doch ein Hersteller anders machen wollte, müsste er das halt sicherstellen. Die Xenon Brenner bräuchten sonst viel zu lange, um wieder richtig hell zu werden. Dauert ja doch schon einen Moment.