Nach Motorverkauf droht Käufer mit Anwalt
Hey Jungs,
ich hatte ja letztens meinen V5 verkauft. Im ebay habe ich folgendes geschrieben. Der Motor läuft einwandfrei.... wegen Privatverkauf keine Garantie oder ähnliches....
Nun 4 Wochen danach meldet sich der Käufer, dass an dem Motor einige Mängel da wären, von denen ich aber nix wusste. Vor dem Ausbau lief der Motor einwandfrei.
Jetzt will er, dass ich ihm die hälfte der nun benötigten Ersatzteile bezahle oder er mir den Motor zurück gibt. Desweiteren droht er mit gerichtlichen Schritten.
Was kann ich nun machen? Muss ich mir sorgen machen?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Mach dir keine sorgen.
Wenn du nicht arglistig gehandelt hast was ich nicht glaub und auch kaum
nachzuweisen ist hat er Pech.
Er kann nix machen dass ist nur Blöff mit den Anwalt.
Was will er mach Captain Hero oder Inkasso Büro Moskau holen? Wohl kaum.
49 Antworten
Also an den Golf4 Fahrer mit dem Motorproblem:
Wenn der Kauf von einer Werkstat einem Autohaus erfolgte, und noch KEINE 6 Monate um sind, kannst du hingehen.
Weil nun muss das Autohaus BEWEISEN dass der Fehler nicht bestand beim Verkauf.
Nach den 6 Monaten allerdings musst du beweisen das der fehler bestand.
Sonst erstmal den Anwalt fragen. Und dann schauen wie Kullant das Autohaus ist, einige sind da sehr kulant. Freundliche Gespräche bewirken Wunder.
Sonst hast du noch immer den Rechtsweg.
So nun zu dem Motorproblem, wenn du eine Leistungsprüfung hast bei denen die Angegebene Leistung erreicht wird, und das sogar bei eienr Firma gemacht hast, mach dir keine Sorgen.
Wenn der 3 Pott lahm ist hättest du die Leistung nie erreicht, den Schaden am Keilrippenriemen hätte man vorher gemerkt. Sonst war es der Transport, da er selber abgeholt hat, sein Problem. Dein Pflicht wurde mit der Übergabe der Wahre erfüllt.
Auf die Anderen Schäden kann ich nciht eingehen, hab da nicht die Ahnung.
Schon allein der Satz "Zurzeit sprechen wir nur von paar
Hundert Euro, wenn es zu einem Rechtsstreit
kommt werden daraus ein paar Tausend!" sagt alles.
Da versucht wer mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Aus meiner Sicht nur heisse Luft. Du hast unter Ausschluss von Garantien und Gewährleistungen verkauft und dieses auch klar in deinem Angebot niedergeschrieben.Zudem hast du darauf hingewiesen, dass es sich um einen gebrauchten Artikel handelt und div. Teile erneuert wurden.
Hierzu gibt es mehrer Gerichtsurteile. hier ein Link
Mach dir also keine Sorgen. Sofern du nicht arglistisch gehandelt hast, musst dur dir nichts vorwerfen und somit auch nichts befürchten!
sehr interessant den verlauf hier mitzulesen. halte uns bitte mal über den ausgang auf neuestem stand.
Ich will ja jetzt hier kein Wasser in den Wein gießen, aber ganz so optimistisch wie die meisten hier bin ich nicht.
Ich habe mich dazu, wie schon rahau, auch einmal in die Situation des evtl. doch nicht so verschlagenen Käufers versetzt. Denn es könnte ja doch so sein, dass beide, Verkäufer und Käufer, von ihrem Standpunkt aus gesehen Recht haben.
Vielleicht war ja wirklich am Laufverhalten des Motors nicht zu erkennen, dass ein größeres Problem (3. Zylinder fast ohne Leistungsabgabe) vorlag - erst recht, nachdem eine Verbesserung im Laufverhalten nach dem Einbau etlicher Neuteile erreicht wurde. Vielleicht hat ja der TE das auch etwas zu euphorisch gesehen, sodaß seine Aussage (Zitat) "... und läuft einwandfrei ..." der (subjektiv wahrgenommenen) Wahrheit entsprach, so wie auch die Aufzählung der festgestellten Mängel durch den Käufer.
Gut, das ist wirklich schon eine Menge! Überhaupt erscheint mir, wenn die Beschreibung des Verkäufers ebenso wie die Mängelliste des Käufers zutrifft, der Zustand des Motors eher desolat (gewesen?) zu sein. Das ist natürlich auch kein Wunder, wenn der nach insgesamt 90.000 km schon ins dritte Auto eingebaut wird!
Ich kenne mich jetzt im Vertragsrecht nicht aus, meine aber, dass durch nitrocbs Formulierung im Kaufvertrag (Zitat) "Wegen Privatverkauf keine Garantie oder ähnliches!" die gesetzlich für alle Verkäufer vorgesehene Gewährleistungspflicht wie vorgesehen und gültig durch den Privatverkäufer ausgeschlossen wurde (siehe auch -> hier).
Anders sieht die Sache natürlich beim arglistigen Verschweigen von Mängeln aus. Für solch verschwiegene Mängel muss nämlich der Verkäufer trotzdem geradestehen und kann sich nicht mehr pauschal auf das früher so beliebte "wie besehen und Probe gefahren und unter Auschluss jeglicher Gewährleistung" berufen. Natürlich beginnt der Fall dann erst richtig mit dem Problem der Beweisbarkeit der Vorwürfe.
Das dies nicht immer so schwierig ist, zeigen die in diesem -> Thread aufgeführten Fälle. Gut, ich kenne nicht die Besonderheiten der dort geschilderten Fälle, in denen der Verkäufer noch nachträglich für Mängel gerade zu stehen hatte, aber anscheinend kann das selbst bei einem für einen Anwalt klaren Fall vorkommen.
Vielleicht wäre ja hier auch ein Vergleich der im Endeffekt billigere und weniger Nerven aufreibendere Weg!?!? (Natürlich nur, wenn der Käufer vor Ort nachweisen kann, dass die aufgezählten Mängel auch wirklich am verkauften Motor vorliegen!)
Schönen Gruß
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Die Rechtssprechung ist hier jedoch eindeutig! Sofern er nicht Arglistig gehandelt hat und das muss erstmal bewiesen werden ( was schwer ist, da eine Leistungsprüfung durchgeführt wurde ) hat der Verkäufer nichts zu befürchten. Wie in den vorgehenden Post zu erkennen, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen (ist sein gutes Recht) und hat den Artikel genau beschrieben!
Zitat:
Original geschrieben von Fatalegrande
Die Rechtssprechung ist hier jedoch eindeutig! Sofern er nicht Arglistig gehandelt hat und das muss erstmal bewiesen werden ( was schwer ist, da eine Leistungsprüfung durchgeführt wurde ) hat der Verkäufer nichts zu befürchten. Wie in den vorgehenden Post zu erkennen, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen (ist sein gutes Recht) und hat den Artikel genau beschrieben!
Im Prinzip gebe ich dir ja Recht, nur kennen wir hier nicht alle Feinheiten des Falles und können gar nicht beurteilen, ob von einem Gericht allein von den vorhandenen Schäden (so sie wirklich genau so wie beschrieben vorhanden sind) nicht doch auf Arglist geschlossen werden kann - nach dem Motto "das hätte man doch spüren müssen, dass der Zylinder keine Kompression mehr hatte".
Daher mein Hinweis auf solche, vom Verkäufer vorher auch als "sichere Sache" eingeschätzten Fälle -> hier (dort sogar von einem Anwalt!) und -> hier, in denen der Verkäufer doch eine (Mit-)Haftung ereilte.
Andererseits ist der Verkauf schon 4 Wochen her. In der Zeit kann viel mit dem Motor passiert sein. Wie diese verstrichene Zeit zu gewichten ist, entzieht sich auch meiner Kenntnis.
Genaues kann hier wohl auch nur ein Fachmann (oder -frau), also ein Anwalt oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen sagen.
Schönen Gruß
Hallo unbrakeable,
hallo zusammen.
Ich glaube der TE hat eine sehr gute Fangemeinde.
Ich kann mir vorstellen, dass sich der Käufer sich in derselben Position fühlt und sich vielleicht auch rechtlich nicht sicher ist.
Deshalb stellt er einerseits Drohungen mit Anwalt und anderseits Friedensangebote mit Einigung in den Raum.
Dann habe ich ein wenig Zweifel an der Aussage mit dem Motorprüfstand.
Ich denke man kann nicht einfach in eine Werkstatt fahren und die Motorleitung prüfen lassen. Das sind recht wenige die das können und ich meine so eine Prüfung kostet einige hundert Euro und so was mach man nicht einfach so.
OK sollte der TE gut Ware verkauft haben ist es eine Schweinerei vom Käufer und natürlich auch anders herum.
Gruß
rahau
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Ich würde in deinem Fall ne freche Mail zurück schreiben, und abwarten was kommt...
SOWAS würde ich auf gar keine Fall machen!
Ansonsten hast Du ja schon einige gute Tipps bekommen.
Ich meine auch, daß das Käuferangebot zum Teilen der Kosten ein Zeichen für einen Bluff sein könnte. Jemand, der einen Motor kauft, hat eigentlich immer genug Ahnung von der Materie und kann einen Motor bei Übergabe zumindest von außen begutachten. Einen Teil der vorgeblich bei der Übergabe vorhandenen Mängel hätte der Käufer, der ja offensichtlich Fachkenntnisse hat, erkennen können.
Erstmal ganz entspannt zurücklehnen, wenn Du von diesen Mängeln nichts gewusst hast.
Zu den Fehlern, die Du gemacht hast, weiter unten. Wie unbrakeable geschrieben hat, sollte man das Problem auch mal aus Käufersicht betrachten. Wenn Du Dich irgendwie (auch unter persönlichen Opfern) mit dem Käufer einigen willst, suche ein freundliches Gespräch mit ihm. Persönlich (mit Zeugen), oder wenn er zu weit weg wohnt, per Telefon. Das kann die Lage entspannen.
Falls Du gar nicht auf die Forderungen des Käufers eingehen willst: nicht ausführlich auf emails antworten, sondern kurz und knapp:
"Die von Ihnen aufgeführten Mängel waren mir nicht bekannt und wurden bei der Übergabe von Ihnen nicht reklamiert. Ihre Vorwürfe sind unzutreffend."
Lasse dann ALLES weitere von Deinem Anwalt machen, sonst muß er nachher Deine unbedachten Äußerungen versuchen auszubügeln. Die Gegenseite freut sich über jede Schwachstelle!
Du brauchst übrigens erst einen Anwalt einzuschalten, wenn Du Post vom gegnerischen Anwalt, oder einer gerichtlichen Stelle bekommen solltest. Vorher nicht reagieren; es ist bloß Aufregung um nichts und kostet Zeit und Anwaltsgebühren.
Zu den Fehlern in Deiner Auktion.
Deine Garantieausschlußklausel in der Auktion ist übrigens mangelhaft. Du solltest sie für zukünftige Auktionen verbessern.
Zitat:
Original geschrieben von nitrocb
Wegen Privatverkauf keine Garantie oder ähnliches!
Der Fehler, der häufig gemacht wird:
Garantie ist keine Sachmängelhaftung (früher: "Gewährleistung"😉!
Schreibe nicht so etwas vages wie "oder ähnliches"!
Sondern:"Sachmängelhaftung für den Artikel wird ausgeschlossen"
* Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.
* (Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Wird meist von Herstellern einer Sache gegeben.
Infos dazu hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#413
unbreakable stimme ich hier nicht unbedingt zu:
Zitat:
Original geschrieben von unbrakeable
Ich kenne mich jetzt im Vertragsrecht nicht aus, meine aber, dass durch nitrocbs Formulierung im Kaufvertrag (Zitat) "Wegen Privatverkauf keine Garantie oder ähnliches!" die gesetzlich für alle Verkäufer vorgesehene Gewährleistungspflicht wie vorgesehen und gültig durch den Privatverkäufer ausgeschlossen wurde (siehe auch -> hier).
Du hast die Sachmängelhaftung durch Deinen vagen Satz leider nicht explizit ausgeschlossen. Daß heißt, meines Erachtens (bin kein Anwalt) besteht allerdings eine Sachmängelhaftung für den Motor. Das könnte ein Angriffspunkt für die Gegenseite sein.
Zitat:
Original geschrieben von Fatalegrande
... und hat den Artikel genau beschrieben!
Leider nein! Der Verkäufer hat sich hier ziemlich aus dem Fenster gelehnt:
... und sonst jegliche Dinge neu!Zitat:
Original geschrieben von nitrocb
Also somit sind so gut wie alle Sensoren und sonst jegliche Dinge neu!
Heiliger Bimbam! Das war blauäugig! 🙁
Was ist dann z.B. mit dem Vorwurf: "Zweimassenschwungrad und die Kupplung ist kompl. verschlissen". Ein weiterer Angriffspunkt.
Mittlerweile (an meinem Beitrag schreibe ich schon ´ne Stunde) bin ich zu der Meinung gekommen, daß Du Dich irgendwie mit dem Käufer einigen solltest, zumindest wenn er anfängt stärkere Geschütze (Anwalt) aufzufahren. Aber gehe die Sache ruhig an, ohne Hektik. Warte erstmal ab, was weiterhin von Gegenseite passiert.
Was in manchen ebay-Foren gemacht wird: die Gegenseite wird in die Diskussion eingeladen und durch die Forumsteilnehmer wird die Streitdiskussion moderiert. Hat in manchen Fällen schon ein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht. Allerdings ist das Forum hier für so etwas wohl der falsche Ort.
Besser dann z.B.:
http://www.auktionshilfe.info/
http://www.auktionshaus.info/
Vielleicht liest der Käufer aber bereits hier mit, oder hat in irgendeinem anderen Forum seinen eigenen Thread aufgemacht. 😰
Was neben den bereits erwähnten Dingen parallel noch passieren könnte, ist unter bestimmten Umständen eine Beschwerde des Käufers bei ebay:
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
Egal, wie die Sache ausgeht, kann ich Dir nur raten bei zukünftigen Auktionstexten vorsichtiger zu sein und den Verkaufsgegenstand und die Auktionsbedingungen präziser zu beschreiben.
Wünsche gute Nerven & viel Erfolg!
Rainer
selbst wenn er die Sachmangelhaftung nicht explizit ausgeschlossen hat, muss der Käufer nachweisen das der Verkäufer über die Schäden bescheid wusste und sie STICHWORT arglistig verschwiegen hat...
Recht hat Rainer aber, das man die Text der Auktion nicht hätte schlimmer darstellen können...
Was mich wundert, das er jetzt erst nach 4 Wochen damit um die Ecke kommt...Beschädigungen der Riemen hätten bei Übergabe schon ersichtlich sein müssen...
weiterhin würde ich mal nen FUFI investieren und mir hier Rat holen 🙂
http://www.frag-einen-anwalt.de/
1. nach 4 Wochen fahr ich jeden Motor platt wenn ich will
2. warum sollst du nur die Hälfte der Ersatzteile bezahlen, wenn ich der Käufer wäre und Recht hätte, dann soll der Verkäufer alles komplett übernehmen, fertig
3. er kann dir nichts nachweisen, wie will er das denn machen???
4. ich Motornummer hin oder her, wenn es überhaupt eine gibt, glaube sowas gibt es nimmer in Deutschland, maximal eine Teilenummer, aber keine fortlaufende Motorennummer...
5. ich würde den ganz klar, vor die Wand laufen lassen, was will denn sein Anwalt machen? Die Privatrechtlich verklagen und dann vor ein Gericht ziehen? Da verliert eh jeder und die Anwälte wissen dies auch, also einfach wenn Briefe von nem Rechtsverdreher kommen, ab in den Papierkorb, sind doch eh alles Papiertiger die Typen...
Ich würde die Sache ganz locker angehen und mach dir keinen Kopf, mich wollten schon mehrere Leute verklagen, warum auch immer, kurz geantwortet, dass sie es doch bitte machen sollen und nie ist was danach gekommen, die meisten denken, das Wort Anwalt lässt die Menschen schon einbrechen...
P.S. ich hoffe du verklagst mich nicht, wegen dem Motor, welchen du von mir hast^^
Zitat:
Original geschrieben von rahau
Dann habe ich ein wenig Zweifel an der Aussage mit dem Motorprüfstand.Ich denke man kann nicht einfach in eine Werkstatt fahren und die Motorleitung prüfen lassen. Das sind recht wenige die das können und ich meine so eine Prüfung kostet einige hundert Euro und so was mach man nicht einfach so.
Der Boschdienst im Nachbarort hat bei uns hier einen Leistungsprüfstand, die Messung kostet keine 100 Euro.
Eventuell solltest Du Dich erst informieren bevor Du solche Äußerungen von Dir gibst.
Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Der Boschdienst im Nachbarort hat bei uns hier einen Leistungsprüfstand, die Messung kostet keine 100 Euro.Zitat:
Original geschrieben von rahau
Dann habe ich ein wenig Zweifel an der Aussage mit dem Motorprüfstand.Ich denke man kann nicht einfach in eine Werkstatt fahren und die Motorleitung prüfen lassen. Das sind recht wenige die das können und ich meine so eine Prüfung kostet einige hundert Euro und so was mach man nicht einfach so.Eventuell solltest Du Dich erst informieren bevor Du solche Äußerungen von Dir gibst.
bei mir in der Nähe ist auch ne Werkstatt mit Prüfstand.
1 Messung mit Fronttriebler 50€.......
Edit: mit Maha Prüfstand also kein Müll wo man nur "Pseudomessungen" machen kann
ich hatte vor kurzen auch so eine geschichte mit einem automatik getriebe das 100% funktioniert und nach paar schreiben von seinem anwalt wollten die von mir 2500€ haben. naja danach hat sich heraus gestellt das der sachverständiger mit getrieben nichts am hut hat und somit kamm ich auf 0€. also war von vorne rein ein betrug
fakt ist nur. wenn er schon so anfängt mit 50% mitbeteiligung an den teilen, läuft da was nicht richtig. Denn schließlich ist er ja im Recht wenn man das so liest. ich würde abwarten ihn machen lassen.
ohne einen sachverständiger (TÜV) wird der anwalt nicht viel machen können, es seiden er will für den sachverständiger 300€ bezahlen die er vileicht nie wieder zurück bekommt
grüße und viel glück