Nach Motorverkauf droht Käufer mit Anwalt

VW Golf 4 (1J)

Hey Jungs,

ich hatte ja letztens meinen V5 verkauft. Im ebay habe ich folgendes geschrieben. Der Motor läuft einwandfrei.... wegen Privatverkauf keine Garantie oder ähnliches....
Nun 4 Wochen danach meldet sich der Käufer, dass an dem Motor einige Mängel da wären, von denen ich aber nix wusste. Vor dem Ausbau lief der Motor einwandfrei.

Jetzt will er, dass ich ihm die hälfte der nun benötigten Ersatzteile bezahle oder er mir den Motor zurück gibt. Desweiteren droht er mit gerichtlichen Schritten.

Was kann ich nun machen? Muss ich mir sorgen machen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Mach dir keine sorgen.
Wenn du nicht arglistig gehandelt hast was ich nicht glaub und auch kaum
nachzuweisen ist hat er Pech.
Er kann nix machen dass ist nur Blöff mit den Anwalt.
Was will er mach Captain Hero oder Inkasso Büro Moskau holen? Wohl kaum.

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Zitat:

Original geschrieben von Vroomm


Falls Du gar nicht auf die Forderungen des Käufers eingehen willst: nicht ausführlich auf emails antworten, sondern kurz und knapp:
"Die von Ihnen aufgeführten Mängel waren mir nicht bekannt und wurden bei der Übergabe von Ihnen nicht reklamiert. Ihre Vorwürfe sind unzutreffend."

Ja, kurz und knapp. Aber das da oben von dir ist schon viel zu viel. Auf sowas wartet ein gewiefter Rechtsverdreher nur und strickt daraus ein Schuldanerkenntnis. Der letzte Satz reicht völlig.

Wenn man überhaupt reagiert, dann so kurz und knapp wie nur irgend möglich. Und auf garkeinen Fall auf irgendein Detail eingehen. Selbst wenn man sich zurecht im Recht fühlt, darf man der Gegenseite in keinster Weise Futter geben. Unter den Rechtsanwälten gibt es viele Vollidioten und vor allem viele Abzocker, die selbst ihre eigene Klientel abzockt, aber auch einige Schaumschläger, die einem jegliche Aussage verdrehen und um die Ohren hauen.

ich glaube hier das ist so passende für zukünftige auktionen:

Das EU-Gewährleistungsrecht zwingt dazu, folgende Angaben zu machen:
Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Die angebotene Ware wird aber unter dem Status einer Gebrauchtartikelweitergabe verkauft. Die Angaben wurden möglichst genau und nach bestem Gewissen und Wissen gemacht, damit sich der Käufer ein genaues Bild machen kann. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung und Rücknahme. Mit dem Bieten für diesen Artikel akzeptieren Sie diesen Hinweis.

Es ist schwer rechtlich uneingeschränkt wirksame Klauseln zu verfassen. Als Rechtslaie sowieso.
Im Internet gibt es genug Informationen über das sogenannte "EU-Recht" und Gewährleistungsausschlüsse, wie z. B. hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

Ich benutze als Privatverkäufer relativ umfangreiche "Geschäftsbedingungen", die keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben, aber ihre Ursache in meinen bisherigen ebay-Erfahrungen haben:
http://www.auktionshaus.info/showpost.php?p=97081&postcount=15

würde mirt keine sorgen machen,

der denkt jetzt vll er kann seinen alten motor dir aufs auge drücken oder so,

aber prinzipiell kann der dir nichts

naja solche leute denken auch dass jeden tag ein dummer aufsteht !

mfg

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Ihr wisst schon, dass eure lustigen Gewährleistungsausschlüsse total unsinnig sind und für euch als Privatleute nichts, aber auch gar nichts, mit irgendeinem "neuen EU-Recht" zu tun haben?? Find ich schon lustig, wie sich die Leute das alles so wild kopieren, ist ja fast wie ein Hoax 🙄

Im Übrigen schliesse ich den Thread an dieser Stelle, da er zu weit in eine nicht mehr tolerable Richtung abdriftet. Wenn du wirklich ein rechtliches Problem hast, dann bemühe damit einen Fachmann und das ist in juristischen Dingen nun mal ein Anwalt, leider aber nicht das MT-Forum.

Gruß Tecci
MT-Moderation

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