Motortausch - Grund genug zur Wandlung?
Hallo!
Wie im anderen Thread schon geschrieben, haben wir bei unserem A6 3.2 FSI ein klackerndes Geräusch im Motorraum. Der Wagen steht seit mittlerweile 8 Tagen in der Werkstatt. Die Werkstatt war von Anfang an relativ ratlos. Zunächst wurde nach Rücksprache mit Audi ein Zylinderkopf getauscht.... Klackern nach wie vor da. Dann wurde die Vakuumpumpe getauscht.... Klackern nach wie vor da.
Und nun soll auf Anweisung von Audi der Motor getauscht werden. Der Wagen hat 3.500km runter und ist grade mal seit etwas mehr als zwei Monaten im Betrieb. Mir platzt mittlerweile schon der Kragen, obwohl es nicht mal mein, sondern das Auto von meinem Vater ist! Meine Frage ist nun, ob der Tausch des Motors Grund genug ist, den Wagen sofort zu wandeln. Nicht nur, daß sich ein Motortausch wertmindernd auswirkt... wer garantiert uns, daß der Wagen danach wieder rund läuft? Ich habe schon zu oft von großen Problemen nach einem Motortausch gehört, als daß ich da jetzt voll drauf vertraue.
Leider gibt es hier im Forum ja einige Spezialisten in Sachen Wandlung, vielleicht könnt ihr uns daher weiterhelfen.
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 6502
Never change a (now) running system....
;-)
6502
Genau - wenn sonst alles funktioniert - lass es so !!
Heute hatten wir ein Gespräch mit unserem Verkäufer und dem Betriebsleiter. Beide hätten keine Probleme mit der Wandlung. Allerdings sehen sie Probleme bei Audi, weil Audi sicher das Problem als gelöst ansieht und einer Wandlung nur widerwillig zustimmen wird. Deshalb sollen wir einen Brief an der Audi Vorstand schreiben und dort direkt mit Konsequenzen drohen und die anderen Mängel aufzählen. Diese Mängel hat heute der Betriebsleiter persönlich angeschaut und gleich im System für unser Auto vermerkt. Vom Polter der AAS war er schockiert. Zu einem so hohen Preis kann man ein einwandfreies Fahrwerk verlangen, war seine Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
Genau - wenn sonst alles funktioniert - lass es so !!
momentane weitere Mängel:
- Adaptive Air Suspension poltert
- Bordsteinfunktion des Beifahrerspiegels funktioniert nicht richtig (wie bei eigentlich allen A6 4F mit Memory)
- schwach zerkratzte Heckstoßstange durch daraufschlagende Heckklappe
- bei geöffnetem Schiebedach pfeift es ab 80-100km/h aus dem linken Frontscheibenbereich
Hallo
Ich möchte mal was zu Deinem Auto und zu Audi sagen.
Natürlich hast du das Recht auf Wandlung.Das Auto ist noch fast neu und hat schon erhebliche Mängel.
Thema Audi : Audi ist das letzte. Dein Autohaus ist zwar nett und tut so als ob sie mit einer Wandlung einverstanden sind, wissen aber das es ohne einschalten eines Anwalts nie dazu kommen wird.
Dein Autohaus hat das Auto bei Audi eingekauft und deinem Vater weiter verkauft. Audi hält sich komplett raus und das Autohaus hat den Schwarzen Peter. Leider ist das so. Das Autohaus kann keine Wandlung beschliessen. Bei Mercedes und BMW ist das anders.
Ich habe mein Wissen aus eigener Erfahrung
1 Monat verhandeln mit dem Autohaus
4 Briefe an Audi darunter einen an den Vorstand (wird von der Kundenbetreuung abgefangen)
Seit einem halben Jahr Anwalt eingeschaltet
Klage eingereicht beim Landgericht
Jetzt warte ich auf einen Gerichtstermin.
Übrigens mein Fahrzeug A6 2.4 war in 12Wochen 10 mal inder Werkstatt.
Also dein Autohaus und die Nerven kannst du vergessen. Einen guten Anwalt aus dem Fach Verkehr ist die Beste Lösung.
Mein Rat: Glaube nicht den Worten vom Autohaus nur Deinem Anwalt
Alles Gute und starke Nerven !!!
Noch habe ich da Vertrauen in unser Autohaus, da der Verkäufer ja seit über 30 Jahren ein Freund meines Vaters ist. Er hat auch heute gleich die Karten auf den Tisch gelegt, daß das Autohaus bei einer Wandlung spätestens beim Weiterverkauf des gewandelten Fahrzeugs und dem damit zusammenhängenden Verlust mit Audi anecken wird. Ich hab meinem Vater schon gesagt, daß wir wohl lieber gleich einen Anwalt einschalten sollten, der die Sache direkt für uns regelt. Wirklich Mut macht mir das Forum hier in Sachen Wandlung wirklich nicht, da es ja leider einige stark negative und unglaublich lang andauernde Beispiele gibt.
Was meint ihr denn... sollten wir den freundlichen, aber doch leicht drohenden Brief weglassen und direkt via Anwalt dort eine Wandlung erzwingen?
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Ich würde mich auf irgendwelche Korrespondenz mit der Audi AG gar nicht einlassen. Den Kaufvertrag hast Du mit dem Händler und nicht mit der Audi AG. Wenn das Auto rückabwicklungswürdig ist - und das könnte man hier bejahen - schuldet der Händler Dir die Rückabwicklung aus Gewährleistung und nicht die Audi AG aus Garantie. Wie Audi und der Händler das untereinander abkaspern, ist nicht Dein Problem.
Anwalt ist so eine Sache. Den muss nämlich der Händler nur bezahlen, wenn er im Verzug ist, und bei einem Gegenstandswert von vermutlich über 50.000 Euro ist das eine Stange Geld. Wie Du eine Rückabwicklung richtig machst, sollte zu ergooglen sein, das läuft bei einem Auto nicht anders als bei einem Toaster - zu beachten ist allerdings die Nutzungsentschädigung, üblicherweise 1% des Kaufpreises pro 1.000 km.
Wenn der Händler innerhalb einer angemessenen Frist nicht reagiert und den Kaufpreis (abzügl. Nutzung) gegen Rückgabe des Autos rausrückt, dann ist er in Verzug und zahlt ggf. auch den Anwalt, wenn Du das am Ende durchbekommst.
Zitat:
Original geschrieben von dennosius
... üblicherweise 1% des Kaufpreises pro 1.000 km.
Stimmt so nicht. Siehe:
http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.deund dann "Konditionen".
Bei wenig gefahrenen km wird oft noch der Wert 0,67% pro 1.000km angesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von talkwalter
Stimmt so nicht. Siehe: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de und dann "Konditionen".
Bei wenig gefahrenen km wird oft noch der Wert 0,67% pro 1.000km angesetzt.
Mag sein, dass es da Spielraum gibt bzw. das typabhängig ist - die E-Klasse ist ja wertstabil.
Moin!
Die 0,67 % resultieren noch aus den frühen 60er Jahren!
Mittlerweile rechnet man 0,5 % und sogar 0,4 % als Grundsatz.
Die jetzige Rechtsprechung geht davon aus, daß ein z.B. 3.o TDI eine Gesamtfahrleistung von 250.000 KM erreicht; hier werden dem zufolge 0,4 % angesetzt; zuweilen werden aber schon werksseitig auf "freiwilliger Basis" 0,5 % zugesagt!!!
Diese Nutzung wird überdies NICHT auf den Listenpreis, sondern auf den verhandelten Preis berechnet.
Zusatzkosten wie z.B, Überführung/Zulassung MÜSSEN rückerstattet, resp. angerechnet werden.
Also, nicht veräppeln lassen!!!
Gruß
VAG
Benziner liegen in der momentan Rechtsprechung 0,1% höher als ein Diesel. Das sollte aber wie andere schon schrieben jeder gute Rechtsanwalt wissen.
Übrigens, wenn ihr eine Rechtsschutz habt (hatten wir doch schon mal) dann ab zu einer kostenlosen Beratung. So überseht ihr wenigstens nichts.
Wenn ihr wandeln wollt, zählt jetzt jeder Kilometer.
Also wir machen es jetzt so, daß wir an Audi schreiben (natürlich Einschreiben mit Rückschein) und ihnen eine Frist bis 05.09.2005 setzen, sie haben also eine gute Woche Zeit, zu antworten. Oder ist diese Frist zu knapp? Wenn nichts geschieht, gehts zum Anwalt und dann halt vor Gericht. Wie Duck schon sagt, gehts hier um jeden Kilometer. Der Wagen ist übrigens geleased (Geschäftswagen mit Privatnutzung).
Hallo
Audi braucht zum Antworten immer sehr lange ca. 4 Wochen. Ich sage dir gleich das nichts bei raus kommt. Mir hat mann einen Essengutschein über 100 Euro angeboten .Ein lacher.
Also eine Frist setzen und zwar an Dein Autohaus und nicht an Audi. Mache das über Deinen Anwalt. Mein A6 ist auch geleast und daher kenne ich die ganze Sache ein bisschen.
Alles Gute vom Audiraser
Ich rechne auch nicht wirklich mit einer Antwort bis Montag in einer Woche. Naja, einen Tag später sind wir dann halt beim Anwalt.
Aber ein Essensgutschein ist ja wohl wirklich lächerlich!!!!!
Sollte es wirklich vor Gericht gehen, heißt es jedenfalls höchstwahrscheinlich Abschied nehmen von Audi und hallo Mercedes oder eher BMW.
Also eine Frist setzen und zwar an Dein Autohaus und nicht an Audi. Mache das über Deinen Anwalt. Mein A6 ist auch geleast und daher kenne ich die ganze Sache ein bisschen.
Alles Gute vom Audiraser Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, setze die Frist an den Audi Händler und nimm einen Anwalt dann hast Du in der Regel nach 2 Wo. alles überstanden und das Autohaus übersendet eure Leasing einen Scheck.
Solltes Du doch an Audi schreiben, bekommst Du in 8-10 Tagen einen Brief in dem stehen wird:
Sehr geehrter/e...........
es tut uns leid... bla..bla... da unser Audi-Partner eigenständige rechtliche Händler sind.....bla..bla...wenden Soe sich bitte an Ihren Vertragspartner das Autohaus......
Wir werden unseren Partner das Autohaus...... über Ihr Anliegen informieren.....bla....bla.
Also nimm einen Anwalt über eure Firma / Leasing und setze die Frist die meisten AutohäusAr können sich lange Streitigkeiten nicht leisten und schwenken schnell auf dein Anliegen um. Und, nochwas lass Dich nicht vertrösten von wegen -wir müssen noch bei Audi Rücksprache halten wg. der Konditionen, alles Quatsch der Händler ist dein Vertragspartner auf Deutsch Audi ist es sch..... egal welche Konditionen er an Dich vergibt.
LG
Esteban
In aller Deutlichkeit:
Bei dem Wert des Fahrzeugs und bei der offensichtlichen Unsicherheit, wie man mit Verkäufer und Hersteller umgehen soll, bitte unbedingt anwaltliche Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen.
Viel mehr kann und darf hier wegen eines drohenden Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht geschrieben werden.
Viele Grüße
Hallo, also ich hatte im Februar 2005 meine A6 02/04 gewandelt. Alles ohne Probleme.
Es ist richtig, dass Audi Ag an den Händler verweisst da dies der Vertragspartner ist. Also muß Dein Händler der Wandlung zustimmen und nicht Audi AG. Es kann Dir auch egal sein was mit dem Auto nach der Wandlung passiert. Sprich ob Dein Händler das Fahrzeug versucht bei Audi zu Wandeln oder Ihn Repariert weiterverkauft.
Mein gewandelter A6 wurde zB. Instandgesetzt und von meinem Händler Weiterverkauft weiil Audi einer Wandlung nicht zugestimmt hat.
Also ganz klar kannst Du Dir den Stress mit Audi AG sparen, definitve ist dein Händler Dein Ansprechpartner und sonst niemand. Lass Dich also nicht an der Nase rumführen.
Bei hat von Anfang an die Abgaskonrolllampe geleuchtet nach dem 4 Versuch (ca. 6Mon.) den Fehler zufinden habe
auf Wandlung bestanden und sofort eine Zusage meines Händlers erhalten. Hat auch alles Reibungslos funktioiert.
Hatte mich vorher auch erst bei Audi beschwert aber wie gesagt verweisen die auf Deinen Händler, da er der Vertragspartner Dir gegenüber ist.