Motorschaden trotz Dekra Siegel

VW Golf 4 (1J)

Hallo Motor-Talk'er,

ich bin neu hier und habe direkt ein riesen Problem.
Meine Freundin hat sich im Juni einen gebrauchten Golf IV 1.4 gekauft. Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet. Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt. Damit gaben wir uns dann zufrieden. Kurz nach dem Kauf stellten wir allerdings ein merkwürdiges Ruckeln des Autos im Stand fest. Im laufe der Zeit wurde das Ruckeln immer schlimmer. Jetzt haben wir bei einem Bekannten, der KFZ-Mechaniker ist, die Ursache rausfinden lassen und er sagte, dass es an der Kompression in den Zylindern liegt. Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.
Da der Wagen ja das Dekra Siegel hat und die Dekra in ihrem Prüfbericht schreibt, dass unter anderem auch der Motor geprüft wurde, frage ich mich jetzt wie das sein kann. So ein massiver Druckverlust kann doch nicht in wenigen Monaten entstehen oder?

Wir werden den Wagen heute nochmal einer VW-Vertragswerkstatt vorführen und schauen was die so sagen.

Sollte der Mangel also schon beim Kauf vorhanden gewesen sein, wovon ich ausgehe, was kann ich dann tun?
Habe ich eine Chance die Kosten beim Händler oder der Dekra geltend zu machen?
Deckt sowas die Gebrauchtwagengarantie ab?
Wie sieht es aus mit der Mobilitätsgarantie von VW?
Was würdet ihr mir raten zu tun? Den Wagen komplett zurück geben? Der ist ansonsten noch echt gut in Schuss und wir sind drauf angewiesen.

Hier mal die Eckdaten des Fahrzeugs:

Golf IV 1.4 SPECIAL
ca. 95000 km
75 PS
2 Türen

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
eumelchen98

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet.

Zunächst mal: Selber schuld. Für eine Probefahrt hat man IMMER Zeit, man macht ja keine Weltreise mit dem Auto sondern fährt mal ne Stunde durch die Gegend, kann mir keiner erzählen das er dafür keine Zeit hat.

Zitat:

Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt.

Ist ja nett vom Händler, hat sich bestimmt die Hände gerieben hinter eurem Rücken.

Zitat:

Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.

Stell die Kiste beim Händler auf den Hof, die Gewährleistung greift ja noch. Hast also mehr Glück als Verstand gehabt.

Merkt euch das für den nächsten Autokauf!

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Wenn du jetzt eine abschließen tust, wird es sehr schwer. Den Rückwirkende Fälle werden meist nicht übernommen.
Am besten Nachfragen...

Momentan kannst du nur hoffen, das der Händler einsichtig ist, und alles zum guten enden wird.
Oder halt bei den Versicherungen nachfragen...

Lass dir auf jedenfall eine schriftliche Kostenübernahme von dem Händler geben.
Noch besser ist es wenn ER jegliche Arbeiten in Auftrag gibt.
Wenn du die Aufträge auf deinen Namen machst musst du die auch bezahlen, ob und wann du das Geld wieder bekommst steht dann in den Sternen.
Der händler kann das aussitzen ob er jetzt oder irgendwann bezahlt ist ihm egal.
Die Werkstatt will ihr Geld aber gleich.

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98



Zitat:

Original geschrieben von be_crazy



Ist es wirklich dein Ernst?!? Schliesslich willst DU was vom Händler und nicht umgekehrt! Und das ohne Beweise und nur mit "ein Kumpel hats mir gesagt"?
??? Klar so und nicht anders. Ich erzähle dem doch nicht gleich alles.
"Lieber Händler unser Auto ruckelt im Stand was kann das sein?"
Was soll ich sonst tun. Alle anderen haben mich hier ja fast geschlagen dafür dass wir den schon bei nem Freund haben checken lassen und du willst dem Händler direkt mit nem Messprotokoll unter der Nase rumfuchteln?
Ich versteh nur noch Bahnhof...

Einen Freund an dem Auto werkeln/checken/sonstnochwas lassen und eine VW-Werkstatt für die Kompressionsmessung, mit allen Unterlagen, beauftragen zu lassen sind wohl 2 ganz verschiedene Paar Schuhe! Und dir wurde geraten am Auto nichts zu reparieren, ohne vorherige Absprache mitm Händler.... eine Diagnose/Messung ist in der Werkstatt ist was anderes. Schliesslich brauchst du zumindest Anhaltspunkte...

Ist das nicht einer der 1,0/1,4 Motoren mit Frostschäden? Bei bis zu 10 Jahre alten Autos wird doch ein Motortausch von VW komplett übernommen, wenn Serviceheft von VW lückenlos ausgefullt ist, ebenso wie ein Austauschmotor. Ist nur eine Nebenbeifrage.

Link

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Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98


So wir haben soeben mit dem Händler gesprochen. Er sagt, dass er sich der Sachmängelhaftung durchaus bewusst ist, aber die Sache trotzdem über die Cargarantie abwickeln will. Aus diesem Grund schließt er sie angeblich nur ab, um selber eine gewisse Sicherheit zu haben. Er hat uns am Telefon gesagt, dass wir den Wagen zunächst in einer VW-Vertragswerkstatt checken lassen sollen, ohne Reparatur. Die Lohnkosten werden zu 100% von der Cargarantie getragen. Sollte sich dann herausstellen was genau repariert werden muss und wie hoch die Materialkosten sein werden, übernimmt diese dann zunächst wieder die Garantie, aber nur zu 50%, da der Wagen schon über 90TKM gelaufen hat. Über die anderen 50% sollen wir dann nochmal mit ihm reden.
Klingt ja soweit alles sehr vernünftig, nur habe ich die Angst, dass er uns dann mit den 50% sitzen lässt. Die muss er meiner Meinung nach aber voll übernehmen. ...

Sag mal: Liest du dir eigentlich die hilfreichen Links, die manche hier einstellen, überhaupt auch mal vollständig durch?

Denn wenn du das getan hättest, wäre dir zu genau diesem Fall schon einiges aus dem Link von bornIIdie (siehe -> hier) bekannt gewesen ... 🙄

Schönen Gruß

Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben. Hab' mir nämlich im April 'nen Gebrauchtwagen vom "Fremdhändler (Skoda)" gekauft. Mit Gebrauchtwagengarantie und in 800km Entfernung von meinem Wohnort. Eine meiner wichtigsten Fragen an den Händler war: "wie läuft das ab, wenn was ist?" Bei 'nem Gebrauchten kann IMMER was sein. Beim Neuwagen genauso. Das muss einem doch klar sein. Ganz schön naiv...
Ich habe 'nen Ansprechpartner bekommen, den ich anrufe, wenn was ist. Dann Kostenvoranschlag von Werkstatt und Kostenübernahmeerklärung vom Händler abwarten, dann Reparatur. Rechnung geht dann von der Werkstatt an den Händler.
Wieviel man selber zahlen, muß steht im Garantieheft. Das sollte man auch lesen, bevor man's unterschreibt....

Gruß,
Icke

Zitat:

Original geschrieben von Icke II


Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben. Hab' mir nämlich im April 'nen Gebrauchtwagen vom "Fremdhändler (Skoda)" gekauft. Mit Gebrauchtwagengarantie und in 800km Entfernung von meinem Wohnort. Eine meiner wichtigsten Fragen an den Händler war: "wie läuft das ab, wenn was ist?" Bei 'nem Gebrauchten kann IMMER was sein. Beim Neuwagen genauso. Das muss einem doch klar sein. Ganz schön naiv...
Ich habe 'nen Ansprechpartner bekommen, den ich anrufe, wenn was ist. Dann Kostenvoranschlag von Werkstatt und Kostenübernahmeerklärung vom Händler abwarten, dann Reparatur. Rechnung geht dann von der Werkstatt an den Händler.
Wieviel man selber zahlen, muß steht im Garantieheft. Das sollte man auch lesen, bevor man's unterschreibt....

Gruß,
Icke

Mit dem Unterschied, das du nicht bei nem "HInterhofhändler" gekauft hast.

Es ist ne Vertragswerke eines Herstellers gewessen...

Du hast also zu not immer einen Ansprechpartner (in dem Falle Skoda direkt) wenn der Händler zicken macht...

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98


So wir haben soeben mit dem Händler gesprochen. Er sagt, dass er sich der Sachmängelhaftung durchaus bewusst ist, aber die Sache trotzdem über die Cargarantie abwickeln will. Aus diesem Grund schließt er sie angeblich nur ab, um selber eine gewisse Sicherheit zu haben. Er hat uns am Telefon gesagt, dass wir den Wagen zunächst in einer VW-Vertragswerkstatt checken lassen sollen, ohne Reparatur. Die Lohnkosten werden zu 100% von der Cargarantie getragen. Sollte sich dann herausstellen was genau repariert werden muss und wie hoch die Materialkosten sein werden, übernimmt diese dann zunächst wieder die Garantie, aber nur zu 50%, da der Wagen schon über 90TKM gelaufen hat. Über die anderen 50% sollen wir dann nochmal mit ihm reden.
Klingt ja soweit alles sehr vernünftig, nur habe ich die Angst, dass er uns dann mit den 50% sitzen lässt. Die muss er meiner Meinung nach aber voll übernehmen.
Na mal sehen...

Ich überlasse das Feld nun meinem Bruder, der hat mehr Erfahrung mit Autos und deren Händlern...

Halte euch auf dem laufenden...

Bullshit mit der Garantie da! Der hat dir den Bock zu reparieren und gut. Der will nur Geld sparen und Kosten auf dich abwälzen.

Zitat:

Bei 'nem Gebrauchten kann IMMER was sein. Beim Neuwagen genauso. Das muss einem doch klar sein. Ganz schön naiv...

Ja und? Wofür gibts denn die Sachmangelhaftung? Für genau solche Sachen, das hat nichts mit ner Anschlussgarantie oder Neu/Gebrauchtwagen zu tun. Die Kiste vom TE ist mehr oder weniger hinüber wie sich innerhalb des ersten halben Jahres herausgestellt hat ---> Problem vom Händler.

Wenn der TE sich noch mehr Zeit lässt, dann ist er in der Beweispflicht. Mit den 50% ist Quatsch, der Händler versucht zu sparen, das ist alles.

Also nun will ich eine mir passierte Situation schildern.

Meinen Golf bei einem Händler ca. 250 km von meinem Wohnort gekauft. Kleine Probefahrt und alles Ok.

Bei der Fahrt nachhause, direkt an der Autobahnauffahrt, ist das Auto heiß gelaufen. Ich zurück zum Händler. Dieser rief bei seinem Kumpel an der die defekte Wasserpumpe besorgte und dann auch gleich mehrere Stunden lang eingebaut hat. Bei diesen Einbau der Wapu hat der Kumpel die Rollen des Zahnriemens und den Nockenwellensensor beschädigt. Dies ist mir aber erst zuhause aufgefallen.

Gebrauchtwagengarantie hab ich auch dabei gehabt. Also den Händler angerufen. Ausgemacht das ich das Auto zum 🙂 bringe und den Kostenvoranschlag direkt von der Werkstatt an Ihn schicken lassen soll. So alles repariert und hinter her sagte er ganz dreist: Das ganze wäre Ihm zu teuer und er hätte das Auto ja abholen können. Hat er aber nicht gesagt der gute 😁 naja er hat dann rumgezickt und die Werkstatt hatte aber das schriftliche OK von Ihm. Er musste er bezahlen. Danach hat alles wunderbar funktioniert und keine weiteren Probleme mit dem Auto.

Einfach mit dem Händler reden und Ihm sagen du nen Kostenvoranschlag an Ihn schickst. Danach kann er entscheiden ob er bezahlen will oder nicht. Wenn nicht ist der Weg klar. Ansonsten würde ich es immer auf dem guten Weg probieren.

Tom

Soweit ich aber weiß, ist es rechtlich so, dass der Händler bei einer Erstrepeartur das Recht hat diese selbst zu übernehmen bzw. zu bestimmen wo die Reperatur durchgeführt werden soll.

So wars zumindest auch bei mir, als nach dem Kauf an meinem Golf die Vorkatsonde defekt war. Nachdem mein Freundlicher hier in Hagen nämlich einfach mal ne geführte Fehlerdiagnos für 120€ und sonstigen Mist gemacht hat, obwohl das gar nicht in Auftrag gegeben wurde. Da hat mir mein Händler (Der da übrigens super Kulant war und gleich sagte, die Gewährleistung (!! ich betone das hier nochmal, da der TE sich ja grad schön abzocken lässt 🙂 ) greift da ja. Er hat mich, nach dem Mist bei VW, dann nur gebeten gehabt das Auto zu ihm zu bringen, da wie gesagt bei einer Erstreperatur das Recht der Werkstattwahl wohl noch beim Händler liegt. War kein Problem für mich. Von Hagen wieder bis nach Bonn, das geht noch. Auto hingebracht, Sonde wurde getauscht, Sitzheizung auf dem Fahrersitz getauscht und zum Dank noch die WR für Umme auf meine Felgen aufgezogen. Top 🙂 Es gibt also auch noch nette und korrekte Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Alsterwasser


... (!! ich betone das hier nochmal, da der TE sich ja grad schön abzocken lässt 🙂 ) ...

Ey jetzt bleibt mal locker. Ich habe das schon verstanden was ne Sachmängelhaftung ist und was die Garantie ist. Da wir uns aber keinen teuren Gutachter und/oder Anwalt leisten können versuchen wir erstmal auf die nette Art dem Händler die Chance zu lassen, das Ganze auch für ihn günstig zu gestalten. Wenn wir also von VW nen Kostenvoranschlag haben, gehen wir damit zu ihm und dann sehen wir weiter. Wenn er vernünftig ist, übernimmt er den Differenzbetrag zur Versicherung. Die hat uns nämlich schon bestätigt, dass sie einen Teil des Schadens abdecken.

Wenn der Händler anfängt zu Zicken bleibt uns nichts anderes übrig als auf die harte Tour vorzugehen. Nur wenn wir jetzt direkt vor den Kadi gehen und am Ende stellt sich heraus, dass der Händler seiner Beweispflicht mit dem Dekra Siegel und der AU ausreichend nachkommen kann, dann stehen wir da mit tausenden Euro an Kosten, für was?

Wenn wir Glück haben ist vielleicht noch nichts ganz so schlimmes am Motor und es ließe sich zur Not auch noch mit ein wenig Geld selber reparieren.

Also erstmal Füße stillhalten und sehen was passiert.

Er wird dich versuchen abzuziehen, das wird passieren. Denke ich!.

Für einen Kostenvoranschlag muss die Werkstatt wissen was kaputt ist.
Also müssen sie den Motor aufmachen, das kostet.
Übernimmt der Händler die kosten ?
Daher, wie ich schon geschrieben hab: Lass dir die Kostenübernahme schriftlich geben, noch besser der Händler gibt den Auftrag.
Ob der Händler das mit der Versicherung macht und den Rest selber zahlt ist jetzt ja mal Wurst, aber lass dir das schriftlich geben.
Hast du eigentlich mal nachgesehen was und wieviel die Versicherung bezahlt ?
Da gibt es nämlich auch grosse Unterschiede.

Die Kosten für die Untersuchung zahlt die Versicherung nach eigenen Angaben zu 100% das es sich dabei nur um Lohnkosten handelt. Kommt es dann später zur Reparatur wird die Versicherung 50% der Materialkosten und 100% der Lohnkosten tragen. Den Rest soll uns dann vorher der Händler schriftlich versichern dass er das bezahlt...

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