Motorschaden trotz Dekra Siegel

VW Golf 4 (1J)

Hallo Motor-Talk'er,

ich bin neu hier und habe direkt ein riesen Problem.
Meine Freundin hat sich im Juni einen gebrauchten Golf IV 1.4 gekauft. Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet. Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt. Damit gaben wir uns dann zufrieden. Kurz nach dem Kauf stellten wir allerdings ein merkwürdiges Ruckeln des Autos im Stand fest. Im laufe der Zeit wurde das Ruckeln immer schlimmer. Jetzt haben wir bei einem Bekannten, der KFZ-Mechaniker ist, die Ursache rausfinden lassen und er sagte, dass es an der Kompression in den Zylindern liegt. Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.
Da der Wagen ja das Dekra Siegel hat und die Dekra in ihrem Prüfbericht schreibt, dass unter anderem auch der Motor geprüft wurde, frage ich mich jetzt wie das sein kann. So ein massiver Druckverlust kann doch nicht in wenigen Monaten entstehen oder?

Wir werden den Wagen heute nochmal einer VW-Vertragswerkstatt vorführen und schauen was die so sagen.

Sollte der Mangel also schon beim Kauf vorhanden gewesen sein, wovon ich ausgehe, was kann ich dann tun?
Habe ich eine Chance die Kosten beim Händler oder der Dekra geltend zu machen?
Deckt sowas die Gebrauchtwagengarantie ab?
Wie sieht es aus mit der Mobilitätsgarantie von VW?
Was würdet ihr mir raten zu tun? Den Wagen komplett zurück geben? Der ist ansonsten noch echt gut in Schuss und wir sind drauf angewiesen.

Hier mal die Eckdaten des Fahrzeugs:

Golf IV 1.4 SPECIAL
ca. 95000 km
75 PS
2 Türen

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
eumelchen98

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet.

Zunächst mal: Selber schuld. Für eine Probefahrt hat man IMMER Zeit, man macht ja keine Weltreise mit dem Auto sondern fährt mal ne Stunde durch die Gegend, kann mir keiner erzählen das er dafür keine Zeit hat.

Zitat:

Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt.

Ist ja nett vom Händler, hat sich bestimmt die Hände gerieben hinter eurem Rücken.

Zitat:

Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.

Stell die Kiste beim Händler auf den Hof, die Gewährleistung greift ja noch. Hast also mehr Glück als Verstand gehabt.

Merkt euch das für den nächsten Autokauf!

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Warum Versicherung? Das ist doch alles Quatsch Der Händler weiß genau das er den Schaden selber zu tragen hat, der versucht grad nur seine Kosten irgendwie auf die Versicherung abzuwälzen, wenn nicht sogar noch mehr. Das kann doch nicht so schwer sein dem die Rechtslage zu verklickern?! Bring ein Schreiben von einem Anwalt mit, das kostet nun wirklich nicht die Welt und dann kann dein Auto endlich unproblematisch instandgesetzt werden.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Warum Versicherung? Das ist doch alles Quatsch Der Händler weiß genau das er den Schaden selber zu tragen hat, der versucht grad nur seine Kosten irgendwie auf die Versicherung abzuwälzen, wenn nicht sogar noch mehr. Das kann doch nicht so schwer sein dem die Rechtslage zu verklickern?! Bring ein Schreiben von einem Anwalt mit, das kostet nun wirklich nicht die Welt und dann kann dein Auto endlich unproblematisch instandgesetzt werden.

Nu mach doch hier nicht so eine Welle, Kami. 😉

Wenn auch du mal in den hier in diesem Thread von bornIIdie eingestellten -> Link auf die ADAC-Seite geschaut hättest, wüsstest du, dass dieses Vorgehen des Händlers durchaus normal (und legal) ist (Zitat):

"Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt. ...

Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. ...

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen "

Der guckt also zunächst einmal nur - wie wohl jeder im Geschäftsleben - dass die für ihn entstehenden Kosten möglichst gering ausfallen. Eumelchen98 muss bei dieser ganzen Konstellation nur darauf achten, dass von den nicht von der Versicherung übernommenen 50 % nichts bei ihm hängenbleibt, da er (wahrscheinlich) laut Gesetz (Sachmängelhaftung) Ansprüche an den Händler in Form einer Nachbesserung mit 100 %iger Kostenübernahme hat.

Ich schreibe hier bewusst "wahrscheinlich", da es manchmal ein Streitpunkt ist, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Aber dazu steht ja auch etwas in der verlinkten Stelle. 😁

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Zitat:

Am besten mit einem Briefkopf von einem Anwalt deines Vertrauens, oder er (Versicherung) bezahlt einen Tauschmotor.

Leuten wie dir ist es zu verdanken das Händler immer weniger mit sich reden lassen. Bevor man es einfach mal mit einem vernünftigem Gespräch versucht lieber direkt mit nem Anwalt drohen... 🙄 Fahrt doch das Auto erst mal zum Händler, sagt dem was los ist und wartet mal ab was er euch erzählen wird!

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Warum Versicherung? Das ist doch alles Quatsch Der Händler weiß genau das er den Schaden selber zu tragen hat, der versucht grad nur seine Kosten irgendwie auf die Versicherung abzuwälzen, wenn nicht sogar noch mehr. Das kann doch nicht so schwer sein dem die Rechtslage zu verklickern?! Bring ein Schreiben von einem Anwalt mit, das kostet nun wirklich nicht die Welt und dann kann dein Auto endlich unproblematisch instandgesetzt werden.

Hallo zusammen, Hallo kamikaze schumi!

Hab´ ich es nicht am Anfang gesagt? Das ist zu 99,9% sicher, dass die Sache auf einen Anwalt hinausläuft. Mir zuerst über den Mund fahren, aber dann selbst nach einem Anwalt rufen.

@ TE
DU bezahlst gar nichts an einer Reparatur. Wie der Verkäufer das mit der Versicherung regelt ist nicht dein Problem. An DICH darf keine Forderung gestellt werden.

Ich habe fertig!

Gruß
schrolf97

Zitat:

@ TE
DU bezahlst gar nichts an einer Reparatur. Wie der Verkäufer das mit der Versicherung regelt ist nicht dein Problem. An DICH darf keine Forderung gestellt werden.

Ich habe fertig!

Gruß
schrolf97

Genau so hatte ich das vor... Was der Händler mit der Versicherung da rummacht is mir schnuppe... Is ja auch OK wenn er seine Kosten abwälzen kann. Die verdienen eh genug die Versicherungen.

Erst bei der Restsumme die die Versicherung nicht zahlt muss er mir das schriftlich geben dass er das komplett zahlt. Dann brauche ich auch keinen Anwalt... und alles wird gut ;-)

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Da hast du Recht, wie der Händler das macht wäre mir auch egal.
Solange er den Rest übernimmt passt das schon.

Auf alle Fälle mal den Endstand posten, bin nämlich gespannt wie es ausgeht.

So mal ein kleiner Zwischenstand:

Nachdem wir nun mehrere Händler abgeklappert haben und gefargt haben, ob die den Wagen reparieren würden, waren wir von den Antworten nicht sehr überrascht. Der tenor geht dahin, dass keine Werkstatt bereit ist, für die Cargarantie den Wagen zu reparieren, da die Garantie scheinbar dafür berüchtigt ist erst alles zu versprechen und hinterher nicht zu bezahlen... Dolle Sache.
Wir werden morgen nun wieder den Verkäufer kontaktieren und ihm freundlich aber bestimmt mitteilen, dass er sich doch bitte mal mit seiner Versicherung auseinandersetzen sollte, da wir nicht bereit sind von A nach Y zu latschen und uns um seine Probleme zu kümmern.
Schließlich will er ja durch die Garantie Geld sparen. Wenn diese aber nicht zahlt ist das sein Problem. Schafft er es nicht uns eine Kostenübernahmebestätigung zuzusenden, kriegt er den Wagen wieder auf den Hof und hat dann selber die Chance den zu reparieren. Schafft er das innerhalb einer Frist nicht, verlangen wir den Kaufpreis zurück.
So langsam wirds nervig wenn keine Sau bereit ist verlässliche Zusagen zu geben.
Naja wieder eine Lektion gelernt: Traue keinem ausser dir selbst!

Ist doch klar das die fremden Werkstätten sowas nicht anrühren wollen. Wer weiß wie lange die am Ende hinter dem Geld her rennen! Ohne was schriftliches wird da keiner auch nur einen Finger krumm machen.

Ja nee die machen das auch nicht mit einer Kostenübernahmebestätigungvon der Garantie. Das haben die scheinbar schon gehabt und sind trotzdem auf den Kosten hängen geblieben...
So langsam wundert es mich nicht, dass wir in einer Wirtschaftskriese sind... bei den Methoden und dem Mangel an Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit in der Wirtschaft.

Was ist das denn für eine Garantie?
Wie heißt die denn genau?

Vielleicht einmnal einen Automobilclub um Rat fragen? Mit einer Auskunft helfen die durchaus auch einmal Nicht-Mitgliedern.

Viel Erfolg!

die 1.4er benziner sind schrott die motoren taugen nix und teilweise gefrieren die sogar auf! am besten diesel nehmen beim autokauf also den 1.9er der ist zuverlässiger! bei 1.4 bis 1.6 benzin hat vw gepfuscht so wie bei den dieseln von 2.0 bis 2.5 immernoch die nockenwellen einlaufen obwohl das problem seit jahren bekannt ist.

Ich hab glaub schon mal geschrieben, das en Anwalt jetzt die besser Lösung ist...

Zitat:

Original geschrieben von PCFachmann


die 1.4er benziner sind schrott die motoren taugen nix und teilweise gefrieren die sogar auf! am besten diesel nehmen beim autokauf also den 1.9er der ist zuverlässiger! bei 1.4 bis 1.6 benzin hat vw gepfuscht so wie bei den dieseln von 2.0 bis 2.5 immernoch die nockenwellen einlaufen obwohl das problem seit jahren bekannt ist.

Toller Tipp Danke... Nütz mir echt ne Menge jetzt!

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Ich hab glaub schon mal geschrieben, das en Anwalt jetzt die besser Lösung ist...

Das mag schon sein nur ohne eine Rechtsschutzversicherung wird sowas schnell teuer und den können und wollen wir uns nicht leisten. Ausserdem hat der Händler ja noch nicht die Übernahme der Kosten abgelehnt. Erst wenn er sich quer stellt und die Repapratur verweigert müssen wir über diesen Schritt nachdenken.

Es heißt also wieder mal abwarten und Tee trinken. Kann langsam keinen Tee mehr sehen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98


Das mag schon sein nur ohne eine Rechtsschutzversicherung wird sowas schnell teuer und den können und wollen wir uns nicht leisten.

Ein Autokauf wird schnell teuer, ohne Probefahrt. Hoffe doch das passiert dir nicht nochmal.

Zitat:

Es heißt also wieder mal abwarten und Tee trinken. Kann langsam keinen Tee mehr sehen ;-)

Warte nicht mehr so lang, wenn ein halbes Jahr rum ist, dann ist er aus der Beweispflicht raus.

Und wenn dann die Garantie nicht greift, dann 😰 😰 😰

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