Motorschaden trotz Dekra Siegel
Hallo Motor-Talk'er,
ich bin neu hier und habe direkt ein riesen Problem.
Meine Freundin hat sich im Juni einen gebrauchten Golf IV 1.4 gekauft. Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet. Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt. Damit gaben wir uns dann zufrieden. Kurz nach dem Kauf stellten wir allerdings ein merkwürdiges Ruckeln des Autos im Stand fest. Im laufe der Zeit wurde das Ruckeln immer schlimmer. Jetzt haben wir bei einem Bekannten, der KFZ-Mechaniker ist, die Ursache rausfinden lassen und er sagte, dass es an der Kompression in den Zylindern liegt. Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.
Da der Wagen ja das Dekra Siegel hat und die Dekra in ihrem Prüfbericht schreibt, dass unter anderem auch der Motor geprüft wurde, frage ich mich jetzt wie das sein kann. So ein massiver Druckverlust kann doch nicht in wenigen Monaten entstehen oder?
Wir werden den Wagen heute nochmal einer VW-Vertragswerkstatt vorführen und schauen was die so sagen.
Sollte der Mangel also schon beim Kauf vorhanden gewesen sein, wovon ich ausgehe, was kann ich dann tun?
Habe ich eine Chance die Kosten beim Händler oder der Dekra geltend zu machen?
Deckt sowas die Gebrauchtwagengarantie ab?
Wie sieht es aus mit der Mobilitätsgarantie von VW?
Was würdet ihr mir raten zu tun? Den Wagen komplett zurück geben? Der ist ansonsten noch echt gut in Schuss und wir sind drauf angewiesen.
Hier mal die Eckdaten des Fahrzeugs:
Golf IV 1.4 SPECIAL
ca. 95000 km
75 PS
2 Türen
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
eumelchen98
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet.
Zunächst mal: Selber schuld. Für eine Probefahrt hat man IMMER Zeit, man macht ja keine Weltreise mit dem Auto sondern fährt mal ne Stunde durch die Gegend, kann mir keiner erzählen das er dafür keine Zeit hat.
Zitat:
Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt.
Ist ja nett vom Händler, hat sich bestimmt die Hände gerieben hinter eurem Rücken.
Zitat:
Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.
Stell die Kiste beim Händler auf den Hof, die Gewährleistung greift ja noch. Hast also mehr Glück als Verstand gehabt.
Merkt euch das für den nächsten Autokauf!
112 Antworten
Den Händler rufen wir am Freitag an. Eher schaffen wir es nicht. Da ich keine Zeit habe und meine Freundin nicht alleine mit dem reden will.
Bis dahin wollten wir nichts weiter machen ausser ggf. eine erneute AU um die Werte zu vergleichen. Sollten wir darauf auch verzichten?
Sorry, aber nur mal als Anmerkung: Es ist völlig unverständlich warum ihr nun doch auf eigene Faust handelt und den Wagen zu einem VW-Händler gebracht habt?! Das kapier ich echt nicht, im Thread hier wurde doch mehrmals und vernünftigt erklärt, warum man das erstmal unterlassen sollte und stattdessen mit dem eigenen Händler sprechen soll! Ist das denn nicht verständlich!?
Und was soll die erneute AU jetzt bitte wieder bringen?! Selbst wenn er die AU nicht mehr besteht, was habt ihr denn davon gewonnen? Könnt direkt angesäuert zum Händler gehen mit der AU winken und meckern, das Auto wäre ja kaputt und wie blöd der Händler doch wäre. Ich sag euch, den Händler wirds dann freuen, weil ihr nämlich Fremdleistungen in Anspruch genommen habt und selbst gehandelt habt. Aber manche wollen es wohl nicht verstehen, egal wenn es drei-vier verschiedene Leute hier schon erklärt haben.
Zitat:
Original geschrieben von unbrakeable
Da hier immer noch nicht klar ist, von wem ihr den Wagen gekauft habt: Auf keinen Fall zunächst eine andere Werkstatt zwecks Reparaturversuch an das Fahrzeug lassen. Sonst kann der Verkäufer nachher noch behaupten, irgend jemand hätte da schon etwas kaputt gemacht - für was er ja nicht haften bräuchte!Immer erst dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung (Aufarbeitung des vorhandenen oder Einbau eines AT-Motors) geben. Bringt die nach 2 Versuchen keine dauerhafte Besserung, kannst du eine Minderung des Kaufpreises oder eine Wandlung (Rückgabe gegen Geld) verlangen. Evtl. musst du dir dann noch eine Minderung wegen zwischenzeitlicher Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen.
Dann wartet bis ihr den Verkäufer erreicht habt.
Alles andere kann nach hinten losgehen.
Ich würde dem Verkäufer auch nicht erzählen wer sich alles den Motor schon angesehen bzw. was geprüft wurde.
Fazit:
Ich hoffe alle anderen lernen aus den Fehlern des TE. Ich würd dem das Auto direkt auf den Hof stellen, und um ein Gespräch bitten.
Aber noch Geld investieren, in andere Werkstätten fahren usw., wäre ja noch die Krönung.
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So lange wie ihr diskutiert und mit dem Auto von A nach B fahrt hätte ein Anruf bei eurem Autohaus übrigens nicht gedauert 😉
Jetzt beruhigt euch mal wieder. Ihr habt ja Recht damit dass wir am besten direkt zum Händler gehen sollten. Was ich leider bisher nicht erwähnte ist, dass der Händler vom Standort des Wagens ca. 300km entfernt ist. Da liegt das Problem. Sonst wären wir da schon längst vorstellig geworden. Und ausser dem Bekannten hat sich bisher noch niemand den Wagen angeschaut. Die VW-Werkstatt hat nichts gemacht ausser ein Staement abgegeben.
Aber wir werden jetzt bis zum Gespräch mit dem Händler nichts mehr machen und die Füße stillhalten.
Danke euch. Hätte nicht gedacht, dass hier so viele mitdiskutieren... Echt super.
Würde mit dem Händler vielleicht vorher noch klären, ob der Golf die 300 km noch fahren soll oder ob evtl. eine andere Lösungsmöglichkeit besteht.
Nicht, daß es später heißt, Ihr hättet gar nicht mehr soweit damit fahren sollen.
Hallo,
generell möchte ich erst mal sagen das dieser Motor durchaus etwas empfindlich, besonders bekannt dürfte der hohe Ölverbrauch sein.
Der größte Fehler war der Verzicht auf die Probefahrt.
Der Fehler kann bereits schon zum Zeitpunkt der Dekra Untersuchung bestanden haben.
Eine Kompressionsprüfung des Motors umfasst diese Prüfung sicherlich nicht.
Generell halte ich persönlich überhaupt nichts von diesen Siegeln.
Wurde an dem Fahrzeug eigentlich schon mal der Zahnriemen erneuert!?
Es wird schwierig sein hier jemanden die Schuld zuzuweisen.
Du sagst der Händler ist schuld, der Händler sagt ich habe das Fahrzeug von der Dekra prüfen lassen und laut Bericht ist das Fahrzeug in Ordnung.
Man arbeitet eigentlich hier nur im Kreis und kommt nicht weiter.
Fakt ist doch warum der 4. Zylinder keine Kompression mehr hat?
Sind die Ventile verbrannt, ist der Zahnriemen übergesprungen, hat der Kolben etwa ein Loch usw!?
Alles das kann man nur feststellen wenn man den Motor zerlegt, also den Zylinderkopf demontiert usw.
Um einen ersten Einblick zu erhalten kann man auch mit einem Endoskop das über die Zündkerzenbohrung eingeführt wird eine erste Schadensdiagnose geben.
Ich kann dir nur raten falls Du dich mit der Werkstatt nicht einigst einen Gutachter einzuschalten der eine Beweissicherung für den Motorschaden erstellt.
Kläre das aber vorher ab mit welchen Kosten Du rechnen musst.
Eventuell übernimmt diese Kosten auch deine Versicherung.
Und ich sage es nochmal:
lass an dem Fahrzeug keinen anderen Händler werkeln, nicht mal deinen Bekannten.
Lass den Wagen stehen, fährt am besten damit nicht mehr denn sonst kann der Händler ja sagen das ihr ja bewusst den Motorschaden herbeigeführt habt.
Unter Umständen kann auch das Auslesen des Fehlerspeichers eine mögliche Auskunft über den Motorschaden geben.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
...
Es wird schwierig sein hier jemanden die Schuld zuzuweisen.
Du sagst der Händler ist schuld, der Händler sagt ich habe das Fahrzeug von der Dekra prüfen lassen und laut Bericht ist das Fahrzeug in Ordnung.
Man arbeitet eigentlich hier nur im Kreis und kommt nicht weiter.
Fakt ist doch warum der 4. Zylinder keine Kompression mehr hat?
...
Im Endeffekt ist die Schuld- bzw. Ursachenfrage egal. Der Wagen ist kein halbes Jahr im Besitz des TEs bzw. seiner Freundin. D. h. das die
gesetzlicheGewährleistung bzw. Sachmängelhaftung greift. Dabei wird innerhalb dieses ersten halben jahres davon ausgegangen, dass ein innerhalb dieser Zeit auftretender Schaden schon beim Besitzübergang vorhanden war. da kann der Händler lamentieren, soviel er will. Nachweisen wird er dir wahrscheinlich kein schuldhaftes Verhalten können. Und damit ist
erder "Verantwortliche", auch wenn er nichts dafür kann, denn er zerlegt ja auch das Auto nicht vor dem Verkauf und checkt alles durch.
Aber solche Fälle wird er in seine Preise mit einkalkulieren (sollte er jedenfalls), evtl. hat er auch eine Versicherung für solche Gewährleistungsfälle.
Also hin und mit ihm reden. Erst wenn er sich quer stellt, kann (und sollte) der TE du zwecks Beweissicherung für einen evtl. Prozess einen Sachverständigen einschalten.
Schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von bornIIdie
erstmal eine gewährleistung für gebraucht kfz gibt es nicht ( nur optional) es gibt die sachmängel haftung!!! das heisst der wagen muss den markel schon beim kauf gehabt haben damit er vom händerl übernommen wird!
Doch, die gibt es wohl und ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Neuwaren muss ein Händler 24 Monate Gewährleistung geben, auf gebrauchte Waren noch 12 Monate Gewährleistung.
Ausschließen kann der Händler die Gewährleistung nicht (es sei denn er verkauft an einen anderen Händler).
In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Schaden noch nicht beim Kauf vorlag.
Danach bist du in der Beweispflicht.
Ach ja, die Gewährleistung hat rein gar nichts mit einer Garantie zu tun, das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
@TE:
Wenn du andere Leute an deinem Wagen arbeiten lässt, heißt es nachher noch, dass die den Schaden verursacht haben.
Das macht die Sachen nur komplizierter.
Sprich am besten erstmal mit deinem Händler und schlag ihm vor, dass den den Wagen in eine Werkstatt vor Ort bringen möchtest.
Vielleicht ist er ja damit einverstanden. Lass dir das aber schriftlich geben!!!
Wenn er den Schaden selbst reparieren will (was sein gutes Recht ist), musst du wohl zu ihm hin.
@ the frog
schau mal hier, wenn ich mich nicht täusche, hab ich recht?
http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat
Zitat:
Original geschrieben von bornIIdie
@ the frogschau mal hier, wenn ich mich nicht täusche, hab ich recht?
http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat
Ich glaub du setzt die Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung) mit einer Garantie gleich. Und genau das ist falsch.
Eine Garantie ist was vollkommen anderes, das ist eine freiwillige Leistung seitens eines Herstellers.
Die Gewährleistung deckt nur Schäden ab, die bereits beim Kauf vorlagen. Geht nach dem Kauf etwas kaputt, greift die Gewährleistung gar nicht.
Und genau das ist der Knackpunkt der Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Mangel noch nicht beim Kauf vorlag. Und genau das kann er idR nicht, weil dazu müsste er einen Gutachter für teuer Geld einschalten.
Das lohnt meist nicht, vor allen weil meistens wirklich davon auszugehen ist, das der Schaden beim Kauf vorlag.
Nach sechs Monaten bis du dann in der Beweispflicht.
Eine (Gebrauchtwagen-) Garantie deckt z.B auch Schäden ab, die erst später entstanden sind (natürlich nur im Garantiezeitraum).
@the frog
genau das ist doch was ich sage! nur heisst das sachmängelhaftung und nicht gewährleistung!
Zitat:
Original geschrieben von bornIIdie
@the froggenau das ist doch was ich sage! nur heisst das sachmängelhaftung und nicht gewährleistung!
Das meint doch das gleiche! Die Sachmängelhaftung ist Teil der Gewährleistungsrechts.
Die Gewährleistung gibts es in jedem Fall, weil gesetzlich vorgesschrieben.
ich kannte es bisher nur unter sachmängelhaftung, aber jeden tag lernt man was dazu🙂