Motorschaden nach 25000 km 1,9 TDI DPF

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi, ich war am Dienstag auf der Autobahn unterwegs,,,,nach ca. 2 Stunden bei ruhiger fahrt zwischen 130 und 140 ging die Kontrollampe an "Motorstörung" Ich habe den Wagen ausrollen lassen und den Motor ausgeschaltet. Danach habe ich im stand versucht neu zu starten...ohne erfolg.

Kurz zuvor etwa eine halbe Stunde war ein dumpfe "plop" am Auto zu hören, allerdings nicht zu Orten woher es kam. Ich dachte es sei ein Vogel gewesen der evtl. gegen meine Antenne geflogen sei.

Jedenfalls hat mich dann eine VW-Werkstadt abgeholt und mir erst mal einen Leihwagen gegeben. An meinem Golf würde dann festgestellt das der Zylinderkopf kaputt ist. Die Kammern 2 und 3 können keinen Druck mehr aufbauen.
Die Werkstadt hat mir dann den Zylinderkopf gezeigt.....sie sagen es sieht aus als hätte jemand mit einem Hammer auf den Zylinderkopf geschlagen, da das Plastik nach innen gedrückt ist. Ebenfalls kann man deutlich einen riß erkennen an dem Öl austritt.

Laut der Werkstadt dauert es jetzt einige tage bis VW Wolfsburg darüber entschieden hat ob es sich hierbei um einen Garantiefall handelt oder nicht!

Ich fand das schon eine frechheit....Garantiefall oder nicht???!!!

Das Auto ist gerade 1 Jahr alt hat 25000 km runter und dann geht der Motorkaput!!!
Ich habe jetzt einen Leihwagen von VW bis Montag bekommen....der wird über die vorhandene Mobilitätsgarantie angerechnet. Aber was ist dananch???

Ich sehe irgendwie nicht ein zu zahlen, denn ein so junges Auto sollte nicht aufgrund eines solchen schadens liegenbleiben.

Hat wer von euch ähnliches erlebt?? Worauf sollte ich achten??? Wegen dem Leihwagen keine Kosten zu haben und zum anderen so schnell wie möglich den schaden zu beheben über Garantie??!!
Bin für alle INFOS dankbar.

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GolfGoal


. . . , aufgrund eines solchen schadens liegenbleiben.

Der Spruch ist gut 😁

Wenn nicht bei einem solchen Schaden - wann dann ?

E.

Die Garantie muss man bei VW doch extra Abschließen!?

Normal ist nur die Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von Sp3kul4tiuS


Die Garantie muss man bei VW doch extra Abschließen!?

Normal ist nur die Gewährleistung.

Nein, Garantie bekommt jeder! Du meinst wahrscheinlich die Garantieverlängerung...die muss man extra abschließen.

Zitat:

Original geschrieben von leborw


Nein, Garantie bekommt jeder! Du meinst wahrscheinlich die Garantieverlängerung...die muss man extra abschließen.

Diese Aussage ist so zumindest problematisch.

Natürlich bekommt NICHT jeder Garantie,sondern es muß schon eine bestimmte Firma,so z.B. VW sein;die gibt tatsächlich Garantie mit all ihren positiven Folgen für den Kunden.

Da sicher nicht nur VW-User dieses Forum lesen,müssen sie bei anderen Marken leider mit der schlechteren Gewährleistung vorlieb nehmen!

Im konkreten Fall des Themenstarters sollte es aber wirklich für ihn KEINE Probleme geben,grob fahrlässiges Verhalten mal ausgeschlossen.

Gruß Nedla

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Sollte das Fahrzeug noch in der 2Jahresfrist liegen sprich Garantie ist das kein Problem.
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Und ja, VW behält sich vor bei Motorschäden die Steuergeräte auszulesen bzw. zu prüfen, auch wenn keine Tuningmaßnahmen durchgeführt worden.

Re: Motorschaden nach 25000 km 1,9 TDI DPF

Zitat:

Original geschrieben von GolfGoal


Ich habe jetzt einen Leihwagen von VW bis Montag bekommen....der wird über die vorhandene Mobilitätsgarantie angerechnet. Aber was ist dananch???

Also wenn VW den Schaden übernimmt , wirst Du sicher mit der Werkstatt einen Leihwagen aushandeln können. Vielleicht nicht ganz umsonst , aber sicher Preiswert. Gut ist es immer , wenn man bekannt ist + Kunde. Wer natürlich immer sein Öl selber mitbringt um zu sparen , darf kein großes Entgegenkommen erwarten.
Also ruhig Blut.
buba

wat hat denn das öl nu wieder damit zu tun? O_o

ich bring meins auch mit und bin bei meinem 🙂 trotzdem gerne gesehen.hab ja schließlich alle garantiearbeiten und reperaturen auch bei ihm gemacht, da verdient er ja auch dran(das geld kriegt er ja von VW)

ich würd einfach mit dem händler in ruhe sprechen, sollte ja nicht das problem sein ein leihwagen. wenn de jetzt natürlich dort direkt patzig hingehst und sagst du verlangst nen leihwagen ist das eher kontraproduktiv. vielleicht haste ihn ja auch nur falsch verstanden im bezug auf den leihwagen

Zitat:

Original geschrieben von leborw


Na klar KANN und DARF jeder Konzern die Garantie weglassen, wie er grad lustig ist. Nur die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Konzerns. Wie irongate984 bereits erklärt hat!

Es gibt aber keine 2 jährige Garantie von VW.

VW gibt 2 Jahre Gewährleistung.

Garantie ist ne Freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung is Gesetzlich Festgelegt, und davon KANN und DARF sich VW nicht freisprechen.

Nur jeder sagt zu Gewährleistung "Garantie"

Was aber nicht der korrekte Vokabular für die Gewährleistung ist.

Nein, VW gibt neuerdings Garantie!

Zitat:

Original geschrieben von Landwarrior


Nein, VW gibt neuerdings Garantie!

Dann geben sie diese aber zusätzlich zur Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von Landwarrior


Nein, VW gibt neuerdings Garantie!

Neuerdings ist relativ 🙂

"01/05 VW erweitert zum Jahresanfang die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren auf eine vollwertige Garantie. Vorraussetzung ist die vorschriftsmäßige Durchführung aller Serviceintervalle."

Naja, für manche anscheinend schon 😉

@golf3gti
sag mal liest du auch ganz?
gewährleistung: zwar zwei jahre, aber nach 6 monaten beweislastumkehr, spricht du must auf deine kosten vw nachweisen dass der fehler bereits bei der auslieferung vorhanden war.

deswegen ist die garantie von vw ja ne feine sache

Zitat:

Original geschrieben von irongate984


@golf3gti
sag mal liest du auch ganz?
gewährleistung: zwar zwei jahre, aber nach 6 monaten beweislastumkehr, spricht du must auf deine kosten vw nachweisen dass der fehler bereits bei der auslieferung vorhanden war.

deswegen ist die garantie von vw ja ne feine sache

Ja ich lese mit. Ich hab aber nur klargestellt das VW sich von der Gewährleistung nicht Freisprechen kann. Ob und wer die Beweislast hat ist was anderes.

im falle von chiptuning wäre wahrscheinlich auch die gewährleistung nichtig 😉 daher find ich es verständlich dass sie erst mal nachprüfen

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