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Motorschaden A6/S6

Audi A6 C8/4K Allroad
Themenstarteram 15. Februar 2021 um 15:08

Hallo,

ich möchte das Thema Motorschaden S6 /TDI 55 gerne nochmal separat behandeln, da es scheinbar doch kein Einzelfall ist.

Die geschilderten Motorschäden sind immer bei zügiger Autobahnfahrt ohne Ankündigung entstanden. Die Fahrzeuge hatten eine Laufleistung von 12-25.000km.

Da bei uns im Fahrzeugbestand sowohl ein S6 aktuell 15.000km und ein TDI 55 Allroad 12.500km "schnell" bewegt werden interessiert mich ob es von Audi schon eine TPI gibt oder ob es nur eine gewisse Produktionscharge betrifft?

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210 Antworten

Zitat:

@John0594 schrieb am 11. August 2021 um 03:10:56 Uhr:

Guten Tag zusammen…mich hat es leider auch erwischt…ein Zylinder hat nach kurzer Volllastfahrt keine Kompression mehr…das schlimmer an der Sache ist ich hatte einen Servicetermin die Laufleistung des intervalls wurde jedoch schon überschritten…der Händler weißt jedoch quasi seit dem ersten Kontakt jeglichen Garantieanspruch ab…Auto hat etwas mehr als 30.000km gelaufen ist aber theoretisch noch in der Grantie…Schadenursache ist aktuell noch nicht ganz klar…dafür soll der Zylinderkopf runter. Kann mir jemand sagen wie ich am besten vorgehen soll ?! Auto hatte von Anfang an nur Probleme gemacht…Getriebe wurde nach 300km bereits gewechselt…Elektrokikprobleme…

Welchen Motor hast du?

Zitat:

@John0594 schrieb am 11. August 2021 um 08:08:28 Uhr:

ja da waren die 30000km auch schon überschritten…der termin wurde vor ca. drei Wochen gemacht…

Wenn Audi die Garantie ablehnt, weil du ein paar km drüber bist, nimm dir am besten gleich einen Anwalt. Da machst du keine Fehler und es läuft gleich mit richtigem Nachdruck.

Dann verdient wenigstens noch der Advokat ein bisschen dazu.

Ich denke, da kann sich Audi zurücklehnen, denn die Spielregeln wurden nicht eingehalten.

Bitter, aber wer diese Hinweise im MMI nicht sehen will, kann doch nicht ernsthaft mit einem Entgegenkommen rechnen.

Das verwendete Öl ist neu schon so dünn, dass man hier besser den Termin etwas unterschreitet.

Übrigens war bei meinem am Kopf nichts zu sehen, nur von unten nach der Demontage der Ölwannen.

 

Zitat:

@h000fi schrieb am 11. August 2021 um 09:37:22 Uhr:

Zitat:

@John0594 schrieb am 11. August 2021 um 08:08:28 Uhr:

ja da waren die 30000km auch schon überschritten…der termin wurde vor ca. drei Wochen gemacht…

Wenn Audi die Garantie ablehnt, weil du ein paar km drüber bist, nimm dir am besten gleich einen Anwalt. Da machst du keine Fehler und es läuft gleich mit richtigem Nachdruck.

Mir wurde mal gesagt, wenn man sich rechtzeitig meldet sobald „Service fällig“ aufleuchtet und einen Termin macht wäre alles i.O. Kann ja sein, dass die Werkstatt z.B. erst in 2 Wochen Termine frei hat, das wäre dann aber nicht das Problem des Kunden. Wie es sich dann in solch einem Garantiefall verhält und wie man es nachweist, dass zum Zeitpunkt des Telefonats man sich noch im Zeitrahmen befand hatte ich mich damals schon gefragt.

Wenn man sich rechtzeitig einen Termin zusichert, muss man trotzdem auf seine Kilometer achten.

Wenn man merkt, die Kilometer werden bis dahin überschritten, darf ich eben nicht mehr fahren. Dann muss die Kiste stehen bleiben.

Hallo zusammen,

eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie kann nach seinem belieben x Jahre betragen. Der Hersteller gibt an, was alles unter Garantie fällt. Bspw. Reifenventilkappe und mehr nicht.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung wird alles bis auf Verschleißteile ersetzt, also mangelhafte Teile. Siehe auch §§ 434 I, 437 BGB!

Die Dauer beträgt bei neu hergestelleten Sachen 2 Jahre (§§ 438 I Nr. 3, 476 II BGB), also eine 2 jährige Gewährleistung. Hier hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung bei evtl. Mängeln. Zudem muss der Verkäufer/Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht vorlag. Das wird er nicht können. Nach 6 Monaten und einem Tag muss der Kunde beweisen, dass die Sache bei Gefahrenübergang schon mangelhaft war (Beweislastumkehr § 477 BGB). Da die meisten das nicht wissen, kann man in den 2 Jahren alles beanstanden was man will, sofern es berechtig ist. Man hat also keine aufwendige Beweisprozedur. Die Beweislast ist aber nur wichtig, wenn du statt der Reparatur eine neue Sache haben möchtest. Gemäß § 439 I BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Im praktischen Leben wird dir kein Händler der Welt nach 6 Monaten auferlegen, bitte beweise es, dass die Sache schon bei Gefahrenübergang mangelhaft war. Der will dir ja in den nächsten 20 Jahren noch mehrere Autos verkaufen! Heißt: Wenn es schlecht läuft kannst du nach den besagten 6 Monaten nur die Reparatur verlangen und keine neue Sache (Bspw. geht der Fernseher nach einem Jahr kaputt, ist der Verkäufer verpflichtet dein Gerät zu raparieren, ein neues Gerät kannst du nicht verlangen, es sei denn, du kannst beweisen, dass es bei Gefahrenübergang bereits den Mangel hatte). Dürfte beim Auto auch schwierig sein, da es meistens abgrenzbare Teile sind.

Deshalb finde ich eine Gewährleistung besser. Bei der Garantie, die ja freiwillig seitens des Herstellers ist, kann der Hersteller vorgeben was darunter fällt und was nicht. Somit biste mit der gesetzlichen Gewährleistung immer besser bedient. Der Nachteil ist, dass sie nur 2 Jahre andauert, während die Garantien teilweise 5,6,7 Jahre betragen (je nach Hersteller). Aber nach 2 Jahren sollte der einzige Grund für einen Werkstattbesuch nur eine Inspektion sein.

Nur zur Info: Die Garantie ist in § 443 BGB geregelt.

Hoffe es hilft weiter!

LG! :-)

 

Zitat:

@h000fi schrieb am 11. August 2021 um 09:37:22 Uhr:

Zitat:

@John0594 schrieb am 11. August 2021 um 08:08:28 Uhr:

ja da waren die 30000km auch schon überschritten…der termin wurde vor ca. drei Wochen gemacht…

Wenn Audi die Garantie ablehnt, weil du ein paar km drüber bist, nimm dir am besten gleich einen Anwalt. Da machst du keine Fehler und es läuft gleich mit richtigem Nachdruck.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. August 2021 um 12:32:41 Uhr:

Wenn man sich rechtzeitig einen Termin zusichert, muss man trotzdem auf seine Kilometer achten.

Wenn man merkt, die Kilometer werden bis dahin überschritten, darf ich eben nicht mehr fahren. Dann muss die Kiste stehen bleiben.

Was ist das denn?

Wenn die Anzeige für den Ölwechsel angeht hat man doch noch 3k km Zeit….

Bei meinen Touren kommt es vor das ich in einer bis anderthalb Wochen auch mal gerne 2500 bis 3500km mache.

Wie soll ich das denn dann zb einhalten?

Fahrzeug stehen lassen… Super Sache

Die Intervalle sind doch ziemlich eindeutig und eine Einschätzung ist auch ohne Meldung einfach möglich... 30k/60k/90k km.

Zitat:

@Ben-A schrieb am 11. August 2021 um 20:26:46 Uhr:

Die Intervalle sind doch ziemlich eindeutig und eine Einschätzung ist auch ohne Meldung einfach möglich... 30k/60k/90k km.

Komisch… bei meiner Kiste kommt der Ölwechsel mal bei 25k mal bei 27k…

Wenn es so einfach wäre…

Zitat:

@KayLinus schrieb am 11. August 2021 um 20:45:38 Uhr:

Zitat:

@Ben-A schrieb am 11. August 2021 um 20:26:46 Uhr:

Die Intervalle sind doch ziemlich eindeutig und eine Einschätzung ist auch ohne Meldung einfach möglich... 30k/60k/90k km.

Komisch… bei meiner Kiste kommt der Ölwechsel mal bei 25k mal bei 27k…

Wenn es so einfach wäre…

Und trotz dessen, kann man sich den nächsten geplanten Service/Ölwechsel im BC abrufen.

Ist sicherlich auch eine Ausnahme, dass jemand außerhalb der Urlaubszeit > 3000km/Woche macht.

Vor dem Urlaub lässt sich das auch sehr gut planen.

Wie würdest du es sonst lösen mit der Anzeige? Oder wie würdest du den notwendigen Service planen, wenn du als Hersteller diese Fristen vorsiehst?

Käme die Anzeige früher, würde es viele Autofahrer Monatelang nerven, weil der Durchschnitt für die Fahrleistung 6-8 Wochen braucht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. August 2021 um 21:05:57 Uhr:

Zitat:

@KayLinus schrieb am 11. August 2021 um 20:45:38 Uhr:

 

Komisch… bei meiner Kiste kommt der Ölwechsel mal bei 25k mal bei 27k…

Wenn es so einfach wäre…

Und trotz dessen, kann man sich den nächsten geplanten Service/Ölwechsel im BC abrufen.

Ist sicherlich auch eine Ausnahme, dass jemand außerhalb der Urlaubszeit > 3000km/Woche macht.

Vor dem Urlaub lässt sich das auch sehr gut planen.

Wie würdest du es sonst lösen mit der Anzeige? Oder wie würdest du den notwendigen Service planen, wenn du als Hersteller diese Fristen vorsiehst?

Käme die Anzeige früher, würde es viele Autofahrer Monatelang nerven, weil der Durchschnitt für die Fahrleistung 6-8 Wochen braucht.

Alles gut, ist alles super so..

Den BC kann ich nicht sicher abrufen weil die Bildschirme öfters mal dunkel bleiben, aber das ist sicher auch so richtig und ein anderes Thema…

 

Wie ich das lösen würde?

Die Anzeige kommt, der Kunde vereinbart einen Termin, wenn dieser dann leider erst nach dem erreichen der KM zustande kommt sollte es bei einem evtl. entstehenden Schaden nicht zulasten des Kunden gehen… ein späterer Termin kann ja auch an der Auslastung des Freundlichen liegen…

Das sehe ich schon anders. Warum soll die Werkstatt dafür haften? Wenn Du weißt, dass du zu diesem Termin die km überschreiten wirst hast Du die Optionen in der Hand: 1. andere Werkstatt mit früherem Termin aufsuchen. 2. weniger fahren bis zum Termin.

Dann ist das aber in dem Fall kein Verschulden vom Händler oder der Werkstatt. Man muss schon selbst darauf achten die Intervalle einzuhalten. Zur Not gibt es ja auch andere Werkstätten

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 11. August 2021 um 22:07:06 Uhr:

Das sehe ich schon anders. Warum soll die Werkstatt dafür haften? Wenn Du weißt, dass du zu diesem Termin die km überschreiten wirst hast Du die Optionen in der Hand: 1. andere Werkstatt mit früherem Termin aufsuchen. 2. weniger fahren bis zum Termin.

Weniger fahren…

Das erzähle ich dann meinen Kunden und meinem Chef…

Alles gut, ist alles super so…

Also ist eure Lösung für ein klapperndes Panoramadach das man keins bestellt, weil der Händler kann ja nichts dafür?

Die anderen Vorschläge ignorierst du einfach... sehr zielführend...

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