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Motornummern DRINGENDER RAT! Verhandlung läuft bald

Audi S6 C4/4A
Themenstarteram 1. Juni 2012 um 14:21

Hallo zusammen,

es liegt Ärger in der Luft und brauche dringend euren Rat.

Fakten:

Verkauft wurde eine Audi A6 2,8 Quattro mit AAH- Motor 128KW. Aufgrund eines Motorschadens war ich gezwungen mir einen identischen Motor zu suchen. Fündig bin ich bei einem Audi 100 geworden. Der Kennbuchstabe AAH ist identisch. Den Motor, sowie einige Teile wurden komplett erneuert.

Nun habe ich den Audi A6 2,8 Quattro verkauft. Mir wird seitens der Gegenseite vorgeworfen, ich habe keinen ATM verbaut, weil der Kennbuchstabe AAH identisch ist.

Mir liegen nur noch beide Fahrzeug-Identnummern vor.

Meine Frage: Woher bekomme ich die Motornummern? Wie kann ich nachweißen, dass es sich nicht um den Original- Motor handelt? Wo finde ich die Motornummer am AAH- Motor? Bilder gewünscht.

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2013 um 19:16

Zwei Punkte ärgern mich, wenn ich das hier so lese:

1. Gekauft wie gesehen

Wer einen Gegenstand kauft, den Kaufvertrag unterschreibt und den Gegenstand bezahlt hat den Gegenstand in dem Zustand akzeptiert wie er ist. Das ist geltendes Recht- egal was andere Richter sagen.

2. Gutachten

Der Käufer , als nicht Fachmann, hätte- vor dem Kauf- ein Fahrzuggutachten anfertigen lassen können. Da es dies verabsäumt hat empfinde ich sein Vorgehen als eine dreiste Frechheit.

Mein Fazit:

Der Kläger hat sich bei ATU leichtgläubig über den Tisch ziehen lassen und versucht nun sich das Geld beim Verkäufer wieder zu holen. Also mal ne ganz krumme Masche , die er da abzieht. Den Richter hätte ich mit solch einer Einstellung sofort als "befangen" abgelehnt.

Kann ja auch nicht beim Bäcker ne Tüte Brötchen kaufen, diese nach Hause schleppen, und 7 Wochen später den Bäcker verklagen, weil ein Brötchen fehlte. Wenn also dein Urteil so rechtskräftig wird sehe ich eine Klagewelle auf die Bäckerinnung zukommen. ;)

Deutschland verkommt immer mehr zum dumm-doofen Idiotenstaat. Mit logischem Menschenverstand ist da wohl nicht mehr zu helfen. :mad:

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am 27. Juni 2013 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von Audi-A8-fan

 

Ich bin nicht kleinkariert, der Richter hat mich schon rund laufen lassen.

Dann hatte der Richter mal selbst so ein Problem und wollte damit seine Macht / Exempel bezeugen . Anders kann ich mir das nicht vorstellen . Außer er hatte gerade seine Scheidung am laufen .

Wie sieht es mit Befangenheit aus in so einem unglaublichen Fall ?

Ein guter Anwalt geht doch da auf Formalsache / Formulierung aus .

am 27. Juni 2013 um 19:16

Zwei Punkte ärgern mich, wenn ich das hier so lese:

1. Gekauft wie gesehen

Wer einen Gegenstand kauft, den Kaufvertrag unterschreibt und den Gegenstand bezahlt hat den Gegenstand in dem Zustand akzeptiert wie er ist. Das ist geltendes Recht- egal was andere Richter sagen.

2. Gutachten

Der Käufer , als nicht Fachmann, hätte- vor dem Kauf- ein Fahrzuggutachten anfertigen lassen können. Da es dies verabsäumt hat empfinde ich sein Vorgehen als eine dreiste Frechheit.

Mein Fazit:

Der Kläger hat sich bei ATU leichtgläubig über den Tisch ziehen lassen und versucht nun sich das Geld beim Verkäufer wieder zu holen. Also mal ne ganz krumme Masche , die er da abzieht. Den Richter hätte ich mit solch einer Einstellung sofort als "befangen" abgelehnt.

Kann ja auch nicht beim Bäcker ne Tüte Brötchen kaufen, diese nach Hause schleppen, und 7 Wochen später den Bäcker verklagen, weil ein Brötchen fehlte. Wenn also dein Urteil so rechtskräftig wird sehe ich eine Klagewelle auf die Bäckerinnung zukommen. ;)

Deutschland verkommt immer mehr zum dumm-doofen Idiotenstaat. Mit logischem Menschenverstand ist da wohl nicht mehr zu helfen. :mad:

Themenstarteram 4. Juli 2013 um 11:20

Danke für eure Zuschriften. Der Richter sieht es nun einmal anders und behauptet was im Internet steht ist Gesetz. Der Kaufvertrag zählt nicht, auch wenn dieser eine Woche bei dem Käufer vorlag.

Um das ein wenig abzukürzen. Wir können uns sehr gut herauswinden ohne etwas zu bezahlen und dem Käufer einen Strick herausdrehen.

Auf der Internet- Seite 2 (Mir werden folgende Leistungen in „Rechnung“ gestellt) habe ich unter Punkt 18 mitgeteilt, das die Bremsen gemacht wurden.

Dabei wurde der Bremssattel (siehe Rechnung Seite 2) zurückgegeben. (Altteil Bremssattel -12 Euro). Ein neuer Bremssattel wurde für 193,22 Euro gekauft.

Mein Bremssattel wurde als Altteil gegen ein Pfand zurückgegeben.

Aus dem Gutachten geht hervor:

Folgende Fahrzeugteile wurden dem Unterzeichner vorgelegt:

- Bremssattel hinten rechts- stark angerostet- Betätigung für die Feststellbremse korrodiert/nicht funktionierend. Der zweite Bremssattel der Hinterachse wurde dem Untereichner nicht vorgelegt.

...

- Bremsschläuche hinten konnte dem Unterzeichner nicht vorgelegt werden, lediglich an dem vorgelegten Bremssattel befand sich ein Stück Bremsschlauch, welches abgeschnitten war, das Reststück war jedoch ohne Befund (ohne Mängel).

...

Klar ist aber auch, dass ein Bremsschlauch an der Vorderachse so schadhaft war (Rissbildung), dass er erneuert werden musste und es als beliebig unwahrscheinlich gelten darf, dass dieser Bremsschlauch zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Dezember 2010 bereits erneuert war.

...

Im Rahmen eines Austausches der schadhaften Bauteile, Bremsschlauch an der Vorderachse sowie Bremssättel an der Hinterachse ergeben sich Reparaturkosten in Höhe von

ohne MwSt. 879,85

mit MwSt. 1047,02

 

 

Ich danke dem Herrn A. Vahle, der mir sehr weitergeholfen hat.

Der vorgelegte Bremssattel kann nicht mein Bremssattel sein, dieser wurde im Januar 2011 an ATU zurückgegeben, als Beweis dient die Rechnung. Nun stellt sich die Frage woher der Bremssattel stammt.

Warum hat der Gutachter dann einen beidseitigen Austausch zugestimmt, wenn nur der rechte ausgetauscht wurde?

Der Schrott baut diverse Teile aus, alle Schrauben werden gelöst, die Schläuche abgeschnitten.

Ich habe jetzt durch meinen Rechtsanwalt gebeten, dass nicht einen Cent gezahlt wird, das im Gegenzug das Strafverfahren Betrug gegen mich eingestellt wird. Der Rechtsanwalt sieht das genauso, wir warten mit den Vorwürfen aber bis zum Verfahren ab. Mein Rechtsanwalt räumt ein, dass ich nicht in die Gewährleistung eintrete und dass er seine Kosten selber tragen muss. Ich erwarte stattdessen vom Richter keine Entschuldigung und erlasse keinen Strafverfahren gegen dem Käufer. Die Rüge vom Richter reicht mir völlig aus...

Rechnung-seite-1
Rechnung-seite-2
Rechnung-seite-3
am 4. Juli 2013 um 12:14

Schön zu lesen in welchen/m Rechtsstaat(en) wir leben, wäre interessant ob unser schönen Österreich da schon genau so weit ist, wie euer Deutschland, ich fürchte aber fast, was Rechtsfragen angeht, halten sich unsere beiden Ländern ziemlich die Waage!

Wenn ich mir denke, wie viele Autos ich schon per Internetinserat verkauft habe, wo ich nicht jede Schraube genau so beschrieben habe, wie sie wirklich am Auto verbaut war? :o

Ich lüge nicht und täusche keine falschen Tatsachen vor, aber jeder, der ein Auto verkauft, wird sein Verkaufsinserat eher so gestalten, dass das Fahrzeug darin gut daherkommt und nicht jede kleinste Kleinigkeit preisgeben. Beim Verkaufsgespräch bzw. im Kaufvertrag spricht man dann ja ohnehin die gerade Wahrheit und eben "wie gesehen so gekauft" zählt dann normalerweise auch.

Auch ich habe schon so manche gebrauchten Autos gekauft, ohne Garantie von privat und wenn dann im Nachhinein diverse Probleme/Kleinigkeiten auftreten, dann ist das eben mein Pech.

Der Verkäufer meines C4 hat mir auch das eine oder andere verschwiegen, drum bekam er in meiner Werkstatt kein Pickerl/Gutachten.

Verkäufer kontaktiert, Auto wieder zu ihm gestellt, er hat auf seine Kosten und seine Verantwortung die notwendigen Teile erneuert und das Pickerl gemacht. Die Kosten haben wir uns geteilt und gut ist.

So lösen das normale Menschen, bedingt aber immer, dass auf beiden Seiten "normale" Menschen agieren!

am 4. Juli 2013 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von Audi-A8-fan

Die Rüge vom Richter reicht mir völlig aus...

Mein Reden: Der Kläger verarscht Dich von vorne bis hinten. Gegen den führenden Richter würde ich nen Befangenheitsantrag stellen. Nimm Dir nen fähigen Anwalt- der zerreißt beide in der Luft. VielErfolg!

@Austria: In Österreich ists noch viel, sehr viel schlimmer. Glaub mir das. Aber trotzdem, in meinen Augen ist das Blödsinn, im Internet steht eine Beschreibung, und kein Vertrag. Aber bitte. Ich hoffe dass du das doch noch rumdrehn kannst.

am 4. Juli 2013 um 12:58

Produktbeschreibung ist bindend.

http://www.heise.de/.../...englicher-Angebotsbeschreibung-1806854.html

http://www.paloubis.com/.../

Aber:

"Der Verkäufer hätte die Möglichkeit bekommen müssen, die Mängel selbst in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Bekommt er diese Gelegenheit vom Käufer nicht (so war es im vorliegenden Fall), ist er auch nicht dazu verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag hat der Käufer aber nur, wenn der Verkäufer die Mängelbeseitigung trotz entsprechender Pflicht verweigert."

am 5. Juli 2013 um 9:46

Genau so sehe ich das auch!

Ich kann ja auch nicht z.B. einen neuen Golf beim VW-Händler kaufen mit 2 Jahre Garantie!

Nach 1 Monat ist was kaputt und ich fahre zum ATU und lasse das reparieren und schick dann die Rechnung an Wolfsburg oder an das Autohaus!

Das geht so nicht und genau das will der Käufer und der Richter aber damit erreichen!

Wo kommen wir denn da hin?

Themenstarteram 5. Juli 2013 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von Austria_VAG

Der Verkäufer meines C4 hat mir auch das eine oder andere verschwiegen, drum bekam er in meiner Werkstatt kein Pickerl/Gutachten.

Verkäufer kontaktiert, Auto wieder zu ihm gestellt, er hat auf seine Kosten und seine Verantwortung die notwendigen Teile erneuert und das Pickerl gemacht. Die Kosten haben wir uns geteilt und gut ist.

So lösen das normale Menschen, bedingt aber immer, dass auf beiden Seiten "normale" Menschen agieren!

Ich hatte auch einen 5ér BMW (nur Kaufvertrag) gekauft, daheim die Überraschung. TÜV und AU- Bescheinigungen waren weg, Kennzeichen mit Zureden erhalten, anschließend sofort zum TÜV: geht nicht Haarriss im Krümmer. Auf dem Weg nach Mittenwald (Garmisch P.-K.) dreht beim überholen die Kupplung durch.

Fazit: Öl in der Kupplung (neue Kupplung), Haarriss im Krümmer (neuer Krümmer), Verkäufer angerufen, Check sperren lassen, den Rest überwiesen fertig. Der Rest geht dann auf meine Kappe...

 

Der Richter Dr. Türpitz vom LG Meiningen sagt: Die Anzeige im Internet ist ausschlaggebend, Kaufvertrag interessiert keinen. Es hört sich alles so an, als habe ich den Käufer beim Kauf die Pistole auf die Brust gesetzt und gesagt: Kauf oder stirb...

Er hat vom 11.12.2010 bis im Januar 2011 nichts von sich hören lassen. Er rief dann an und sagte ich müsse ihm einige Posten der Rechnung bezahlen. Ich habe nur gelacht und ihm erklärt dass er auf 6 Schreiben den Ausschluss der Sachmängelhaftung unterschrieben hat.

 

Jetzt haben wir ihn wegen dem Bremssattel dran, der durch ATU zurückging und 3 Jahre später wurde beim Gutachter ein Bremssattel (explizite Aufführung im amtlichen Gutachten unter richterlicher Anordnung) vorlegt. Jetzt haben wir Ihn an den Eiern und er baumelt am Ast und er und sein Anwalt weiß davon garnichts...

Bei der ersten Güteverhandlung wurde ich vom Richter zur Sau gemacht, der Gegenanwalt will sich das Geld per Gerichtsvollzieher einholen, jetzt freue ich mich auf die kommende Verhandlung... Er wird sein blaues Wunder erleben...

Themenstarteram 5. Juli 2013 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer

Produktbeschreibung ist bindend.

http://www.heise.de/.../...englicher-Angebotsbeschreibung-1806854.html

http://www.paloubis.com/.../

Aber:

"Der Verkäufer hätte die Möglichkeit bekommen müssen, die Mängel selbst in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Bekommt er diese Gelegenheit vom Käufer nicht (so war es im vorliegenden Fall), ist er auch nicht dazu verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag hat der Käufer aber nur, wenn der Verkäufer die Mängelbeseitigung trotz entsprechender Pflicht verweigert."

Genau das sage ich die ganze Zeit. Was im Internet steht ist rechtsbindend!!! Weicht das ab, dann gehe ich aufgrund des Betrugs in Gewährleistung. Genau das Problem hatte ich bis zum Eingang des Gutachtens.

Ich habe ihm angeboten, dass ich vor dem Kauf neuen TÜV auf seine Kosten machen lasse, das hat er aber mündlich abgelehnt.

Spätestens nach dem Auftauchen der Mängel hätte er mich informieren müssen. Ich wäre bereit gewesen die Mängel zu beseitigen und dann zum TÜV gefahren. Einige der Mängel sind Garantiesachen gewesen. Es wurde durch Werkstätten fast alles "neu" ersetzt. Ich traue mich schon garnicht mehr "neu" zu sagen.

Er geht stattdessen in die Werkstatt (ATU) und die Rechnungen belaufen sich innerhalb des ersten Jahres auf über 8000 Euro und erwartet von mir, aufgrund des Betruges 3500 Euro zurück.

Was er nicht weiß, wenn ich ihm 4900 Euro zurückgebe, dann bekomme ich das Auto im Originalzustand von 2010 zurück. Er hat aber andere Stoßstangen verbaut und lackieren lassen... Also nicht soweit mit Steinen werfen...

am 8. Juli 2013 um 9:25

Echt spannend die Geschichte! Bin schon gespannt auf die nächste Verhandlung! Bitte halte uns am Laufenden!

Eines nehme ich aus der Sache mal für mich selbst mit: Ich werde in künftigen Verkaufsinseraten nur noch generelle Infos zum Auto schreiben und keine Details über Zustand und etwaige Angaben zu Teilen etc.

am 8. Juli 2013 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Austria_VAG

Echt spannend die Geschichte! Bin schon gespannt auf die nächste Verhandlung! Bitte halte uns am Laufenden!

Eines nehme ich aus der Sache mal für mich selbst mit: Ich werde in künftigen Verkaufsinseraten nur noch generelle Infos zum Auto schreiben und keine Details über Zustand und etwaige Angaben zu Teilen etc.

Früher gab es den Passus: "Gekauft wie gesehen." Gilt der heute nicht mehr?

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 12:48

Zitat:

 

Früher gab es den Passus: "Gekauft wie gesehen." Gilt der heute nicht mehr?

Ich habe die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, wenn der Käufer sich betrogen fühlt ist das eine Straftat und ich muss haften. Es ist egal was du in den Kaufvertrag schreibst, wenn im Internet steht incl. Pausenclown, dann musst du einen Pausenclown verkaufen.

Wenn du ein Foto mit Standheizung ins Internet reinsetzt, dann darfst du diese nicht ausbauen, auch wenn nie einer etwas von einer Standheizung geredet hat. Alleine das Bild genügt um dich wegen Betrug dranzukriegen. Du wirst selbst als Privatperson härter als ein Händler bestraft.

Was redest du dann wie gekauft wie gesehen???? Wo steht das? Im Kaufvertrag? Den Kaufvertrag interessiert kein Schwein, da kannst du deine Oma verkaufen.

In der kompletten Verhandlung geht es nur darum, was im Internet stand , was wirklich neu bzw. neuwertig und funktionierend ist, was ausgetauscht werden muss, inwieweit ich Betrug begehe, ob ich darüber hinaus auch strafrechtlich bestraft werde und was ich an den Käufer zurückzahlen muss. Der Audi wurde 2010 verkauft, wir haben Juli 2013.

Nebenbei wurde behauptet, es sei noch der Original- Motor usw. Dann ging es um ATM, Gebraucht- Motor, dann um das was neu ist. Also heftige Vorwürfe wo wir schon lange vorbei sind. Es ging auch darum, dass ich von 4900 Euro Verkaufspreis 3500 zurückzahle, dann ob es auch wirklich Rechnungen oder Kostenvoranschläge sind.

Wenn du mit gekauft wie gesehen durchkommst, dann viel Erfolg. Ich habe einen Weltverbesserer den Audi nach über 12 Jahren Nutzung verkauft und bekomme nach 3 Jahren noch immer meine Quittungen.

am 8. Juli 2013 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von Audi-A8-fan

 

Ich habe die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, wenn der Käufer sich betrogen fühlt ist das eine Straftat und ich muss haften. Es ist egal was du in den Kaufvertrag schreibst, wenn im Internet steht incl. Pausenclown, dann musst du einen Pausenclown verkaufen.

Wenn du ein Foto mit Standheizung ins Internet reinsetzt, dann darfst du diese nicht ausbauen, auch wenn nie einer etwas von einer Standheizung geredet hat. Alleine das Bild genügt um dich wegen Betrug dranzukriegen. Du wirst selbst als Privatperson härter als ein Händler bestraft.

Was redest du dann wie gekauft wie gesehen???? Wo steht das? Im Kaufvertrag? Den Kaufvertrag interessiert kein Schwein, da kannst du deine Oma verkaufen.

In der kompletten Verhandlung geht es nur darum, was im Internet stand , was wirklich neu bzw. neuwertig und funktionierend ist, was ausgetauscht werden muss, inwieweit ich Betrug begehe, ob ich darüber hinaus auch strafrechtlich bestraft werde und was ich an den Käufer zurückzahlen muss. Der Audi wurde 2010 verkauft, wir haben Juli 2013.

Nebenbei wurde behauptet, es sei noch der Original- Motor usw. Dann ging es um ATM, Gebraucht- Motor, dann um das was neu ist. Also heftige Vorwürfe wo wir schon lange vorbei sind. Es ging auch darum, dass ich von 4900 Euro Verkaufspreis 3500 zurückzahle, dann ob es auch wirklich Rechnungen oder Kostenvoranschläge sind.

Wenn du mit gekauft wie gesehen durchkommst, dann viel Erfolg. Ich habe einen Weltverbesserer den Audi nach über 12 Jahren Nutzung verkauft und bekomme nach 3 Jahren noch immer meine Quittungen.

Wenn du das wirklich glaubst, dann hast du dir wohl von der gegnerischen Seite ordentlich den Kopf waschen lassen. Dann kannst du aber auch aufhören, hier rumzujammern und deinen Fehler eingestehen.

Betrug ist es nur, wenn es mutwillig und in böswilliger Absicht geschiet. Ich kann doch auch nicht den Kommissionierer bei Amazon verklagen, weil er beim Einpacken die Verpackung von meinem neuen Smartphone etwas eingedrückt hat.

Und wenn du die Sachmängelhaftung ausschließt und der Käufer danach einen Sachmangel entdeckt: Pech gehabt. Gekauft wie gesehen, Schluss.

Themenstarteram 9. Juli 2013 um 11:18

Zitat:

Betrug ist es nur, wenn es mutwillig und in böswilliger Absicht geschiet. Ich kann doch auch nicht den Kommissionierer bei Amazon verklagen, weil er beim Einpacken die Verpackung von meinem neuen Smartphone etwas eingedrückt hat.

Und wenn du die Sachmängelhaftung ausschließt und der Käufer danach einen Sachmangel entdeckt: Pech gehabt. Gekauft wie gesehen, Schluss.

Hast du wirklich den Sinn der Verhandlung verstanden???? Lies dir die Beiträge erst einmal komplett durch. In deiner Welt laufen wirklich rosa Schweinchen umher!, wenn du hier von einem Handy bei Amazon redest.

Wir reden von neu und nicht von einer eingedrückten Verpackung. Wurde das Handy ausgepackt ist es nicht mehr neu!!!!!!!

in meinem Fall bedeutet das: Der Käufer behauptet mehrfach ich habe ihn betrogen, das habe ich hier mehrfach geschrieben. Immer wenn er sagt, dass stimmt nicht, habe ich es bewiesen, dass es so war und langsam gehen ihn die Mittel aus.

Betrug setzt Vorsatz voraus!!! Ich muss alles andere beweisen, was schwer fällt, da ich ihm alles mitgegeben habe, solange muss ich für die Sachmängel haften. Ich rede auch davon, dass ich härter als ein Händler bestraft werde.

Was im Kaufvertrag steht interessiert keine Sau, wenn im Internet neu steht, dann darfst du das nicht einmal auspacken.

Das schreibe ich nur für everybody_lies, der das Problem bzw. den Sinn der Unterhaltung noch immer nicht verstanden hat. Initial ging es um einen ATM, von dem behauptet wurde das er gar nicht verbaut wurde und es wurde einfach immer mehr.

Ich habe aber auch geschrieben, dass wir ihn jetzt haben wegen dem vorgelegten Bremssattel dran bekommen, der durch ATU laut Rechnung zurückging und 3 Jahre später taucht der Bremssattel beim Gutachter auf (explizite Aufführung im amtlichen Gutachten unter richterlicher Anordnung).

Das ging jetzt durch meinen RA zum Gericht und auf die Ausfertigung bin ich echt gespannt, die aber nicht vorliegt.

Das bedeutet, der Käufer hat nicht nur uns, sondern auch das Gericht betrogen, der Gutachter hat das glücklicherweise aber vermerkt, der Richter prüft das jetzt, dann gibt es vielleicht eine schriftliche Entscheidung.

Insgesamt ist das komplette Gutachten positiv ausgefallen und jetzt plädieren wir auf nicht schuldig (kein Betrug), damit der Ausschluss der Sachmängelhaftung greift.

Weil er jetzt den Gutachter, somit auch das Gericht betrogen hat, kann ich nur hoffen, dass Recht Recht bleibt, ich keinen Cent zahlen muss und er runter fliegt, denn er hat keine Rechtsschutz- Versicherung und er trägt die Kosten des Verfahrens incl. Gutachten...

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