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Motornummern DRINGENDER RAT! Verhandlung läuft bald

Audi S6 C4/4A
Themenstarteram 1. Juni 2012 um 14:21

Hallo zusammen,

es liegt Ärger in der Luft und brauche dringend euren Rat.

Fakten:

Verkauft wurde eine Audi A6 2,8 Quattro mit AAH- Motor 128KW. Aufgrund eines Motorschadens war ich gezwungen mir einen identischen Motor zu suchen. Fündig bin ich bei einem Audi 100 geworden. Der Kennbuchstabe AAH ist identisch. Den Motor, sowie einige Teile wurden komplett erneuert.

Nun habe ich den Audi A6 2,8 Quattro verkauft. Mir wird seitens der Gegenseite vorgeworfen, ich habe keinen ATM verbaut, weil der Kennbuchstabe AAH identisch ist.

Mir liegen nur noch beide Fahrzeug-Identnummern vor.

Meine Frage: Woher bekomme ich die Motornummern? Wie kann ich nachweißen, dass es sich nicht um den Original- Motor handelt? Wo finde ich die Motornummer am AAH- Motor? Bilder gewünscht.

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2013 um 19:16

Zwei Punkte ärgern mich, wenn ich das hier so lese:

1. Gekauft wie gesehen

Wer einen Gegenstand kauft, den Kaufvertrag unterschreibt und den Gegenstand bezahlt hat den Gegenstand in dem Zustand akzeptiert wie er ist. Das ist geltendes Recht- egal was andere Richter sagen.

2. Gutachten

Der Käufer , als nicht Fachmann, hätte- vor dem Kauf- ein Fahrzuggutachten anfertigen lassen können. Da es dies verabsäumt hat empfinde ich sein Vorgehen als eine dreiste Frechheit.

Mein Fazit:

Der Kläger hat sich bei ATU leichtgläubig über den Tisch ziehen lassen und versucht nun sich das Geld beim Verkäufer wieder zu holen. Also mal ne ganz krumme Masche , die er da abzieht. Den Richter hätte ich mit solch einer Einstellung sofort als "befangen" abgelehnt.

Kann ja auch nicht beim Bäcker ne Tüte Brötchen kaufen, diese nach Hause schleppen, und 7 Wochen später den Bäcker verklagen, weil ein Brötchen fehlte. Wenn also dein Urteil so rechtskräftig wird sehe ich eine Klagewelle auf die Bäckerinnung zukommen. ;)

Deutschland verkommt immer mehr zum dumm-doofen Idiotenstaat. Mit logischem Menschenverstand ist da wohl nicht mehr zu helfen. :mad:

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am 1. Juni 2012 um 14:31

Moin,

Häh? Der Käufer beschwert sich, dass ein baugleicher Motor aus nem Schlachtautp verbaut ist? Was stand denn im Kaufvertrag? Ein ausgewiesener als solches benannter "Austauschmotor" ist kein Motor von irgendeinem gefundenem Schlachtfahrzeug, sondern offiziell vom Hersteller...

Ansonsten soll er Doch froh sein , dass Du keinen ATM verbaut hat, das wär der Motorkennbuchstabe für einen 2.0l Sharan - Motor

:):D

viele Grüße,

Oliver

hallo,

kannst wenn 1. über die Motornummer den Herstellungsmonat bei Audi in Erfahrung bringen. Audi 100 sollte ja vor der Erstzulassung des A6 liegen, damit wäre der Nachweiß das es nicht der Originalmotor ist.

oder 2. du kannst eine Anfrage über die Herstellung deines Autos bei Audi starten in der die Motornummer steht die verbaut wurde. ( Auslieferungsprotokoll ).

Aber nicht beim :) abwimmeln lassen, denn das rausfinden ist mit arbeit verbunden was den Mitarbeitern nicht sehr in den Sinn kommt.

und was oliver sagt stimmt leider .... Ein ATM-Motor ist kein Ersatzmotor aus einem anderem Baugleichem Fahrzeug/Modell. Weiß ja nicht was im Kaufvertrag expliziet steht, aber dort sollte wenn stehen das ein Ersatzmotor mit unbekannter bzw bekannter Laufleistung (dann km angeben) eingebaut wurde.

gruß krissi

PS: eigentlich kann der neue Besitzer froh sein das er ein Motor der Vorgängerserie hat .... weniger Ärger mit den Nockenwellen und anderen Kleinigkeiten.

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 15:42

es geht darum, dass behauptet wird, es sei kein ATM verbaut ist und somit die Gewährleistung in Kraft treten soll. Auf dem ATM steht auch AAH, was identisch mit dem Original- Motor ist.

Ich muss nun nachweißen, dass ein ATM verbaut wurde. Habe von beiden Fahrzeugen die Fahrgestell- Nummer da. Mehr habe ich nicht mehr.

 

Und warum will der Käufer Gewährleistung in Anspruch nehmen? Oder ist der Tauschmotor eine Folge einer in Anspruch genommenen Gewährleistung?

Ist doch nichts kaputt.

Vielleicht bin ich zu einfach strukturiert, aber er hat einen funktionsfähigen Motor im Wagen und der läuft. Die Motoren sind doch identisch. Ich fürchte er will wegen dem Preis nachverhandeln.

Der Begriff Tauschmotor im Kaufvertrag wäre vielleicht besser gewesen.

Was war denn der Preis für den Wagen, Kilometerstand und Kilometerstand des Tauschmotors?

am 1. Juni 2012 um 16:11

Austauschmotor "von privat" darf gebraucht sein

Wer ein Auto mit Austauschmotor von einem Privatmann kauft, darf keinen neuwertigen Motor erwarten. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor, das am Dienstag in Saarbrücken veröffentlicht wurde. "Austauschmotor" bedeutet nach Auffassung des Gerichts nur, dass nicht mehr der Originalmotor eingebaut ist. Es bedeutet nicht, dass die wesentlichen Motorteile neu sind (Urteil vom 29. Februar 2012; Az.: 1 U 122/11-35).

Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes ab, der von einem privaten Verkäufer einen Wagen mit Austauschmotor erworben hatte und den Handel rückgängig machen wollte. Er habe irrtümlich geglaubt, dass der Austauschmotor völlig neuwertig sei, sagte er zur Begründung.

Das OLG erklärte jedoch, es gebe keine rechtliche Grundlage, um den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Es sei nicht ersichtlich, dass der Kläger getäuscht worden sei oder dass der Austauschmotor Mängel habe. Dass der Kläger sich geirrt hatte, werteten die Richter als unerheblich. In dem Urteil bezogen sie sich auf ein Geschäft unter Privatleuten. Wie es beim Kauf eines Wagens in einem Autohaus aussieht, ließen sie offen. (dpa)

Mit den Fahrgestellnummern kannst wie bereits oben von mir gesagt die jeweilige Fahrzeughistory beim :) in erfahrung bringen.

Dort steht unter anderem die ausstattung der fahrzeuge und die Motor und getriebe Kennbuchstaben. die Motor und Getriebenummern stehen wenn nur im Auslieferungsprotokoll was seperat beim Audi-Werk angefordert werden muss.

krissi

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 17:53

Nicht nachfragen, aber bekomme ich Magenbeschwerden. Er hat ATU- Rechnungen eingereicht, die nach Rückfrage durch ATU keine Rechnungen sind. Es liegt keine Auftrag vor.

Wortwörtlich nach Aussage der Gegenseite: "Darüber hinaus wurde im Kaufvertrag unter Sondervereinbarungen festgehalten, dass das Fahrzeug über einen ATM bei 205.360KM am 29. April.2010 verfügt....Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, dass es sich beim derzeit befindlichen Motor, vermutlich um den Original- Motor handelt. In der Aussattungsliste sind die Motorkennbuchstaben des damaligen verbauten Motors mit AAH vermerkt, bei einer Nachschau durch eine Werkstatt wurde ebenfalls die Motorkennbuchstaben AAH am jetzigen eingebauten Motor festgestellt. Laut Auskunft des Herstellers Audi wird die Motornummer nicht gepflegt, bei einem ATM werden jedoch die Motorkennbuchstaben mit XXX überschlagen. Das ist hier nicht erfolgt, weshalb wohl noch der Original- Motor im Fahrzeug vorhanden ist.

Der von dem Beklagten angeführte Sachmängelhaftungsausschluss greift aufgrund der arglistigen Täuschung daher nicht, so dass der Kläger seine Gewährleistungsrechte gelten machen kann. Der Beklagte hat dem Kläger hier unwahre Tatsachenangaben zum Zustand des zu verkaufenden Fahrzeugs gemacht, um diesem zum Kauf des Fahrzeug und zur Zahlung des von ihm gewünschten Kaufpreis zu bewegen"

So der Text. Warum sollte ich einen anderen Motor außer AAH einbauen, weil zunächst die Krümmer nicht passen, desweiteren wenn es zum Unfall kommt, dann kommt Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung usw. hinzu. Zudem verliert er seinen Versicherungsschutz. Zudem habe ich den ATM nicht bei Audi einbauen lassen. Der Audi war von Juni bis Mai nicht in Betrieb. Haben alles daran gemacht. Motor lief wie eine 1, komplette neue Bremsanlage, Lenkgetriebe. Die Automatik wurde generalüberholt, Umbau auf S6 mit Seidl- Front, Xenon usw.

Habe ein Jahr mein Geld (ca. 2000 Euro monatlich) und jede frei Minute daran verbracht. Verkauft für 4900 Euro

Meine Frage, woher bekomme ich die Motornummern zu den einzelnen Fahrgestellnummern? Das ist das einfachste.

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 18:03

PS: Er hat mich auf Betrug angezeigt. Die Polizei wartet die Verhandlung ab, wenn ich nur einen Cent bezahlen muss, dann habe ich verloren in aller Hinsicht.

Steht denn in dem Serviceheft nicht die Original Motornummer? Die muss sich ja theoretisch und auch praktisch unterscheiden.

Kann ich darauf bestehen? Der Original Motor wurde vor dem Einbau verkauft und diesen gibt es nicht mehr. Lagerschaden aufgrund von Öldruck- Problemen. Daher der ATM.

am 1. Juni 2012 um 18:06

Hast du den Motor selber getauscht oder eine Werkstatt . Wenn selber , dann suche einen Zeugen mit Unterschrift der das bestätigen kann .

am 1. Juni 2012 um 18:14

Hast du ebenfalls einen Rechtsanwalt eingeschaltet ? Der weiß bestimmt wie man so eine Sache regelt .

Und was hast du genau im Kaufvertrag reingeschrieben ?

Im Volksmund heißt meiner Meinung Austauschmotor einfach nur, dass ein defekter Motor gegen einen funktionierenden gebrauchten Motor ausgetauscht wurde. Das scheint aber nicht so zu sein.

Im Audidrivers-Forum wurde ich durch einen freundlichen User vor Kurzem auch über die Begrifflichkeiten aufgeklärt:

Zitat:

1. AT-Motor : Ein Motor bei dem alle rotierenden Teile ersetzt wurden

2. reparierter Motor: Ein Motor bei dem die beschädigten Teile ersetzt wurden

3. Ersatzmotor/Gebrauchtmotor: Ein Motor aus einem anderen Fahrzeug wird eingebaut.

Deinem "Freund" wird es wohl darauf ankommen, dass er beim Kauf meinte, einen neuwertigen AAH-Motor in deinem ehemaligen C4 zu haben, also einen Motor, bei dem alle rotierenden Teile getauscht wurden. Das ist aber nicht der Fall.

Audi sagt, dass AAH durchgestrichen und durch XXX ersetzt wird. Das ist für den Kläger aber ein verdammt schlechtes Argument, denn ich würde mal wetten, dass sich kaum ein Verwerter oder Ebay-Händler die Mühe macht, die Motorkennung unkenntlich zu machen. Und der C4 ist inzwischen in einem Alter angekommen, in dem man bei einem Restwert von 900 € nicht mal eben mit 5000 € für ein Neuteil zu Audi rennt, wenn ein Motor hochgegangen ist. Zeitwertgerechte Reparatur ist das Stichwort.

Diese Art der Reparatur hast du ja auch angewandt, als du einen gebrauchten Motor aus einem Audi 100 C4 eingebaut hast.

Was mir noch nicht ganz klar ist, das ist, warum du zuerst schreibst, dass die Gewährleistung in Kraft treten würde, und später aufgrund des Tatbestands der arglistigen Täuschung. Ich nehme mal an, du bist Privatverkäufer. Dann wärest du sowieso aus der Gewährleistung heraus. Bleibt noch die arglistige Täuschung: Um dem zu begegnen, mußt du in der Tat die Motoridentnummer an dem AAH finden, was natürlich blöd ist, weil der Wagen sich nicht mehr in deinem Besitz befindet.

Man sollte beim Kaufvertrag jedenfalls auch immer vermerken, wieviele Kilometer der Austausch-/Ersatzmotor vorher / im jetzigen KFZ gelaufen hat.

 

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 18:21

Anwalt habe ich selbstverständlich.

Habe vermerkt: ATM bei 205.360KM. TÜV AU Mai 2010

Fahrzeug wurde Dezember 2010 verkauft.

Ich will für mich recherchieren, wo ich bei der Verhandlung die Motornummer sehe und vergleiche diese mit dem Serviceheft. Von Audi hätte ich anhand der Fahrgestell- Nummer die Motornummer gerne schriftlich.

Wo genau kann ich diese beim AAH ablesen und woher bekomme ich die Nummer? Steht diese Motornummer im Serviceheft? Er hat ja die vom A6, wo die Motornummer nicht übereinstimmen kann.

Mir geht's darum: Vom Gericht soll die Fahrzeugvorführung angeordnet werden. Ein Gutachter oder Sachverständiger soll nachweißen, dass die Motor- Nummer nicht stimmen kann.

Daher stelle ich noch einmal meine Ausgangsfrage. Wo kann ich beim AAH die Motornummer ablesen? Wie komme ich anhand der Fahrgestellnummer an die Motornummer? Fahrgestellnummern sind alles was mir vorliegt.

Ja dem Käufer geht es doch vielleicht ja genau darum, dass tatsächlich kein Austauschmotor eingebaut wurde, sondern ein sogenannter Gebrauchtmotor. Schau dir nochmal die Definition von Austauschmotor an, siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Austauschmotor

Wenn er dir nachweist, dass dadurch eine Täuschung über Tatsachen vorlag, die zu einer Vermögensverfügung führte, die sonst nicht stattgefunden hätte (Stichwort wertsteigernde Maßnahme durch einen neuen / neuwertigen Motor statt nur eines gebrauchten), dann könnte er mit seinem Betrugsvorwurf durchkommen. Und das alles nur wegen einer fehlerhaft im Kaufvertrag vermerkten Begriffsdefinition.

Unabhängig von dem eingestanzten MKB sowie der Motorseriennummer solltest du also Nachweise erbringen, dass sich der Motor zum Zeitpunkt des Einbaus in einem neuwertigen Zustand befand. Es kann ja ganz einfach sein, dass der Motor vom einem privaten Motorinstandsetzer überholt wurde, der aber - anders als Audi - den MKB nicht ausXXXt.

Auch wird es rückwirkend wohl kaum möglich sein, vom JETZIGEN Zustand des Motors auf den Zustand zum Zeitpunkt des Einbaus zu schließen. Sowas geht nur mit einem extrem teuren Gutachten, für das man den kompletten Motor auseinandernehmen müsste, und selbst dann ist sein Rechtsstandpunkt wacklig. Denn JETZT ist es auf jeden Fall ein Gebrauchtmotor.

Bei einem Streitwert von vielleicht 300-400 € sollte ein vernünftiger und nicht streitsüchtiger Mensch sich vielleicht nochmal überlegen, ob er sowas in Betracht zieht. Das wäre eine Chance für dich.

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von Falcon99

Ja dem Käufer geht es doch vielleicht ja genau darum, dass tatsächlich kein Austauschmotor eingebaut wurde, sondern ein sogenannter Gebrauchtmotor.

"Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, dass es sich beim derzeit befindlichen Motor, vermutlich um den Original- Motor handelt. "

So ist das nicht richtig. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Original- Motor noch im Fahrzeug befindet.

"In der Aussattungsliste sind die Motorkennbuchstaben des damaligen verbauten Motors mit AAH vermerkt, bei einer Nachschau durch eine Werkstatt wurde ebenfalls die Motorkennbuchstaben AAH am jetzigen eingebauten Motor festgestellt. Laut Auskunft des Herstellers Audi wird die Motornummer nicht gepflegt, bei einem ATM werden jedoch die Motorkennbuchstaben mit XXX überschlagen. Das ist hier nicht erfolgt, weshalb wohl noch der Original- Motor im Fahrzeug vorhanden ist.

 

Der von dem Beklagten angeführte Sachmängelhaftungsausschluss greift aufgrund der arglistigen Täuschung daher nicht, so dass der Kläger seine Gewährleistungsrechte gelten machen kann. Der Beklagte hat dem Kläger hier unwahre Tatsachenangaben zum Zustand des zu verkaufenden Fahrzeugs gemacht, um diesem zum Kauf des Fahrzeug und zur Zahlung des von ihm gewünschten Kaufpreis zu bewegen" SO DER VORWURF

Ich lese das so, dass mir der Austausch des Motors nicht geglaubt wird. Dadurch soll ich den Käufer arglistig getäuscht haben und die Sachmangelhaftung auch als Privat- Privat- Verkauf soll in Kraft treten.

Auf dem Foto kann man beide Motoren auf den Euro- Paletten erkennen.

2-motoren
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