Model 3/Y BAFA Prämie für E-Fahrzeuge

Tesla Model 3 Model 3

Hoffentlich klappt es für die Frühbesteller mit der BAFA-Prämie, noch ist es nicht auf der Liste.

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[Von Motor-Talk aus einem anderen Thema überführt.]

Beste Antwort im Thema

@nolam es ist so wie @xCrushedIcex schreibt. Dass die "alten" Modellvarianten des Model 3 noch auf der BAFA-Liste stehen hat nichts zu sagen und ist aufgrund der Gebrauchtwagenregelung der Fall - es steht dort auch noch das Model S auf der aktuellen Liste - das ist aber schon lange nicht mehr förderfähig, seit der 75D "Base" eingestellt wurde.

Aktuell in 2020 verkaufte Model 3 sind "Model 3 2020" (in den Folgejahren dann vrmtl. entsprechend "Model 3 2021" etc...) und da ist es egal ob SR+, LR oder Performance - alle bekommen die erhöhte BAFA-Förderung, weil LR und Performance als Zusatzausstattung des SR+ gelten. Und das ist auch in Ordnung so, denn das angesprochene Problem beim Model S damals war, dass die unter 65k€-Basisversion quasi nicht (was auch nicht stimmte, es gab einige wenige Fahrzeuge) verkauft wurde - das war dann dem BAFA übel aufgestoßen, nachdem die Autobild zur Kampagne geblasen hatte. 😉 Das Model 3 SR+ ist aber natürlich eine reguläre Modellvariante des Model 3 und deshalb gibt es hier auch kein Problem.

Zusammenfassung:
Wie gesagt, alle Varianten des Model 3 profitieren aktuell schon von dem erhöhten BAFA-Prämienanteil von 3000€ für Fahrzeuge unter 40k Basis-Netto-Listenpreis und diese Prämie wurde mittlerweile schon an viele aktuelle Neu-Model 3-Fahrer ausgezahlt. Es ist nach aktuellem Stand deshalb davon auszugehen, dass auch von der nochmals erhöhte 6000€ Förderung alle Modellvarianten profitieren werden - neben der 3% Mwst-Senkung für Privatkäufer.

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So ist es eben nicht richtig.
In dem Schreiben steht:

Die Kompensation besteht aus Herstelleranteil und Bundesanteil inkl. Innovationsprämie.

So die Mail und das was auch auf der Tesla-Seite steht.
Das ist beides und da bleibe ich auf der Summe die ich geschrieben habe, auch wenn man gesetzlich mit den Preisen runter geht.

Oben habe ich das Foto auch dazu mit beigefügt.

Auf der Internetseite von Tesla steht bei "Bedingungen für die Kompensation":

Zitat:

Die Kompensation deckt lediglich die Differenz zwischen dem Umweltbonus 2022 und dem Umweltbonus 2023 und beinhaltet nicht den Bundesanteil des Umweltbonus 2023. Diesen Teil erstattet der Bund auf Antrag des förderberechtigten Kunden bei Vorliegen sämtlicher Fördervoraussetzungen.

Das wiederum ließt sich für mich so, als würde man nur den Herstelleranteil 2022 auch in 2023 gewähren.

Ok, ich verstehe das anders und auch Nextmove und auf TFF versteht man es anders.
Ist auch sehr zweideutig das gebe ich zu.

Aber noch einmal.

Auf der Tesla Seite steht.

Umweltbonus:
Tesla wird eine Kompensation für jede Fahrzeugbestellung eines Model 3 oder Model Y gewähren, die bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen wird, falls das Fahrzeug erst im Jahr 2023 ausgeliefert wird. Diese Kompensation deckt die Differenz zum niedrigeren Umweltbonus im nächsten Jahr gegenüber den aktuell höheren Sätzen ab, die sich aus Herstelleranteil und Bundesanteil inkl. Innovationsprämie zusammensetzen.

Das ist ganz eindeutig und da steht beides.

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Genau. Die obere Beschreibung von Tesla hört sich anders an als in den Bedingungen.

Ich habe gerade mit einen Mitarbeiter von Tesla gesprochen.
Der sagte ganz klar, es wird auf die Summe der beiden Anteile aufgerundet wie 2022.
Also so wie es in der Beschreibung der Mail auch steht und auf deren Seite.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 5. November 2022 um 13:00:47 Uhr:


Ich habe gerade mit einen Mitarbeiter von Tesla gesprochen.
Der sagte ganz klar, es wird auf die Summe der beiden Anteile aufgerundet wie 2022.
Also so wie es in der Beschreibung der Mail auch steht und auf deren Seite.

Das würde ja letztlich auch mehr Sinn machen.

Allerdings ist dann die Beschreibung bei "Bedingungen für die Kompensation" wohl nicht ganz richtig.

Vielleicht wird der Text ja noch mal präzisiert.

Folgender O-Ton von Tesla erschien heute in meiner Inbox:

Der Umweltbonus wird im Jahr 2023 sinken. Wir möchten sicherstellen, dass Sie mit Ihrem Model Y von der hohen Umweltbonusförderung profitieren – auch wenn Sie aufgrund der hohen Nachfrage in diesem Jahr erst 2023 Ihr Fahrzeug erhalten.

Wir werden zusätzlich für die Differenz des Umweltbonusbetrages zwischen 2022 und 2023 aufkommen, sofern Sie die Bedingungen für die Kompensation* erfüllen.

Im Moment müssen Sie dafür nichts weiter unternehmen.
Tesla Germany GmbH | Alle Rechte vorbehalten
Datenschutz
Tesla Germany GmbH
Ludwig-Prandtl-Straße 27 - 29
12526 Berlin, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 235261 B
Geschäftsführung: Stephan Werkman, Vaibhav Taneja, Simon Zwahlen
* Gilt nur, wenn Sie einen Fahrzeugbestellvertrag für ein Model 3 oder Model Y bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen haben und vor der Lieferung keine Änderungen jeglicher Art an Ihrer Bestellung vornehmen. Diese Kompensation kann nicht mit einem anderen Preisnachlass oder sonstigen Vorteil kombiniert werden. Um Anspruch auf die Kompensation zu erhalten, sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugpreis sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen oder einen abgeschlossenen Finanzierungsvertrag vorzulegen und die Lieferung unverzüglich anzunehmen, sobald Ihr Fahrzeug zur Auslieferung bereitgestellt wird. Andernfalls behält Tesla sich das Recht vor, eine neue Rechnung ohne Kompensation auszustellen, eine Preisanpassung vorzunehmen oder Ihre Bestellung zu stornieren. Jede kundenseitige Lieferverzögerung führt zum Entfall der Kompensation. Die Kompensation kommt nur bei Annahme der Lieferung im Jahr 2023 zur Anwendung und wird direkt auf der Schlussrechnung ausgewiesen. Die Kompensation deckt lediglich die Differenz zwischen dem Umweltbonus 2022 und dem Umweltbonus 2023 und beinhaltet nicht den Bundesanteil inkl. Innovationsprämie des Umweltbonus 2023. Diesen Teil erstattet der Bund auf Antrag des förderberechtigten Kunden bei Vorliegen sämtlicher Fördervoraussetzungen. Diese Bedingungen gelten für Kunden, die über unseren Online-Konfigurator oder im Geschäft bestellen; für Kunden, die als Unternehmer bestellen, können abweichende Bedingungen gelten.

Also ich hab folgende E-Mail von Tesla bekommen:

Tesla
Der Umweltbonus wird im Jahr 2023 sinken. Wir möchten sicherstellen, dass Sie mit Ihrem Model 3 von der hohen Umweltbonusförderung profitieren – auch wenn Sie aufgrund der hohen Nachfrage in diesem Jahr erst 2023 Ihr Fahrzeug erhalten.

 

Wir werden zusätzlich für die Differenz des Umweltbonusbetrages zwischen 2022 und 2023 aufkommen, sofern Sie die Bedingungen für die Kompensation* erfüllen.

 

Im Moment müssen Sie dafür nichts weiter unternehmen.

Tesla Germany GmbH | Alle Rechte vorbehalten
Datenschutz
Tesla Germany GmbH
Ludwig-Prandtl-Straße 27 - 29
12526 Berlin, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 235261 B
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* Gilt nur, wenn Sie einen Fahrzeugbestellvertrag für ein Model 3 oder Model Y bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen haben und vor der Lieferung keine Änderungen jeglicher Art an Ihrer Bestellung vornehmen. Diese Kompensation kann nicht mit einem anderen Preisnachlass oder sonstigen Vorteil kombiniert werden. Um Anspruch auf die Kompensation zu erhalten, sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugpreis sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen oder einen abgeschlossenen Finanzierungsvertrag vorzulegen und die Lieferung unverzüglich anzunehmen, sobald Ihr Fahrzeug zur Auslieferung bereitgestellt wird. Andernfalls behält Tesla sich das Recht vor, eine neue Rechnung ohne Kompensation auszustellen, eine Preisanpassung vorzunehmen oder Ihre Bestellung zu stornieren. Jede kundenseitige Lieferverzögerung führt zum Entfall der Kompensation. Die Kompensation kommt nur bei Annahme der Lieferung im Jahr 2023 zur Anwendung und wird direkt auf der Schlussrechnung ausgewiesen. Die Kompensation deckt lediglich die Differenz zwischen dem Umweltbonus 2022 und dem Umweltbonus 2023 und beinhaltet nicht den Bundesanteil inkl. Innovationsprämie des Umweltbonus 2023. Diesen Teil erstattet der Bund auf Antrag des förderberechtigten Kunden bei Vorliegen sämtlicher Fördervoraussetzungen. Diese Bedingungen gelten für Kunden, die über unseren Online-Konfigurator oder im Geschäft bestellen; für Kunden, die als Unternehmer bestellen, können abweichende Bedingungen gelten.

Somit wie bereits oben erwähnt:
"Die Kompensation deckt lediglich die Differenz zwischen dem Umweltbonus 2022 und dem Umweltbonus 2023 und beinhaltet nicht den Bundesanteil inkl. Innovationsprämie des Umweltbonus 2023"

Ich kann mir nicht vorstellen, das Tesla verschiedene Mails an ihre Kunden raus lassen. Ich lass mich aber gerne von was anderem überzeugen!

Doch genau das ist es.
Es gibt unterschiedliche Mails.
Kannst du auch auf TFF lesen und dazu gibt es auch schon Videos.

Dann wäre das ein Fall fürs das Gericht... Sind wir hier in einer Zwei Klassen Gesellschaft!? Das kann nie und nimmer sein.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

Was soll das Gericht da Urteilen, was soll das?
Du verkaufst was und kannst jedem was anderes anbieten.

Außerdem hat Tesla es klar beschrieben und so wurde es mir auch gesagt, wenn auch das nicht viel zu sagen hat.

Sorry, aber am Telefon kann man viel erzählen. Hier zählt nur, was man schriftlich erhalten hat.... Alles andere hat kein Bestandteil.
Ich hab im Januar ein Kassengestell und einen LR bestellt... und wenn Tesla hier einen Unterschied machen, dann können die mich kreuzweise. Aber das ist nur meine Meinung und wegen mir gehen die nicht bankrott... aber verarschen lasse ich mich nicht... Mir gefällt der Tesla, aber ich entscheide immer noch selbst was ich kaufe und verarschen lasse ich mich nicht!

Habe ich doch auch alles schon geschrieben.
Bei mir steht beides und auch auf der Internetseite. 😁

Dein zeig mir Mal den offiziellen Tesla Link und nicht das was Teslamag schreibt.
Die Seite sollte schon auf Tesla.com geschrieben sein! Alles andere ist nur bla bla bla und ist nichts handfestes.

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