Model 3/Y BAFA Prämie für E-Fahrzeuge
Hoffentlich klappt es für die Frühbesteller mit der BAFA-Prämie, noch ist es nicht auf der Liste.
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[Von Motor-Talk aus einem anderen Thema überführt.]
Beste Antwort im Thema
@nolam es ist so wie @xCrushedIcex schreibt. Dass die "alten" Modellvarianten des Model 3 noch auf der BAFA-Liste stehen hat nichts zu sagen und ist aufgrund der Gebrauchtwagenregelung der Fall - es steht dort auch noch das Model S auf der aktuellen Liste - das ist aber schon lange nicht mehr förderfähig, seit der 75D "Base" eingestellt wurde.
Aktuell in 2020 verkaufte Model 3 sind "Model 3 2020" (in den Folgejahren dann vrmtl. entsprechend "Model 3 2021" etc...) und da ist es egal ob SR+, LR oder Performance - alle bekommen die erhöhte BAFA-Förderung, weil LR und Performance als Zusatzausstattung des SR+ gelten. Und das ist auch in Ordnung so, denn das angesprochene Problem beim Model S damals war, dass die unter 65k€-Basisversion quasi nicht (was auch nicht stimmte, es gab einige wenige Fahrzeuge) verkauft wurde - das war dann dem BAFA übel aufgestoßen, nachdem die Autobild zur Kampagne geblasen hatte. 😉 Das Model 3 SR+ ist aber natürlich eine reguläre Modellvariante des Model 3 und deshalb gibt es hier auch kein Problem.
Zusammenfassung:
Wie gesagt, alle Varianten des Model 3 profitieren aktuell schon von dem erhöhten BAFA-Prämienanteil von 3000€ für Fahrzeuge unter 40k Basis-Netto-Listenpreis und diese Prämie wurde mittlerweile schon an viele aktuelle Neu-Model 3-Fahrer ausgezahlt. Es ist nach aktuellem Stand deshalb davon auszugehen, dass auch von der nochmals erhöhte 6000€ Förderung alle Modellvarianten profitieren werden - neben der 3% Mwst-Senkung für Privatkäufer.
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Zitat:
@ballex schrieb am 7. Juni 2020 um 20:48:16 Uhr:
Da wurden wohl schlicht schon einige Texte in den FAQ nicht länger aktualisiert. Im Konfigurator werden die 3000€ Herstelleranteil korrekt abgezogen.
Wo werden diese 3000 EUR abgezogen? Genau danach habe ich ursprünglich gesucht oder kommt dies mit der Bestellung?
Zitat:
@steineschlepper schrieb am 7. Juni 2020 um 20:58:34 Uhr:
Zitat:
@ballex schrieb am 7. Juni 2020 um 20:48:16 Uhr:
Da wurden wohl schlicht schon einige Texte in den FAQ nicht länger aktualisiert. Im Konfigurator werden die 3000€ Herstelleranteil korrekt abgezogen.Wo werden diese 3000 EUR abgezogen? Genau danach habe ich ursprünglich gesucht oder kommt dies mit der Bestellung?
Siehe Bild meiner Rechnung für einen SR+ .
Die 3000€ werden vom Nettobetrag abgezogen. Danach kommt die entsprechende MWSt dazu.
Zitat:
@steineschlepper schrieb am 7. Juni 2020 um 20:58:34 Uhr:
Wo werden diese 3000 EUR abgezogen?
Die Preise auf der Tesla-Website sind jeweils schon die mit den 3000€ abgezogenem Herstelleranteil, siehe Bild in diesem
Beitrag- das ist auch bei den verfügbaren Lagerfahrzeugen der Fall.
Ausgewiesen wird der Umweltbonus-Herstelleranteil, wie aus dem Beitrag von Stony52 ersichtlich, dann auch nochmal auf der eigentlichen Rechnung nach dem Kauf.
Danke! Nun ist es auch für mich klar! 😁
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Vielen Dank für die Beispielsrechnungen, wie sich die erhöhte Prämie für E-Autos und die auf 16% reduzierte MwSt. auf den Listenpreis auswirken. Vor allem die Rechnung von fanta241 ist sehr gut erklärt.
Was mir noch nicht ganz klar ist: Ab wann genau gelten die neuen Regelungen? Ich würde gerne kurzfristig das Model 3 LR bestellen und sowohl von der erhöhten Prämie als auch von der reduzierten MwSt. profitieren.
Prämie 6.000: Soll definitiv kommen, muss aber wohl noch in der richtigen Form verabschiedet werden (Gesetz oder Verordnung oder was auch immer). Wenn ich jetzt bestelle, Auslieferung und Rechnungserstellung im September/Oktober (hypothetisch), anschließend Weitergabe der Rechnung an BAFA zwecks Überweisung der erhöhten Prämie. So machbar?
MwSt. 16%: Hier müsste das Datum der Leistung = Auslieferung und Rechnungserstellung maßgeblich sein, nicht das Datum der Bestellung. Im September/Oktober (unterstellte Auslieferung und Rechnungsstellung) wird der ermäßigte Satz von 16% gelten. Ok so?
Vielleicht kann jemand behilflich sein. Oder weiß jemand, an welche öffentliche Stelle man sich wenden kann, um Gewissheit zu bekommen? Besten Dank!
Ist doch alles schon erklärt
BAFA rückwirkend zum 04.06. - Tag der Zulassung ist hier maßgebend (So die Experten und BAFA auf Twitter)
USt. 16% ab 01.07. somit den Tesla erst ab 01.07. bestellen da die Rechnung bei Tesla nicht rückwirkend geändert wird.
BAFA rückwirkend zum 04.06., Tag der Zulassung maßgebend: hatte ich übersehen, Danke für den Hinweis.
MwSt: Ich verstehe, dass eine Rechnung nicht rückwirkend geändert wird. Wenn es bei Tesla genauso abläuft wie z.B. bei Audi, unterschreibe ich zunächst eine verbindliche Bestellung. Mache ich das im Juni, steht dort ein MwSt-Satz von 19%. Die Rechnung erhalte und bezahle ich bei Lieferung, in meinem Fall z.B. im September/Oktober. Auf dieser Rechnung dürften doch nur noch 16% MwSt. ausgewiesen sein, d.h. der bei Lieferung gültige Wert. Beim Autokauf dürfte nichts anderes gelten als z.B. bei der Beauftragung von Malerarbeiten. Beauftrage ich diese im Juni auf der Grundlage eines Angebots mit 19% und werden die Arbeiten dann im Juli/August durchgeführt und in Rechnung gestellt, zahle ich nur 16% MwSt. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
So habe ich es nach Rücksprache mit Tesla gemacht. Meine Bestellung hatte ich im Mai getätigt und die avisierte Auslieferung für Ende Juni jetzt storniert. Ich lasse mir ab 01.07. wieder ein neues Fahrzeug zuweisen, wenn/sobald meine Konfi verfügbar ist. Dann kommt eine neue Rechnung mit MwSt. Sollte das nicht klappen, werde ich auch die Bestellung als solche stornieren, aber ich denke, das wird nicht nötig sein.
Außerdem hoffe ich natürlich, dass Tesla nicht auf die Idee kommt, die Preise zu erhöhen...
Achtung: Laut ADAC ist die Förderung erst ab 01.07, nicht rückwirkend zum 04.06. ... wobei fast alle anderen Portale rückwirkend 04.06. Zulassung schreiben....
Es ist somit noch nicht 100% sicher !
Aber ich gehe hiervon aus: https://teslamag.de/.../...eckwirkend-gut-fuer-tesla-und-hybride-28689
Also, wenn ich den Wagen Ende Dezember 2020 verbindlich bestelle, geliefert wird er z. B. 03.21,trotzdem zahle ich nur 16% drauf, richtig?
Die überwiegende Meinung diesbezüglich, die ich dazu gelesen habe, ist die, die auch weiter oben von xular geschrieben wurde:
Zitat:
@xular schrieb am 8. Juni 2020 um 14:28:57 Uhr:
MwSt: Ich verstehe, dass eine Rechnung nicht rückwirkend geändert wird. Wenn es bei Tesla genauso abläuft wie z.B. bei Audi, unterschreibe ich zunächst eine verbindliche Bestellung. Mache ich das im Juni, steht dort ein MwSt-Satz von 19%. Die Rechnung erhalte und bezahle ich bei Lieferung, in meinem Fall z.B. im September/Oktober. Auf dieser Rechnung dürften doch nur noch 16% MwSt. ausgewiesen sein, d.h. der bei Lieferung gültige Wert. Beim Autokauf dürfte nichts anderes gelten als z.B. bei der Beauftragung von Malerarbeiten. Beauftrage ich diese im Juni auf der Grundlage eines Angebots mit 19% und werden die Arbeiten dann im Juli/August durchgeführt und in Rechnung gestellt, zahle ich nur 16% MwSt. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Demnach zählt der Zeitpunkt der Bezahlung der Ware/Dienstleistung - sprich in deinem Beispiel
@witalijungmüsstest du dann im März 21 wieder 19% MwSt. zahlen, sofern diese Annahme oben zutrifft. Sprich man sollte darauf abzielen das Auto noch in 2020 zu bekommen.
Und die endgültigen Bezahlung/Abrechnung (Anzahlung gilt wohl nicht) erfolgt bei der Übergabe der Ware..., klingt logisch. Danke für die schnelle Antwort!
Zitat:
@DemonLord schrieb am 8. Juni 2020 um 19:19:11 Uhr:
Achtung: Laut ADAC ist die Förderung erst ab 01.07, nicht rückwirkend zum 04.06. ... wobei fast alle anderen Portale rückwirkend 04.06. Zulassung schreiben....Es ist somit noch nicht 100% sicher !
Aber ich gehe hiervon aus: https://teslamag.de/.../...eckwirkend-gut-fuer-tesla-und-hybride-28689
Genau so ist es. Man sollte den 1.7.2020 geduldig abwarten.
Zitat:
@AndyC200 schrieb am 9. Juni 2020 um 07:41:21 Uhr:
Zitat:
@DemonLord schrieb am 8. Juni 2020 um 19:19:11 Uhr:
Achtung: Laut ADAC ist die Förderung erst ab 01.07, nicht rückwirkend zum 04.06. ... wobei fast alle anderen Portale rückwirkend 04.06. Zulassung schreiben....Es ist somit noch nicht 100% sicher !
Aber ich gehe hiervon aus: https://teslamag.de/.../...eckwirkend-gut-fuer-tesla-und-hybride-28689
Genau so ist es. Man sollte den 1.7.2020 geduldig abwarten.
Kann ich nicht 🙂 will haben!!
Habe zudem die Papiere zum abholen/ zulassen schon hier,
Ergo, werde mit Tageszulassung am 27.06. abholen und zu. 01.07. zulassen, es sei denn es ist zuvor schon alles klar 😉
Zitat:
@DemonLord schrieb am 8. Juni 2020 um 13:24:21 Uhr:
Ist doch alles schon erklärt
BAFA rückwirkend zum 04.06. - Tag der Zulassung ist hier maßgebend (So die Experten und BAFA auf Twitter)USt. 16% ab 01.07. somit den Tesla erst ab 01.07. bestellen da die Rechnung bei Tesla nicht rückwirkend geändert wird.
das müsste dann auch für Lagerfahrzeuge gelten, sofern sie nicht schon mal gefördert wurden - was bei den "unter 50km" Beständen ja reichlich unwahrscheinlich sein sollte..?