Mobilitätsgarantie

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo gemeinde

Ich komme gerade von meinem freundlichen wieder da mein Golf zum 90000er (habe zwar erst 85200km runter) Service ist und bin eigentlich selber gar nicht mehr so freundlich.

Er hatte mich wie immer gefragt was alles an dem wagen sei, ich sagte der Service, der Regensensor wischt bei regen wie er will, ein Motorlager ist wahrscheinlich fertig bzw. geht der Tempomat über den Kippschalter schwer abzuschalten bzw. zu resetten.

Als ich dann noch sagte das ein 5 Liter Kanister öl (wohlgemerkt 5W30 LL3 mit 507er VW Freigabe) auf dem Beifahrersitz liegt hat er die Backen aufgeblasen und meinte das er das nicht nehmen kann wegen der Mobilitätsgarantie.

Ich dachte mich tritt ein Pferd.

Er will nun mal sehen was er machen kann meinte er.

Stimmt das, das die VW betriebe nur ihr öl nehmen dürfen?
Wenn dann was ist wird das über die Mobilitätsgarantie abgedeckt und wenn "falches" nicht bei VW gekauftes öl drin ist nicht?

Ich glaube das einfach nicht, der will mich bloß verarschen und mir das teure öl für 23 Euro andrehen.
Hier gibt es doch massig Leute aus dem Forum die das schon immer so machen und keine Probleme haben.

Am ende währe es ja das gleiche wenn ich mein eigenes Bier mit in die Kneipe nehme und dort trinke, nur ich bin nicht gezwungen in eine Kneipe zu gehen und dort ein Bier für 10 Euro zu konsumieren da gehe ich wo anders hin.
Bei VW werde ich aber gezwungen das Bier für 23 Euro zu trinken, eine Frechheit wie ich finde.

Gruss
Maik

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von D.Hollander


Wohl ne ziemlich doofe Frage, aber wäre das auch berechnet worden, wenn Du das Öl vom Händler genommen hättest?

Die 84 euro sind ja nicht nur das öl ablassen und wieder auffüllen, auf der rechnung stand da auch irgend was von MOB garantie oder was weiß ich.

In den 84 euro sind solche dinge wie luft und licht prüfen, einstellung der scheibenwaschdüsen (wobei der mechniker fast an meiner deaktivierten scheinwerferreinigunsanlage verzweifelt währe 😁), sichtkontrolle der bremsbeläge und scheibe bzw. der radaufhängungen und dem ganzen kram.

So kann ich mir das eigendlich nur vorstellen.
Ich kann ja nicht mal auf die rechnungen von den ersten beiden services schauen da diese komplett auf die rechnung von VW gingen 😁.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Hallo gemeinde

Ich komme gerade von meinem freundlichen wieder da mein Golf zum 90000er (habe zwar erst 85200km runter) Service ist und bin eigentlich selber gar nicht mehr so freundlich.

Er hatte mich wie immer gefragt was alles an dem wagen sei, ich sagte der Service, der Regensensor wischt bei regen wie er will, ein Motorlager ist wahrscheinlich fertig bzw. geht der Tempomat über den Kippschalter schwer abzuschalten bzw. zu resetten.

Als ich dann noch sagte das ein 5 Liter Kanister öl (wohlgemerkt 5W30 LL3 mit 507er VW Freigabe) auf dem Beifahrersitz liegt hat er die Backen aufgeblasen und meinte das er das nicht nehmen kann wegen der Mobilitätsgarantie.

Ich dachte mich tritt ein Pferd.

Er will nun mal sehen was er machen kann meinte er.

Stimmt das, das die VW betriebe nur ihr öl nehmen dürfen?
Wenn dann was ist wird das über die Mobilitätsgarantie abgedeckt und wenn "falches" nicht bei VW gekauftes öl drin ist nicht?

Ich glaube das einfach nicht, der will mich bloß verarschen und mir das teure öl für 23 Euro andrehen.
Hier gibt es doch massig Leute aus dem Forum die das schon immer so machen und keine Probleme haben.

Am ende währe es ja das gleiche wenn ich mein eigenes Bier mit in die Kneipe nehme und dort trinke, nur ich bin nicht gezwungen in eine Kneipe zu gehen und dort ein Bier für 10 Euro zu konsumieren da gehe ich wo anders hin.
Bei VW werde ich aber gezwungen das Bier für 23 Euro zu trinken, eine Frechheit wie ich finde.

Gruss
Maik

als ich meinen 5er zur ersten inspektion gebracht habe! hatte ich vorher original 5liter 5w30 vw longlife öl bei ebay gekauft! um einiges günstiger als bei vw-23euro 1liter)

ich hab 60 für 5liter! hab jedenfalls beim abgeben des autos angedeutet das der kanister auf dem beifahrersitz ist und das die ihn bitte einfüllen sollen! der meinte kein problem!

also solang das original longlife ist dann nehmen die es an zumindest meiner!
sollte schon vw/shell/castrol sein.

hab übrigens auch mobgarantie bekommen!

diese garantie ist ja wenn man liegen bleibt! dann kriegt man ja nen leihwagen so wie ich gelesen hab. wird dann die reparatur des autos auch von vw bezahlt? oder muss man da selbst in die tasche greifen????

Hallo Maik,

ich arbeite in einem Autohaus. Zwar nicht VW, aber das ist ja bei den allen anderen Hersteller die gleiche Sachen mit der Mobilitätsgarantie.
Wenn ein Garantiefall eintreten sollte, wird normalerweise eine Abfrage beim Hersteller gemacht. Bei der Abfrage muss lediglich mit angegeben werden, ob der vorgeschriebe Service eingehalten und gemacht wurde. Es wird auf keinen Fall gefragt, ob der Kunde auch das Öl beim Händler gekauft hat. Das ist doch Quatsch!!
Lass dich da bloß nicht verarschen.

Gruß

kofo201

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