MfGTagfahrlicht W169
Hallo,
habe Tagfahrlicht an meinem A180CDI Bj.12/04 Modell 05 angebracht. Siehe Bilder.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von steffen2707
Sieht klasse aus...
Wo bitteschön 😕 Sieht eher unzumutbar aus.
17 Antworten
Da sich der TE offenbar ein bisschen schwer tut, die an ihn gestellten Fragen zu verstehen oder zu beantworten nochmal konkret: Steht bei den Zahlen und Ziffern rund um das E-Zeichen im Kreis die Buchstabenkombination "RL" oder "A"? bzw. welche davon?
Auf dem ersten Foto ist doch die Nummer zu erkennen:
E4 10R-02 1517
Wer das mal bei google eingibt, wird sehen, um welche Art der Beleuchtung es sich hier handelt.
Ich bin so frei, einen Artikeltext zu zitieren:
"Im Bereich der StVZO nicht zugelassen!
Das E-Prüfzeichen 10R-02 1517 bezieht sich auf die ECE-Regelung 10 (Funkentstörung) in der 2. Revision (-02) Genehmigungsnummer 1517. Das heißt, bei diesen Leuchten handelt es sich nicht um Tagfahrlichter mit R87 Zulassung. Vom aussehen und vom Effekt her sehen die Leuchten aber wie Tagfahrlichter aus."
Gruß, Micha
Und damit ist diese Modifikation im Bereich der STVZO illegal und weitere Diskussionen darüber bei Motor-Talk unerwünscht, siehe Nutzungsbedingungen.