Mercedes-AMG A 45 & A 45 S (2019)
Da das Thema im AMG A 35 Thread ziemlich oft angeschnitten wird, öffne ich mal einen eigenen Thread dafür.
Beste Antwort im Thema
Hammer, es ist da! Gerade beim Händler geliefert worden.
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Letzte Infos meines Händlers heute:
Auslieferung der Fahrzeuge die ab dem Zeitraum 19.8. - 30.8. bestellt wurden und fertig!!!!!! sind, sollen Mitte Dezember 2019 ausgeliefert werden.
Aussage meines Händlers heute.
Aber genauere Infos hat auch er angeblich nicht.
Zitat:
@wrbakatze schrieb am 8. November 2019 um 14:22:46 Uhr:
Letzte Infos meines Händlers heute:Auslieferung der Fahrzeuge die ab dem Zeitraum 19.8. - 30.8. bestellt wurden und fertig!!!!!! sind, sollen Mitte Dezember 2019 ausgeliefert werden.
Aussage meines Händlers heute.Aber genauere Infos hat auch er angeblich nicht.
Geht ja gar nicht , meinen habe ich am 23.08 bestellt und wurde für die Produktion in 01/20 geschoben 😁
Das würde ja eher dafür sprechen, dass Teile Fehlen und nicht schnell genug geliefert werden.
Ich habe noch keine Infos bekommen und auch noch keine Post aber schon gar keine Lust mehr auf ein neues Auto
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Zitat:
@wrbakatze schrieb am 8. November 2019 um 14:22:46 Uhr:
Letzte Infos meines Händlers heute:Auslieferung der Fahrzeuge die ab dem Zeitraum 19.8. - 30.8. bestellt wurden und fertig!!!!!! sind, sollen Mitte Dezember 2019 ausgeliefert werden.
Aussage meines Händlers heute.Aber genauere Infos hat auch er angeblich nicht.
Fertigung zwischen dem 1.12. und 10.12. Auslieferung noch im Dezember.
( Non S CLA ohne Aerodynamik Paket)
Mir ist’s mittlerweile auch egal. Ich bekomme nächste Woche Bescheid wie es in meinem Fall weiter geht.
Habe ja eine Reklamtion übers CAC gemacht und diese ist nun in der Geschäftsleitung von meiner Niederlassung angekommen. Nun wird beraten ... entweder mir sagt das zu oder ich storniere !
Das gleiche Problem haben auch die Besteller der A250e Hybrid Modelle.
Ich habe die A250e Limousine Anfang Oktober bestellt - Liefertermin Februar 2020.
Jetzt habe ich eine neue Auftragsbestätigung bekommen.
Neuer unverbindlicher Termin zwischen 01. April und 30. Juni.
Außerdem wurden gleich die höheren Preise der aktuellen Preisliste zugrunde gelegt.
RS mit dem Verkäufer: Mercedes hat Probleme mit der Zulassung. Angeblich Abgaswerte.
Das betrifft auch die AMG 45-Fahrzeuge. Das wird dann verharmlosend als Softwareproblem bezeichnet.
RS mit unserer Rechtsabteilung: Die neue, einseitig geänderte Auftragsbestätigung hat keine rechtlich relevante Bedeutung. Der ursprüngliche Liefertermin wurde vom Händler in der Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil übernommen und gilt weiterhin.
Dadurch kann nach Ablauf des ursprünglichen Termins plus sechs Wochen der Händler in Verzug gesetzt werden.
Die Preisanpassung ist zulässig, wenn der ursprünglich vereinbarte L.-Termin mehr als vier Monate nach der Bestellung liegt.
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 8. November 2019 um 15:20:41 Uhr:
Das gleiche Problem haben auch die Besteller der A250e Hybrid Modelle.
Ich habe die A250e Limousine Anfang Oktober bestellt - Liefertermin Februar 2020.
Jetzt habe ich eine neue Auftragsbestätigung bekommen.
Neuer unverbindlicher Termin zwischen 01. April und 30. Juni.
Außerdem wurden gleich die höheren Preise der aktuellen Preisliste zugrunde gelegt.RS mit dem Verkäufer: Mercedes hat Probleme mit der Zulassung. Angeblich Abgaswerte.
Das betrifft auch die AMG 45-Fahrzeuge. Das wird dann verharmlosend als Softwareproblem bezeichnet.RS mit unserer Rechtsabteilung: Die neue, einseitig geänderte Auftragsbestätigung hat keine rechtlich relevante Bedeutung. Der ursprüngliche Liefertermin wurde vom Händler in der Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil übernommen und gilt weiterhin.
Dadurch kann nach Ablauf des ursprünglichen Termins plus sechs Wochen der Händler in Verzug gesetzt werden.Die Preisanpassung ist zulässig, wenn der ursprünglich vereinbarte L.-Termin mehr als vier Monate nach der Bestellung liegt.
Wenn du keinen verbindlichen Liefertermin hast sieht das ein wenig anders aus
https://www.anwalt.de/.../...che-termine-beim-neuwagenkauf_062212.html
Mercedes Hat sich da Hintertürchen offen gehalten, spätestens beim Schadensersatz beisst du auf Granit
Da beisst niemand auf Granit.
Darf ich mal aus deinem Link zitieren:
Zitat:
Unverbindlicher Liefertermin
Meist werden daher unverbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst gedulden. Sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Verkäufer aufzufordern, das Fahrzeug zu liefern. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Gleichzeitig sollten Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Liefert er auch dann nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Zudem können Sie den Ihnen durch die Verzögerung entstandenen Schaden geltend machen.
Die angemessene Frist zur Lieferung sind nach geltender Rechtsprechung übrigens max. 2 Wochen.
Genau den obigen Sachverhalt hatte ich mit dem folgenden Satz ausgedrückt.
Zitat:
...
Dadurch kann nach Ablauf des ursprünglichen Termins plus sechs Wochen der Händler in Verzug gesetzt werden.
Aktuell wird kein einziges Modell ausgeliefert dank WLTP! Die Zertifizierung klappt nicht zu den geforderten Verbrauchswerten.
Deshalb werden die noch nicht ausgeliefert. ?
Als ob die ihr erstes Auto bauen würden. Was machen die jetzt? Motor nochmal einstampfen und neu entwickeln? Dauert Jahre! In der Leistung beschneiden um den Verbrauch zu senken? Dann können Sie das Auto aber nicht mehr mit 421 PS anpreisen. Dürfte ein Fest für die Anwälte werden wenn ich ein Produkt erwerbe mit zugesicherter Leistung und auf einmal ändert sich das.
Müsste man mal schauen was im Kaufvertrag steht. Ich meine, dass bei einigen Herstellern drinsteht, dass technische Änderungen möglich sind.
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 8. November 2019 um 23:20:02 Uhr:
Da beisst niemand auf Granit.
Darf ich mal aus deinem Link zitieren:
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 8. November 2019 um 23:20:02 Uhr:
Zitat:
Unverbindlicher Liefertermin
Meist werden daher unverbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst gedulden. Sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Verkäufer aufzufordern, das Fahrzeug zu liefern. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Gleichzeitig sollten Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Liefert er auch dann nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Zudem können Sie den Ihnen durch die Verzögerung entstandenen Schaden geltend machen.
Die angemessene Frist zur Lieferung sind nach geltender Rechtsprechung übrigens max. 2 Wochen.
Genau den obigen Sachverhalt hatte ich mit dem folgenden Satz ausgedrückt.
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 8. November 2019 um 23:20:02 Uhr:
Zitat:
...
Dadurch kann nach Ablauf des ursprünglichen Termins plus sechs Wochen der Händler in Verzug gesetzt werden.
Leider hast du den entscheidenden Satz unterschlagen in deinem Zitat der da lautet:
"Nur wenn sog. höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer vorliegen, können sich die Lieferzeiten verlängern."
Und auf genau das nämlich die Betriebsstörung wird sich Mercedes verlegen beim Schadensersatz. Das Gegenteil musst du dann beweisen, bin gespannt wie du das machen wirst.
Denke nicht, dass es sich um eine unverschuldete Betriebsstörung oder gar Naturkatastrophe handelt, wenn der Hersteller die Abgasnormen nicht erfüllen kann. 😉
Braucht mich aber auch nicht zu kümmern - kann jeder Anwalt besser.
Hier noch die von dir vermutete Einschränkung aus den zum meinem Vertrag gehörenden Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen:
Zitat:
IV. Lieferung und Lieferverzug
.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.