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Mehr KFz Steuer bei neuen Rädern ?
Hier mal eine grundsätzliche, nicht 4er spezifische Frage:
Angenommen ein Neuwagen wurde mit Mimimalbereifung bestellt und hat somit einen geringen CO2 Ausstoss bescheinigt, was zu einer geringen KFZ Steuer führt.
Werden hier nun später größere Räder montiert (und korrekt eingetragen), wird dann auch CO2 Wert und Steuer angepasst ?
Hat jemand erfahrungen hierzu ?
Beste Antwort im Thema
Dem Finanzamt ist das egal. Die Einstufung der Steuer regelt ein Gesetz.
Wenn man die Frage des TE weiterspinnen würde, müsste man die Steuer für Winter- und Sommerreifen getrennt abrechnen. Und bei einer Dachbox nachzahlen? Ob das praktikabel wäre?
Die Einstufung wird für den Typ vorgenommen, nicht für das individuelle Fahrzeug.
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45 Antworten
Mal eine andere Frage zu diesem Thema:
Hier wird mehrfach darüber geschrieben, dass die im CoC eingetragenen Reifen ohne Änderung der Steuer verwendet werden können.
Ich habe seit 2005 nunmehr den 6. BMW-Neuwagen geleast und für keinen davon die CoC gesehen, bzw. ausgehändigt bekommen (über meinBMW.de kann man sie glaube ich für 150€ bestellen).
Woher soll ich dann wissen, was ich ohne Änderung verwenden kann und was eingetragen werden muss? Welche Räder-Kombis für das jeweilige Modell zulässig sind findet man im Katalog - deshalb würde ich das was mir gefällt ohne weitere Gedanken kaufen und montieren, und ich bezweifele, dass irgend jemand bei TÜV/Dekra daran was zu bemängeln hätte.
Zitat:
@karl.napp schrieb am 19. Juli 2015 um 10:56:34 Uhr:
Mal eine andere Frage zu diesem Thema:
Hier wird mehrfach darüber geschrieben, dass die im CoC eingetragenen Reifen ohne Änderung der Steuer verwendet werden können.
Ich habe seit 2005 nunmehr den 6. BMW-Neuwagen geleast und für keinen davon die CoC gesehen, bzw. ausgehändigt bekommen (über meinBMW.de kann man sie glaube ich für 150€ bestellen).
Woher soll ich dann wissen, was ich ohne Änderung verwenden kann und was eingetragen werden muss?
Genauso wie bisher auch immer: das steht in der Zulassungbescheinigung (das sind ja die Daten der CoC). Da stehen jetzt bei Fahrzeugen, die mit kleinen Rädern ausgeliefert worden sind einfach die großen nicht mehr mit drin - also muss man sie eintragen lassen.
Zitat:
Welche Räder-Kombis für das jeweilige Modell zulässig sind findet man im Katalog - deshalb würde ich das was mir gefällt ohne weitere Gedanken kaufen und montieren, und ich bezweifele, dass irgend jemand bei TÜV/Dekra daran was zu bemängeln hätte.
Wenn die Räder im katalog stehen, aber nicht eingetragen sind wird der TÜV-Mensch das natürlich monieren. Aber der TÜV-Mensch ist nicht das Problem - das Problem wäre, dass Du mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug unterwegs wärst.
Beim Aufpreis- bzw. Zubehörprogramm der Autohersteller könnte das ja noch funktionieren.
Aber wie sollte das denn bei den restlichen Zubehörherstellern ablaufen?
Muss dann BBS oder Michelin für alle Autos auf welchen ihre Produkte montiert werden können neue CO2-Gutachten erstellen lassen
Oft genug werden aus dem Zubehör ja Rad-/Reifenkombinationen montiert, zu welchen es vom Hersteller von der Größe nichts vergleichbares gibt.
Ich hatte schon mehrere Fahrzeuge mit Chip-Tuning und nachgerüsteten Reifengrößen. Der aktuelle 4er wurde mit 18" geliefert und auf 20" umgerüstet. In der Praxis ändert das an der Kfz-Steuer nichts. Wie denn auch? Das Finanzamt bekommt doch nur Daten zum Hersteller, Typ und Motorisierung. Also zahlt jeder 428i GC die gleiche Steuer, egal ob Chip oder 16" oder 20". Sollte sich das geändert haben, wäre mir das neu.
Da das Thema offensichtlich doch kontrovers diskutiert werden kann, will ich mich beim TE für meinen ersten Post entschuldigen. Die Frage scheint in der Tat nicht unberechtigt zu sein. Also, Sorry...
Ich habe jetzt nochmal im Katalog vom 4er GC nachgeschlagen. Da sind (als Beispiel) 121g CO2 für den 420d mit Automatik angegeben mit "Serienrad". Mit einigen aufgelisteten abweichenden Kombinationen sind es hingegen 124g CO2. Ich habe dann alle abweichenden Räder angeschaut. Das sind alles Mischbereifungen. Die 18"er ohne Mischbereifung und die 17" sind nicht aufgeführt. Da sie weder Serienrad noch bei den einzeln aufgeführten sind, weiß ich nicht genau was da dann passiert. Außer beim 420i mit automatik ändert sich dadurch übrigens die Effizienzklasse nicht, lediglich der CO2 Ausstoss. Es geht mir auch weniger um den Unterschied von 3g und deren Auswirkung auf die Steuer, aber irgendwie verwirrt mich die unterschiedliche Angabe. Bei Audi gab es (zumindest bei meinem letzten vor knapp 3 Jahren) eine solche Unterscheidung nicht. Und wenn ich andere Kombinationen aufziehe muss ich dann ja nicht nur beim TÜV vorbei, sondern auch eine Mitteilung bei der KFZ Steuerstelle machen, oder bekommen die das automatisch mit?
Zitat:
@M_Sportpaket schrieb am 19. Juli 2015 um 14:28:08 Uhr:
Da das Thema offensichtlich doch kontrovers diskutiert werden kann, will ich mich beim TE für meinen ersten Post entschuldigen. Die Frage scheint in der Tat nicht unberechtigt zu sein. Also, Sorry...
Schöner Zug, zeugt von Größe.
Deine Erklärung, dass ich bei Dir der entsprechnden Eintragungen nichts geändert hat, zeigt wohl dass hier wohl tatsächlich keine nachträgliche Korrektur erfolgt.
Zitat:
@typ86de schrieb am 19. Juli 2015 um 17:22:38 Uhr:
Zitat:
@M_Sportpaket schrieb am 19. Juli 2015 um 14:28:08 Uhr:
Da das Thema offensichtlich doch kontrovers diskutiert werden kann, will ich mich beim TE für meinen ersten Post entschuldigen. Die Frage scheint in der Tat nicht unberechtigt zu sein. Also, Sorry...
Schöner Zug, zeugt von Größe.
Deine Erklärung, dass ich bei Dir der entsprechnden Eintragungen nichts geändert hat, zeigt wohl dass hier wohl tatsächlich keine nachträgliche Korrektur erfolgt.
Nein, es wird eine Normverbrauchsmessung vorgenommen, die Bestandteil der Auszeichnung und der Steuerberechnung ist. Das war's.
Es ist zwar richtig, dass die Ausstattung den Verbrauch und die Fahrleistungen beeinflusst, z.B. durch breitere Schlappen, aber wenn man jedes Detail berücksichtigt, würde man Daten für jede mögliche Konfiguration benötigen. Und wenn man soweit geht, könnte man auch gleich den Fahrzeugnutzen noch miteinfließen lassen und alles individuell berechnen. Daher lange Rede, kurze Antwort: Nein, durch andere Räder oder sonstige Ausstattungen ändert sich nichts an deiner KFZ-Steuer.
Zitat:
@afis schrieb am 19. Juli 2015 um 19:47:19 Uhr:
Zitat:
@typ86de schrieb am 19. Juli 2015 um 17:22:38 Uhr:
Schöner Zug, zeugt von Größe.
Deine Erklärung, dass ich bei Dir der entsprechnden Eintragungen nichts geändert hat, zeigt wohl dass hier wohl tatsächlich keine nachträgliche Korrektur erfolgt.
Nein, es wird eine Normverbrauchsmessung vorgenommen, die Bestandteil der Auszeichnung und der Steuerberechnung ist. Das war's.
Es ist zwar richtig, dass die Ausstattung den Verbrauch und die Fahrleistungen beeinflusst, z.B. durch breitere Schlappen, aber wenn man jedes Detail berücksichtigt, würde man Daten für jede mögliche Konfiguration benötigen. Und wenn man soweit geht, könnte man auch gleich den Fahrzeugnutzen noch miteinfließen lassen und alles individuell berechnen. Daher lange Rede, kurze Antwort: Nein, durch andere Räder oder sonstige Ausstattungen ändert sich nichts an deiner KFZ-Steuer.
Auf welchen Fakten beruht diese Aussage?
Dass unterschiedliche Rad/Reifenkombinationen mit unterschiedlichen CO2-Werten angegeben werden, ist ja so, also müssen die auch irgendwann mal separat zertifiziert worden sein. Und die Steuer richtet sich danach, welche CO2-Zertifizierung ein Fahrzeug hat.
ich denke es liegt im Ermessen des Herstellers, wieviele Ausführungen des selben Modells er zertifizieren lässt - innerhalb der Zertifizierung muss aber wohl der maximal mögliche CO2-Ausstoß angegeben werden. Von daher kann es für den Hersteller lukrativ sein mit niedrigeren Werten/niedrigerer Steuer für manche Modelle werben zu können, wenn er sie separat zertifizieren lässt.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 19. Juli 2015 um 19:58:53 Uhr:
Zitat:
@afis schrieb am 19. Juli 2015 um 19:47:19 Uhr:
Nein, es wird eine Normverbrauchsmessung vorgenommen, die Bestandteil der Auszeichnung und der Steuerberechnung ist. Das war's.
Es ist zwar richtig, dass die Ausstattung den Verbrauch und die Fahrleistungen beeinflusst, z.B. durch breitere Schlappen, aber wenn man jedes Detail berücksichtigt, würde man Daten für jede mögliche Konfiguration benötigen. Und wenn man soweit geht, könnte man auch gleich den Fahrzeugnutzen noch miteinfließen lassen und alles individuell berechnen. Daher lange Rede, kurze Antwort: Nein, durch andere Räder oder sonstige Ausstattungen ändert sich nichts an deiner KFZ-Steuer.
Auf welchen Fakten beruht diese Aussage?
Dass unterschiedliche Rad/Reifenkombinationen mit unterschiedlichen CO2-Werten angegeben werden, ist ja so, also müssen die auch irgendwann mal separat zertifiziert worden sein. Und die Steuer richtet sich danach, welche CO2-Zertifizierung ein Fahrzeug hat.
ich denke es liegt im Ermessen des Herstellers, wieviele Ausführungen des selben Modells er zertifizieren lässt - innerhalb der Zertifizierung muss aber wohl der maximal mögliche CO2-Ausstoß angegeben werden. Von daher kann es für den Hersteller lukrativ sein mit niedrigeren Werten/niedrigerer Steuer für manche Modelle werben zu können, wenn er sie separat zertifizieren lässt.
Bitte was? Nicht die höchste, sondern die niedrigste. Das ist doch mit einer der Gründe, warum der Fahrerlebnisschalter in jedem BMW Einzug erhalten hat. Die Normwerte werden auf Basisausstattung und -bereifung und im Eco-Modus erzielt.
Zitat:
@afis schrieb am 20. Juli 2015 um 00:00:24 Uhr:
Bitte was? Nicht die höchste, sondern die niedrigste. Das ist doch mit einer der Gründe, warum der Fahrerlebnisschalter in jedem BMW Einzug erhalten hat. Die Normwerte werden auf Basisausstattung und -bereifung und im Eco-Modus erzielt.
Versuch's halt wenigstens zu verstehen: so wie Du es beschreibst war's mal, ist es aber scheinbar aktuell nicht mehr.
Ein 320d hat eine Spanne von 106-116g CO2. Gäbe es nur eine einzige Zertifizierung, müsste der 16"-Serienradfahrer die Steuer für 116g CO2 bezahlen, die wahrscheinlich das M-Paket hat. Damit dies nicht der Fall ist, hat man die kleinen Bereifungen wohl separat zertifizieren lassen.
Zitat:
@BMW-Fan55 schrieb am 18. Juli 2015 um 15:01:42 Uhr:
Ich finde die Frage nicht so ganz unberechtigt, da es bei der Höhe der Kfz-Steuer-Berechnung nach CO2-Ausstoß schon ein Unterschied ist, ob ich ein Neufahrzeug mit schmalen oder breiten Reifen bestelle.
Beispiel: 420i mit Serienrad = 139 g/km = Effizienzklasse B , mit größerer Bereifung = 142 g/km = Effizienzklasse C.
Ob bei nachträglicher Umrüstung auf eine größere Bereifung ebenfalls umgestuft wird, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich vermute aber eher nicht, da zulässige Bereifung für ein Fahrzeug nachträglich nicht mehr eingetragen werden muss.
Ich habe mir soeben die CoC meines BMW 435i angeschaut und festgestellt, dass dort alle zulässigen Reifenkombinationen für dieses Modell entsprechend der Neuwagenbestellung aufgeführt sind.
Wenn ich jetzt von meinem Beispiel 420i ausgehe, dann müsste bei Bestellung dieses Fahrzeugs mit Serienbereifung eine CoC ausgestellt werden, bei der nur "schmälere" Reifen zulässig sind und demnach die Steuer berechnet werden. Will der Besitzer dieses Fahrzeugs nun auf breitere Reifen umstellen, so müsste er meiner Meinung nach eine neue CoC ausstellen lassen (oder die ursprüngliche ergänzen lassen), in der die breiteren Reifen aufgeführt werden, wodurch er dann eine höhere Kfz-Steuer aufgrund der höheren CO2 Werte zahlen müsste.
Somit müsste der Fragesteller lediglich in seiner CoC nachschauen, ob die gewünschten breiteren Reifen in seiner CoC aufgeführt sind oder nicht und dementsprechend handeln.
Zitat:
@BMW-Fan55 schrieb am 20. Juli 2015 um 11:30:54 Uhr:
Zitat:
@BMW-Fan55 schrieb am 18. Juli 2015 um 15:01:42 Uhr:
Ich finde die Frage nicht so ganz unberechtigt, da es bei der Höhe der Kfz-Steuer-Berechnung nach CO2-Ausstoß schon ein Unterschied ist, ob ich ein Neufahrzeug mit schmalen oder breiten Reifen bestelle.
Beispiel: 420i mit Serienrad = 139 g/km = Effizienzklasse B , mit größerer Bereifung = 142 g/km = Effizienzklasse C.
Ob bei nachträglicher Umrüstung auf eine größere Bereifung ebenfalls umgestuft wird, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich vermute aber eher nicht, da zulässige Bereifung für ein Fahrzeug nachträglich nicht mehr eingetragen werden muss.
Ich habe mir soeben die CoC meines BMW 435i angeschaut und festgestellt, dass dort alle zulässigen Reifenkombinationen für dieses Modell entsprechend der Neuwagenbestellung aufgeführt sind.
Wenn ich jetzt von meinem Beispiel 420i ausgehe, dann müsste bei Bestellung dieses Fahrzeugs mit Serienbereifung eine CoC ausgestellt werden, bei der nur "schmälere" Reifen zulässig sind und demnach die Steuer berechnet werden. Will der Besitzer dieses Fahrzeugs nun auf breitere Reifen umstellen, so müsste er meiner Meinung nach eine neue CoC ausstellen lassen (oder die ursprüngliche ergänzen lassen), in der die breiteren Reifen aufgeführt werden, wodurch er dann eine höhere Kfz-Steuer aufgrund der höheren CO2 Werte zahlen müsste.
Er muss es einfach vom TÜV eintragen lassen, so wie es bei nicht vorgesehenem Sonderzubehör schon immer der Fall ist.
Ich hab jetzt in diesem Thread außer den 1.Beitrag zwar noch nichts gelesen aber ich muss gleich mal was loswerden:
Und zwar wurde mein 435ixA auf 17" Winterrädern ausgeliefert. Dadurch hat sich der CO2-Wert im Brief soweit verbessert, dass einem anderen User mithilfe meiner Scheinkopie das Leasing von seinem Arbeitgeber genehmigt wurde.
Also sollte auch die Steuer, je nach Auslieferungszustand variieren.
Oh schau bei Gelegenheit mal nach meinem CO2 Wert bzw der Steuerhöhe.
Zitat:
@karl.napp schrieb am 19. Juli 2015 um 10:56:34 Uhr:
Mal eine andere Frage zu diesem Thema:
Hier wird mehrfach darüber geschrieben, dass die im CoC eingetragenen Reifen ohne Änderung der Steuer verwendet werden können.
Ich habe seit 2005 nunmehr den 6. BMW-Neuwagen geleast und für keinen davon die CoC gesehen, bzw. ausgehändigt bekommen.
Das "CoC-Papier" = EG-Übereinstimmungsbescheinigung
verwahrt der Leasinggeber mit der Zulassungsbescheinigung II ( Kfz-Brief)
Zitat:
Woher soll ich dann wissen, was ich ohne Änderung verwenden kann und was eingetragen werden muss? Welche Räder-Kombis für das jeweilige Modell zulässig sind findet man im Katalog - deshalb würde ich das was mir gefällt ohne weitere Gedanken kaufen und montieren, und ich bezweifele, dass irgend jemand bei TÜV/Dekra daran was zu bemängeln hätte.
Der Leasinggeber kann Dir eine Fotokopie zur Verfügung stellen.
Alle im CoC aufgeführten Original-Rad-Reifen-Kombinationen
sind "TÜV-und eintragungsfrei"
Sonder-Rad-Reifen-Kombinationen aus dem Zubehör mit Gutachten + ABE bedürfen ebenfalls
keiner "Eintragung"
=keiner Berichtigung der Papiere durch die Zulassungsstelle.
Aus diesen Gründen kann auch von der Zulassungstelle
keine Festlegung einer "Mehr"-KFZ-Steuer" erfolgen
Der Knackpunkt ist doch nur, dass größere Reifen nun eben keine Original-Rad-Reifenkombination für manche Modelle mehr sind.