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Mehr KFz Steuer bei neuen Rädern ?
Hier mal eine grundsätzliche, nicht 4er spezifische Frage:
Angenommen ein Neuwagen wurde mit Mimimalbereifung bestellt und hat somit einen geringen CO2 Ausstoss bescheinigt, was zu einer geringen KFZ Steuer führt.
Werden hier nun später größere Räder montiert (und korrekt eingetragen), wird dann auch CO2 Wert und Steuer angepasst ?
Hat jemand erfahrungen hierzu ?
Beste Antwort im Thema
Dem Finanzamt ist das egal. Die Einstufung der Steuer regelt ein Gesetz.
Wenn man die Frage des TE weiterspinnen würde, müsste man die Steuer für Winter- und Sommerreifen getrennt abrechnen. Und bei einer Dachbox nachzahlen? Ob das praktikabel wäre?
Die Einstufung wird für den Typ vorgenommen, nicht für das individuelle Fahrzeug.
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45 Antworten
Zitat:
@M_Sportpaket schrieb am 18. Juli 2015 um 19:38:41 Uhr:
das wäre allerdings eine interessante Zukunftsperspektive... wenn die Höhe der Kfz-Steuer an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt wäre... der Durchschnittsverbrauch würde vom Fahrzeug jährlich an das Finanzamt gemeldet werden und danach würde die Steuer bemessen werden... dann würde jede Fahrt mit der Dachbox zu einer (marginal) höheren Steuer führen... und jede Vmax-Fahrt... ich will gar nicht drandenken...
Es geht aber nicht um den tatsächlichen Verbrauch, es geht einfach darum, ob unterschiedliche Ausstattungsvarianten nochmal separat zertifiziert sind oder nicht. D.h. die Steuer richtet sich nach wie vor nach der Zertifizierung und nicht nach dem reellen Verbrauch.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 18. Juli 2015 um 19:47:38 Uhr:
Zitat:
@M_Sportpaket schrieb am 18. Juli 2015 um 19:38:41 Uhr:
das wäre allerdings eine interessante Zukunftsperspektive...
Es geht aber nicht um den tatsächlichen Verbrauch,
Na deshalb hat er wohl auch geschrieben "interessante Zukunftsperspektive" ;)
Bringt die Politiker nicht auf dumme Ideen :D
Finde auch dass es total unangebracht ist die nicht unberechtigte Frage des TE so lächerlich zu machen. Gerade von denen, die nicht wirklich was zum Thema beitragen können, außer bla bla.
Beim 320d EDE vor LCI war es zumindest definitiv so, dass bei Umrüstung auf Räder >16" eine Änderung der CO2-Werte und der Besteuerung erfolgte.
Mein F34 mit M-Paket wird vom Werk mit 17"-WR statt 18" SR ausgeliefert und hat in den bisherigen Unterlagen trotzdem den höheren CO2-Wert der 18er drin. Also wird wohl die verbrauchsstärkere SR-Ausführung zugrunde gelegt. Wenn man schon von kleineren WR spricht...
Ich meine irgendwo in BMW-Teilekatalogen oder Shops mal gelesen zu haben, dass bei Nachrüstung größerer Räder eine Anpassung der CO2-Werte erfolgen muss. Ist irgendwie auch logisch, denn sonst hätte das ganze System keinen Sinn und man könnte mit den kleinsten Werksrädern kaufen und später fette schwere Räder ohne Konsequenzen nachrüsten.
da spielt das Gewicht des Fahrers und der Mitfahrer auch ne Rolle ;)
die wandelnden Doppelzentner müssten dann auch mehr zahlen :p
Gruß
odi
Hier habe ich einen Link gefunden, wo erklärt ist, wie es bei BMW geregelt sein soll:
http://www.bmw-drivers.de/.../...behoerraeder-aufgrund-co2-besteuerung
Im Grunde wird es demnach einfach über die eingetragenen Rad/Reifenkombinationen in der Zulassungsbescheinigung geregelt.
Genau so habe ich es auch gemeint.
Es wird einfach angepasst anhand der CO2-Werte wie auch in den BMW-Preislisten angegeben. Also nicht für jedes einzelne Rad, sondern für bestimmte Rädergruppen.
Bei Orig.rädern ist das so weit leicht nachvollziehbar. Die Frage ist wie das bei Nachrüsträdern gehandhabt wird!?
Erstmal sorry an Alle die, für die meine Frage wohl nicht ganz verständlich war.
Jens,
danke für Deine beiden interessanten Links.
Was mich im ersten Link verwirrt, ist dass in der Liste tatsächlich beim 4er nicht nach Reifen unterschieden wird.
Anders ist das aber in der BMW Preisliste für den 4er: Die zeigt auf einer der letzten Seiten, dass sich SOWOHL Effizienzklasse, ALS AUCH CO2 Wert abhängig von der Bereifung ändern.
Somit bin ich davon ausgegangen, dass die zu zahlende KFZ Steuer von der bestellten Reifen abhängt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Wenn dem so ist, wäre es nur logisch, wenn dies auch bei Nachrüstung gelten würde, worauf ja auch der 2. Link von Jens hinweist, in dem steht:
"..Jetzt muss, ab einer gewissen Größe und abhängig von der Erstauslieferung, die neue Rad-Reifenkombi eingetragen werden, da sich die CO2 Emisson damit ändert.
Im Normalfall dürfte sich dann auch die KFZ Steuer erhöhen..."
Tatsächlich steht in vielen ABEs, dass eine Eintragung dann erforderlich ist, wenn die verwendete Reifengröße nicht schon ab Werk eingetragen ist.
Ich halte das Thema demnach nach wie vor nicht für lächerlich.
Ich glaube dass in der CoC-Bescheinigung die größeren Räder nicht drin stehen, wenn nicht so ausgeliefert (im "Fzg.schein steht das ja nicht mehr wie früher).
Das heißt, dass man das nach- bzw. eintragen lassen muss und dann wird sich der CO2-Wert und die Steuer ändern.
Ich bin mir sicher dass ich den Hinweis auf die erforderliche Eintragung im BMW Teilekatalog bei den Felgen gelesen habe. *Edit: Siehe z.B. hier:
http://www.leebmann24.de/.../?...
Ich kann es auch noch nicht ganz nachvollziehen. Bei meinem bisherigen Auto waren 17, 18 und 19" eingetragen. Insofern stellte sich mir die Frage nicht. Wenn bei meinem neuen Auto nur noch 17" Räder eingetragen sind und ich fahre zu einem Reifenhändler um 17" Winterräder inklusive Felgen zu bestellen, muss ich dann den Brief ändern lassen?
CO2-Emissionen werden, wie ja bereits mehrfach erwähnt, in einem bestimmten Fahrzyklus ermittelt und als Mittelwert dem Fahrzeug zugeordnet. Damit sind das aber keine effektive Werte, sondern Mittelwerte. Die wirklich emittierten Werte bestimmt der Fahrzeughalter durch die Nutzung bzw. seinem Fahrverhalten. Damit ist dieses Thema schon in sich unstimmig, da wohl die Reifengröße nur einen relativ geringen Einfluss auf die erzeugten CO2-Werte hat, da sind die gefahrenen Geschwindigkeiten, Nutzung und Beladungen etc. schon wesentlich relevanter und für den Fiskus die interessanteren Werte zur Berechnung der KFZ-Steuer. Dies würde aber bedeuten, dass hier von jedem Fahrzeug die erzielten Verbrauchswerte zentral erfasst und ausgewertet werden müssten.
Ganz ehrlich, da wäre die NSA ne Laienspielgruppe, wenn so was käme, es würde die Auswertung von Fahrprofilen, Unfallermittlungen, Geschwindigkeitsübertretungen mit ermöglichen.
Also macht dass Faß bitte ganz schnell wieder zu.
Zitat:
@Wumba schrieb am 18. Juli 2015 um 23:17:56 Uhr:
Ich kann es auch noch nicht ganz nachvollziehen. Bei meinem bisherigen Auto waren 17, 18 und 19" eingetragen. Insofern stellte sich mir die Frage nicht. Wenn bei meinem neuen Auto nur noch 17" Räder eingetragen sind und ich fahre zu einem Reifenhändler um 17" Winterräder inklusive Felgen zu bestellen, muss ich dann den Brief ändern lassen?
Verstehe die Frage nicht: Sowohl die SR als auch die WR sind 17", es ändert sich doch nichts!?
Zitat:
@harald335i schrieb am 18. Juli 2015 um 23:23:18 Uhr:
..... Damit ist dieses Thema schon in sich unstimmig, da wohl die Reifengröße nur einen relativ geringen Einfluss auf die erzeugten CO2-Werte hat, da sind die gefahrenen Geschwindigkeiten, Nutzung und Beladungen etc. schon wesentlich relevanter und für den Fiskus die interessanteren Werte zur Berechnung der KFZ-Steuer. ......
@Harald,
Das es sich bei den CO2 Werten nur um Standard-/Mittelwerte handeln kann ist versanden.
Aber gerade diesen Werte gibt ja BMW selbst für unterschiedliche Bereifungen unterschiedlich an. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass Du mehr Steuer zahlst wenn Du Dein Auto mit größeren Reifen bestellst und daher ein höherer CO2 Wert in Deinen Papieren steht. Oder sehe ich das falsch ?
@typ86de:
Hast du meine Beiträge und meinen Link zuletzt gesehen? Da steht es doch drin.
@harald335i:
Grundsätzlich hast recht, aber mit diesem Thema hat das wenig zu tun.
Fakt ist, dass das selbe Auto mit schwereren Rädern mehr verbraucht - nebenbei auch etwas schlechter geht (Thema rotierende Massen). Wenn in einem Meßzyklus Verbrauchswerte ermittelt werden, dann geht das natürlich hier entsprechend ein.
Zitat:
@Wumba schrieb am 18. Juli 2015 um 23:17:56 Uhr:
Ich kann es auch noch nicht ganz nachvollziehen. Bei meinem bisherigen Auto waren 17, 18 und 19" eingetragen. Insofern stellte sich mir die Frage nicht. Wenn bei meinem neuen Auto nur noch 17" Räder eingetragen sind und ich fahre zu einem Reifenhändler um 17" Winterräder inklusive Felgen zu bestellen, muss ich dann den Brief ändern lassen?
Du musst sie vom TÜV eintragen lassen. Damit eine Rad/Reifenkombination automatisch in der Zulassung erwähnt wird, muss sie jetzt nicht nur technisch passen, sondern auch vom CO2-Wert her.
Was mir noch nicht klar ist, ist, wie das ganze auf die Steuererhebung rückgekoppelt wird.
@all: bitte berücksichtigen, dass das Verfahren 2012 geändert wurde. Und es geht nach wie vor nicht um den wirklichen CO2-Ausstoß, es geht um den minimal erzielbaren CO2-Ausstoß mit einer bestimmten Rad/Reifenkombi. Im Prinzip will man Fahrer kleinerer Maße nicht dafür bestrafen, dass es auch sich ungünstig auf den Verbrauch auswirkende Rad/Reifenkombinationen gibt.
Zitat:
@TePee schrieb am 19. Juli 2015 um 00:10:09 Uhr:
@typ86de:
Hast du meine Beiträge und meinen Link zuletzt gesehen? Da steht es doch drin.
Ja, danke, habe ich gelesen. Deckt sich mit dem was ich in diversen ABEs gelesen habe: Wer Reifen montiert, die nicht in seiner CoC stehen (weil beispielsweise das Fahrzeug mit Minimalbereifung bestellt wurde), muss die Eintragen lassen.
Das letzte Puzzle-Stück nach dem ich noch suche ist die Frage, ob bei der nachträglichen Eintfagung der Reifen dann auch CO2-Wert und Steuer angepasst werden.
Ich hatte gehofft, es gibt hier jemanden der sein Auto mit original Minimalbereifung bestelt hat um dann größere Räder aus dem Zubehör nachzurüsten. Diejenigen müssten ja dann berichten können, wie das abläuft.