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Mangel wird nicht anerkannt/Gewährleistung

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 4. September 2020 um 13:17

Hi, Situation:

Ich habe im Mai ein Auto bei Autohaus A gekauft. Junger Stern, Jawa, also noch in Werksgarantie. Danach habe ich einen Mangel (laute Geräusche Vorderachse links) entdeckt und war dann (da Autohaus A nicht "mein" Autohaus ist und auch weiter entfernt ist) bei "meinem" Autohaus B wo ich schon länger bin. Ich dachte bei Werksgarantie ist es eh egal.

Die Situation ist nun so, dass Autohaus B den Mangel klar erkannt hat und auch schon einige Dinge versucht hat - bisher erfolglos. Da die mittlerweile mit dem Latein am Ende sind und sich das Auto noch in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (innerhalb der ersten 6 Monate) befindet, habe ich Kontakt zu Autohaus A (Verkäufer) aufgenommen und um Mängelbeseitigung gebeten (mit dem Hintergrund nach 3 möglicherweise auch erfolglosen Versuchen zu wandeln). Nun behauptet aber Autohaus A einfach bei Probefahrt und nach "Prüfung", dass es keinen Mangel gibt, alles wäre normal - was völlig ausgeschlossen ist, da ich und Autohaus B gemeinsam sogar Vergleichsfahrten gemacht haben und es wirklich absolut jeder hört, der mitfährt.

Und nun? Gutachter auf meine Kosten? Anwalt?

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31 Antworten

Wenn ich‘s wär‘, würd‘ ich jetzt meinen Anwalt kontaktieren.

Zur Wandlung reichen zwei erfolglose Versuche am gleichen Mangel, nur vermutlich wirst da wohl nicht ohne Gutachter die Beweisgrundlage bekommen und ohne Anwalt nicht Dein Recht vor Gericht durchsetzen können.

Vom Gericht wird zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit Dein Gutachter nicht anerkannt werden, so würde ich es auf Grundlage einer unabhängigen 2. Meinung (Werkstatt) durchziehen und ggf. von Gericht den Gutachter nehmen.

Ggf. hier mal schauen, wenn der Betrieb in der Innung ist oder freiwillig mitspielt:

https://www.kfz-schiedsstellen.de/.../...ntrag_Gebrauchtwagen_2018.pdf

 

Mit der KFZ Innung und Schiedsstelle hat bei mir gegen die Niederlassung nicht gefruchtet, die haben nicht mitgemacht und waren auch kein Mitgliedsbetrieb - sehr schlau.

Was für eine Geräusche?

Bei mir (GLC) war einen Schmiermangel beim Dämpfer vorne links und Teilweise recht (ab Werk). Es tönnte wie eine 2cv von Citroën.

Freundliche musste den Dämpfer abmontieren und alles neu schmieren.

Ist es bei vorhandener Herstellergarantie nicht wirklich so das man zu jeder vom Hersteller anerkannten Werkstatt gehen darf und die den Mangel kostenfrei beseitigen?

So würde ich es zumindest machen.

am 4. September 2020 um 14:36

Wandlung ist eine Freiwillige Leistung des Verkäufers.. Alles andere ist eine Langwierig Angelegenheit

Zitat:

@robo_24 schrieb am 4. September 2020 um 16:17:19 Uhr:

Ist es bei vorhandener Herstellergarantie nicht wirklich so das man zu jeder vom Hersteller anerkannten Werkstatt gehen darf und die den Mangel kostenfrei beseitigen?

So würde ich es zumindest machen.

Genau so ist es.

Wenn ich in Frankfurt wohne ist es egal ob ich bei einem

Garantiefall während der Herstellergarantie zu einem MB-Händler nach München

oder Hamburg oder Pusemuckel fahre.

Soll das Fahrzeug aber gewandelt werden ist der Händler Ansprechpartner

wo ich das Auto gekauft habe.

Themenstarteram 4. September 2020 um 15:59

Wandlung ist natürlich keine freiwillige Leistung, wäre ja noch schöner ;-) Werksgarantie ist schön und gut, leider hilft sie nix wenn der Mangel nicht behoben wird/werden kann, sondern.nur der Verkäufer. Wenn der aber keinen Mangel "sieht", wird es blöd.

Was genau stimmt an dem wagen nicht ? Wie äußert sich das Geräusch?

Bei mir macht es auch Klopfgeräusch wenn ich über einen abgesenkten Bordstein nach links in eine Einfahrt abbiege. War auch schon n der Werkstatt, angeblich machen sie es alle und man kann da nichts machen. 19 Zoll, Sportfahrwerk vom Werk.

Zitat:

@Technikeer schrieb am 4. September 2020 um 18:11:07 Uhr:

Was genau stimmt an dem wagen nicht ? Wie äußert sich das Geräusch?

Das spielt hier keine Rolle.... wenn der Wagen in der Garantie von MB ist, sprich 2 Jahre ab 1. Zulassung dann hat das eine Mercedeswerkstatt zu beseitigen. Wenn das nicht klappt ab zum Anwalt ;)

Zitat:

@HavannaClub schrieb am 4. September 2020 um 18:24:26 Uhr:

Zitat:

@Technikeer schrieb am 4. September 2020 um 18:11:07 Uhr:

Was genau stimmt an dem wagen nicht ? Wie äußert sich das Geräusch?

Das spielt hier keine Rolle.... wenn der Wagen in der Garantie von MB ist, sprich 2 Jahre ab 1. Zulassung dann hat das eine Mercedeswerkstatt zu beseitigen. Wenn das nicht klappt ab zum Anwalt ;)

Habe ich was anderes behauptet? mich interessiert nur der technische Hintergrund. Ist keine Rechtsberatung hier!

Hallo,

schreib doch mal, wann das KFZ erstmals zugelassen wurde und wann du es gekauft hast, hier wird dauernd Garante und Gewährleistung durcheinander geworfen.

 

Gruß

Michael

 

Zitat:

@ergoprox schrieb am 4. September 2020 um 15:17:34 Uhr:

Hi, Situation:

Ich habe im Mai ein Auto bei Autohaus A gekauft. Junger Stern, Jawa, also noch in Werksgarantie. Danach habe ich einen Mangel (laute Geräusche Vorderachse links) entdeckt und war dann (da Autohaus A nicht "mein" Autohaus ist und auch weiter entfernt ist) bei "meinem" Autohaus B wo ich schon länger bin. Ich dachte bei Werksgarantie ist es eh egal.

Die Situation ist nun so, dass Autohaus B den Mangel klar erkannt hat und auch schon einige Dinge versucht hat - bisher erfolglos. Da die mittlerweile mit dem Latein am Ende sind und sich das Auto noch in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (innerhalb der ersten 6 Monate) befindet, habe ich Kontakt zu Autohaus A (Verkäufer) aufgenommen und um Mängelbeseitigung gebeten (mit dem Hintergrund nach 3 möglicherweise auch erfolglosen Versuchen zu wandeln). Nun behauptet aber Autohaus A einfach bei Probefahrt und nach "Prüfung", dass es keinen Mangel gibt, alles wäre normal - was völlig ausgeschlossen ist, da ich und Autohaus B gemeinsam sogar Vergleichsfahrten gemacht haben und es wirklich absolut jeder hört, der mitfährt.

Und nun? Gutachter auf meine Kosten? Anwalt?

Zitat:

@Technikeer schrieb am 4. September 2020 um 18:28:50 Uhr:

Zitat:

@HavannaClub schrieb am 4. September 2020 um 18:24:26 Uhr:

 

Das spielt hier keine Rolle.... wenn der Wagen in der Garantie von MB ist, sprich 2 Jahre ab 1. Zulassung dann hat das eine Mercedeswerkstatt zu beseitigen. Wenn das nicht klappt ab zum Anwalt ;)

Habe ich was anderes behauptet? mich interessiert nur der technische Hintergrund. Ist keine Rechtsberatung hier!

Deine Antworten bringen den TE nicht weiter,in diesem Sinne ein schönes Weihnachtsfest

Themenstarteram 4. September 2020 um 17:30

EZ 01/19. Gekauft 04/20. Das ist ja das Problem, Gewährleistung besteht ja noch vom Verkäufer, eigentlich ja innerhalb 6 Monaten eine gute Sache für Käufer, da die Beweislastumkehr erst danach erfolgt und eine mögliche Wandlung vereinfacht. Nützt mir aber nix, wenn der Mangel nicht als solcher anerkannt wird vom Verkäufer.

Auf Werksgarantie wurden ja schon Arbeiten durchgeführt wegen genau dieses Mangels - allerdings von anderer Werkstatt.

Das Geräusch findet sich super beschrieben im Thread "jaulendes, hohles Geräusch". Tut aber hier tatsächlich nichts zur Sache.

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