Mangel wird nicht anerkannt/Gewährleistung

Mercedes C-Klasse S205

Hi, Situation:
Ich habe im Mai ein Auto bei Autohaus A gekauft. Junger Stern, Jawa, also noch in Werksgarantie. Danach habe ich einen Mangel (laute Geräusche Vorderachse links) entdeckt und war dann (da Autohaus A nicht "mein" Autohaus ist und auch weiter entfernt ist) bei "meinem" Autohaus B wo ich schon länger bin. Ich dachte bei Werksgarantie ist es eh egal.

Die Situation ist nun so, dass Autohaus B den Mangel klar erkannt hat und auch schon einige Dinge versucht hat - bisher erfolglos. Da die mittlerweile mit dem Latein am Ende sind und sich das Auto noch in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (innerhalb der ersten 6 Monate) befindet, habe ich Kontakt zu Autohaus A (Verkäufer) aufgenommen und um Mängelbeseitigung gebeten (mit dem Hintergrund nach 3 möglicherweise auch erfolglosen Versuchen zu wandeln). Nun behauptet aber Autohaus A einfach bei Probefahrt und nach "Prüfung", dass es keinen Mangel gibt, alles wäre normal - was völlig ausgeschlossen ist, da ich und Autohaus B gemeinsam sogar Vergleichsfahrten gemacht haben und es wirklich absolut jeder hört, der mitfährt.

Und nun? Gutachter auf meine Kosten? Anwalt?

31 Antworten

Da hilft nur der gang zum Anwalt, bei allem anderen machst du deine nerven kaputt

Zitat:

@Stef983 schrieb am 5. September 2020 um 19:24:59 Uhr:


Werksgarantie ist auf alle Bauteile... Anschlussgarantie schließt Verschleißteile aus

Richtig, aber mir geht es um die Gewährleistung vs Werksgarantie.
Und das beide nebeneinander bestehen, auch klar.
Sofern ich nicht auf Rückgabe aus bin, würde ich immer die werksgarantie wählen.

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