Mal wieder was Neues zum Thema Dashcams...
Nur mal beiläufig, weil das hier schon gelegentlich Thema war... 🙂
Wichtiges Urteil für alle Besitzer von sogenannten Dashcams: Das Aufnehmen verstößt in Teilen gegen das Datenschutzgesetz.
Ein Streit um den Einsatz einer Auto-Videokamera kam am 12. August 2014 vor Gericht: Das Bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach urteilte, dass der klagende Autofahrer seine Dashcam nicht verwenden darf, um im Falle eines Unfalls oder beobachteter Verkehrsverstöße Beweise in der Hand zu haben. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Auf Nachfrage von COMPUTER BILD äußerte sich das Ansbacher Gericht hierzu wie folgt: „Maßgebend hierfür ist, dass das Bundesdatenschutzgesetz heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und (...) einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (...) darstellen. Das Interesse (betroffener) Personen überwiege deshalb das geltend gemachte Interesse des Klägers an der Fertigung von Aufnahmen mit einer Dashcam.“ Videoaufnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Gefilmten angefertigt werden, wenn Sie den Zweck haben an Dritte weitergegeben zu werden. Dazu zählt neben der Veröffentlichung im Internet auch die Weitergabe an die Polizei. Die private Nutzung ohne Verbreitung scheint in Ordnung zu sein.
Schlupfloch: Im Falle eines Unfalls doch nützlich
Illegale Aufnahmen können aber doch nützlich sein, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: „Selbst wenn die Anfertigung solcher Dashcam-Aufnahmen nach Meinung des VG Ansbach verboten ist, so können die illegal zustande gekommenen Filme in aller Regel vor Gericht verwendet werden.“ Denn, wenn es darum geht, „(...) den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen.“
Dashcams: In Russland verehrt, in Österreich verfolgt
Während sich Behörden und Autofahrer hierzulande noch über den Einsatz von Dashcams zoffen, gehören die Autokameras in anderen Ländern längst zum Alltag: In Russland etwa ist der Einsatz des künstlichen Auges äußerst populär – um sich etwa vor provozierten Unfällen zu schützen sowie Verbrechen und Verstöße gegen die Straßenordnung zu dokumentieren. Auf den Straßen unseres Nachbarn Österreich müssen Sie jedoch mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn die Polizei Sie mit einer Dashcam im Auto erwischt.
(Quelle: Computerbild / AOL News)
Beste Antwort im Thema
Schönes Thema, mal ein paar Geschichten aus dem Kriegsgebiet: Ich habe 15 Jahre in Berlin gelebt und was mir da mit dem Auto alles passiert ist geht auf keine Kuhhaut. Von den penetranten Öko-fahrradfahrern die einen schneiden und dann auch noch anzeigen bis zu absoluten Verkehrs-Hitlers die sich selbst gar nicht mehr spüren.
Schillerndes Beispiel: ich sitze bei meiner Freundin als Beifahrer und sie parkt aus einer senkrechten Parklücke aus. Wagen steht nach den Ausparkvorgang. Vor uns parkt ein junger Mann aus und sieht sie nicht stehen - fährt ihr voll rein. Mann gibt sich sofort als Unfallverursacher zu erkennen - Pilizei kommt. Alles gut. Zwei Wochen später kommt ein Brief von dem Anwalt des Unfallverursachers: Mann sagt nun aus, dass meine Freundin sich bewegt hätte und er gestanden wäre. Er hätte seine Aussage nur gemacht weil wir und Polizei ihn so unter Druck gesetzt hätten. Klaaaar.
Die Sache ging vor Gericht....am Ende gab es eine Schlichtung obwohl der Ar*** gelogen hatte. Hätte meine Freundin nur eine DashCam gehabt. Okay ob das dann zugelassen worden wäre oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Aber ich hätte das lieber dokumentiert gehabt.
Ich habe eine DashCam und ich schäme mich nicht. Ich bin auch kein Spießer und zeige wild andere Leute an. Dafür habe ich gar keine Zeit, muss arbeiten jeden Tag.
Ich nutze die Cam um meinen Freunden bei meinem Aussendienstfahrten zu zeigen an welch skurrilen Orten ich gewesen bin.
Und natürlich auch für den Fall der Fälle mich abzusichern. Bei mir gab es in Berlin nicht nur einmal in zehn Jahren einen unverschuldeten Unfall....
Um hier mal das Bild der DashCamBesitzer gerade zu rücken :-)))))
Zu sagen, dass alle DashCambesitzer Spießer sind ist genau so zu sagen, dass alle Frauen nicht Auto fahren können. Das ist eine blöde Verallgemeinerung und die Motive für eine solche Cam können ganz unterschiedlich sein.
Mir ist auch egal ob mich jemand filmt. Ich bin ein Niemand. Ich kann einigermassen Auto fahren, viele Jahre Aussendienst und wenn ich gefilmt werde wie ich grob Scheisse baue, dann bitte. Es ist die Wahrheit.
Wurdet ihr schon sooft angezeigt grundlos von DashCam Besitzern? Ich nicht. In meinem Berufs und Bekanntenkreis auch nicht.
52 Antworten
Die Filme die schon im Netz stehen, muß man die raus holen ? (Wenn dann das Urteil, endgültig rechtskräftig ist)
Das man die Videos nicht im Internet stellen darf, finde ich Übertreibung. Solange man keine Personen erkennen kann, nur Autos. Man kann die Nummernschilder unkenntlich machen, sind die Videos dann erlaubt ?
Der Typ vor Gericht, der die andere Leute angezeigt hat, ist ausgebremst. Das finde ich gut. Ist schon ein Knaller, wenn man sowas macht.
Zitat:
Original geschrieben von huuju
Sorry, habe dich mit Zimpa verwechselt/deine Aussgaen vermischt. 😉 Alles cool. 😉
Herrje! Mit so einer MT-Koryphäe! 😁 😉
Ich halt mich da gepflegt raus. Der Fred war auch nur rein informativ von mir zu verstehen... 😉
Ich hab keine solche Dashcam und ich hab auch nicht vor mir eine solche anzuschaffen. So rassig ist mein Fahrstil am Ende nicht, als dass sich sowas lohnen würde. Würde wohl auch im Netz keine Sau interessieren, wenn ich gemütlich 20 Minuten am Regen entlang tuckel und fremdartige Musik dabei höre... 😁 😁 😁
Und ganz ehrlich, am Ende knallt es 1 x in 10 Jahren und ich hab die ganze Zeit das blöde Ding vor der Nase. Am Ende hab ich noch ne Teilschuld und kann mit dem Material eh nix anfangen ohne mir selbst zu schaden. Von daher nix für ungut, ich verzichte... 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Unterschreib ich. Ist wirklich ein Unding sowas. Und wenn ich mal drängle und mich jemand mit dem Video anzeigen will, viel Spaß!Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Ich provoziere mal:der typische Dash Cam Benutzer sieht sich als perfekten Autofahrer, dem alle anderen nur, weil sie es einfach nicht besser können, ans Blech wollen.
Wenn sie aber selbst jemand hinten drauf dengeln, wird als erstes der Delete Knopf gedrückt.Ich habe ein Problem mit solchen Typen.
Dann wird es eine Verhandlung mit einer kurzen Beweisführung :-)
Zitat:
Original geschrieben von Antoine-Speedy-gonz
Das man die Videos nicht im Internet stellen darf, finde ich Übertreibung. Solange man keine Personen erkennen kann, nur Autos. Man kann die Nummernschilder unkenntlich machen, sind die Videos dann erlaubt ?Der Typ vor Gericht, der die andere Leute angezeigt hat, ist ausgebremst. Das finde ich gut. Ist schon ein Knaller, wenn man sowas macht.
Der ist keineswegs ausgebremst.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung ist zugelassen.
Das VG in Ansbach hat ungefähr so eine Aussagekraft wie das Urteil des AG in Xhausen.
Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Dann wird es eine Verhandlung mit einer kurzen Beweisführung :-)Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Unterschreib ich. Ist wirklich ein Unding sowas. Und wenn ich mal drängle und mich jemand mit dem Video anzeigen will, viel Spaß!
Nee, weils gar nicht zugelassen wird. Und zu recht.
Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Der ist keineswegs ausgebremst.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung ist zugelassen.Das VG in Ansbach hat ungefähr so eine Aussagekraft wie das Urteil des AG in Xhausen.
Nicht rechtskräftig hat ich ja auch geschrieben. ich meine, der Idiot, wird jetzt wohl nicht weiter machen. Bist du der Meinung, das so ein Urteil vom BGH kommen muß ?
Zitat:
Original geschrieben von Antoine-Speedy-gonz
Nicht rechtskräftig hat ich ja auch geschrieben. ich meine, der Idiot, wird jetzt wohl nicht weiter machen. Bist du der Meinung, das so ein Urteil vom BGH kommen muß ?Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Der ist keineswegs ausgebremst.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung ist zugelassen.Das VG in Ansbach hat ungefähr so eine Aussagekraft wie das Urteil des AG in Xhausen.
Ja bin ich.
Das Urteil hat doch nichts zu bedeuten.
Ein anderes VG kann komplett anders urteilen.
Und ein Richter im Bussgeldverfahren interessiert sich nicht für das Urteil aus Ansbach - der wird eigene Ansichten dazu haben.
Und um Rechtssicherheit zu haben bedarf es einer Entscheidung der höchsten Instanz.
Und solange würde ich nicht drängeln... denn wenn mein Vordermann eine Kamera hatte kann ich schneller wie ich schauen kann zum Fußgänger werden.
Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Nee, weils gar nicht zugelassen wird. Und zu recht.Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Dann wird es eine Verhandlung mit einer kurzen Beweisführung :-)
Da liegst Du leider falsch.
Das Urteil ist NICHT rechtskräftig.
Und da es sich um die unterste Instanz handelt... wird es noch Jahre dauern bis wir den finalen Richterspruch haben.
Und solange würde ich nicht drängeln und auch sonstigen Unfug im Straßenverkehr lassen.
Sollte man sowieso... ganz generell.
Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Ja bin ich.
Das Urteil hat doch nichts zu bedeuten.
Ein anderes VG kann komplett anders urteilen.
Und ein Richter im Bussgeldverfahren interessiert sich nicht für das Urteil aus Ansbach - der wird eigene Ansichten dazu haben.
Und um Rechtssicherheit zu haben bedarf es einer Entscheidung der höchsten Instanz.
Danke, für die aufschlußreiche Erklärung.
Zitat:
Original geschrieben von Antoine-Speedy-gonz
Danke, für die aufschlußreiche Erklärung.Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Ja bin ich.
Das Urteil hat doch nichts zu bedeuten.
Ein anderes VG kann komplett anders urteilen.
Und ein Richter im Bussgeldverfahren interessiert sich nicht für das Urteil aus Ansbach - der wird eigene Ansichten dazu haben.
Und um Rechtssicherheit zu haben bedarf es einer Entscheidung der höchsten Instanz.
Gerne...
Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Da liegst Du leider falsch.Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Nee, weils gar nicht zugelassen wird. Und zu recht.
Das Urteil ist NICHT rechtskräftig.
Und da es sich um die unterste Instanz handelt... wird es noch Jahre dauern bis wir den finalen Richterspruch haben.Und solange würde ich nicht drängeln und auch sonstigen Unfug im Straßenverkehr lassen.
Sollte man sowieso... ganz generell.
Nö.
Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Nö.Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Da liegst Du leider falsch.
Das Urteil ist NICHT rechtskräftig.
Und da es sich um die unterste Instanz handelt... wird es noch Jahre dauern bis wir den finalen Richterspruch haben.Und solange würde ich nicht drängeln und auch sonstigen Unfug im Straßenverkehr lassen.
Sollte man sowieso... ganz generell.
Nun sei doch nicht gleich wieder bockig, Gurke. 😁 😉