Mal was Neues...lasierte Heckleuchten im Facelift-Look
Hi Gemeinde, nachdem ich mir den Kopf zerbrochen hab mal wieder etwas zu kreiren, hab ich mir gedacht einfach mal folgendes auszuprobieren
Bild im Anhang
Grüsse
Rob
Beste Antwort im Thema
Hi Gemeinde, nachdem ich mir den Kopf zerbrochen hab mal wieder etwas zu kreiren, hab ich mir gedacht einfach mal folgendes auszuprobieren
Bild im Anhang
Grüsse
Rob
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von clubsport2k
Bin ich der einzige der hier nur eine originale E90 Facelift Rückleuchte erkennt?
Wahrscheinlich 😉 Das ist definitiv keine originale Facelift Leuchte, da diese leicht L-förmig ist. Schau mal in meinen Pics, da ist ein Bild von schräg hinten, wo du den Unterschied gut erkennen solltest.
Zitat:
Original geschrieben von Feinstäuber77
Hi Gemeinde, nachdem ich mir den Kopf zerbrochen hab mal wieder etwas zu kreiren, hab ich mir gedacht einfach mal folgendes auszuprobierenBild im Anhang
Grüsse
Rob
gibts / gabs bei ebay ja schon....
aber was machst du mit dem Müll jetzt?? Verbauen brauchst das ja nicht, weil es keine zulassung mehr besitzt.
gretz
Ähnliche Themen
Ich brauch keine Zulassung, ich schau mein Auto nur an, weisst du!
Falls ich doch jemals fahre, bau ich mir jedesmal andere Leuchten ran, ja ja!
Achso, da ja hier ein BMW-Kenner selbst die Rückleuchte nicht von einer originalen Facelift-Leuchte unterscheiden konnte, wird dann wohl mit den Trachtenträgern auch keine Probleme geben.
Ich denke, erlaubt ist, was gefällt und keinem schadet - schade ich jemandem, so soll ich Buse tun!!
Zitat:
Original geschrieben von Feinstäuber77
Ich brauch keine Zulassung, ich schau mein Auto nur an, weisst du!
Falls ich doch jemals fahre, bau ich mir jedesmal andere Leuchten ran, ja ja!
Ist ein neuer Trend, Wechselkennzeichen und Wechselleuchten. 😁
Auf was Menschen alles kommen, wenn es ihnen langweilig ist, unglaublich ! 😰
Schlecht aussehen tuts aber nicht und der TÜV kann mich und meinen Endtopf eh auch gern haben. 😉😁
Markus
danke Markus ;-)))))))))))))
Anmerkung: die Heckleuchten bau ich nicht ran, ich hatte in der Tat die letzten Tage viiiieeel Zeit ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Feinstäuber77
danke Markus ;-)))))))))))))
Anmerkung: die Heckleuchten bau ich nicht ran, ich hatte in der Tat die letzten Tage viiiieeel Zeit ;-)
Denn die Form der Rückleuchten war nicht verkeht, hätte nur eben ganz in rot sein müssen.
Von daher gut nachvollziehbar und hier in Böblingen, Vaihingen und Umgebung fällt das eh nicht so auf, bei all den Amis, da leuchten die Autos eh wie ein Christbaum und rote und blinkende Rückleuchten gehören eh zum Stadtbild.
Markus
Naja die Blinker sind ja unangetastet, der leuchtet ja nach wie vor in orange duch die innenliegende Streuscheibe. Beim Rückfahrlicht ists eben anders, leuchtet eben rot/weiss, aber wann fährt einem schon ein Sherrif hinterher, wenn man rückwärts fährt - loooool
Zitat:
Original geschrieben von Feinstäuber77
Ich brauch keine Zulassung, ich schau mein Auto nur an, weisst du!
Falls ich doch jemals fahre, bau ich mir jedesmal andere Leuchten ran, ja ja!Achso, da ja hier ein BMW-Kenner selbst die Rückleuchte nicht von einer originalen Facelift-Leuchte unterscheiden konnte, wird dann wohl mit den Trachtenträgern auch keine Probleme geben.
Ich denke, erlaubt ist, was gefällt und keinem schadet - schade ich jemandem, so soll ich Buse tun!!
*gg*
also nur als hinweis, durch deinen eingriff ins leuchtbild hast du die Leuchtstärke verändert. Dadurch gilt die aufgedruckte zulassung nicht mehr.
Ist so wie mit nem Motortuning.. damit schadest du auch keinem, aber die BE erlischt trotzdem.
in dem fall wird wohl der feind der TÜV Prüfer sein.
gretz
das heisst dann ich darf bei den Rückleuchten um das Leuchtbild herumlackieren wie ich Lust hab, stimmt das so?
Ergo - wenn ich jetzt zB die Lasierung so entferne, dass quasi nur noch das Dreieck des Rückfahrlichts wieder ganz weiss ist, wäre das in Ordnung für den Tüv???? (Hoffentlich war das jetzt verständlich)
Zitat:
Original geschrieben von Feinstäuber77
das heisst dann ich darf bei den Rückleuchten um das Leuchtbild herumlackieren wie ich Lust hab, stimmt das so?
Ergo - wenn ich jetzt zB die Lasierung so entferne, dass quasi nur noch das Dreieck des Rückfahrlichts wieder ganz weiss ist, wäre das in Ordnung für den Tüv???? (Hoffentlich war das jetzt verständlich)
Drauf ankommen lassen, würd ich sagen 😁
Solltest Du je zum Tüv nach ES gehn, vergiss es...Das weiss ich sicher! 😉
Also in Bernhausen, war ich schon, war ganz in Ordnung.
Also ich denke, die Dinger sind wirklich sehr sauber lasiert und mit Klarlack versehen, das merkt der TÜV nie und nimmer, insofern er kein BMW Maniac ist
Zitat:
Original geschrieben von Feinstäuber77
das heisst dann ich darf bei den Rückleuchten um das Leuchtbild herumlackieren wie ich Lust hab, stimmt das so?
Ergo - wenn ich jetzt zB die Lasierung so entferne, dass quasi nur noch das Dreieck des Rückfahrlichts wieder ganz weiss ist, wäre das in Ordnung für den Tüv???? (Hoffentlich war das jetzt verständlich)
also Faktisch wäre es so:
Jegliche veränderung die in die Verkehrssicherheit eingreifen bedarf einer Abnahme durch den TÜV.
D.h. würdest du zur Dekra gehen uund die entdecken dass, müssen sie das Monieren. (die dürcfen
Korrekt wäre jetzt der gang zum TÜV und dies abnehmen und eintragen zu lassen. (ob er es macht ist eine andere geschichte)
also alles andere hat so den gleichen status wie "ein bisschen chiptuning"
gretz